Johannes Geiler von Kaysersberg (1445–1510).

Johannes Geiler von Kaysersberg (1445–1510). von Israel,  Uwe
Die jüngste Biographie Johannes Geilers ist über ein Jahrhundert alt; eine deutschsprachige über diese herausragende Persönlichkeit des 15. Jahrhunderts existiert nicht. Mit der vorliegenden Dissertation unternimmt Uwe Israel den Versuch, sich dem von König Maximilian I. zum Hofkaplan ernannten wortgewaltigen Prediger auf mehreren Wegen zu nähern. Lange galt Geiler als 'Reformator vor der Reformation'. In einer ausführlichen Literaturbesprechung geht der Autor dieser anachronistischen Einschätzung nach und bewertet sie in ihrer historischen Bedingtheit. Bildungsweg, Lebensverhältnisse und Freundschaften zu Humanisten wie Jakob Wimpfeling und Sebastian Brant werden untersucht. Israel läßt neue Facetten in dem Porträt Geilers aufscheinen. Er berücksichtigt Zeugnisse wie die zu seinen Ehren errichtete Münsterkanzel, Bildnisse von ihm sowie die Memoria, die ihm zuteil wurde. Aufmerksamkeit wird zudem der auf Initiative von einflußreichen Bürgern für ihn errichteten Prädikatur gewidmet, die es ihm erlaubte, sich wirksam benachteiligter Sozialgruppen anzunehmen und bei Konflikten zwischen Klerus und Rat zu vermitteln. Der Autor analysiert weiter eine von der Forschung wenig beachtete Rechtsreformschrift, die genaue Einblicke in unterschiedlichste soziale Bereiche einer großen mittelalterlichen Stadt erlaubt. In einzigartiger Weise wird hier das Mit- und Gegeneinander von populärem Prediger und einem Regiment deutlich, das seine Politik gegen eine von Geiler vertretene neue Öffentlichkeit durchsetzen mußte. In einem ausführlichen Anhang rundet Israel das Werk durch die Beigabe von wichtigen, zumeist unedierten Quellen und eine Reihe von instruktiven Verzeichnissen ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsreformen entlang der Seidenstraße

Rechtsreformen entlang der Seidenstraße von Knieper,  Rolf
Der Autor zieht Bilanz aus einer mehr als 15jährigen Beratung von Rechts- und Justizreformen in allen Ländern Zentralasiens, des südlichen Kaukasus, der Volksrepublik China, der Russischen Föderation, der Ukraine, der Mongolei und Moldawiens. An konkreten Problemlagen zeigt er die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung und Rezeption von Gesetz und Recht. Die Konzepte und Methoden werden im Bereich Zivil- und Zivilprozessrecht, Gesellschaftsrecht und beim Aufbau der Verfassungs- und Verwaltungsinstitutionen dargestellt. Der Transformationsprozess erweist sich als langfristige Aufgabe, die Geduld und Überzeugungsarbeit braucht und ein Vertrauensverhältnis voraussetzt, das den Vorwurf des Rechtsimperialismus und der Einmischung auch bei kritischer Beratungstätigkeit nicht aufkommen lässt. Die Kodifikationsarbeit ist heute weitgehend abgeschlossen, deshalb konzentriert sich die Arbeit des Wissenschaftlers verstärkt auf eine Analyse der Rechtspraxis und des Fortgangs der Implementierung des neuen Rechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsreform in Deutschland und Korea im Vergleich.

Rechtsreform in Deutschland und Korea im Vergleich. von Würtenberger,  Thomas
Unter dem Generalthema der Rechtsreform in Deutschland und in Korea werden für die Bereiche des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts zentrale rechtspolitische Fragestellungen rechtsvergleichend entwickelt. Die Spannbreite der Beiträge reicht von der Reform des Schuldrechts, des Zivilprozessrechts, des Kartellrechts, der Organisation der Rechtsanwaltsgesellschaften bis zu Fragen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle, der Transformation von Rechtsordnungen oder nach der Strafbarkeit derer, die einen Familientyrannen töten. Die Rechtsreform in beiden Ländern reagiert auf sehr vergleichbare Herausforderungen und wendet sich fast übereinstimmenden Fragestellungen zu. Der Reformgesetzgeber und die die Rechtsreform kritisch begleitende Dogmatik stehen allerdings unter sehr unterschiedlichen historischen, kulturellen und politischen Rahmenbedingungen, was nicht ohne Einfluss auf die gefundenen politischen Lösungen bleibt. Ein wichtiges gemeinsames Band aller Referate sind die Austauschbeziehungen zwischen Korea und Deutschland, die in der die Rechtsreform begleitenden Dogmatik immer wieder deutlich werden und auch die Reformdiskussion bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsreformen entlang der Seidenstraße

