Zur justitiellen Handhabung der Voraussetzungen der Unterbringung gemäß §§ 63, 66 StGB.

Zur justitiellen Handhabung der Voraussetzungen der Unterbringung gemäß §§ 63, 66 StGB. von Schönberger,  Gritt
Wann ist jemand "für die Allgemeinheit gefährlich"? Diese Frage hat das Gericht zu beantworten, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll. Geht man von den gesetzlichen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften und deren Definitionen aus, wird deutlich, daß die Unterbringungsentscheidungen auf sehr unbestimmte Grundlagen gestützt werden. Die erkennenden Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, für den Beschuldigten eine Legalprognose zu erstellen. Verläßliche Methoden zur Voraussage künftigen Legalverhaltens gibt es aber gerade nicht. Bei ihrer Entscheidung versuchen die Gerichte daher, die Verantwortung auf die Sachverständigen zu verlagern. In einer qualitativen Studie wird anhand von 41 Unterbringungsentscheidungen untersucht, wie die Berliner Gerichte die Begriffe "für die Allgemeinheit gefährlich" und "Hang, erhebliche Straftaten zu begehen" ausfüllen. Es zeigt sich, daß nur wenige der dabei verwendeten Kriterien kriminologisch geeignet sind, künftige Straffälligkeit zu prognostizieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient oft nur der Gewährleistung einer notwendigen Behandlung. Bei der Sicherungsverwahrung ist häufig allein die Anzahl der Vorstrafen ausschlaggebend. Da eine Forderung nach Abschaffung des zweispurigen Systems angesichts der jüngsten politischen Entwicklung wohl kaum Erfolg haben wird, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, für eine Vereinheitlichung der Unterbringungskriterien zu sorgen und so wenigstens den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Viele Unterbringungen im psychiatrischen Maßregelvollzug ließen sich zudem erheblich verkürzen, wenn es mehr geeignete Betreuungseinrichtungen für psychisch Kranke gäbe.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit Sicherheit behandeln

Mit Sicherheit behandeln von Saimeh,  Nahlah
„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kriminalprognose im Recht der Sicherungsverwahrung.

Die Kriminalprognose im Recht der Sicherungsverwahrung. von Lange,  Julian
Die Sicherungsverwahrung steht im Zentrum kriminalpolitischer Aufmerksamkeit. Zentrales Bedenken ist die Unsicherheit der Kriminalprognose. Die Arbeit untersucht unter welchen Voraussetzungen die Kriminalprognose gegen den Täter gelten kann und im zweiten Schritt, welche Anforderungen an eine den Freiheitsentzug begründende Kriminalprognose zu stellen sind. Untersucht werden Anordnungs- sowie Vollstreckungsentscheidungen ebenso wie die Frage nach dem Umfang der Rechtskraft der Anordnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Böse behandeln

Das Böse behandeln von Saimeh,  Nahlah
Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Bundesverfassungsgericht und der US Supreme Court zur Sicherungsverwahrung gefährlicher, strafrechtlich verantwortlicher Straftäter.

Das Bundesverfassungsgericht und der US Supreme Court zur Sicherungsverwahrung gefährlicher, strafrechtlich verantwortlicher Straftäter. von Tober,  Tessia
In Deutschland wie in den USA ist Sicherheit Ende des letzten Jahrhunderts zu einem Leitmotiv für Reformen des Strafrechts geworden. Mittels einer rechtsvergleichenden Untersuchung wird analysiert, wie sich zwei Verfassungsgerichte denselben verfassungsrechtlichen Herausforderungen gestellt haben. Die Autorin legt dar, dass beide Verfassungsgerichte wegen eines unterschiedlichen Verständnisses über den richtigen Umgang mit Straftätern divergierende Lösungen hervorbringen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wegsperren?

