Die Arbeit stellt ausführlich die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten zum Respekt der Menschenrechte und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Dies erfolgt im Vergleich mit sonstigen Ansätzen zur Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen. Die Autorin sieht die Leitsätze als Teil einer aktuellen Dynamik, die zwar keine Anpassung des klassischen Völkerrechtsverständnisses erfordert, aber zu einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verfestigung der unternehmerischen Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte führen kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Lehrbuch erlaubt Einblicke in das kürzlich etablierte internationale Sonderrechtsregime zu den Rechten indigener Völker. Dabei wird die Leserschaft von den Anfängen in den 1970er Jahren bis hin zu aktueller Rechtsprechung geführt. Angenommene internationale und regionale Normen werden mit gesellschaftspolitischen Herausforderungen kontrastiert. Ähnlich werden breitere Debatten rund um die Anerkennungs- und Dekolonialisierungspolitik, Multilateralismus-Systeme und globales Regieren, die Pluralisierung der Gesellschaft und ihrer Institutionen, Kollektivrechte und die Bedeutung ziviler, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte eröffnet. Dieses gruppenspezifische Gebiet des internationalen Menschenrechtsschutzes wird somit mittels des internationalen Rechtes und sozio-politischen Herangehensweisen betrachtet.
„Die Arbeit von Frau Eichler kommt genau zur rechten Zeit. Land und Landrechte, kulturelle Rückzugsräume von Indigenen Völkern kommen derzeit weltweit immer stärker unter Nutzungsdruck der jeweiligen Staaten oder Gesellschaften. Indigene Völker und Ihre Länder sind zudem betroffen von Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer Herausforderungen wie Abholzungen, Veränderungen des Wasserhaushalts, großflächiger Feuer oder anderer Wetterexterme. Die Arbeit ist eine didaktische wertvolle Aufarbeitung der Entwicklung des menschenrechtlichen Verständnisses und Schutzes der Rechte indigener Völker und ihrer Lebensräume, sowohl in der Entwicklung in den Menschenrechtsregimen wie in der Rechtssprechung, ausgesprochen hilfreich für alle, die mit den Rechten Indigener zu tun haben.“
Michael Windfuhr, Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und stellv. Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte
"Ein beeindruckender Überblick zur weltweiten Lage der Rechte indigener Völker, ihrer Umsetzung und den damit verbundenen Herausforderungen. Das Buch führt Leser und Leserinnen sowohl in die Grundpfeiler indigener Rechte bei der UN ein, als auch in zahlreiche Fallbeispiele und konkrete Rechtsprechungsverfahren auf der ganzen Welt. Ein zukünftiges Standardwerk über indigene Völker im globalen Menschenrechtsschutzsystem."
Koordinationsgruppe Menschenrechte und Indigene Völker, Amnesty International Deutschland
Aktualisiert: 2023-06-06
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Breit angelegt untersucht die Arbeit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit geschlechtsspezifischer Wahlrechtsregelungen und geht dabei auch auf die entsprechende (landes-)verfassungsrechtliche Rechtsprechung ein. Die Autorin befasst sich mit grundlegenden und bislang ungeklärten Problemen des Grundgesetzes, insbesondere mit der demokratischen Repräsentation, der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze sowie deren Verhältnis zu den Gleichheitsrechten und Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Das Werk zeigt letztlich einen eigenen Lösungsweg auf, der nicht an das Wahlrecht anknüpft, sondern auf das Soft Law und die politische Debatte setzt.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Olaf Poeschke untersucht die gegenwärtige Sanktionspraxis und geht einigen zentralen Themen nach: Sind multilaterale Sanktionen effektiver als unilaterale? Welche Rolle spielen internationale Organisationen? Was erschwert kooperatives Verhalten bei Sanktionsvorhaben? Ergebnis ist eine neuartige Interpretation der aktuellen Sanktionspraxis, in deren Zentrum immer wieder das Spannungsverhältnis von Verrechtlichung und Selbstermächtigung steht.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Dieses Buch widmet sich zum einen allgemein der Frage, wie internationale Vorgaben in den nationalen Bereich umgesetzt werden und untersucht zum anderen die konkrete Umsetzung der UN-Leitprinzipien durch nationale Aktionspläne. Der Begriff des "Soft Implementation Laws" wird entwickelt und es wird aufgezeigt, welche Rolle Soft Law im Umsetzungsrecht einnimmt.