Rechtsreformen entlang der Seidenstraße von Knieper,  Rolf
Der Autor zieht Bilanz aus einer mehr als 15jährigen Beratung von Rechts- und Justizreformen in allen Ländern Zentralasiens, des südlichen Kaukasus, der Volksrepublik China, der Russischen Föderation, der Ukraine, der Mongolei und Moldawiens. An konkreten Problemlagen zeigt er die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung und Rezeption von Gesetz und Recht. Die Konzepte und Methoden werden im Bereich Zivil- und Zivilprozessrecht, Gesellschaftsrecht und beim Aufbau der Verfassungs- und Verwaltungsinstitutionen dargestellt. Der Transformationsprozess erweist sich als langfristige Aufgabe, die Geduld und Überzeugungsarbeit braucht und ein Vertrauensverhältnis voraussetzt, das den Vorwurf des Rechtsimperialismus und der Einmischung auch bei kritischer Beratungstätigkeit nicht aufkommen lässt. Die Kodifikationsarbeit ist heute weitgehend abgeschlossen, deshalb konzentriert sich die Arbeit des Wissenschaftlers verstärkt auf eine Analyse der Rechtspraxis und des Fortgangs der Implementierung des neuen Rechts.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches

Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches von Richter,  Jeanne
Das rechtshistorische Thema „Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches“ knüpft an die jüngste politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Kasachstan an und befasst sich mit den Rechtsreformprozessen nach den Systemveränderungen Anfang der 90er Jahre. Vor den kasachischen Juristen, die während der Sowjetzeit ausgebildet worden waren, stand die enorme Aufgabe, eine eigene, marktwirtschaftlich ausgerichtete Zivilrechtskodifikation zu erarbeiten. Die kasachische ZGB-Kommission hat sich bewusst für die Übernahme eines von Russland ausgearbeiteten Entwurfs des ZGB entschieden, ohne nach anderen Lösungen zu suchen. Die Arbeit beleuchtet, wie und von wem entsprechende Entscheidungen getroffen wurden, wie der konkrete Regierungsauftrag lautete und welche Arbeitspläne dem Prozess zugrunde lagen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches

Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches von Richter,  Jeanne
Das rechtshistorische Thema „Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches“ knüpft an die jüngste politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Kasachstan an und befasst sich mit den Rechtsreformprozessen nach den Systemveränderungen Anfang der 90er Jahre. Vor den kasachischen Juristen, die während der Sowjetzeit ausgebildet worden waren, stand die enorme Aufgabe, eine eigene, marktwirtschaftlich ausgerichtete Zivilrechtskodifikation zu erarbeiten. Die kasachische ZGB-Kommission hat sich bewusst für die Übernahme eines von Russland ausgearbeiteten Entwurfs des ZGB entschieden, ohne nach anderen Lösungen zu suchen. Die Arbeit beleuchtet, wie und von wem entsprechende Entscheidungen getroffen wurden, wie der konkrete Regierungsauftrag lautete und welche Arbeitspläne dem Prozess zugrunde lagen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Bodenrecht

