Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls.

Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls. von Stulz-Herrnstadt,  Michael
Michael Stulz-Herrnstadt behandelt eine ebenso aktuelle wie brisante Frage des EU-Wettbewerbsrechts: Stellt die nationale Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine europarechtswidrige Beihilfe dar? Bei der europäischen Komission sind Beihilfebeschwerden des Privatrundfunks aus fast allen europäischen Mitgliedstaaten anhängig, seit 2003 erneut auch aus Deutschland. Ausgangspunkt und Gegenstand der Untersuchung ist das 1999 als Bestandteil des EG-Vertrags in Kraft getretene "Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten". Es war eine politische Reaktion auf die Ende der 90er Jahre - auch auf Gemeinschaftsebene - weitgehend ungeklärte Situation der rundfunkrechtlichen Beihilfenaufsicht. Mit der Arbeit werden detailliert und erstmals umfassend die Bedeutung und Tragweite der in diesem Protokoll normierten rundfunkrechtlichen Beihilfenmaßstäbe analysiert. Die Würdigung erfolgt auf der Basis der vorangegangenen kontroversen Auseinandersetzung um die Beihilfeeigenschaft der Rundfunkfinanzierung sowie die Anwendungsmöglichkeit wettbewerbsrechtlicher Ausnahmetatbestände und bezieht die aktuelle europäische Organpraxis ein. In diesem Kontext werden als Objekte der Beihilfenaufsicht die Gebührenfinanzierung sowie die im Falle drohender Insolvenz der Rundfunkanstalten eingreifende Gewährträgerhaftung untersucht. Der Verfasser weist nach, daß das Rundfunkprotokoll für die rundfunkrechtliche Beihilfenproblematik die entscheidenden rechtlichen Parameter bereithält. Erst das Rundfunkprotokoll definiert das Verhältnis zwischen europäischer Aufsichts- und mitgliedstaatlicher Ausgestaltungskompetenz im Bereich der medialen Daseinsvorsorge. In dieser Funktion hat es auch grundlegende Auswirkungen auf die neue Transparenzrichtlinie. Ihr ist der abschließende Teil der Arbeit gewidmet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls.

Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls. von Stulz-Herrnstadt,  Michael
Michael Stulz-Herrnstadt behandelt eine ebenso aktuelle wie brisante Frage des EU-Wettbewerbsrechts: Stellt die nationale Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine europarechtswidrige Beihilfe dar? Bei der europäischen Komission sind Beihilfebeschwerden des Privatrundfunks aus fast allen europäischen Mitgliedstaaten anhängig, seit 2003 erneut auch aus Deutschland. Ausgangspunkt und Gegenstand der Untersuchung ist das 1999 als Bestandteil des EG-Vertrags in Kraft getretene "Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten". Es war eine politische Reaktion auf die Ende der 90er Jahre - auch auf Gemeinschaftsebene - weitgehend ungeklärte Situation der rundfunkrechtlichen Beihilfenaufsicht. Mit der Arbeit werden detailliert und erstmals umfassend die Bedeutung und Tragweite der in diesem Protokoll normierten rundfunkrechtlichen Beihilfenmaßstäbe analysiert. Die Würdigung erfolgt auf der Basis der vorangegangenen kontroversen Auseinandersetzung um die Beihilfeeigenschaft der Rundfunkfinanzierung sowie die Anwendungsmöglichkeit wettbewerbsrechtlicher Ausnahmetatbestände und bezieht die aktuelle europäische Organpraxis ein. In diesem Kontext werden als Objekte der Beihilfenaufsicht die Gebührenfinanzierung sowie die im Falle drohender Insolvenz der Rundfunkanstalten eingreifende Gewährträgerhaftung untersucht. Der Verfasser weist nach, daß das Rundfunkprotokoll für die rundfunkrechtliche Beihilfenproblematik die entscheidenden rechtlichen Parameter bereithält. Erst das Rundfunkprotokoll definiert das Verhältnis zwischen europäischer Aufsichts- und mitgliedstaatlicher Ausgestaltungskompetenz im Bereich der medialen Daseinsvorsorge. In dieser Funktion hat es auch grundlegende Auswirkungen auf die neue Transparenzrichtlinie. Ihr ist der abschließende Teil der Arbeit gewidmet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht.

Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht. von Oppermann,  Thomas
Die Schrift behandelt eine im europäischen Gemeinschaftsrecht und im deutschen Medienrecht gleichermaßen aktuelle Problematik. Seit einigen Jahren haben private Rundfunkveranstalter aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bei der Europäischen Kommission in Brüssel geltend gemacht, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Mitteln, insbesondere eine Haushaltsfinanzierung, stelle eine Beihilfe im Sinne von Art. 92 EG-Vertrag dar. Dies hätte eine Beihilfekontrolle durch die Kommission zur Folge. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob die deutsche Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gestalt der Erhebung von Rundfunkgebühren durch die Rundfunkanstalten für das Bereithalten eines Rundfunkgerätes ihrerseits den Beihilferegeln der Art. 92 ff. EGV unterfällt. Der Verfasser verneint dies in der vorliegenden Schrift, der ein ARD und ZDF erstattetes Rechtsgutachten zugrundeliegt. Die deutsche Rundfunkgebühr ist bereits tatbestandlich keine Beihilfe im Sinne des Art. 92 EGV. Es wird näher dargestellt, daß die Rundfunkgebühren das angemessene Entgelt für die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit öffentlichen Rundfunkdiensten darstellen und daher keine "Begünstigung" bestimmter Unternehmen im Sinne der Vorschrift darstellen. Ferner werden die weiteren Elemente des europarechtlichen Beihilfebegriffes untersucht, insbesondere das Fehlen einer Verfälschung des Wettbewerbes mit dem privaten Rundfunk durch die Gebührenerhebung. Deutlich wird außerdem, daß die Medienordnung ein Stück der nationalen und kulturellen Identität Deutschlands im Sinne von Art. F Abs. 1 des EU-Vertrages sowie von Art. 128 EGV darstellt. Auf diese Weise wären Rundfunkgebühren, selbst wenn man sie als Beihilfen ansähe, als Maßnahmen zur Förderung der Kultur nach Art. 92 Abs. 3 d) EGV unter den Gesichtspunkt des europäischen Gemeinschaftsrechtes unbedenklich. Als Stellungnahme zu einer zunehmend erörterten medien- und europarechtlichen Grundsatzfrage wendet sich die Schrift gleichermaßen an die rundfunk- und europarechtliche Wissenschaft und an die Praxis des Medienrechts in Deutschland und im Rahmen der EG.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls.

Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls. von Stulz-Herrnstadt,  Michael
Michael Stulz-Herrnstadt behandelt eine ebenso aktuelle wie brisante Frage des EU-Wettbewerbsrechts: Stellt die nationale Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine europarechtswidrige Beihilfe dar? Bei der europäischen Komission sind Beihilfebeschwerden des Privatrundfunks aus fast allen europäischen Mitgliedstaaten anhängig, seit 2003 erneut auch aus Deutschland. Ausgangspunkt und Gegenstand der Untersuchung ist das 1999 als Bestandteil des EG-Vertrags in Kraft getretene "Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten". Es war eine politische Reaktion auf die Ende der 90er Jahre - auch auf Gemeinschaftsebene - weitgehend ungeklärte Situation der rundfunkrechtlichen Beihilfenaufsicht. Mit der Arbeit werden detailliert und erstmals umfassend die Bedeutung und Tragweite der in diesem Protokoll normierten rundfunkrechtlichen Beihilfenmaßstäbe analysiert. Die Würdigung erfolgt auf der Basis der vorangegangenen kontroversen Auseinandersetzung um die Beihilfeeigenschaft der Rundfunkfinanzierung sowie die Anwendungsmöglichkeit wettbewerbsrechtlicher Ausnahmetatbestände und bezieht die aktuelle europäische Organpraxis ein. In diesem Kontext werden als Objekte der Beihilfenaufsicht die Gebührenfinanzierung sowie die im Falle drohender Insolvenz der Rundfunkanstalten eingreifende Gewährträgerhaftung untersucht. Der Verfasser weist nach, daß das Rundfunkprotokoll für die rundfunkrechtliche Beihilfenproblematik die entscheidenden rechtlichen Parameter bereithält. Erst das Rundfunkprotokoll definiert das Verhältnis zwischen europäischer Aufsichts- und mitgliedstaatlicher Ausgestaltungskompetenz im Bereich der medialen Daseinsvorsorge. In dieser Funktion hat es auch grundlegende Auswirkungen auf die neue Transparenzrichtlinie. Ihr ist der abschließende Teil der Arbeit gewidmet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls.

Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls. von Stulz-Herrnstadt,  Michael
Michael Stulz-Herrnstadt behandelt eine ebenso aktuelle wie brisante Frage des EU-Wettbewerbsrechts: Stellt die nationale Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine europarechtswidrige Beihilfe dar? Bei der europäischen Komission sind Beihilfebeschwerden des Privatrundfunks aus fast allen europäischen Mitgliedstaaten anhängig, seit 2003 erneut auch aus Deutschland. Ausgangspunkt und Gegenstand der Untersuchung ist das 1999 als Bestandteil des EG-Vertrags in Kraft getretene "Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten". Es war eine politische Reaktion auf die Ende der 90er Jahre - auch auf Gemeinschaftsebene - weitgehend ungeklärte Situation der rundfunkrechtlichen Beihilfenaufsicht. Mit der Arbeit werden detailliert und erstmals umfassend die Bedeutung und Tragweite der in diesem Protokoll normierten rundfunkrechtlichen Beihilfenmaßstäbe analysiert. Die Würdigung erfolgt auf der Basis der vorangegangenen kontroversen Auseinandersetzung um die Beihilfeeigenschaft der Rundfunkfinanzierung sowie die Anwendungsmöglichkeit wettbewerbsrechtlicher Ausnahmetatbestände und bezieht die aktuelle europäische Organpraxis ein. In diesem Kontext werden als Objekte der Beihilfenaufsicht die Gebührenfinanzierung sowie die im Falle drohender Insolvenz der Rundfunkanstalten eingreifende Gewährträgerhaftung untersucht. Der Verfasser weist nach, daß das Rundfunkprotokoll für die rundfunkrechtliche Beihilfenproblematik die entscheidenden rechtlichen Parameter bereithält. Erst das Rundfunkprotokoll definiert das Verhältnis zwischen europäischer Aufsichts- und mitgliedstaatlicher Ausgestaltungskompetenz im Bereich der medialen Daseinsvorsorge. In dieser Funktion hat es auch grundlegende Auswirkungen auf die neue Transparenzrichtlinie. Ihr ist der abschließende Teil der Arbeit gewidmet.
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Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht.

Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht. von Oppermann,  Thomas
Die Schrift behandelt eine im europäischen Gemeinschaftsrecht und im deutschen Medienrecht gleichermaßen aktuelle Problematik. Seit einigen Jahren haben private Rundfunkveranstalter aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bei der Europäischen Kommission in Brüssel geltend gemacht, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Mitteln, insbesondere eine Haushaltsfinanzierung, stelle eine Beihilfe im Sinne von Art. 92 EG-Vertrag dar. Dies hätte eine Beihilfekontrolle durch die Kommission zur Folge. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob die deutsche Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gestalt der Erhebung von Rundfunkgebühren durch die Rundfunkanstalten für das Bereithalten eines Rundfunkgerätes ihrerseits den Beihilferegeln der Art. 92 ff. EGV unterfällt. Der Verfasser verneint dies in der vorliegenden Schrift, der ein ARD und ZDF erstattetes Rechtsgutachten zugrundeliegt. Die deutsche Rundfunkgebühr ist bereits tatbestandlich keine Beihilfe im Sinne des Art. 92 EGV. Es wird näher dargestellt, daß die Rundfunkgebühren das angemessene Entgelt für die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit öffentlichen Rundfunkdiensten darstellen und daher keine "Begünstigung" bestimmter Unternehmen im Sinne der Vorschrift darstellen. Ferner werden die weiteren Elemente des europarechtlichen Beihilfebegriffes untersucht, insbesondere das Fehlen einer Verfälschung des Wettbewerbes mit dem privaten Rundfunk durch die Gebührenerhebung. Deutlich wird außerdem, daß die Medienordnung ein Stück der nationalen und kulturellen Identität Deutschlands im Sinne von Art. F Abs. 1 des EU-Vertrages sowie von Art. 128 EGV darstellt. Auf diese Weise wären Rundfunkgebühren, selbst wenn man sie als Beihilfen ansähe, als Maßnahmen zur Förderung der Kultur nach Art. 92 Abs. 3 d) EGV unter den Gesichtspunkt des europäischen Gemeinschaftsrechtes unbedenklich. Als Stellungnahme zu einer zunehmend erörterten medien- und europarechtlichen Grundsatzfrage wendet sich die Schrift gleichermaßen an die rundfunk- und europarechtliche Wissenschaft und an die Praxis des Medienrechts in Deutschland und im Rahmen der EG.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht.

