Cybermobbing.

Cybermobbing. von Doerbeck,  Caprice
Im Fokus der strafrechtlich-kriminologischen Untersuchung steht das Phänomen Cybermobbing, das nach hier ausgewerteten empirischen Studien nicht selten auftritt und gravierende Folgen für die davon Betroffenen haben kann. Bei der strafrechtlichen Beurteilung kommt den Beleidigungsdelikten und den Tatbeständen zum Schutz des Rechts am eigenen Wort und Bild die größte Bedeutung zu. Insgesamt besteht nach den Ergebnissen dieser Arbeit bereits ein ausreichender strafrechtlicher Schutz vor Cybermobbing. Die Einführung eines Cybermobbingtatbestandes ist daher entbehrlich. Gleichwohl besteht in einzelnen Punkten Reformbedarf.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Cybermobbing.

Cybermobbing. von Doerbeck,  Caprice
Im Fokus der strafrechtlich-kriminologischen Untersuchung steht das Phänomen Cybermobbing, das nach hier ausgewerteten empirischen Studien nicht selten auftritt und gravierende Folgen für die davon Betroffenen haben kann. Bei der strafrechtlichen Beurteilung kommt den Beleidigungsdelikten und den Tatbeständen zum Schutz des Rechts am eigenen Wort und Bild die größte Bedeutung zu. Insgesamt besteht nach den Ergebnissen dieser Arbeit bereits ein ausreichender strafrechtlicher Schutz vor Cybermobbing. Die Einführung eines Cybermobbingtatbestandes ist daher entbehrlich. Gleichwohl besteht in einzelnen Punkten Reformbedarf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Pflegesicherung in Deutschland: Trotz unbestrittener Erfolge bleibt Reformbedarf erheblich.

Pflegesicherung in Deutschland: Trotz unbestrittener Erfolge bleibt Reformbedarf erheblich.
Konnten die Ziele der vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung erreicht werden? Zweifellos hat die Pflegeversicherung erhebliche Erfolge erzielt: Die Pflegeinfrastruktur wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut, die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen ist deutlich zurückgegangen, das Pflegerisiko wurde als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Neben den Erfolgen gibt es aber auch Defizite. Eine zentrale Reformbaustelle ist die Finanzierung der Pflegeversicherung. Lässt sich diese durch Rücklagen und einen Pflegefonds nachhaltig sichern, und sind Reservemittel ausreichend vor einer Abschöpfung und der Pflegefonds vor politischen Zugriffen geschützt? Ein weiterer Mangel der Pflegesicherung wird in einer fehlenden Zusammenführung sozialer und rechtlicher Betreuung gesehen. Gerügt wird auch das der Qualitätssicherung dienende Instrument der Pflegenoten, da es nicht entlang wissenschaftlicher Erwägungen entwickelt wurde. Herausgefordert ist Pflegepolitik auch wegen der Sicherung des künftigen Personals im Pflegesektor. Ist dafür das Eingrenzen der Nachfrage durch vermehrte Prävention oder das Erhöhen des Angebots an Pflegepersonal ergiebiger? Diese zentralen Themen der Absicherung von Pflegebedürftigkeit werden in dem vorliegenden Vierteljahrsheft in acht Beiträgen präsentiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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9. Niedersächischer Kommunalrechtskongress

9. Niedersächischer Kommunalrechtskongress von Seybold,  Jan
Es freut uns in diesem Jahr besonders, dass wir einen Kongress auf die Beine stellen können, nachdem es im Jahr 2020 zunächst unklar war, ob und wie eine solche Veranstaltung abgehalten werden sollte, dann aber gegen ein rein digitales und auch gegen ein hybrides Verfahren hinreichend Einwände bestanden. Ein lediglich digitales Format, so könnte man anführen, hätte es im letzten Jahr immerhin ermöglicht, überhaupt zu tagen. Dies wäre jedoch neben den technischen Anforderungen mit einer deutlich eingeschränkten Möglichkeit zum Netzwerken und zum gegenseitigen Austausch der neuesten Neuigkeiten, wie dies in den vergangenen Jahren immer möglich war, verbunden gewesen. Zwar gibt es einige technische Möglichkeiten, u. a. Breakout-Rooms und eine Chat-Funktion, um Meinungen, Fragen, Hinweise etc. zuzulassen und die Kommunikation untereinander insgesamt zu fördern, aber bei allen Chancen des digitalen Formats weist dasselbe auch Risiken auf: Eine virtuelle Veranstaltung »lebt« meist nicht in der gleichen Art, wie das in Präsenz der Fall ist: Das Schmunzeln des Gegenübers, der kritische Blick, das Lachen nach einem kleinen Scherz sind häufig nicht sichtbar. Auch einen gelegentlichen nicht ganz politisch korrekten Spruch oder eine kleine süffisante Bemerkung hinsichtlich einer Maßnahme oder einer Institution traut man sich im digitalen Format vielleicht weniger und nutzt diese Gelegenheit nicht so häufig – auch weil man um gut mögliche Missverständnisse weiß, die man in Präsenz durch eine noch besser sichtbare Mimik oder Gestik in die beabsichtigte Bahn lenken kann. Dies kann zu einer nach wie vor skeptischen Betrachtung eines teilweise digitalen Formats führen. Der Kongress war und ist kein Geheimbund, und es werden auch nicht immer geheimste Informationen und Tendenzen verraten. Allerdings wurden immerhin gesetzgeberische Planungen, kommunal- und landespolitisch heikle Fragen und Entscheidungen und deren Hintergründe zumindest im Vorfeld angedeutet, während eines Gesetzgebungsverfahrens und auch danach diskutiert sowie Forderungen, Wünsche und Hoffnungen an den Gesetzgeber, die Spitzenverbände, »das Land«, die Kommunen etc. mitgeteilt. Dies und die vertraulichen Gespräche, die sich zu zweit oder zu dritt beim Kaffee oder einem Snack ganz locker und vorsichtig nachgefragt oder mal ganz offen, wenngleich im Flüsterton, führen lassen, finden in einem Chat oder einem Breakout-Room in nicht besonders verlockender Atmosphäre statt. Der diesjährige Kongress war zunächst in einem reinen Präsenzformat geplant. Allerdings wurden wir alle von der nächsten Coronawelle erfasst. Damit die Durchführung des Kongresses nicht in Gefahr gerät sowie eine sichere Durchführung gewährleistet werden kann, sind wir nun ins hybride Format gewechselt. Dieses hat seine eigenen Herausforderungen, kann aber auch neue Potenziale wecken. Wir sind gespannt und freuen uns darüber, dass der Kongress überhaupt durchgeführt werden kann, die Teilnehmer live und auf Wunsch auch aus der Distanz sowohl die Vorträge hören als auch Fragen hierzu stellen und in eine Diskussion eintreten können.
Aktualisiert: 2022-04-30
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Das neue Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und Staat in Luxemburg – ein Vorbild für Deutschland?