Wegsperren? von Koch,  Hans-Georg
Straftäter, von denen mit großer Wahrscheinlichkeit die Gefahr ausgeht, dass sie nach Verbüßung ihrer Strafe erneut erheblich straffällig werden, gelten als besonderes Sicherheitsrisiko, vor dem die Allgemeinheit geschützt sein will. Veranlasst durch zunehmende kriminalpolitische Gewichtung von tatsächlicher wie vermeintlicher Sicherheit vor gefährlichen, aber für strafrechtlich verantwortlich erachteten Tätern hat in Deutschland seit Ende des vorigen Jahrhunderts eine schrittweise Ausdehnung des Instruments der Sicherungsverwahrung stattgefunden. Das gesellschaftliche Bedürfnis nach Schutz vor erheblichen Sicherheitsrisiken ist kein auf Deutschland beschränktes Phänomen. Die Untersuchung vergleicht die möglichen, mit Freiheitsentzug verbundenen Reaktionen auf Straftaten durch als besonders gefährlich geltende Täter in zahlreichen europäischen Ländern und den USA.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gefährliche Freiheit?

Gefährliche Freiheit? von Asprion,  Peter
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Entlassung einiger für gefährlich gehaltener Straftäter lösten Ängste aus. Ein absoluter Schutz vor Rückfällen scheint unmöglich. Verunsicherung hier, dort das Recht auf Resozialisierung. Peter Asprion berichtet vom schwierigen Weg in die Freiheit. Er gibt den "Gefährlichen" ein menschliches Gesicht und plädiert für einen Umgang mit diesen ohne Dämonisierung und Panik.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Präventive Sicherheitsordnung

Präventive Sicherheitsordnung von Wagner-Kern,  Michael
Die Studie verknüpft Trutz von Trothas Interpretationsfolie der „präventiven Sicherheitsordnung“ (PSO) mit zwei Dimensionen der Sicherungsverwahrung: ihren grundsätzlich unbefristeten Charakter und Modelle nachträglicher Sicherungsverwahrung.°°Zeitgeschichtlich und strafrechtssoziologisch betrachtet der Text, inwieweit die Erschaffung dieser Maßregel durch das Gewohnheitsverbrechergesetz im Jahre 1933 als NS-ideologisch geprägte Kriminalpolitik oder aber als bloße Umsetzung längerer Reformüberlegungen aus der Weimarer Zeit aufzufassen ist. Die heutige Sicherungsverwahrung erscheint als Produkt machtgeleiteter und unzureichend revidierter Kontrollkonzepte der Vergangenheit. Erkennbar wird ein historisches Maßregelrecht der Gegenwart.°°In einer erweiterten Vorrede typisiert die Neuauflage durch PSO-Marker Änderungen und Interpretationen der aktuellen Normenprogramme zur Sicherungsverwahrung sowie sonstige Gesetzgebungsaktivitäten und -techniken aktuellen Präventionsrechts. Diese Momentbilder erfassen die fortwährende Konjunktur spätmoderner PSO-Phänomene – als Zustand anhaltender Zuschärfung.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Wegsperren!?

Wegsperren!? von Skirl,  Michael
Länger als Lebenslänglich? Serienmörder, Dealer, Vergewaltiger und Kinderschänder: Seit 13 Jahren ist der Jurist Michael Skirl als Leiter der Justizvollzugsanstalt in Werl für 880 Insassen zuständig, darunter 100 mit lebenslanger Haft und 90 mit Sicherungsverwahrung - zum Schutz der Bürger. Doch das Gesetz zur Sicherungsverwahrung muss grundlegend reformiert werden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat: Sie verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Welche Rechte haben Schwerstverbrecher aber überhaupt? Und wie kann oder muss man unsere Gesellschaft nachhaltig vor diesen Tätern schützen?
Aktualisiert: 2023-06-03
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Der österreichische Maßnahmenvollzug im Lichte der EMRK