Bodenrecht von Knirsch,  Hanspeter
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- I. Vorschlag zur Reform des Bodenmarktes -- II. Parteien und politische Jugendorganisationen -- 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) -- 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) -- 3. Freie Demokratische Partei (F.D.P.) -- 4. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) -- 5. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) -- III. Weitere Stellungnahmen und Reformvorschläge -- 1. Bodeneigentum und Städtebau – Ansprache des Bundespräsidenten auf dem Deutschen Städtetag in München, 1971 -- 2. Das Bundesverfassungsgericht zur Problematik von Eigentum an Grund und Boden in einer Entscheidung vom 12. Januar 1967 -- 3. Mehr Freiheit durdi den Sozialstaat „Eigentum verpflichtet‘ – Interpretationen zu einem Grundgesetzartikel / Leibholz, Gerhard -- 4. Planungsgewinn soll den Gemeinden gehören – SPIEGEL-Interview mit Städtebauminister Dr. Lauritz Lauritzen, November 1971 -- 5. Bodeneigentum – Bodenrechtsreform – Das Bodeneigentum in der modernen Rechtsprechung, Herbert K. R.Müller, 1965 / Müller, Herbert K. R. -- 6. Privates Bodeneigentum dient dem Gemeinwohl – Dr. Hans Dieter Schoen für den Zentralverband der Deutschen Haus- und Grundeigentümer, 1971 / Schoen, Hans Dieter -- 7. Gefahr der Kommunalisierung droht – Bedenken der Hauseigentümer gegen das Städtebauförderungsgesetz -- 8. Bodengewinne in Höhe von 50 Milliarden? Bauboden ist vermehrbar – Stellungnahme der Haus- und Grundeigentümer -- 9. Bodeneigentum in der Landwirtschaft – Städtebauförderung, Raumplanung und Bodenmobilität -- 10. Leitsätze des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu Regional-, Städtebau- und Wohnungspolitik im Rahmen von Raumordnungs- und Strukturpolitik – Entschließung des 8. o. Bundeskongresses des DGB in München, 1969 -- 11. DGB für Bodenertragssteuer -- 12. Zum Städtebauförderungsgesetz – Appell der Kommunalen Spitzenverbände an den VI. Deutschen Bundestag (mit Anhang: Stadterneuerung und Städtebauförderung im Recht des westlichen Auslands), -- 13. Überlegungen zum geltenden Boden- und Mietrecht Helge Klawitter für die Humanistische Union, November 1971 -- 14. Entschließung des Deutschen Evangelischen Kirchentages in Stuttgart zum Eigentum an Grund und Boden, 1969 -- 15. Eigentumsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland – Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, 1962 -- 16. Raumordnung und Eigentum Kommissariat der Deutschen Bischöfe, 1971 – Kommissariat der Deutschen Bischöfe, 1971 -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Abtreibung, Reform des § 218

Abtreibung, Reform des § 218 von Schroeder,  Friedrich-Christian
Frontmatter -- INHALTSVERZEICHNIS -- Einleitung -- 1. Das geltende Abtreibungsstrafrecht -- 2. Anerkennung der Schwangerschaftsunterbrechung auf Grund medizinischer Indikation durch das Reichsgericht -- 3a. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses -- 3b. Vierte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses -- 4. Entwurf eines Strafgesetzbuches (E 1962) -- 5a. Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches -- 5b. Vorschläge einer Minderheit der Verfasser des Alternativ-Entwurfs -- 6. Vorschlag der Humanistischen Union vom 3. August 1970 -- 7. Enzyklika „Casti connubii" vom 31. 12. 1930 (Auszug) -- 8. Enzyklika „Humanae vitae" vom 25. 7 . 1 9 6 8 (Auszug) -- 9. Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Strafrechtsreform vom 25.9.1970 -- 10. Stellungnahme des Kommissariates der deutschen Bischöfe zum Schutze des werdenden Lebens -- 11. Stellungnahme evangelischer und katholischer Autoren -- 12. Denkschrift zu Fragen der Sexualethik -- 13. Stellungnahme der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Krankenpflege in Deutschland zur Änderung des § 218 des Strafgesetzbuches -- 14. Stellungnahme deutscher Frauenärzte zum Problem der Schwangerschaftsunterbrechung im Rahmen der Strafrechtsreform -- 15. Stellungnahme des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands vom 24. Juni 1971 -- 16. Stellungnahme des Weltärztebundes zur therapeutischen Schwangerschaftsunterbrechung -- 17. Entschließung der Union Professionnelle Internationale des Gynécologues et Obstétriciens -- 18. Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Vogel und der Fraktion der CDU/CSU -- 19. Aufruf zur Selbstanzeige durch die „Aktion 218" -- 20. Aufruf des Sozialistischen Frauenbundes Westberlin und der Abtreibungsinitiative der Humanistischen Union Berlin -- 21. Entschließung des erweiterten Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen -- 22. Entschließung des Bundesfachausschusses für Rechtsund Innenpolitik der FDP vom 4. 6. 1971 -- 23. Stellungnahme des Bundesfrauenausschusses der SPD vom 1. 7.1971 -- 24. Ankündigung von Bundesjustizminister Jahn -- 25. Weitere Stellungnahme von Bundesjustizminister Jahn -- 26. Presseerklärung anläßlich der 3. Bundeskonferenz der „Aktion 218" -- 27. Presseerklärung des Bundesjustizministeriums zum Referentenentwurf des 5. Strafrechtsreformgesetzes vom 22. Oktober 1971
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Gesellschaftsgruppe im italienischen Recht

