Justizreform und Rechtsstaatlichkeit.

Justizreform und Rechtsstaatlichkeit. von Merten,  Detlef
Anläßlich des 100. Geburtstages (am 26. Februar 2007) des 1999 verstorbenen bedeutenden Öffentlichrechtlers Carl Hermann Ule, der lange Zeit an der (Deutschen) Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gewirkt und diese maßgeblich geprägt hatte, veranstaltete deren Forschungsinstitut ein Symposion über "Justizreform und Rechtsstaatlichkeit". Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger, Rheinland-Pfalz, nahm in seinem Eröffnungsreferat zu den Plänen einer Vereinheitlichung der Fachgerichtsbarkeiten Stellung. Prof. Jan Ziekow widmete sich dem "Abschied von der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle von Bebauungsplänen?"; Prof. Klaus Stern hob eine "Vergessene Episode in Carl Hermann Ules Richterleben", nämlich sein Eintreten für die Filmkunstfreiheit im Falle des Films "Die Sünderin", ans Tageslicht. Als Prozessualisten würdigte Prof. Dr. Dr. Klaus König den Gelehrten, und Ministerialdirigent Dr. a.D. Dr. Jens Meyer-Ladewig erinnerte an das Engagement Ules für das - leider gescheiterte - Reformprojekt einer einheitlichen Verwaltungsprozeßordnung. Dem Beamtenrechtler Ule galt das Referat Prof. Dr. Hans-Werner Laubingers "Zur Reform des Beamtenrechts". Persönliche Eindrücke vermittelt der abschließende Bericht Dr. Dietrich Bahls' über "Drei Reisen in die ehemalige DDR und in die neuen Bundesländer" in den Jahren 1990 und 1991.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Rechtsstaat der Risikovorsorge.

Der Rechtsstaat der Risikovorsorge. von Silveira Marques,  Antonio
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Implikationen folgender Paradigmen: des Rechtsstaates der Gefahr- und Risikovorsorge und des Verfassungsstaates des Grundgesetzes. Die Analyse erfolgt vor dem Hintergrund der Entscheidung über den beschleunigten Atomausstieg. Anhand dieses Beispiels kann die Verbindung zwischen vorsorgendem Handeln und den Grundrechten überprüft werden. Mit der Entscheidung für gestaffelte Abschaltung aller Kernkraftwerke nahm der Staat die Rolle eines Vorsorgestaates ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der einzelne Akteur im demokratischen Rechtsstaat.

Der einzelne Akteur im demokratischen Rechtsstaat. von Schliesky,  Utz, Schulz,  Sönke E.
Der Mensch steht im Mittelpunkt des demokratischen Rechtsstaates, wie ihn das Grundgesetz konstituiert. Das Symposium aus Anlass des 80. Geburtstages von Edzard Schmidt-Jortzig hat Ausprägungen des einzelnen Akteurs im demokratischen Rechtsstaat thematisiert: die Bedeutung des Individuums jeweils als Bürger, als Unionsbürger, als Abgeordneter, als Beamter, als Richter und als Bundespräsident für den demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat. Zugleich wird verdeutlicht, dass es in der Demokratie, die vom Volk als Kollektivsubjekt getragen ist, letztlich doch immer wieder auf die oder den Einzelnen ankommt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und soziale Rechte in der Europäischen Union.

Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und soziale Rechte in der Europäischen Union. von Calliess,  Christian, Kahl,  Wolfgang, Schmalenbach,  Kirsten
Der Tagungsband behandelt aktuelle rechtsstaatliche Herausforderungen an die europäische Integration. Im ersten Teil werden aus unterschiedlichen Blickwinkeln (nationales Verfassungsrecht, Unionsrecht, Staatslehre) Fragen der Bewältigung der Europäischen Finanzkrise beleuchtet. Im Mittelpunkt des zweiten Teils stehen die subjektiven öffentlichen Rechte, namentlich die Sicherung der Grund- und Unionsbürgerrechte im internationalen und europäischen Verfassungsverbund.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte.

Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte. von Herzog,  Felix, Schlothauer,  Reinhold, Wohlers,  Wolfgang, Wolter,  Jürgen
Der Titel ist Programm. In den Beiträgen der Gedächtnisschrift geht es im Zentrum um die rechtsstaatlich schützenden Formen des Strafverfahrens und die Sicherung von Bürgerrechten gegen eine bloße Orientierung an der Effektivität von Strafverfolgung und Beschleunigung der Verfahren. Daneben finden sich Beiträge, die Interessen der Verstorbenen aus den Gebieten des gesamten Strafrechts und der Grundlagenfächer aufnehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Universalitätsanspruch des demokratischen Rechtsstaates

Der Universalitätsanspruch des demokratischen Rechtsstaates von Pawlowski,  Hans-Martin, Roellecke,  Gerd
Referate der Tagung der Deutschen Sektion der IVR vom 28. bis zum 30. September 1994 in Mannheim Aus dem Inhalt: H. Hofmann: Geschichtlichkeit und Universalitätsanspruch des Rechtsstaats — H. Folkers: Allgemeinheit des Rechts trotz Verschiedenheit des Glaubens? – Die Glaubensfreiheit als Legitimationsproblem — R. Wahl: Die Person im Ständestaat und im Rechtsstaat – Vergleichende Betrachtungen zur europäischen und japanischen Entwicklung — W. Schreckenberger: Der Nationalstaat und die Rechtsstaatsidee — B. Schünemann: Aufarbeitung von Unrecht aus totalitärer Zeit — M. Herdegen: Der Universalitätsanspruch des Rechtsstaates: Menschenrechtsmission? — U. Diederichsen: Innere Grenzen des Rechtsstaats — E. Riedel: Recht, Zwang, Effektivität – Muß Recht justizförmig sein? — L. Schulz: Der nulla-poena-Grundsatz – ein Fundament des Rechtsstaats? — G. Teubner: Altera Pars Audiatur: Das Recht in der Kollision anderer Universalitätsansprüche — D. von der Pfordten: Die ökologisch-ethische Herausforderung des Rechtsstaats
Aktualisiert: 2023-06-15
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Europa bedroht von innen und von außen?

Europa bedroht von innen und von außen? von Schiffauer,  Peter
Die europäische Öffentlichkeit wird sich zunehmend einer multiplen und diffusen Gefahrenlage bewusst. Die multilateralen Ordnungen des globalen ökonomischen Wettbewerbs sind brüchig geworden, der Klimawandel und seine möglichen Folgen generieren unüberschaubare Risiken, die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union wird durch wachsende Zweifel an ihren Grundlagen geschwächt. °°Die relevante Frage ist aber nicht, ob eine Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses wünschenswert ist, sondern welche Entscheidungen notwendig sind, was sich ändern muss und welches Umdenken dies voraussetzt, damit ein sozial zusammenhaltender, wirtschaftlich gesunder und sicherer Kontinent den am Horizont erscheinenden Gefahren gewachsen und von der Zustimmung der Bevölkerung getragen einer fruchtbaren Zukunft entgegengeht. °°Die Beiträge in diesem Band unternehmen es, einige dafür relevante Aspekte zu untersuchen. Die diagnostizierten Probleme und entwickelten Argumente beanspruchen ungeachtet der Covid-19-Pandemie Geltung und Beachtung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Reform der russischen Verfassung

Die Reform der russischen Verfassung von Wedde,  Rainer
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen zur russischen Verfassung endete Anfang Juli 2020 der von Präsident Putin zu Beginn des Jahres initiierte Reformprozess in Rekordzeit. Das Verfassungsgericht bestätigte die Reform als verfassungskonform und offiziell 77,92 Prozent der Teilnehmenden billigten sie im Rahmen einer Volksabstimmung.°°Die Änderungen erlauben es Putin, für weitere zwei Wahlperioden bis 2036 als Präsident anzutreten. Zu den Neuerungen zählt neben dem Vorrang der Verfassung vor dem Völkerrecht, einem erschwerten Zugang zu staatlichen Ämtern sowie der Einführung einer einheitlichen öffentlichen Gewalt auch ein Verweis auf traditionelle Werte wie die Ehe als Verbindung von Mann und Frau.°°Die Reform wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Namhafte Autoren aus Russland, Deutschland und Österreich beleuchten wichtige Aspekte und mögliche Folgen der Verfassungsänderungen. Deutsche Übersetzungen des Verfassungsgerichtsgutachtens und des neuen Textes der Verfassung ergänzen die Beiträge.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Generationenvermächtnis: Lasst der Jugend die Zukunft!

