Rechtsfortbildung durch den EuGH.

Rechtsfortbildung durch den EuGH. von Walter,  Konrad
Rechtsfortbildung durch den EuGH ist ein Thema, das in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion wieder verstärkte Aufmerksamkeit genießt. Konrad Walter geht der Frage nach, was Rechtsfortbildung durch den EuGH bedeutet. Der Autor wählt einen rechtsmethodischen Ansatz, das heißt, dass er zunächst eine detaillierte Begriffsbestimmung vornimmt und versucht, die Erkenntnisse der nationalen Methodenlehren zum Richterrecht für das Gemeinschaftsrecht fruchtbar zu machen. Um dem Gerichtshof aber nicht die deutsche Methodenlehre überzustreifen, untersucht er stets die deutsche wie die französische Methodenlehre. Die ersten drei Kapitel des Hauptteils legen mit Begriffsbestimmung, den Rechtsgrundlagen der Rechtsfortbildung und den Mitteln richterlicher Rechtsfortbildung die rechtstheoretische Grundlage der Arbeit. In diesen Kapiteln entwickelt Walter eine Terminologie für das Gemeinschaftsrecht. Die einzelnen rechtsmethodischen Erkenntnisse im Hinblick auf den EuGH werden durch Urteile illustriert. Große Aufmerksamkeit schenkt der Autor in den folgenden Kapiteln insbesondere den Grenzen der Rechtsfortbildung durch den EuGH und den Rechtsfolgen von Grenzverletzungen, die im Zentrum der rechtspolitischen Diskussion stehen. Konrad Walter zeigt zahlreiche Grenzen auf und hinterfragt einige Urteile des EuGH kritisch, da sich diese als grenzüberschreitende Rechtsfortbildung darstellen, wie etwa die unmittelbare Wirkung von Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Rechtsfortbildung durch den EuGH.

Rechtsfortbildung durch den EuGH. von Walter,  Konrad
Rechtsfortbildung durch den EuGH ist ein Thema, das in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion wieder verstärkte Aufmerksamkeit genießt. Konrad Walter geht der Frage nach, was Rechtsfortbildung durch den EuGH bedeutet. Der Autor wählt einen rechtsmethodischen Ansatz, das heißt, dass er zunächst eine detaillierte Begriffsbestimmung vornimmt und versucht, die Erkenntnisse der nationalen Methodenlehren zum Richterrecht für das Gemeinschaftsrecht fruchtbar zu machen. Um dem Gerichtshof aber nicht die deutsche Methodenlehre überzustreifen, untersucht er stets die deutsche wie die französische Methodenlehre. Die ersten drei Kapitel des Hauptteils legen mit Begriffsbestimmung, den Rechtsgrundlagen der Rechtsfortbildung und den Mitteln richterlicher Rechtsfortbildung die rechtstheoretische Grundlage der Arbeit. In diesen Kapiteln entwickelt Walter eine Terminologie für das Gemeinschaftsrecht. Die einzelnen rechtsmethodischen Erkenntnisse im Hinblick auf den EuGH werden durch Urteile illustriert. Große Aufmerksamkeit schenkt der Autor in den folgenden Kapiteln insbesondere den Grenzen der Rechtsfortbildung durch den EuGH und den Rechtsfolgen von Grenzverletzungen, die im Zentrum der rechtspolitischen Diskussion stehen. Konrad Walter zeigt zahlreiche Grenzen auf und hinterfragt einige Urteile des EuGH kritisch, da sich diese als grenzüberschreitende Rechtsfortbildung darstellen, wie etwa die unmittelbare Wirkung von Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rechtsfortbildung durch den EuGH.