Deutsche Rundfunkgebühren und europäisches Beihilferecht. von Oppermann,  Thomas
Die Schrift behandelt eine im europäischen Gemeinschaftsrecht und im deutschen Medienrecht gleichermaßen aktuelle Problematik. Seit einigen Jahren haben private Rundfunkveranstalter aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bei der Europäischen Kommission in Brüssel geltend gemacht, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Mitteln, insbesondere eine Haushaltsfinanzierung, stelle eine Beihilfe im Sinne von Art. 92 EG-Vertrag dar. Dies hätte eine Beihilfekontrolle durch die Kommission zur Folge. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob die deutsche Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gestalt der Erhebung von Rundfunkgebühren durch die Rundfunkanstalten für das Bereithalten eines Rundfunkgerätes ihrerseits den Beihilferegeln der Art. 92 ff. EGV unterfällt. Der Verfasser verneint dies in der vorliegenden Schrift, der ein ARD und ZDF erstattetes Rechtsgutachten zugrundeliegt. Die deutsche Rundfunkgebühr ist bereits tatbestandlich keine Beihilfe im Sinne des Art. 92 EGV. Es wird näher dargestellt, daß die Rundfunkgebühren das angemessene Entgelt für die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit öffentlichen Rundfunkdiensten darstellen und daher keine "Begünstigung" bestimmter Unternehmen im Sinne der Vorschrift darstellen. Ferner werden die weiteren Elemente des europarechtlichen Beihilfebegriffes untersucht, insbesondere das Fehlen einer Verfälschung des Wettbewerbes mit dem privaten Rundfunk durch die Gebührenerhebung. Deutlich wird außerdem, daß die Medienordnung ein Stück der nationalen und kulturellen Identität Deutschlands im Sinne von Art. F Abs. 1 des EU-Vertrages sowie von Art. 128 EGV darstellt. Auf diese Weise wären Rundfunkgebühren, selbst wenn man sie als Beihilfen ansähe, als Maßnahmen zur Förderung der Kultur nach Art. 92 Abs. 3 d) EGV unter den Gesichtspunkt des europäischen Gemeinschaftsrechtes unbedenklich. Als Stellungnahme zu einer zunehmend erörterten medien- und europarechtlichen Grundsatzfrage wendet sich die Schrift gleichermaßen an die rundfunk- und europarechtliche Wissenschaft und an die Praxis des Medienrechts in Deutschland und im Rahmen der EG.
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Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls.

Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls. von Stulz-Herrnstadt,  Michael
Michael Stulz-Herrnstadt behandelt eine ebenso aktuelle wie brisante Frage des EU-Wettbewerbsrechts: Stellt die nationale Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine europarechtswidrige Beihilfe dar? Bei der europäischen Komission sind Beihilfebeschwerden des Privatrundfunks aus fast allen europäischen Mitgliedstaaten anhängig, seit 2003 erneut auch aus Deutschland. Ausgangspunkt und Gegenstand der Untersuchung ist das 1999 als Bestandteil des EG-Vertrags in Kraft getretene "Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten". Es war eine politische Reaktion auf die Ende der 90er Jahre - auch auf Gemeinschaftsebene - weitgehend ungeklärte Situation der rundfunkrechtlichen Beihilfenaufsicht. Mit der Arbeit werden detailliert und erstmals umfassend die Bedeutung und Tragweite der in diesem Protokoll normierten rundfunkrechtlichen Beihilfenmaßstäbe analysiert. Die Würdigung erfolgt auf der Basis der vorangegangenen kontroversen Auseinandersetzung um die Beihilfeeigenschaft der Rundfunkfinanzierung sowie die Anwendungsmöglichkeit wettbewerbsrechtlicher Ausnahmetatbestände und bezieht die aktuelle europäische Organpraxis ein. In diesem Kontext werden als Objekte der Beihilfenaufsicht die Gebührenfinanzierung sowie die im Falle drohender Insolvenz der Rundfunkanstalten eingreifende Gewährträgerhaftung untersucht. Der Verfasser weist nach, daß das Rundfunkprotokoll für die rundfunkrechtliche Beihilfenproblematik die entscheidenden rechtlichen Parameter bereithält. Erst das Rundfunkprotokoll definiert das Verhältnis zwischen europäischer Aufsichts- und mitgliedstaatlicher Ausgestaltungskompetenz im Bereich der medialen Daseinsvorsorge. In dieser Funktion hat es auch grundlegende Auswirkungen auf die neue Transparenzrichtlinie. Ihr ist der abschließende Teil der Arbeit gewidmet.
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