Das neue Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und Staat in Luxemburg – ein Vorbild für Deutschland? von Derksen,  Leonie
Am 26. Januar 2015 unterzeichneten die Religionsgemeinschaften in Luxemburg ein Abkommen mit der Regierung, welches das bisher geltende Verhältnis zum Staat umwandelte. Innerhalb weniger Jahre wurde das luxemburgische System, welches im Kern dem deutschen System der freundlichen Kooperation von Staat und (katholischer) Kirche sehr ähnelt, von Grund auf verändert. Diese Entwicklung nimmt die Autorin zum Anlass, Ursachen und Fortschritte sowie das neue Verhältnis von Staat und Kirche in Luxemburg rechtlich nachzuzeichnen. Daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen bei der Beantwortung der Frage, ob eine solche Reform auch in Deutschland denkbar sein könnte.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Strafrechtliche Gleichstellungsklauseln für ausländische und Europäische Amtsträger

Strafrechtliche Gleichstellungsklauseln für ausländische und Europäische Amtsträger von Pohlmann,  Sarah
Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger die den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist es, die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen, um sie dann in den Kontext des Schutzes ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur Entwicklung einer Systematik leisten zu können. Schließlich wird diskutiert, ob die existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem "Ausfransen" des nationalen Amtsträgerbegriffs beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB überdacht werden sollte.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Strafrechtliche Gleichstellungsklauseln für ausländische und Europäische Amtsträger

Strafrechtliche Gleichstellungsklauseln für ausländische und Europäische Amtsträger von Pohlmann,  Sarah
Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger die den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist es, die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen, um sie dann in den Kontext des Schutzes ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur Entwicklung einer Systematik leisten zu können. Schließlich wird diskutiert, ob die existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem „Ausfransen“ des nationalen Amtsträgerbegriffs beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB überdacht werden sollte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes im digitalen Zeitalter

Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes im digitalen Zeitalter von Bienemann,  Linda
Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes im digitalen Zeitalter

Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes im digitalen Zeitalter von Bienemann,  Linda
Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Nichtigkeitsgründe des § 241 AktG – de lege lata und de lege ferenda

Die Nichtigkeitsgründe des § 241 AktG – de lege lata und de lege ferenda von Söntgerath,  Sarah
Das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht ist seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. Die Autorin greift diese Kritik auf und befasst sich mit der Frage, ob und wie die Nichtigkeitsgründe des § 241 AktG reformiert werden sollten. Der Untersuchungsansatz der Autorin basiert auf einer Beleuchtung der Nichtigkeitsgründe aus drei Perspektiven. Neben der Historie der Nichtigkeitsgründe eruiert die Autorin die Nichtigkeitsgründe de lege lata auf ihre Funktion und Konsistenz und stellt die Konsequenzen einer Abschaffung der Nichtigkeitskategorie dar. Mit dem klaren Verdikt einer Daseinsberechtigung der ex lege eintretenden Nichtigkeit befasst sich die Autorin mit bestehenden Reformansätzen und präsentiert anschließend basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen einen eigenen Reformvorschlag zur künftigen Ausgestaltung der Nichtigkeitsgründe im Aktienrecht.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter nach § 24 GmbHG

Die Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter nach § 24 GmbHG von Wegener,  Sina
Die Ausfallhaftung, wonach die Gesellschafter einer GmbH für eine nicht zu erzielende Einlageleistung eines Mitgesellschafters aufkommen müssen, stellt eine Besonderheit des GmbH-Rechts dar und ist seit Inkrafttreten des Gesetzes 1892 in diesem verankert. Während das GmbH-Gesetz im Allgemeinen über die Jahre großräumige Veränderungen und Modernisierungen erfahren hat, blieb die Ausfallhaftung in ihrem Wortlaut stets unverändert. Die daraus resultierenden Systemunstimmigkeiten, Haftungsfragen und Anwendungsproblematiken untersucht die Autorin im ersten Teil dieses Buches. Anschließend folgt eine rechtspolitische Betrachtung der Ausfallhaftung, welche vorrangig die Notwendigkeit der Ausfallhaftung im heutigen Kapitalaufbringungsschutzsytem zum Inhalt hat.
Aktualisiert: 2023-04-08
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