Rechtsfortbildung durch den EuGH. von Walter,  Konrad
Rechtsfortbildung durch den EuGH ist ein Thema, das in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion wieder verstärkte Aufmerksamkeit genießt. Konrad Walter geht der Frage nach, was Rechtsfortbildung durch den EuGH bedeutet. Der Autor wählt einen rechtsmethodischen Ansatz, das heißt, dass er zunächst eine detaillierte Begriffsbestimmung vornimmt und versucht, die Erkenntnisse der nationalen Methodenlehren zum Richterrecht für das Gemeinschaftsrecht fruchtbar zu machen. Um dem Gerichtshof aber nicht die deutsche Methodenlehre überzustreifen, untersucht er stets die deutsche wie die französische Methodenlehre. Die ersten drei Kapitel des Hauptteils legen mit Begriffsbestimmung, den Rechtsgrundlagen der Rechtsfortbildung und den Mitteln richterlicher Rechtsfortbildung die rechtstheoretische Grundlage der Arbeit. In diesen Kapiteln entwickelt Walter eine Terminologie für das Gemeinschaftsrecht. Die einzelnen rechtsmethodischen Erkenntnisse im Hinblick auf den EuGH werden durch Urteile illustriert. Große Aufmerksamkeit schenkt der Autor in den folgenden Kapiteln insbesondere den Grenzen der Rechtsfortbildung durch den EuGH und den Rechtsfolgen von Grenzverletzungen, die im Zentrum der rechtspolitischen Diskussion stehen. Konrad Walter zeigt zahlreiche Grenzen auf und hinterfragt einige Urteile des EuGH kritisch, da sich diese als grenzüberschreitende Rechtsfortbildung darstellen, wie etwa die unmittelbare Wirkung von Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht.

Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht. von Ahmling,  Rebecca
Bedingt durch den Entstehungsprozess der Union fehlt auf europäischer Ebene eine klare Methodik für die Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung. Dabei ist absehbar, dass sich im Zuge der fortschreitenden Europäisierung immer häufiger die Frage stellen wird, wie Lücken im europäischen Sekundärrecht geschlossen werden können. Rebecca Ahmling nimmt sich des Problems aus einer rechtsvergleichend-methodischen Perspektive an. Sie untersucht die zivilrechtliche Rechtsprechung in Deutschland, England und Frankreich und leitet daraus Grundsätze ab, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts den Maßstab für eine Analogiebildung im Unionsrecht bilden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht.

Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht. von Ahmling,  Rebecca
Bedingt durch den Entstehungsprozess der Union fehlt auf europäischer Ebene eine klare Methodik für die Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung. Dabei ist absehbar, dass sich im Zuge der fortschreitenden Europäisierung immer häufiger die Frage stellen wird, wie Lücken im europäischen Sekundärrecht geschlossen werden können. Rebecca Ahmling nimmt sich des Problems aus einer rechtsvergleichend-methodischen Perspektive an. Sie untersucht die zivilrechtliche Rechtsprechung in Deutschland, England und Frankreich und leitet daraus Grundsätze ab, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts den Maßstab für eine Analogiebildung im Unionsrecht bilden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die verständigen Arbeitsvertragsparteien

Die verständigen Arbeitsvertragsparteien von Schellen,  Friedrich
Bei den Rechtsfiguren des verständigen Arbeitgebers und des verständigen Arbeitnehmers handelt es sich um richterliche Redeweisen, die die Formulierungs- und Argumentationsarbeit der Gerichte für Arbeitssachen, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), seit Jahrzehnten prägen. Anhand einer Analyse von über 170 Entscheidungen des BAG in 49 verschiedenen Fallkonstellationen ergründet der Autor den Wesensgehalt und die Funktion der Rechtsfiguren und beleuchtet strukturelle methodische Defizite ihres Einsatzes sowie ihrer Verwendungsweise durch das Gericht. Auf dieser Grundlage empfiehlt er den vollständigen Verzicht auf beide Rechtsfiguren in zukünftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die verständigen Arbeitsvertragsparteien

Die verständigen Arbeitsvertragsparteien von Schellen,  Friedrich
Bei den Rechtsfiguren des verständigen Arbeitgebers und des verständigen Arbeitnehmers handelt es sich um richterliche Redeweisen, die die Formulierungs- und Argumentationsarbeit der Gerichte für Arbeitssachen, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), seit Jahrzehnten prägen. Anhand einer Analyse von über 170 Entscheidungen des BAG in 49 verschiedenen Fallkonstellationen ergründet der Autor den Wesensgehalt und die Funktion der Rechtsfiguren und beleuchtet strukturelle methodische Defizite ihres Einsatzes sowie ihrer Verwendungsweise durch das Gericht. Auf dieser Grundlage empfiehlt er den vollständigen Verzicht auf beide Rechtsfiguren in zukünftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Quasi-Gesellschafter