Generationenvermächtnis: Lasst der Jugend die Zukunft! von Albrecht,  Peter-Alexis
Die Berliner Cajewitz-Stiftung lud 2017 im Rahmen einer öffentlichen Trilogie „Unser Nachbar Russland“ zur Begegnung von jungen Russen und Ukrainern mit Berliner Senioren ein – im Anspruch und der Hoffnung, zu friedlicher und wirtschaftlich ausgeglichener Nähe zu den osteuropäischen Gesellschaften beizutragen. Die Teilnehmer waren aufgerufen, gemeinsam über die friedensstiftende Funktion von Literatur und Recht zu debattieren. Die Ergebnisse des im Alltag aller Länder höchst selten stattfindenden Erfahrungsaustauschs zwischen Jung und Alt hält dieser Band in Texten und fotografischer Fixierung fest.°°Die Gespräche zeigen deutlich: Erst wenn persönlicher Austausch im Wege gegenseitigen Sprechens und Zuhörens stattfindet, ist eine Basis für emotionale Nähe und für die Bereitschaft gegeben, Argumente der Vernunft und der Erfahrung zu konstruktivem Wissen zu fügen. °°Der Jugend muss das letzte Wort bleiben: Ihr allein gehört die Zukunft. Hierfür müssen die Zivilgesellschaften den Rahmen organisatorisch gewähren und Ressourcen verfügbar machen. Nur dann kann Frieden dauerhaft sein.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem.

Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem. von Krawietz,  Werner, Samu,  Mihály, Szilágyi,  Péter
Veränderung des Rechts ist heute nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Moderne Verfassungen enthalten gewöhnlich auch Rechtsvorschriften, durch die das Normieren selbst normiert wird. Auf diese Weise wird der Verfassungsstaat in die Lage versetzt, nicht nur das von ihm selbst gesetzte Recht, insbesondere das Gesetzesrecht, fortlaufend zu ändern, sondern auch die Verfassung selbst. Auch die tiefgreifenden Prozesse einer "Systemumwandlung", die sich in Ungarn in jüngster Vergangenheit mit dem Übergang zur Demokratie vollzogen haben, sind im Rahmen des Verfassungsstaats als reguläre Veränderungen des Rechts bewältigt worden. Dies wirft naturgemäß die Frage auf, ob und wie unter den sozialen Bedingungen einer "Änderbarkeit allen Rechts", die in den staatlich organisierten Rechtssystemen fortlaufende Veränderungen der Rechtsordnung zur Folge hat, die normative "Identität der politisch-rechtlichen Ordnung des Gemeinwesens" gewahrt werden kann. Dieses Problem stellt sich vor allem als Frage nach der zu gewährleistenden "Einheit des Verfassungs- und Rechtsstaats", der bestimmter institutioneller, organisatorischer und prozeduraler Vorkehrungen bedarf, wenn er auf Dauer Bestand haben soll. Alle derartigen Veränderungen des Rechts betreffen gewöhnlich das Verhältnis von Text und Kontext eines Rechtssystems. Wenn sich die soziale Umwelt eines staatlich organisierten Rechtssystems, das heißt: sein politischer, wirtschaftlicher und sozialer Kontext verändert, dann muß sich auch das "Recht" selbst, letzteres hier verstanden als "eine" politische, von staatlicher Autorität und Macht gestützte, "normative Struktur der Gesellschaft", verändern können, d. h. hinreichend variabel sein. Ein Wechsel im Recht manifestiert sich in erster Linie in den Veränderungen, die an den Rechtstexten vorgenommen werden, oder in den Auffassungsunterschieden, die - ohne ausdrückliche Änderung des Rechtstextes - zunächst im Wege der Interpretation von Rechtsvorschriften ausgetragen werden, ohne jedoch die vorausliegenden Konflikte wirklich bereinigen zu können. Freilich sind - jedenfalls in demokratisch verfaßten politischen Systemen, die auf soziale Kompromisse angewiesen sind - die zur Verfügung stehenden Mehrheiten nicht immer so beschaffen, daß die "de lege ferenda" erforderlichen Anpassungsleistungen an den sich vollziehenden sozialen Wandel hinreichend rasch vorgenommen werden können. Es bleibt deshalb in den durch Selbstregulierung charakterisierten Rechtssystemen der modernen Gesellschaft ein stets prekäres Problem, die sich ereignenden Veränderungen des Rechts mit den Erfordernissen eines kontinuierlichen Fortbestehens und der Stabilität des Rechtssystems in Einklang zu bringen. Das vorliegende "Sonderheft Ungarn" mit den Referaten zu einem Internationalen Symposium "Verfassungsstaat und Veränderung des Rechts", das in der Budapester Juristischen Fakultät vom Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie der Eötvös Lorand Universität (ELTE) veranstaltet wurde, vereinigt eine Reihe von - zum Teil überarbeiteten, zum Teil erst unter dem Eindruck der lebhaften Diskussionen nachträglich verfaßten - Beiträgen, die sich hauptsächlich mit den demokratischen Systemumwandlungen in Ungarn, aber am Rande auch mit denjenigen in Deutschland befassen. Veranstalter und Teilnehmer sehen nach wie vor den Trend ihrer Analysen als durch die politischen und rechtlichen Veränderungen bestätigt an. Dies gilt - neben dem Regierungswechsel und dem Arrangement auf der politischen Bühne - vor allem auch für die neue Phase des Systemwechsels, der mit den sogenannten Stabilisierungsmaßnahmen im März 1995 begann und dessen Hauptanliegen und Zentralproblem in dem gesellschaftspolitischen Anliegen zu erblicken ist, die großen Verteilungssysteme (Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Unterrichtswesen usf.) im marktwirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Sinne umzubauen. Ob derartige Maßnahmen den bestehenden Anforderungen an Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu genügen vermögen, steht auf einem anderen Blatt. Bestätigt hat sich auch die Einsicht, daß die Probleme der Systemumwandlung - auch jenseits der Grenzen Ungarns - alle angehen und für die gesamte Rechtswissenschaft in Europa von Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation

Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation von Horrer,  Veronika
Nach der 1000-jährigen russischen Geschichte eines autokratischen Imperiums ist die Zeit seit 1991 nur ein Hauch von Geschichte. Umso bemerkenswerter ist der fortschrittliche normative Aufbau des Rechtsstaates in der Russischen Föderation, den die Autorin detailliert darlegt. Die richterliche Unabhängigkeit ist im geschriebenen Verfassungsrecht und in Gesetzen normativ anerkannt, indes bremsen gesellschaftliche Strukturbedingungen die Umsetzung heftig aus. Verfassung und Recht haben traditionell keinen besonderen Stellenwert in Russland, starke autokratische Traditionen lassen sich bislang nicht effektiv einschränken. Das positive Recht der Verfassung ist also nur ein Steuerungsmedium für die Herstellung und Förderung gesellschaftlicher Gerechtigkeit.°°Diese wird erst real entfaltet durch soziale, ökonomische und gesellschaftliche, also strukturelle Voraussetzungen für Gerechtigkeit jenseits der Formalität des Gesetzesstaates: Erst chancengleiche Wohlstandsverteilung und Mitbestimmung für alle schaffen reales Erleben des Nutzens von Rechtsstaatlichkeit. Konkrete Empfehlungen weisen den Weg zu dringlichen Justizreformen – überall auf der Welt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Krise des Gesetzes.

Krise des Gesetzes. von Leisner,  Walter
Das Gesetz ist die zentrale Kategorie unseres rechtlichen Denkens. Seine geistigen Wurzeln kommen aus den Tiefenschichten des Religiösen und wirken bis heute in naturwissenschaftlichen und ökonomischen Gesetzmäßigkeiten. In der freiheitlichen Demokratie ist die Norm des Rechts Grundlage, wenn nicht Wesen des Staates: Nicht Menschen herrschen - Gesetze gelten. Doch dieses Gesetz läuft in eine tiefe Krise. Sie bedroht die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat: Einerseits geht den staatlichen Gesetzen ihre alte Majestät der unverbrüchlichen Geltung verloren, in Normfluten, Überkomplikation, Experimentiernormierungen - zum anderen erscheinen sie dennoch immer weniger geeignet, eine rasch sich wandelnde Wirklichkeit abzubilden. Zwischen der Kritik schwächelnder Bestreitbarkeit und fortschrittshemmender Überstarre werden nicht die Gesetze, es wird »das Gesetz« zum Problem. Der Verfasser will die Gründe dieser Entwicklung aufzeigen und ihre vielfachen Erscheinungsformen zusammenordnen. Sie reichen von der Grundsätzlichkeit einer Freiheit, die sich auch der Gesetzesbindung nicht unterwerfen will, bis zu einer »Normvervielfältigung« in immer weniger übersichtlicher Auslegung; mit ihr schieben sich Verwaltung und Gerichtsbarkeit als »Gesetzgebungs-Fortsetzer« zwischen Parlament und Bürger. Vor allem schwächt sich die Gesetzesunterworfenheit einer regierungsgebundenen Verwaltung ab, welche Parlamentsgesetze vorbereitet, sich mit den Verordnungen ihre eigenen Gesetze gibt und im Verwaltungsakt das oft so entscheidende »erste Wort« spricht; darin wandelt sich der Rechtsstaat. Viele Gesetze sind eine Verfassungsnotwendigkeit in der Demokratie. Eine Chance hat diese, wenn sich ihre ausufernde Regelungsmacht zurücknimmt; nur dann kann das (übrig-)bleibende Gesetz seine Ordnungskraft bewahren. Andernfalls führt der Weg in ein neues Gewaltsystem von disparaten Einzelbefehlen in Gesetzesform bis zum Ordre de Mufti.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatswesen und rechtsstaatlicher Anspruch.