Die Gesellschaftsgruppe im italienischen Recht von Mohn,  Alexandra
Gesellschaftsgruppen betreffende Rechtsfragen stehen bei Regelungsvorhaben der Europäischen Union auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts immer wieder auf der Tagesordnung. Die Autorin hat die 2004 in Italien eingeführten Regelungen zu Gesellschaftsgruppen sowie die Vorschläge insbesondere im Aktionsplan zum Anlass genommen, Grundfragen des Gesellschaftsrechts von Unternehmensgruppen nach italienischem und deutschem Recht mit europäischen Perspektiven gegenüber zu stellen. Mithilfe des italienischen Ansatzes werden die Aspekte herausgearbeitet, die sich bei der Suche nach einem auf europäischer Ebene zu regelnden Kern gesellschaftsrechtlicher Regeln zu Unternehmensgruppen als problematisch erweisen könnten. Funktional verglichen werden die - vielfältige - tatbestandliche Anknüpfung, Informationsregeln im Außen- und Innenverhältnis, die ordnungsgemäße Gruppengeschäftsführung und Regelungsaspekte bei der Entstehung von Gruppenbeziehungen. Die Arbeit spielt diese Fragestellungen mit Bezug auch auf Rechtsgebiete wie Bilanz-, kapitalmarktrechtliches Informations- und Übernahmerecht durch. Zudem werden die historische Entwicklung sowie die tatsächliche Aktionärs- und Unternehmenslandschaft einbezogen. Die Ergebnisse dieser umfassenden Betrachtungsweise liefern einen wertvollen Beitrag zur Analyse gruppenrechtlicher Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Zwang zur angemessenen Vergütung und weiteren Beteiligung nach der Urheberrechtsreform

Der Zwang zur angemessenen Vergütung und weiteren Beteiligung nach der Urheberrechtsreform von Neu,  Timm
Die Bedeutung des § 32 b UrhG zeigt sich insbesondere im Verhältnis zu den USA. Denn ein Großteil der internationalen urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumungen, die der § 32 b UrhG regelt, erfolgt zwischen Vertragsparteien in Deutschland und in den USA. Die vorliegende Arbeit untersucht, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der § 32 b UrhG in Deutschland und den USA Wirkung entfaltet. Des Weiteren unternimmt das Werk einen Blick auf zukünftige (internationale) urheber- und anerkennungsrechtliche Vertrags- und Regelwerke.
Aktualisiert: 2023-05-29
Autor:
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Erbrechtsreform

Erbrechtsreform von Bamberger,  Georg
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis. -- Änderung des Erbrechtes -- Reichserbrecht -- Erbrecht des Reiches -- Das Deutsche Reich als gesetzlicher Erbe an Stelle der entfernten Verwandten*. -- Vom Recht der lachenden Erben. -- Erbrechts und Finanzreform -- Ein Reformprojekt -- Ein sozialpolitischer Vorschlag zur Befestigung der Reichsfinanzen -- Die Erbrechtsgrenze -- Literatur
Aktualisiert: 2023-05-29
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Christian Broda