Der Quasi-Gesellschafter von Jahnke,  Ansgar
Erstmalig hat der Bundesgerichtshof den Begriff des “Quasi-Gesellschafters” im Jahr 2008 verwendet und damit Treugeber beschrieben, die im Rahmen einer qualifizierten treuhänderischen Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft wie unmittelbare Gesellschafter behandelt werden. Der Quasi-Gesellschafter hat daraufhin die Rechtsprechung und das gesellschaftsrechtliche Schrifttum in den vergangenen zehn Jahren wiederholt und intensiv beschäftigt. Durch das in § 152 Abs. 1 S. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) normierte Gleichstellungsgebot für die treuhänderische Beteiligung an einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist der Quasi-Gesellschafter nun auch Gegenstand einer gesetzlichen Regelung geworden. Die Arbeit bietet eine umfassende Aufarbeitung des Diskussionsstandes zur Rechtsfigur des Quasi-Gesellschafters. Neben der dogmatischen Einordnung behandelt die Arbeit auch sämtliche Haftungszenarien für einen Quasi-Gesellschafter im Anwendungsbereich des KAGB. Abschließend widmet sich der Autor der zentralen Frage, ob durch die Normierung der Rechtsfigur im KAGB eine Rechtsentwicklung zu einer neuen Gesellschafterklasse stattgefunden hat.
Aktualisiert: 2021-04-16
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Die Koalitionsbetätigungsfreiheit im gewandelten Kontext

Die Koalitionsbetätigungsfreiheit im gewandelten Kontext von Rosenau,  Marc
Die Rechtsprechung hat aus Art. 9 Abs. 3 GG die Koalitionsbetätigungsfreiheit entwickelt, deren Schutzbereich im Laufe der Zeit stetig fortentwickelt wurde. Diese Arbeit zeigt auf, dass die Koalitionsbetätigungsfreiheit tatsächlich aber nicht grenzenlos geschützt und eine Rückbesinnung auf Gründe und Grenzen der Koalitionsfreiheit erforderlich ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Rechtsfortbildung durch den EuGH.

Rechtsfortbildung durch den EuGH. von Walter,  Konrad
Rechtsfortbildung durch den EuGH ist ein Thema, das in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion wieder verstärkte Aufmerksamkeit genießt. Konrad Walter geht der Frage nach, was Rechtsfortbildung durch den EuGH bedeutet. Der Autor wählt einen rechtsmethodischen Ansatz, das heißt, dass er zunächst eine detaillierte Begriffsbestimmung vornimmt und versucht, die Erkenntnisse der nationalen Methodenlehren zum Richterrecht für das Gemeinschaftsrecht fruchtbar zu machen. Um dem Gerichtshof aber nicht die deutsche Methodenlehre überzustreifen, untersucht er stets die deutsche wie die französische Methodenlehre. Die ersten drei Kapitel des Hauptteils legen mit Begriffsbestimmung, den Rechtsgrundlagen der Rechtsfortbildung und den Mitteln richterlicher Rechtsfortbildung die rechtstheoretische Grundlage der Arbeit. In diesen Kapiteln entwickelt Walter eine Terminologie für das Gemeinschaftsrecht. Die einzelnen rechtsmethodischen Erkenntnisse im Hinblick auf den EuGH werden durch Urteile illustriert. Große Aufmerksamkeit schenkt der Autor in den folgenden Kapiteln insbesondere den Grenzen der Rechtsfortbildung durch den EuGH und den Rechtsfolgen von Grenzverletzungen, die im Zentrum der rechtspolitischen Diskussion stehen. Konrad Walter zeigt zahlreiche Grenzen auf und hinterfragt einige Urteile des EuGH kritisch, da sich diese als grenzüberschreitende Rechtsfortbildung darstellen, wie etwa die unmittelbare Wirkung von Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Rechtsfigur des uneigentlichen Organisationsdelikts (BGHSt 49, 177)