Staatswesen und rechtsstaatlicher Anspruch. von Joerden,  Jan C.
In diesem Band werden Überlegungen zum Spannungsverhältnis zwischen Recht und Politik zusammengeführt. Dabei werden Fragen zur rechtsstaatlichen Konstitution von Staatswesen aufgegriffen, die sonst eher am Rande allgemeiner Staatstheorien behandelt werden. Allerdings sollen nicht nur Grenzfragen, sondern immer auch Grundfragen der politischen Ethik zur Sprache kommen. Insbesondere geht es darum, die Reichweite politischer Verantwortlichkeit zu konkretisieren (1. Kapitel), die Gewaltenteilung als Strukturnotwendigkeit des Rechtsstaates zu belegen (2. Kapitel), die starre Dichotomie von Rechtsstaat und Unrechtsstaat infrage zu stellen (3. Kapitel), die Möglichkeiten des Strafrechts bei der »Aufarbeitung« von untergegangenen Unrechtsregimen zu diskutieren (4. Kapitel), die Modalitäten noch akzeptabler Kooperation mit Unrechtsstaaten zu beschreiben (5. Kapitel), die Grenzen des Einsatzes heimlicher Ermittlungsmaßnahmen im Rechtsstaat näher zu bestimmen (6. Kapitel), die Leistungsfähigkeit umfassender Formeln zum Auffinden von Gerechtigkeit zu untersuchen (7. Kapitel), den möglichen Zusammenhang einer Rechtfertigung von Kollateralschäden und Kollektivschuld der betroffenen Staatsbürger zu klären (8. Kapitel) und schließlich die Grenzen eines Folterverbots im Rechtsstaat zu erörtern (9. Kapitel). Soweit dabei auf bereits publizierte Texte zurückgegriffen wurde, sind diese erheblich überarbeitet und ergänzt worden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Europäische Gerichtshof als Gericht.

Der Europäische Gerichtshof als Gericht. von Mähner,  Tobias
Dem Europäischen Gerichtshof obliegt nach den Gemeinschaftsverträgen die Wahrung des Rechts. Dadurch bestimmt er die Rechtsentwicklung in der Union wie kein anderes Organ der Union und deren Mitgliedstaaten. Dabei stellt sich die Frage, ob dieser machtvolle Gerichtshof überhaupt ein Gericht ist, jedenfalls wie weit er als Gericht gerichtliche Befugnisse ausübt. Dieser Ansatz wirft ein bislang kaum bedachtes demokratierechtliches Problem auf: Ist der demokratische Status als Begriffsmerkmal eines Gerichts einzustufen? Tobias Mähner untersucht auf Basis der von ihm herausgebildeten Begrifflichkeiten, Rechtsprechung und Gericht sowie der untersuchten Einrichtung des Europäischen Gerichtshofes, ob dieser die erforderliche Gerichtsqualität besitzt. Dabei steht der Aspekt der demokratischen Legitimation im Mittelpunkt. Diese hält der Autor für nur unzureichend ausgebildet und postuliert dementsprechend die Beschränkung der Kompetenzen des Gerichtshofes. Mit der vorliegenden Untersuchung leistet Mähner einen Beitrag zum Europäischen Verfassungsrecht, aber auch zu einem Grundproblem des Rechtsstaates, dem demokratischen Status von Gerichten. Sie stärkt die Lehre von der Einheit von Rechtsstaat und Demokratie, wie sie in einer vom Republikprinzip geleiteten Rechtslehre zunehmend vertreten wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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