Der österreichische Maßnahmenvollzug im Lichte der EMRK von Tschachler,  Jakob
Erstmalig in diesem Umfang durchgeführte Analyse des Maßnahmenvollzuges anhand der Wertungen der EMRK Kaum ein Thema dominierte in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafrecht in Österreich so sehr, wie die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Strafgesetzbuch. Die in der Literatur geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung ist mannigfaltig: Zu geringe Anlasstaten führen zu einer Unterbringung, die für die Unterbringung herangezogenen Gutachten sind oft mangelhaft und die Unterbringung wird nicht so vollzogen, dass die psychische Krankheit der Insassen möglichst abgebaut wird. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Praxis und Rechtslage der vorbeugenden Maßnahme anhand der Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt und verschiedene Reformansätze diskutiert. Dabei werden auch die gegen Österreich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt. Um (weitere) Verurteilungen Österreichs durch den Gerichtshof für Menschenrechte zu vermeiden, erscheint es jedenfalls zwingend, in diesem Bereich eine Reform umzusetzen, die sich an der Judikatur des EGMR orientiert.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Wegsperren!?

Wegsperren!? von Skirl,  Michael
Serienmörder, Räuber, Dealer, Vergewaltiger und Kinderschänder: Seit 13 Jahren ist der Jurist Michael Skirl Leiter der Justizvollzugsanstalt in Werl und damit für 880 Insassen zuständig. Die 180 gefährlichsten von ihnen sitzen in unbefristeter Freiheitsentziehung – zum Schutz der Bürger. Die gesetzlichen Grundlagen der Sicherungsverwahrung müssen bis spätestens Mai 2013 grundlegend reformiert werden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat: Sie verletzen u. a. das Grundrecht auf Freiheit. Welche Rechte haben Schwerstverbrecher aber überhaupt? Und wie kann oder muss man unsere Gesellschaft nachhaltig vor diesen Tätern schützen?
Aktualisiert: 2023-06-02
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Der österreichische Maßnahmenvollzug im Lichte der EMRK

Der österreichische Maßnahmenvollzug im Lichte der EMRK von Tschachler,  Jakob
Erstmalig in diesem Umfang durchgeführte Analyse des Maßnahmenvollzuges anhand der Wertungen der EMRK Kaum ein Thema dominierte in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafrecht in Österreich so sehr, wie die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Strafgesetzbuch. Die in der Literatur geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung ist mannigfaltig: Zu geringe Anlasstaten führen zu einer Unterbringung, die für die Unterbringung herangezogenen Gutachten sind oft mangelhaft und die Unterbringung wird nicht so vollzogen, dass die psychische Krankheit der Insassen möglichst abgebaut wird. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Praxis und Rechtslage der vorbeugenden Maßnahme anhand der Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt und verschiedene Reformansätze diskutiert. Dabei werden auch die gegen Österreich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt. Um (weitere) Verurteilungen Österreichs durch den Gerichtshof für Menschenrechte zu vermeiden, erscheint es jedenfalls zwingend, in diesem Bereich eine Reform umzusetzen, die sich an der Judikatur des EGMR orientiert.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 2: §§ 151-332 StPO

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 2: §§ 151-332 StPO von Allgayer,  Angelika, Arnoldi,  Olaf, Börner,  René, Ellbogen,  Klaus, Gaede,  Karsten, Gerhold,  Sönke Florian, Günther,  Ralf, Habetha,  Jörg, Jahn,  Matthias, Kölbel,  Ralf, Kreicker,  Helmut, Krüger,  Matthias, Kudlich,  Hans, Maier,  Stefan, Moldenhauer,  Gerwin, Neßeler,  Karin, Neuheuser,  Stephan, Niehaus,  Holger, Norouzi,  Ali B., Oğlakcıoğlu,  Mustafa Temmuz, Peters,  Sebastian, Quentin,  Andreas, Schneider,  Hartmut, Tessmer,  Dirk, Trüg,  Gerson, Valerius,  Brian, Wenske,  Marc
Zu Band 2 Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295). Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet. Zielgruppe Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zeitbombe

