Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als unlautere Geschäftspraktik im europäischen und deutschen Recht

Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als unlautere Geschäftspraktik im europäischen und deutschen Recht von Schack,  Haimo, Schlagelambers,  Jana
General Terms and Conditions are vitally important in this age of mass production and mass consumption. There is a significant risk of litigation where General Terms and Conditions are found to be invalid. The present work concludes that not only the listed institutions in § 3 UKlaG are able to claim against the provider of invalid conditions, but also his competitors due to §§ 8 et seq. German UWG. The rationale for this conclusion derives from the requirements of Directive 2005/29/EG relating to unfair commercial practices. Besides providing an analysis of the requirements of the Directive the author addresses the problems of implementation of the Directive in German law. Following this analysis it becomes apparent that a renunciation of the common German guidelines for the law of unfair commercial practices is necessary.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Getarnte Werbung nach „Good News“

Getarnte Werbung nach „Good News“ von Deepen,  Lars C.
Die Lage der Tagespresse ist in den zurückliegenden Jahren durch sinkende Auflagen und Reichweiten und damit auch sinkende Werbeerlöse gekennzeichnet. Diese abfallende Tendenz hat Auswirkungen auf die Entwicklung der Werbung und der Werbeformen, um neue Finanzierungswege für die Presseverleger zu schaffen. Das Bedürfnis, durch neue Werbeformen neue Einnahmequellen zu generieren, fördert es auch, Werbebotschaften möglichst unterschwellig beim Rezipienten zu platzieren. Diese Entwicklung ist problematisch, weil die Grenzen zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten verschwimmen. Das Eindringen von Werbung in den redaktionellen Teil führt zur Tarnung der Werbung. Man spricht dabei auch von redaktioneller Werbung oder Schleichwerbung. Als Grundlage der Studie dient die 2013 ergangene Vorlageentscheidung des EuGH („Good News“-Entscheidung) zur Kennzeichnung getarnter bzw. redaktioneller Werbung. Der EuGH hatte hierbei über die Vorlagefrage des BGH zu entscheiden, ob die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2005/29 (UGP-Richtlinie) der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 LPresseG BW) zur Kennzeichnung einer Werbung als „Anzeige“ entgegenstehen. Die „Good News“-Entscheidung schafft mit der Vorgabe zur Kennzeichnung von finanzierten, werblichen Inhalten als „Anzeige“ eine verbindliche Vorgabe für die Praxis. Der Autor geht der Frage nach, ob sich diese Vorgabe in der Praxis etabliert hat und ob darüber hinaus weitere gesetzliche Standards in Bezug auf die konkrete Art und Weise der Kennzeichnung von Werbung im Bereich der Presse notwendig sind. Neben dem Anwendungsbereich auf die traditionelle Printpresse untersucht er die Möglichkeit der Übertragbarkeit der Vorgabe der „Good News“-Entscheidung auf den Bereich der elektronischen Presse und die dortige redaktionelle Berichterstattung. Einen weiteren Schwerpunkt der Studie bildet die Untersuchung der Auswirkung der „Good News“-Entscheidung auf die lauterkeitsrechtlichen Vorschriften gegen getarnte Werbung. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den Auswirkungen auf den Rechtsbruchtatbestand aus § 3 a UWG sowie den Auswirkungen der „Good News“-Entscheidung auf eine angestrebte vollharmonisierte Rechtsentwicklung im Lauterkeitsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als unlautere Geschäftspraktik im europäischen und deutschen Recht

Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als unlautere Geschäftspraktik im europäischen und deutschen Recht von Schack,  Haimo, Schlagelambers,  Jana
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Massengeschäft für den Unternehmer unverzichtbar. Ihren Vorteilen steht allerdings ein beträchtliches Prozessrisiko gegenüber. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass nicht nur die in § 3 UKlaG aufgelisteten Stellen den Verwender unwirksamer Klauseln auf Unterlassung in Anspruch nehmen können. Auch Mitbewerber können gemäß §§ 8 f. UWG gegen die Verwendung unwirksamer AGB durch ihren Konkurrenten vorgehen. Einschlägig ist vor allem der Irreführungstatbestand des § 5 UWG und nicht – wie überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertreten – § 4 Nr. 11 UWG. Dies folgt aus den Vorgaben der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. Die Untersuchung widmet sich neben der Richtlinie auch deren Umsetzung ins deutsche Recht. Dabei wird deutlich, dass eine Abkehr von den tradierten Vorgaben des deutschen Lauterkeitsrechts notwendig ist.
Aktualisiert: 2019-04-23
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Werbung mit „Lockvogelangeboten“bait-and-switch“