Einen weiteren Gegenstand dieses Buches bilden nationale Aktionspläne als Instrumente zur Umsetzung von internationalen Vorgaben. Im Rahmen der Untersuchung von Umsetzungsprozessen der UN-Leitprinzipien werden der deutsche, dänische und britische Aktionsplan analysiert und miteinander verglichen. Die verschiedenen Umsetzungsprozesse werden bewertet und rechtlich eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Dieses Buch widmet sich zum einen allgemein der Frage, wie internationale Vorgaben in den nationalen Bereich umgesetzt werden und untersucht zum anderen die konkrete Umsetzung der UN-Leitprinzipien durch nationale Aktionspläne. Der Begriff des "Soft Implementation Laws" wird entwickelt und es wird aufgezeigt, welche Rolle Soft Law im Umsetzungsrecht einnimmt.
Einen weiteren Gegenstand dieses Buches bilden nationale Aktionspläne als Instrumente zur Umsetzung von internationalen Vorgaben. Im Rahmen der Untersuchung von Umsetzungsprozessen der UN-Leitprinzipien werden der deutsche, dänische und britische Aktionsplan analysiert und miteinander verglichen. Die verschiedenen Umsetzungsprozesse werden bewertet und rechtlich eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Das Lehrbuch erlaubt Einblicke in das kürzlich etablierte internationale Sonderrechtsregime zu den Rechten indigener Völker. Dabei wird die Leserschaft von den Anfängen in den 1970er Jahren bis hin zu aktueller Rechtsprechung geführt. Angenommene internationale und regionale Normen werden mit gesellschaftspolitischen Herausforderungen kontrastiert. Ähnlich werden breitere Debatten rund um die Anerkennungs- und Dekolonialisierungspolitik, Multilateralismus-Systeme und globales Regieren, die Pluralisierung der Gesellschaft und ihrer Institutionen, Kollektivrechte und die Bedeutung ziviler, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte eröffnet. Dieses gruppenspezifische Gebiet des internationalen Menschenrechtsschutzes wird somit mittels des internationalen Rechtes und sozio-politischen Herangehensweisen betrachtet.
„Die Arbeit von Frau Eichler kommt genau zur rechten Zeit. Land und Landrechte, kulturelle Rückzugsräume von Indigenen Völkern kommen derzeit weltweit immer stärker unter Nutzungsdruck der jeweiligen Staaten oder Gesellschaften. Indigene Völker und Ihre Länder sind zudem betroffen von Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer Herausforderungen wie Abholzungen, Veränderungen des Wasserhaushalts, großflächiger Feuer oder anderer Wetterexterme. Die Arbeit ist eine didaktische wertvolle Aufarbeitung der Entwicklung des menschenrechtlichen Verständnisses und Schutzes der Rechte indigener Völker und ihrer Lebensräume, sowohl in der Entwicklung in den Menschenrechtsregimen wie in der Rechtssprechung, ausgesprochen hilfreich für alle, die mit den Rechten Indigener zu tun haben.“
Michael Windfuhr, Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und stellv. Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte
"Ein beeindruckender Überblick zur weltweiten Lage der Rechte indigener Völker, ihrer Umsetzung und den damit verbundenen Herausforderungen. Das Buch führt Leser und Leserinnen sowohl in die Grundpfeiler indigener Rechte bei der UN ein, als auch in zahlreiche Fallbeispiele und konkrete Rechtsprechungsverfahren auf der ganzen Welt. Ein zukünftiges Standardwerk über indigene Völker im globalen Menschenrechtsschutzsystem."
