Präventive Gewinnabschöpfung

Präventive Gewinnabschöpfung von Janssen,  André
Unternehmen erzielen durch die Verletzungen fremder Rechtsgüter und Marktverhaltenspflichten hohe Unrechtsgewinne. Das Recht scheint weder über ein rechtspolitisches Programm noch über effiziente Instrumente zur Verhinderung solcher Gewinne zu verfügen. André Janssen geht der Frage nach, ob eine haftungsrechtlich verankerte und präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung hier Abhilfe schaffen kann. Dazu befasst er sich zunächst mit den Grundlagen haftungsrechtlicher Verhaltenssteuerung. Anschließend untersucht er die Teilrechtsgebiete, in denen bereits eine vorteilsorientierte Haftung besteht und als Nukleus einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung dienen könnten: das Immaterialgüterrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Kartelldeliktsrecht. Anhand der dort erarbeiteten Ergebnisse werden die Konturen der präventiven Gewinnabschöpfung nachgezeichnet. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre optimale Ausgestaltung und ihr optimaler Anwendungsbereich sowie die Realisierungschancen de lege lata und de lege ferenda.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Negative Informationsrechte im Privatrecht

Negative Informationsrechte im Privatrecht von Klaus,  Juliana
Das Generieren, Bündeln und Verfügbarhalten von Informationen steht im Fokus der heutigen Gesellschaft: Wissenschaft, Forschung, Industrie und auch Einzelpersonen erstreben einen ständigen Zuwachs an Wissen, einen unbegrenzten Fluss an Informationen, ständig abruf- und verfügbar. Darüber definiert sich der Einzelne und das Kollektiv. Informationen stellen in der Wissensgesellschaft einen erheblichen Wert, nicht nur finanzieller Art, dar. Doch ist dieses scheinbar unbegrenzte Streben nach mehr Informationen in jeder Hinsicht unproblematisch? Berücksichtigt die Gesellschaft in ihrem Handeln die Interessen des Einzelnen ausreichend – insbesondere weil Mancher möglicherweise gar nicht an dieser Informationszufuhr und -verfügbarkeit teilhaben möchte? Ist der Wunsch, gewisse Informationen gar nicht erhalten zu wollen, sich ihrer, einmal erhalten, möglichst wieder zu entledigen, deren Verfügbarkeit und Abrufbarkeit zu verhindern, legitim? Ist dieser Wunsch überhaupt akzeptabel, wo doch der Zustand der Informiertheit positiv gesehen wird und dem Einzelnen wie der Gesellschaft Fortschritt und Entwicklung ermöglicht? Diese und weitere Fragen untersucht die Autorin mit dieser Studie. Sie beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit Informationen von einer Person grundsätzlich fernzuhalten, möglicherweise wieder zu entfernen sind. Stehen dem Einzelnen qua seiner Persönlichkeit Rechte auf Abgeschiedenheit von Informationen zu? Wenn ja, in welchem Umfang? Wo finden sie ihre Legitimation in ethischer und rechtlicher Hinsicht? Existieren einfachgesetzliche Grundlagen für deren Gewährleistung und Schutz in genügendem Maße oder sind hier Defizite zu verzeichnen? Die Autorin zeigt mit ihrer Arbeit, dass Rechte auf Abgeschiedenheit von Informationen zum Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen erforderlich sind, um ihn vor den Gefahren unerwünschter und belastender Informationen zu schützen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Präventive Gewinnabschöpfung

Präventive Gewinnabschöpfung von Janssen,  André
Unternehmen erzielen durch die Verletzungen fremder Rechtsgüter und Marktverhaltenspflichten hohe Unrechtsgewinne. Das Recht scheint weder über ein rechtspolitisches Programm noch über effiziente Instrumente zur Verhinderung solcher Gewinne zu verfügen. André Janssen geht der Frage nach, ob eine haftungsrechtlich verankerte und präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung hier Abhilfe schaffen kann. Dazu befasst er sich zunächst mit den Grundlagen haftungsrechtlicher Verhaltenssteuerung. Anschließend untersucht er die Teilrechtsgebiete, in denen bereits eine vorteilsorientierte Haftung besteht und als Nukleus einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung dienen könnten: das Immaterialgüterrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Kartelldeliktsrecht. Anhand der dort erarbeiteten Ergebnisse werden die Konturen der präventiven Gewinnabschöpfung nachgezeichnet. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre optimale Ausgestaltung und ihr optimaler Anwendungsbereich sowie die Realisierungschancen de lege lata und de lege ferenda.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Grundwissen Wirtschaft und Recht für MarKom – VWL und Recht