Werbung mit „Lockvogelangeboten“bait-and-switch“ von Pospiech,  Lutz
„Lockvogelangebote“ zählen zu den beliebtesten und häufig eingesetzten Werbemitteln. Nicht selten überschreiten die werbenden Unternehmer in diesem Zusammenhang allerdings die Grenzen der rechtlichen Zulässigkeit. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht stellt die Beurteilung von Lockvogelwerbung einen Klassiker dar, ohne dass die Thematik in den vergangenen Jahren an Relevanz verloren hat. Unter dem Aspekt der irreführenden Werbung hat sich die Rechtsprechung unvermindert mit verschiedenen Spielarten der Lockvogelwerbung auseinanderzusetzen. Darüber hinaus führen zwingende Vorgaben des europäischen Gesetzgebers in Form der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) zu Veränderungen der rechtlichen Beurteilung von Lockvogelwerbung, die der deutsche Gesetzgeber durch eine Novellierung des UWG umzusetzen hat. Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden neuerlichen UWG-Novelle befasst sich Lutz Pospiech in seiner Arbeit näher mit dem Einfluss der Richtlinie 2005/29/EG auf die rechtliche Zulässigkeit der Werbung mit Lockvogelangeboten. Der Autor rückt insbesondere die Veränderungen zwischen der rechtlichen Beurteilung nach dem UWG aus dem Jahre 2004 und der zukünftigen Rechtslage nach dem „neuen“ UWG in den Fokus seiner Betrachtungen.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Strafbare Werbung bei Online-Auktionen

Strafbare Werbung bei Online-Auktionen von Karaaslan,  Resit
Die klassischen Normen des Verbraucherschutzstrafrechts sind zu einer Zeit entstanden, als für Produkte „offline“ geworben wurde. Der Siegeszug des Internets wirft die Frage auf, ob § 263 StGB (als zentrale Norm des Täuschungsschutzstrafrechts) und § 16 Abs. 1 UWG (als zentrale Norm des Wettbewerbsstrafrechts) im „Online-Zeitalter“ noch zeitgemäß sind. In seiner dreigliedrigen Studie kommt der Autor zunächst zu dem Ergebnis, dass § 263 StGB eigentlich kein geeignetes Instrument ist, die auktionsspezifischen Manipulationen zu pönalisieren. Anschließend prüft er, ob § 16 Abs. 1 UWG als ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld des Betruges die Strafbarkeitslücken schließen kann. Er arbeitet nach eingehender Analyse der systematischen Stellung und des Tatbestands des § 16 Abs. 1 UWG heraus, dass die Norm im geltenden Recht nur wenige Lücken schließen kann. Im nächsten Schritt setzt sich er daher intensiv mit der Frage auseinander, ob § 16 Abs. 1 UWG so modifiziert werden kann, dass ein weitergehender Schutz gegen Täuschungen bei Online-Auktionen gewährleistet ist. Er unterbreitet einen konkreten, umfangreich begründeten Reformvorschlag, der der Strafvorschrift zukünftig in der Praxis größere Bedeutung verschaffen soll. Anschließend geht der Autor auf die Frage ein, wer für irreführende Angaben bei Online-Auktionen verantwortlich ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass auch das Auktionshaus als Host-Provider neben dem Content-Provider strafrechtlich verantwortlich sein kann, wenn es seine spezifischen Überwachungspflichten verletzt. Der Autor legt dar, dass nach der Aufgabe der Störerhaftung im Wettbewerbszivilrecht das Auktionshaus auch im strafrechtlichen Bereich verpflichtet ist, künftige, im Kern vergleichbare Rechtsverstöße zu unterbinden, soweit diese mit zumutbaren Kontrollmaßnahmen identifizierbar sind. Abschließend untersucht der Autor die in der Praxis der Strafverfolgung wichtigste Vorfrage, ob auf aus dem Ausland stammende, in Deutschland abrufbare Angebote mit irreführenden Inhalten § 16 Abs. 1 UWG überhaupt Anwendung finden kann. Er stellt unter besonderer Berücksichtigung des Marktortprinzips aus dem internationalen Wettbewerbszivilrecht ein neues dogmatisches Konzept für Wettbewerbsstrafrecht vor.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als unlautere Geschäftspraktik im europäischen und deutschen Recht

Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als unlautere Geschäftspraktik im europäischen und deutschen Recht von Schack,  Haimo, Schlagelambers,  Jana
General Terms and Conditions are vitally important in this age of mass production and mass consumption. There is a significant risk of litigation where General Terms and Conditions are found to be invalid. The present work concludes that not only the listed institutions in § 3 UKlaG are able to claim against the provider of invalid conditions, but also his competitors due to §§ 8 et seq. German UWG. The rationale for this conclusion derives from the requirements of Directive 2005/29/EG relating to unfair commercial practices. Besides providing an analysis of the requirements of the Directive the author addresses the problems of implementation of the Directive in German law. Following this analysis it becomes apparent that a renunciation of the common German guidelines for the law of unfair commercial practices is necessary.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Wettbewerbsrechtlicher Rechtsbruchtatbestand und Produktsicherheitsrecht

Wettbewerbsrechtlicher Rechtsbruchtatbestand und Produktsicherheitsrecht von Rothkopf,  Matthias
Diese Studie untersucht den Rechtsbruchtatbestand des UWG in seiner Eigenschaft als Schnittstelle zwischen dem Produktsicherheitsrecht und dem Wettbewerbsrecht. Sie soll zugleich einen Beitrag zum Verständnis der gewandelten Funktion des Tatbestandes nach der Umsetzung der UGP-Richtlinie und der UWG-Novelle von 2008 leisten sowie zu seiner konsistenten Anwendung beitragen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Lauterkeitsrecht und Leistungsstörungsrecht

Lauterkeitsrecht und Leistungsstörungsrecht von Goldhammer,  Gesche Wiebke
Mit der UWG-Reform ist seit dem 30.12.2008 der Begriff der "geschäftlichen Handlung" für die Anwendung des Lauterkeitsrechts maßgeblich, der in § 2 I Nr. 1 UWG definiert wird. Danach kann auch ein Verhalten, das nach dem Vertragsschluss liegt, eine geschäftliche Handlung darstellen und somit den Anwendungsbereich des UWG eröffnen. Dadurch ist es zu einer Überschneidung mit dem Vertragsrecht, insbesondere dem Leistungsstörungsrecht, gekommen. Vor der UWG-Reform im Jahre 2008 galt als Grundsatz für die Anwendung des Lauterkeitsrechts, dass nur ein Verhalten, das vor der Begründung der vertraglichen Pflicht lag, die Anwendung des UWG eröffnen konnte. Dieses Abgrenzungskriterium ist durch die Einführung des neuen § 2 I Nr. 1 UWG hinfällig geworden. Ausdrücklich wird hier nun auch ein Verhalten als geschäftliche Handlung definiert, das nach einem Geschäftsabschluss liegt und das mit der Durchführung eines Vertrags zusammenhängt. Da jede Leistungsstörung nach dem Vertragsschluss liegt, könnte nach dem Wortlaut des Gesetzes mittlerweile jede Leistungsstörung automatisch den Anwendungsbereich des UWG eröffnen, was jedoch zu erheblichen Problemen führen würde: Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidung bei der Klärung derselben Rechtsfrage und die Bevormundung des Vertragspartners sind nur wenige dieser Konflikte, die durch die neue Rechtslage entstehen. Orientiert an den Konsequenzen einer Überschneidung des Lauterkeits- mit dem Leistungsstörungsrecht entwickelt die Autorin im Rahmen ihrer Untersuchung ein taugliches Abgrenzungskriterium, das es ermöglicht, jedes unternehmerische Verhalten bei einer Leistungsstörung danach zu bewerten, ob eine geschäftliche Handlung vorliegt und damit das UWG anwendbar ist oder ob ausschließlich das zivilrechtliche Leistungsstörungsrecht anwendbar ist, so dass die beschriebenen Konflikte ausgeräumt werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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