Bürgerlich-rechtliche Generalklauseln als Schranken der Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung.

Bürgerlich-rechtliche Generalklauseln als Schranken der Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung. von Schmitt-Kästner,  Alexander
Die Arbeit widmet sich der Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Generalklauseln als Rechtsausübungsschranken im Vollstreckungsrecht. Neben der Frage der Anwendbarkeit werden Kollisionsprobleme mit vollstreckungsrechtlichen Spezialnormen und Verfahrensprinzipien in den Blick genommen. Zudem wird die Kompetenz der Vollstreckungsorgane zur Prüfung materiell-rechtlicher Normen näher untersucht. Den Kern der Arbeit bildet die Entwicklung von Fallgruppen unzulässiger Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verschulden in der Zwangsvollstreckung.

Verschulden in der Zwangsvollstreckung. von Findeisen,  Ben
Die Zwangsvollstreckung und die Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz sind als formalisiertes Verfahren ausgestaltet. Für die Berücksichtigung des Verschuldens ist u.a. von Bedeutung, ob den Beteiligten allgemeine oder auch vollstreckungsspezifische Pflichten auferlegt sind. Es stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen angesichts der engen prozessualen Vorgaben. Zu unterscheiden ist zwischen dem Vollstreckungsschutz und dem Verfahrensrecht im Übrigen. Ferner wird thematisiert, ob und in welchem Zusammenhang Verschulden bei der Beurteilung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu beachten ist und welche Konsequenzen dies hat. Schließlich können in der Zwangsvollstreckung Schadensersatzansprüche begründet sein, sodass zu klären ist, ob (ggf. qualifiziertes) Verschulden auf der Tatbestandsebene vorausgesetzt wird oder das Verschuldenserfordernis aus verfahrensrechtlichen Gründen entfällt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Rechtsmissbrauchsgrundsatz im Europäischen Insolvenzrecht.

Der Rechtsmissbrauchsgrundsatz im Europäischen Insolvenzrecht. von Schneider,  Lisa
Unterschiedliche Rechtsordnungen und dadurch entstehende Rechtsgefälle bieten dem Kundigen Anreiz durch Rechtswahl, Sitzverlegung oder »forum shopping« das für ihn günstigste Recht zur Anwendung zu bringen. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Insolvenzen und der Geltung der Europäischen Insolvenzverordnung hat der Wettlauf der Rechtsordnungen um das beste Insolvenzrecht begonnen. Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Europäischen Insolvenzrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafprozeß und allgemeines Mißbrauchsverbot.

Strafprozeß und allgemeines Mißbrauchsverbot. von Kudlich,  Hans
Die Frage nach dem Mißbrauch prozessualer (Verteidigungs-) Befugnisse im Strafprozeß und der Geltung eines allgemeinen Mißbrauchsverbots wurde in den letzten Jahren in Praxis und Wissenschaft lebhaft diskutiert, ohne daß allerdings eine vertiefende monographische Behandlung ihrer Grundlagen erfolgt wäre. Dieser Aufgabe stellt sich die Untersuchung Kudlichs: Mittels einer einführenden kurzen Phänomenologie des Mißbrauchs im Strafprozeß werden die drei Kernfragen nach Begründbarkeit bzw. Legitimierbarkeit, (bejahendenfalls) Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines ungeschriebenen Mißbrauchsverbots herausgearbeitet. Die nachfolgende Untersuchung orientiert sich dann - soweit jeweils sinnvoll - an dieser Fragentrias und behandelt ausführlich die methodologischen, verfassungsrechtlichen und spezifisch strafprozessualen Aspekte der Thematik. Dieses Vorgehen ermöglicht ausgehend von allgemeinen Grundlagen eine fortschreitende Konkretisierung und Modifizierung der Antworten auf die genannten Kernfragen, führt aber auch zu Erkenntnissen über eine angemessene Einbindung der Mißbrauchskontrolle in die strafprozessuale Verfahrensstruktur. Darauf aufbauend wird anschließend die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung analysiert und bewertet. Das Buch schließt mit einer Diskussion verschiedener Vorschläge de lege ferenda. Der Autor zeigt, daß ein allgemeines Mißbrauchsverbot weniger unter methodischen oder strafprozeßrechtsdogmatischen, sondern vor allem unter (formell-) verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch ist. Gleichwohl geht Kudlich davon aus, daß ein solches besteht und zeigt auch Kriterien auf, die es handhabbar machen können. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten hält der Verfasser eine (klarstellende) allgemeine gesetzliche Mißbrauchsklausel für erwägenswert und legt dar, daß diese bei zurückhaltendem Gebrauch die Verteidigungsrechte weniger beeinträchtigt als eine zunehmende präventive, unabhängig von Mißbrauchsfällen geltende Verkürzung vo
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts.

Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts. von Spiekermann,  Monika
Die Autorin befaßt sich mit dem Beweisantragsrecht sowie dem Mißbrauch dieses Rechts durch den Angeklagten und seinen Verteidiger. Urteile aus der jüngeren Vergangenheit, in denen sich die Gerichte mit einem Mißbrauch des Beweisantragsrechts auseinanderzusetzen hatten, sowie die zunehmende Thematisierung dieses Problems in der Literatur verdeutlichen die erhebliche Praxisrelevanz. Aufgrund seiner semantischen Fragwürdigkeit wird zunächst der Begriff des Rechtsmißbrauchs im Strafverfahren näher bestimmt sowie die Ziele des Strafverfahrens dargelegt. Im Anschluß an die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Beweisantragsrechts und der inhaltlichen Anforderungen an einen Beweisantrag erörtert Monika Spiekermann die Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsinstituten sowie das Verhältnis des Beweisantragsrechts zum Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 244 Abs. 2 StPO. Die folgende Analyse des Ablehnungsgrundes der Prozeßverschleppung gemäß § 244 Abs. 2 S. 3, 6. Alt. StPO sowie einschlägiger Entscheidungen des BGH und der Obergerichte zu diesem Ablehnungsgrund offenbaren dessen Untauglichkeit zur wirksamen Unterbindung eines mißbräuchlichen Gebrauchs des Beweisantragsrechts. Im Hinblick darauf, daß die von der Literatur präsentierten Lösungsansätze nicht überzeugen können, wird der ausnahmsweise zulässige Rückgriff auf § 34 StGB im Falle des eklatanten Mißbrauchs des Beweisantragsrechts als Ausweg aus diesem Dilemma erörtert. Denn bereits Mitte der 70er Jahre hat der BGH im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen Mitglieder der "Rote-Armee-Fraktion" es als zulässig angesehen, gesetzlich nicht vorgesehene Maßnahmen unter Rückgriff auf § 34 StGB zu rechtfertigen. Damit erhalten die Gerichte ein effektives Mittel zur Unterbindung eines eklatanten und offensichtlichen Rechtsmißbrauchs. Eine einseitige Verkürzung der Rechte des Angeklagten wird jedoch aufgrund der umfassenden Interessenabwägung gemäß § 34 S. 1 StGB, der Notwendigkeit zur Dokumentation der Entscheidung des erkennenden Gerichts in einem Beschluß sowie der Möglichkeit zur uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung dieser Entscheidung vermieden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsmissbrauch im Sozialrecht.

Rechtsmissbrauch im Sozialrecht. von Krüger,  Heike S.
Die als zweckwidrig verstandene Inanspruchnahme einer bestehenden Rechtposition und ihre Begrenzung sind seit jeher ein Thema der Rechtswissenschaft. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, das Phänomen des Rechtsmissbrauchs im Sozialrecht näher zu untersuchen. Neben der Analyse der Verwendung der Rechtsfigur in Literatur und Rechtsprechung geht es ihr vor allem darum, die Besonderheiten des Sozialrechts, die eine schlichte Übernahme der zivil- oder steuerrechtlichen Diskussion als zweifelhaft erscheinen lassen, herauszuarbeiten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs.

Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs. von Förderer,  Marco
Durch den umfassenden Anspruchsausschluss des § 361 Abs. 1 BGB sieht sich der Verbraucher bei Beschädigungen der Ware im Falle des Widerrufs keiner Wertersatzpflicht ausgesetzt, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Der Autor erarbeitet unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der auftretenden Missbrauchsmöglichkeiten, während gleichzeitig das unionsrechtliche Verbot von Rechtsmissbrauch in seiner Wirkungsweise näher untersucht wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau.

Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau. von Fortun,  Steffen
Die Untersuchung behandelt zentrale Aspekte der Akzessorietät des Strafrechts vom Verwaltungsrecht. Der Verfasser untersucht die straftatsystematische Einordnung der behördlichen Genehmigung (Tatbestandsausschluß, Rechtfertigung bzw. andere Lösungsmöglichkeiten) sofern eine behördliche Genehmigung an Mängeln leidet, die sich zwar "verwaltungsrechtswidrig" nicht aber "nichtig" machen. In sechs Kapiteln stellt der Verfasser die Unterscheidung von Verwaltungsrechts- und Verwaltungsaktsakzessorietät dar und untersucht, wann behördliche Genehmigungen im strafrechtlichen Deliktsaufbau Wirkungen auf Tatbestands- bzw. auf Rechtswidrigkeitsebene entfallen. Die Arbeit stellt insbesondere umfassend dar, welche Wirkung rechtswidrigen behördlichen Genehmigungen auf Tatbestandsebene und welche ihnen auf Rechtswidrigkeitsebene im strafrechtlichen Deliktsaufbau zuzumessen sind. Besondere Berücksichtigung finden dabei Fälle rechtsmißbräuchlich erlangter behördlicher Genehmigungen. Einen neuen Lösungsansatz entwickelt der Verfasser im Hinblick auf die rechtswidrige und damit wirksame behördliche Genehmigung. Der Verfasser qualifiziert diese Genehmigung in bestimmten Konstellationen als Strafunrechtsausschließungsgrund, der das strafrechtlich relevante, straftatbestandlich indizierte Unrecht entfallen läßt, ohne dadurch die Rechtswidrigkeit der Tat aus Sicht des Verwaltungsrechts zu leugnen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Einschränkbarkeit des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Einzelfall