Grundwissen Wirtschaft und Recht für MarKom – VWL und Recht von Compendio Autorenteam
Volkswirtschaftslehre und Recht für angehende Mar-Kom-Profis. In kompakter Form vermittelt dieses Lehrmittel das Grundwissen für die Zulassungsprüfung. Der Teil Volkswirtschaftslehre befasst sich mit Märkten, Geld, Konjunktur und Wachstum. Der Rechtskunde-Teil behandelt neben den allgemeinen Grundlagen wie Aufbau der Rechtsordnung, Entstehung einer Obligation und Vertragslehre auch das Kommunikationsrecht. Dazu gehören unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der Persönlichkeitsschutz oder das Recht der kommerziellen Kommunikation. Das vorliegende Lehrmittel orientiert sich an der Wegleitung zur Prüfungsordnung der MarKom-Zulassungsprüfung. Es bietet verständliche Texte, zahlreiche Beispiele und Grafiken sowie Repetitionsfragen mit ausführlichen Antworten. Als ergänzendes Angebot ermöglicht ein fächerübergreifender Online-Test mit 400 Fragen und Antworten eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung. Der Inhalt dieses Buchs richtet sich an alle Interessierten, die sich auf die Zulassungsprüfung MarKom vorbereiten. Es eignet sich sowohl für den Einsatz im Unterricht als auch für das Selbststudium
Aktualisiert: 2023-01-01
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Das Demonstrations- und Propagandaverbot der Regel 51.3 der Olympischen Charta

Das Demonstrations- und Propagandaverbot der Regel 51.3 der Olympischen Charta von Juschko,  Woldemar
"Das Demonstrations- und Propagandaverbot der Regel 51.3 der Olympische Charta" Am 13. Juli 2001 erteilte das Internationale Olympische Komitee (IOC) Peking den Zuschlag zur Ausrichtung der 29. Olympischen Sommerspiele in der Zeit vom 8. bis 24. August 2008. Bereits im Vorfeld der Entscheidung war dabei deutliche Kritik an der chinesischen Menschenrechtspolitik aufgekommen. Von Seiten der Menschenrechtsorganisation wurde auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in China, wie z.B. Folter, Zensur, Einschränkung der religiösen Freiheiten, Unterdrückung ethnischer Minderheiten, sowie die Praktizierung der Todesstrafe hingewiesen. Derartige Menschenrechtsverletzungen stellen einen Angriff auf die Kernprinzipien der Olympischen Charta dar, in der auch die Menschenwürde und der Respekt für universelle ethnische Prinzipien fest verankert sind. Daher wurde vermehrt infrage gestellt, ob China der geeignete Gastgeber für die Olympischen Spiele ist. Die Befürworter der Entscheidung hingegen erhofften sich, dass die Veranstaltung der Olypmpischen Spiele zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in China beitragen könnte. Anlässlich der gewaltsamen und kompromisslosen Niederschlagung der am 10. März 2008 begonnenen anti-chinesischen Proteste in Tibet verstärkte sich die Kritik und trat erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Im Rahmen der aufkommenden gesellschaftlichen und politischen Debatte wurden vermehrt Boykottdrohungen laut und es trat verstärkt die Frage in den Vordergrund, wie die teilnehmenden Athleten während der Olympischen Spiele ihren Protest gegen das chinesische Vorgehen in Tibet zeigen können. Dabei wurde insbesondere über die Zulässigkeit der verschiedenen Möglichkeiten eines symbolischen Protests während der Olypmischen Spiele diskutiert. Inwiefern solche Protestaktionen während der Olympischen Spiele jedoch mit der Olympischen Charta konform gehen, war bis dato gänzlich unklar. Dabei trat insbesondere Regel 51.3 der Olympischen Charta in den Vordergrund der Diskussion. Regel 51.3 der Olympischen Charta untersagt ihrem Wortlaut nach an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen Bereichen jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassistische Propaganda. Trotz der intensiv geführten gesellschaftlichen und politischen Debatte über das Demonstrations- und Propagandaverbot der Regel 51.3 sind die rechtswissenschaftlichen Aspekte dabei bislang kaum beleuchtet worden und daher weitgehend ungeklärt. EIn Grund hierfür ist sicherlich die Tatsache, dass es trotz der im Vorfeld geführten Debatte letztlich nicht zu politischen Manifestationen während der Olympischen Spiele gekommen ist. Zentraler Gegenstand dieser Untersuchung ist daher die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung des Demonstrations- und Propagandaverbots der Regel 51.3.
Aktualisiert: 2018-07-18
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