Die Rechtsfigur des uneigentlichen Organisationsdelikts (BGHSt 49, 177) von Kische,  Sascha
Bekanntlich hat der Grosse Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem in der amtlichen Entscheidungssammlung (BGHSt) in Band 40, 138 ff. abgedruckten Urteil die in der strafgerichtlichen Praxis bedeutsame Rechtsfigur des sog. "fortgesetzten Delikts" (auch fortgesetzte Tat oder Fortsetzungszusammenhang) abgeschafft und mit einer sich über ein Jahrhundert bewährten Rechtstradition der Zusammenfassung mehrerer Einzelbeiträge der Beteiligten zu einer oder wenigen Taten gebrochen. Nur kurze Zeit später hat der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats für tödliche Schüsse an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 218 ff.) eine - bislang weniger bekannte - Weichenstellung für die konkurrenzrechtliche Beurteilung von Tatbeiträgen zunächst von mittelbaren Tätern geebnet, die fortan als Rechtsfigur des sog. "uneigentlichen Organisationsdelikts" eine nicht unwesentliche rechtstatsächliche Bedeutung auch für Mittäter, Anstifter und Gehilfen erlangt hat und massgeblich vom 3. Strafsenat in Voraussetzungen und Anwendungsbereich präzisiert wurde (BGHSt 49, 177). Das Werk greift die anfänglichen höchstrichterlichen Entscheidungen auf und gibt als erste Monographie einen Gesamtüberblick über Theorie und Praxis dieser konkurrenzrechtlichen Rechtsfigur. Nach einer Bestandsaufnahme der wichtigsten Entscheidungen und höchstrichterlichen Entwicklungen werden die Grundlagen des uneigentlichen Organisationsdelikts analysiert und die Einordnung als Handlungseinheit 'sui generis' innerhalb des Systems der §§ 52 ff. StGB herausgearbeitet. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt sodann in der Betrachtung der sowohl materiellrechtlichen als auch verfahrensrechtlichen Konsequenzen der befürwortenden Zusammenfassung mehrerer Tatbeiträge der Beteiligten und in der Beantwortung der Frage, ob diese neuerliche Rechtsfigur mit den in BGHSt 40, 138 ff. aufgezählten Gründen, die zur Abschaffung der Rechtsfigur des fortgesetzten Delikts geführt haben, in Einklang zu bringen ist. Unter Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse setzt sich der Autor auch mit dem Meinungsstand zur Dogmatik der konkurrenzrechtlichen Betrachtung von Tatbeiträgen von Mittätern, mittelbaren Tätern, Anstiftern und Gehilfen auseinander und unterbreitet abschliessend einen eigenen Lösungsansatz in Gestalt eines ergänzenden Gesetzesvorschlages.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Koalitionsbetätigungsfreiheit im gewandelten Kontext

Die Koalitionsbetätigungsfreiheit im gewandelten Kontext von Rosenau,  Marc
Die Rechtsprechung hat aus Art. 9 Abs. 3 GG die Koalitionsbetätigungsfreiheit entwickelt, deren Schutzbereich im Laufe der Zeit stetig fortentwickelt wurde. Nun soll jede koalitionsspezifische Verhaltensweise grundrechtlichen Schutz genießen. Diese Rechtsprechung hat zu einer Ausweitung der Koalitionsbetätigungsfreiheit auf den Ebenen des Schutzbereichs und der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung geführt. Die Arbeit zeigt auf, dass die Koalitionsbetätigungsfreiheit tatsächlich aber nicht grenzenlos geschützt und eine Rückbesinnung auf Gründe und Grenzen der Koalitionsfreiheit und der richterlichen Rechtsfortbildung erforderlich ist. Schwerpunktmäßig wird dies am Beispiel des Arbeitskampfrechts untersucht, denn hier treten die grundrechtsdogmatischen Friktionen der Rechtsprechung offen zutage.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht.

Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht. von Ahmling,  Rebecca
Bedingt durch den Entstehungsprozess der Union fehlt auf europäischer Ebene eine klare Methodik für die Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung. Dabei ist absehbar, dass sich im Zuge der fortschreitenden Europäisierung immer häufiger die Frage stellen wird, wie Lücken im europäischen Sekundärrecht geschlossen werden können. Rebecca Ahmling nimmt sich des Problems aus einer rechtsvergleichend-methodischen Perspektive an. Sie untersucht die zivilrechtliche Rechtsprechung in Deutschland, England und Frankreich und leitet daraus Grundsätze ab, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts den Maßstab für eine Analogiebildung im Unionsrecht bilden könnten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – eine noch zeitgemäße Rechtsfigur?

Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – eine noch zeitgemäße Rechtsfigur? von Riedl,  Leopold J.
Der Autor befasst sich mit dem durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts begründeten Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Er untersucht dabei insbesondere, ob diese Rechtsfigur zur heutigen Zeit noch erforderlich ist, um lückenlosen Rechtsschutz zu gewähren. Durch die Fülle an bestehenden speziellen gesetzlichen Regelungen in vielen unterschiedlichen Bereichen, erscheint dies fraglich. Die Entwicklungen in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes werden nachgezeichnet. Dabei wird auch auf die Abweichungen in den Entscheidungen der verschiedenen Senate des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes eingegangen. Anschließend setzt sich der Autor zudem dogmatisch mit dem Recht am Gewerbebetrieb auseinander. Die Unterschiede im Tatbestand und der Rechtswidrigkeitsprüfung des Rechtsinstitutes zu den sonstigen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern werden aufgezeigt. Die Folgen der Anwendung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, beispielsweise die dadurch einhergehende Privilegierung von Gewerbevermögen, werden vom Verfasser angesprochen. Auf die in der Literatur vertretene gewohnheitsrechtliche Anerkennung wird ebenso eingegangen wie auf das Argument, dass das Recht am Gewerbebetrieb notwendig sei, um bestehende Rechtsschutzlücken zu schließen. Der Verfasser prüft wie die Fallgruppen, die bisher durch eine Anwendung der Rechtsfigur geprägt waren, ohne einen Rückgriff auf diese einer befriedigenden Lösung zugeführt werden können. Zu den Fallgruppen gehören etwa die Verwässerung berühmter Marken, Boykottaufforderungen und Betriebsblockaden. Auch die Fallgruppen der unbegründeten Schutzrechtsverwarnungen und der Schutz von Betriebsbindungen gegen Außenseiter werden behandelt. Dabei werden die Änderungen des UWG im Jahr 2008 berücksichtigt. Ferner werden neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung, die zur Fallgruppe der unerwünschten E-Mail-Werbung geführt haben, ausführlich diskutiert.
Aktualisiert: 2019-12-20
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„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Wettstreit der Rechtsordnungen

Der Wettstreit der Rechtsordnungen von Drettmann,  Anne-Kathrin
Gilt das Gütezeichen «Made in Germany» auch für das deutsche Recht? In der gegenwärtigen Diskussion über den Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dies vielfach in Zweifel gezogen. Die Arbeit nimmt diese Auseinandersetzung zum Anlass, die private Regelbildung im unternehmensbezogenen Geschäftsverkehr näher zu untersuchen. Dabei erarbeitet die Autorin die Voraussetzungen, Unterschiede, aber auch das Zusammenspiel von Handelsbräuchen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen im deutschen Recht und UN-Kaufrecht. Es schließt sich eine Analyse des englischen Rechts an, die sich auch mit den geplanten Änderungen der bestehenden AGB-rechtlichen Regelungen auseinandersetzt. Darüber hinaus wird das jüngste Projekt der Europäischen Union, der Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens für das Zivilrecht, in die Betrachtung einbezogen. Der Vergleich der Rechtsordnungen belegt die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rechts, doch bietet er auch Anregungen für Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2019-12-19
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