Koordinationsgruppe Menschenrechte und Indigene Völker, Amnesty International Deutschland
Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-17
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(Auszug aus dem Buch:)
Der Räuber Moor als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" - und der bescheidenere Tristram Shandy, Gentleman:
Die ganze Welt moralisch im Blick hat bei Friedrich Schiller der stark idealisierte Räuber Moor, der sich selbst als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" sieht. (Die Räuber [1800] 2009: 283, 5. Aufz., 6. Auftr. 20. Zeile) Da muss es immer die ganze Welt sein. - Wie bescheiden ist dagegen bei Lawrence Sterne der "Wichtigkeitskreis" des Tristram Shandy. Er ist auf 4 bis 5 Meilen Umfang beschränkt: "So daß nicht nur das ganze Kirchspiel, sondern auch noch 2-3 Meilen innerhalb der Grenzen des anstoßenden Sprengels mit einbegriffen waren [...]." ([1760-67] 1982: 56, 13. Kap.) Deshalb kann der nüchterne Tristram auch in aller Bescheidenheit feststellen: "Es ist ein besonderer Segen, daß die Natur des Menschen das Gemüt des Menschen mit derselben glücklichen Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung ausgestattet [hat], wie man an alten Hunden bemerkt, - daß sie keine neuen Kunststücke mehr lernen wollen." (A.a.O.; 240, 34. Kap,) Dem Räuber Moor ist diese glückliche Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung nicht gegeben. - Den Räuber*innen Moor bis heute nicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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(Auszug aus dem Buch:)
Der Räuber Moor als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" - und der bescheidenere Tristram Shandy, Gentleman:
Die ganze Welt moralisch im Blick hat bei Friedrich Schiller der stark idealisierte Räuber Moor, der sich selbst als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" sieht. (Die Räuber [1800] 2009: 283, 5. Aufz., 6. Auftr. 20. Zeile) Da muss es immer die ganze Welt sein. - Wie bescheiden ist dagegen bei Lawrence Sterne der "Wichtigkeitskreis" des Tristram Shandy. Er ist auf 4 bis 5 Meilen Umfang beschränkt: "So daß nicht nur das ganze Kirchspiel, sondern auch noch 2-3 Meilen innerhalb der Grenzen des anstoßenden Sprengels mit einbegriffen waren [...]." ([1760-67] 1982: 56, 13. Kap.) Deshalb kann der nüchterne Tristram auch in aller Bescheidenheit feststellen: "Es ist ein besonderer Segen, daß die Natur des Menschen das Gemüt des Menschen mit derselben glücklichen Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung ausgestattet [hat], wie man an alten Hunden bemerkt, - daß sie keine neuen Kunststücke mehr lernen wollen." (A.a.O.; 240, 34. Kap,) Dem Räuber Moor ist diese glückliche Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung nicht gegeben. - Den Räuber*innen Moor bis heute nicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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(Auszug aus dem Buch:)
Der Räuber Moor als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" - und der bescheidenere Tristram Shandy, Gentleman:
Die ganze Welt moralisch im Blick hat bei Friedrich Schiller der stark idealisierte Räuber Moor, der sich selbst als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" sieht. (Die Räuber [1800] 2009: 283, 5. Aufz., 6. Auftr. 20. Zeile) Da muss es immer die ganze Welt sein. - Wie bescheiden ist dagegen bei Lawrence Sterne der "Wichtigkeitskreis" des Tristram Shandy. Er ist auf 4 bis 5 Meilen Umfang beschränkt: "So daß nicht nur das ganze Kirchspiel, sondern auch noch 2-3 Meilen innerhalb der Grenzen des anstoßenden Sprengels mit einbegriffen waren [...]." ([1760-67] 1982: 56, 13. Kap.) Deshalb kann der nüchterne Tristram auch in aller Bescheidenheit feststellen: "Es ist ein besonderer Segen, daß die Natur des Menschen das Gemüt des Menschen mit derselben glücklichen Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung ausgestattet [hat], wie man an alten Hunden bemerkt, - daß sie keine neuen Kunststücke mehr lernen wollen." (A.a.O.; 240, 34. Kap,) Dem Räuber Moor ist diese glückliche Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung nicht gegeben. - Den Räuber*innen Moor bis heute nicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit stellt ausführlich die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten zum Respekt der Menschenrechte und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Dies erfolgt im Vergleich mit sonstigen Ansätzen zur Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen. Die Autorin sieht die Leitsätze als Teil einer aktuellen Dynamik, die zwar keine Anpassung des klassischen Völkerrechtsverständnisses erfordert, aber zu einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verfestigung der unternehmerischen Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte führen kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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(Auszug aus dem Buch:)
Der Räuber Moor als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" - und der bescheidenere Tristram Shandy, Gentleman:
Die ganze Welt moralisch im Blick hat bei Friedrich Schiller der stark idealisierte Räuber Moor, der sich selbst als "Bevollmächtigter des Weltgerichts" sieht. (Die Räuber [1800] 2009: 283, 5. Aufz., 6. Auftr. 20. Zeile) Da muss es immer die ganze Welt sein. - Wie bescheiden ist dagegen bei Lawrence Sterne der "Wichtigkeitskreis" des Tristram Shandy. Er ist auf 4 bis 5 Meilen Umfang beschränkt: "So daß nicht nur das ganze Kirchspiel, sondern auch noch 2-3 Meilen innerhalb der Grenzen des anstoßenden Sprengels mit einbegriffen waren [...]." ([1760-67] 1982: 56, 13. Kap.) Deshalb kann der nüchterne Tristram auch in aller Bescheidenheit feststellen: "Es ist ein besonderer Segen, daß die Natur des Menschen das Gemüt des Menschen mit derselben glücklichen Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung ausgestattet [hat], wie man an alten Hunden bemerkt, - daß sie keine neuen Kunststücke mehr lernen wollen." (A.a.O.; 240, 34. Kap,) Dem Räuber Moor ist diese glückliche Abgeneigtheit und Widerspenstigkeit gegen Überzeugung nicht gegeben. - Den Räuber*innen Moor bis heute nicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit stellt ausführlich die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten zum Respekt der Menschenrechte und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Dies erfolgt im Vergleich mit sonstigen Ansätzen zur Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen. Die Autorin sieht die Leitsätze als Teil einer aktuellen Dynamik, die zwar keine Anpassung des klassischen Völkerrechtsverständnisses erfordert, aber zu einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verfestigung der unternehmerischen Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte führen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Arbeit stellt ausführlich die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten zum Respekt der Menschenrechte und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Dies erfolgt im Vergleich mit sonstigen Ansätzen zur Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen. Die Autorin sieht die Leitsätze als Teil einer aktuellen Dynamik, die zwar keine Anpassung des klassischen Völkerrechtsverständnisses erfordert, aber zu einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verfestigung der unternehmerischen Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte führen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Breit angelegt untersucht die Arbeit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit geschlechtsspezifischer Wahlrechtsregelungen und geht dabei auch auf die entsprechende (landes-)verfassungsrechtliche Rechtsprechung ein. Die Autorin befasst sich mit grundlegenden und bislang ungeklärten Problemen des Grundgesetzes, insbesondere mit der demokratischen Repräsentation, der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze sowie deren Verhältnis zu den Gleichheitsrechten und Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Das Werk zeigt letztlich einen eigenen Lösungsweg auf, der nicht an das Wahlrecht anknüpft, sondern auf das Soft Law und die politische Debatte setzt.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Das Lehrbuch erlaubt Einblicke in das kürzlich etablierte internationale Sonderrechtsregime zu den Rechten indigener Völker. Dabei wird die Leserschaft von den Anfängen in den 1970er Jahren bis hin zu aktueller Rechtsprechung geführt. Angenommene internationale und regionale Normen werden mit gesellschaftspolitischen Herausforderungen kontrastiert. Ähnlich werden breitere Debatten rund um die Anerkennungs- und Dekolonialisierungspolitik, Multilateralismus-Systeme und globales Regieren, die Pluralisierung der Gesellschaft und ihrer Institutionen, Kollektivrechte und die Bedeutung ziviler, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte eröffnet. Dieses gruppenspezifische Gebiet des internationalen Menschenrechtsschutzes wird somit mittels des internationalen Rechtes und sozio-politischen Herangehensweisen betrachtet.
„Die Arbeit von Frau Eichler kommt genau zur rechten Zeit. Land und Landrechte, kulturelle Rückzugsräume von Indigenen Völkern kommen derzeit weltweit immer stärker unter Nutzungsdruck der jeweiligen Staaten oder Gesellschaften. Indigene Völker und Ihre Länder sind zudem betroffen von Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer Herausforderungen wie Abholzungen, Veränderungen des Wasserhaushalts, großflächiger Feuer oder anderer Wetterexterme. Die Arbeit ist eine didaktische wertvolle Aufarbeitung der Entwicklung des menschenrechtlichen Verständnisses und Schutzes der Rechte indigener Völker und ihrer Lebensräume, sowohl in der Entwicklung in den Menschenrechtsregimen wie in der Rechtssprechung, ausgesprochen hilfreich für alle, die mit den Rechten Indigener zu tun haben.“
Michael Windfuhr, Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und stellv. Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte
"Ein beeindruckender Überblick zur weltweiten Lage der Rechte indigener Völker, ihrer Umsetzung und den damit verbundenen Herausforderungen. Das Buch führt Leser und Leserinnen sowohl in die Grundpfeiler indigener Rechte bei der UN ein, als auch in zahlreiche Fallbeispiele und konkrete Rechtsprechungsverfahren auf der ganzen Welt. Ein zukünftiges Standardwerk über indigene Völker im globalen Menschenrechtsschutzsystem."
Koordinationsgruppe Menschenrechte und Indigene Völker, Amnesty International Deutschland
Aktualisiert: 2023-05-05
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