Christian Broda von Rathkolb,  Oliver, Wirth,  Maria
Christian Broda (1916–1987) zählt mit 19 Jahren an der Spitze des österreichischen Justizministeriums zu den einflussreichsten Politikern in der Zweiten Republik. Sein Name ist mit den großen Rechtsreformen unter Bruno Kreisky verbunden, in einer Vielzahl anderer Politikbereiche und innenpolitischen Konfliktsituationen spielt er eine Rolle. Über Österreich hinaus ist er wegen seines Kampfes um die weltweite Ächtung der Todesstrafe bekannt. Maria Wirth zeichnet erstmals den Lebensweg Brodas und seine Tätigkeit als Politiker mit einem Fokus auf die Rechts-, Medien- und Demokratiepolitik, den Umgang mit der NS-Vergangenheit und die Menschenrechtspolitik nach. Zugleich wird Broda im Diskurs der Zweiten Republik verankert – war er doch sowohl wegen seiner Biographie, etwa wegen seiner kommunistischen Jugend, als auch wegen seiner Politik, vor allem seiner »Vision einer gefängnislosen Gesellschaft«, immer wieder Gegenstand heftiger politischer und öffentlicher Debatten.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches

Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches von Richter,  Jeanne
Das rechtshistorische Thema „Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches“ knüpft an die jüngste politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Kasachstan an und befasst sich mit den Rechtsreformprozessen nach den Systemveränderungen Anfang der 90er Jahre. Vor den kasachischen Juristen, die während der Sowjetzeit ausgebildet worden waren, stand die enorme Aufgabe, eine eigene, marktwirtschaftlich ausgerichtete Zivilrechtskodifikation zu erarbeiten. Die kasachische ZGB-Kommission hat sich bewusst für die Übernahme eines von Russland ausgearbeiteten Entwurfs des ZGB entschieden, ohne nach anderen Lösungen zu suchen. Die Arbeit beleuchtet, wie und von wem entsprechende Entscheidungen getroffen wurden, wie der konkrete Regierungsauftrag lautete und welche Arbeitspläne dem Prozess zugrunde lagen.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Rechtsreform in Deutschland und Korea im Vergleich.

Rechtsreform in Deutschland und Korea im Vergleich. von Würtenberger,  Thomas
Unter dem Generalthema der Rechtsreform in Deutschland und in Korea werden für die Bereiche des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts zentrale rechtspolitische Fragestellungen rechtsvergleichend entwickelt. Die Spannbreite der Beiträge reicht von der Reform des Schuldrechts, des Zivilprozessrechts, des Kartellrechts, der Organisation der Rechtsanwaltsgesellschaften bis zu Fragen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle, der Transformation von Rechtsordnungen oder nach der Strafbarkeit derer, die einen Familientyrannen töten. Die Rechtsreform in beiden Ländern reagiert auf sehr vergleichbare Herausforderungen und wendet sich fast übereinstimmenden Fragestellungen zu. Der Reformgesetzgeber und die die Rechtsreform kritisch begleitende Dogmatik stehen allerdings unter sehr unterschiedlichen historischen, kulturellen und politischen Rahmenbedingungen, was nicht ohne Einfluss auf die gefundenen politischen Lösungen bleibt. Ein wichtiges gemeinsames Band aller Referate sind die Austauschbeziehungen zwischen Korea und Deutschland, die in der die Rechtsreform begleitenden Dogmatik immer wieder deutlich werden und auch die Reformdiskussion bestimmen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rechtsreform in Deutschland und Korea im Vergleich.

Rechtsreform in Deutschland und Korea im Vergleich. von Würtenberger,  Thomas
Unter dem Generalthema der Rechtsreform in Deutschland und in Korea werden für die Bereiche des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts zentrale rechtspolitische Fragestellungen rechtsvergleichend entwickelt. Die Spannbreite der Beiträge reicht von der Reform des Schuldrechts, des Zivilprozessrechts, des Kartellrechts, der Organisation der Rechtsanwaltsgesellschaften bis zu Fragen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle, der Transformation von Rechtsordnungen oder nach der Strafbarkeit derer, die einen Familientyrannen töten. Die Rechtsreform in beiden Ländern reagiert auf sehr vergleichbare Herausforderungen und wendet sich fast übereinstimmenden Fragestellungen zu. Der Reformgesetzgeber und die die Rechtsreform kritisch begleitende Dogmatik stehen allerdings unter sehr unterschiedlichen historischen, kulturellen und politischen Rahmenbedingungen, was nicht ohne Einfluss auf die gefundenen politischen Lösungen bleibt. Ein wichtiges gemeinsames Band aller Referate sind die Austauschbeziehungen zwischen Korea und Deutschland, die in der die Rechtsreform begleitenden Dogmatik immer wieder deutlich werden und auch die Reformdiskussion bestimmen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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