Zeitbombe von Gibert,  Matthias P.
Zwischen Kassel und Fulda überfährt ein ICE einen Mitarbeiter der Kripo Kassel. Der tragische Vorfall wird als Suizid zu den Akten gelegt. 14 Tage später der nächste Tote: Erneut ein Polizeibeamter, wieder von einem Zug getötet. Kommissar Paul Lenz beginnt an der Selbstmordvariante zu zweifeln. Bei seinen Ermittlungen stößt er auf einen mehr als 20 Jahre zurückliegenden Mordfall. Lenz gräbt trotz massiver Behinderungen aus den eigenen Reihen die alten Akten aus und stellt fest, dass die Sachlage damals nicht so eindeutig war, wie es die Beteiligten heute darstellen …
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zeitbombe

Zeitbombe von Gibert,  Matthias P.
Zwischen Kassel und Fulda überfährt ein ICE einen Mitarbeiter der Kripo Kassel. Der tragische Vorfall wird als Suizid zu den Akten gelegt. 14 Tage später der nächste Tote: Erneut ein Polizeibeamter, wieder von einem Zug getötet. Kommissar Paul Lenz beginnt an der Selbstmordvariante zu zweifeln. Bei seinen Ermittlungen stößt er auf einen mehr als 20 Jahre zurückliegenden Mordfall. Lenz gräbt trotz massiver Behinderungen aus den eigenen Reihen die alten Akten aus und stellt fest, dass die Sachlage damals nicht so eindeutig war, wie es die Beteiligten heute darstellen …
Aktualisiert: 2023-05-31
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Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 2: §§ 151-332 StPO

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 2: §§ 151-332 StPO von Allgayer,  Angelika, Arnoldi,  Olaf, Börner,  René, Ellbogen,  Klaus, Gaede,  Karsten, Gerhold,  Sönke Florian, Günther,  Ralf, Habetha,  Jörg, Jahn,  Matthias, Kölbel,  Ralf, Kreicker,  Helmut, Krüger,  Matthias, Kudlich,  Hans, Maier,  Stefan, Moldenhauer,  Gerwin, Neßeler,  Karin, Neuheuser,  Stephan, Niehaus,  Holger, Norouzi,  Ali B., Oğlakcıoğlu,  Mustafa Temmuz, Peters,  Sebastian, Quentin,  Andreas, Schneider,  Hartmut, Tessmer,  Dirk, Trüg,  Gerson, Valerius,  Brian, Wenske,  Marc
Zu Band 2 Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295). Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet. Zielgruppe Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

Strafvollzugsgesetz (StVollzG) von Boehm,  Alexander, Jehle,  Jörg-Martin, Schwind,  Hans-Dieter
Ein Kommentar von Praktikern für Praktiker! Das Werk ist seit seinem ersten Erscheinen im Jahre 1983 zu einem Standardkommentar geworden. Es versteht sich als Kommentar von Praktikern für Praktiker, nimmt aber zugleich für sich in Anspruch, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Die Herausgeber und Bearbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher. In der aktuellen 4. Auflage hat sich der Mitarbeiterkreis verjüngt. Neue renommierte Autoren sind hinzugetreten. Die Bearbeitung bringt den Kommentar auf den neuesten Stand (April 2005) und berücksichtigt die Reformen der Sozialgesetzgebung einschließlich der zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sowie das 7. Änderungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz vom 23.03.2005. Die bedeutsamsten Änderungen haben sich im Bereich der Sozialtherapie, der Arbeit, insbesondere der Arbeitsentlohnung, im Datenschutz, bei der Sicherungsverwahrung und nicht zuletzt im Hinblick auf die Sozialgesetzgebung ergeben. Mit der Neuauflage wird den Praktikern wieder ein aktuelles und zuverlässiges Arbeitsmittel für die praktischen Fragen des Strafvollzugs an die Hand gegeben. Das Werk wendet sich an Praktiker in den Justizvollzugsanstalten, den Justizverwaltungen und in der Strafjustiz ebenso wie an Lehrende und Studierende auf dem Gebiet des Strafvollzugs.
Aktualisiert: 2023-05-29
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