Die Einschränkbarkeit des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Einzelfall von Sonnenberg,  Marcus
Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch verleiht dem Inhaber ein weitreichendes Ausschließlichkeitsrecht, dessen Ausübung grundsätzlich unbeschränkt ausgestaltet ist. Dies bereitet dann Schwierigkeiten, wenn die Rechtsdurchsetzung im Einzelfall in Konflikt zu den Schutzzwecken der Rechtsgewährung von Patentrechten tritt. So kann die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs durch Rechtsinhaber, die ihr Patentrecht nicht zur Entwicklung, Herstellung, Kennzeichnung oder Absatzförderung von Produkten einsetzen, problematisch sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unterlassungsanspruch ausschließlich als Drohmittel eingesetzt wird, um möglichst hohe Erlöse zu erzielen. Dem entgegen steht der Charakter von Patente, die auch als verkehrsfähige Wirtschaftsgüter fungieren sollen. Hierbei erfüllen gerade Patentinhaber in Gestalt von Verwertungsgesellschaften eine sehr wichtige wirtschaftliche Funktion. Das Buch arbeitet solche problematischen Fallkonstellationen heraus und untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs, auch im Hinblick auf die Zwecken und Funktionen dieses Rechts, nach internationalen, europäischen und nationalen Vorgaben möglich und geboten ist. Dabei wird auch, aufgrund der besonderen Bedeutung solcher Fallkonstellationen in den USA, die US-amerikanische Rechtslage vergleichend hinzugezogen.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Die Problematik des Rechtsmißbrauchs im Strafverfahren.

Die Problematik des Rechtsmißbrauchs im Strafverfahren. von Abdallah,  Tarek
Die Thematik des Mißbrauchs von Verfahrensrechten ist seit langem ein umstrittenes Problemfeld des Strafprozeßrechts. Bislang jedoch konzentriert sich die Debatte unter Verwendung von Stichworten wie "Prozeßsabotage" oder "Konfliktverteidigung" auf den Mißbrauch von Verteidigungsrechten. Dieser Diskussionsstand ist der Ansatzpunkt der vorliegenden Arbeit, die sich von der einseitig fixierten Sichtweise löst und Verhaltensweisen aller Prozeßbeteiligten in die Erörterung einbezieht. Abdallah verwirft hierbei aufgrund einer eingehenden - nicht zuletzt an praktischen Beispielen orientierten - Analyse die herrschende Rechtsmißbrauchsdefinition und entwickelt eine eigene Begriffsbestimmung. Nach Untersuchung der aktuellen Gesetzeslage, der Rechtsprechung und der verfassungsrechtlichen Bezüge des Strafprozeßrechts gelangt er letztlich zu dem Ergebnis, daß die konsequente Anwendung des geltenden Rechts bereits ausreichende Abhilfemöglichkeiten bietet und befürwortet nur zwecks Steigerung ihrer Effektivität gesetzliche Korrekturen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Urheberrecht nach dem Tode des Urhebers in Deutschland und Frankreich

Das Urheberrecht nach dem Tode des Urhebers in Deutschland und Frankreich von Sattler,  Hauke, Schack,  Haimo
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Hat es aber während der postmortalen Schutzdauer denselben Inhalt wie zu Lebzeiten des Urhebers oder ergeben sich Änderungen? Dürfen die Rechtsnachfolger des Urhebers die Werke nach Belieben verwerten und sogar entstellen? Ein Vergleich des deutschen und des französischen Urheberrechts zeigt, dass den Rechtsordnungen ein unterschiedliches Verständnis von Funktion und Reichweite des Urheberrechts nach dem Tod des Urhebers zugrunde liegt. Der Umfang der Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte wird ebenso erörtert wie die rechtshistorischen Entwicklungen in Deutschland und Frankreich und die Vorgaben des europäischen und internationalen Urheberrechts. Berücksichtigt werden auch praktische Probleme wie die Ausübung der urheberrechtlichen Befugnisse durch Erbengemeinschaften, der Nachweis der Aktivlegitimation bei postmortalen Urheberrechtsverletzungen und die Frage, wie man Missbräuche durch die Rechtsnachfolger verhindern kann. Zahlreiche Beispiele aus Literatur, Musik und bildender Kunst runden die Darstellung ab. Für diese Arbeit wurde Herrn Dr. Hauke Sattler der Heinrich-Hubmann-Preis der VG Wort verliehen.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Über den Mißbrauch von Mitwirkungsrechten und die Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Strafprozeß.

Über den Mißbrauch von Mitwirkungsrechten und die Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Strafprozeß. von Grüner,  Gerhard
"Es ist eine heilige Forderung der Gerechtigkeit, daß der dem juristisch durchgebildeten Anklagebeamten gegenüber fast wehrlose Angeklagte in allen Nicht-Bagatell-Fällen der Verteidigung nicht ermangele." Dieses Binding-Zitat hat Dahs seinem Verteidigerhandbuch vorangestellt. Die Wirklichkeit sieht vergleichsweise düster aus. Engagierte Strafverteidigung wird in Deutschland leicht der Komplizenschaft gleichgestellt. In der Vergangenheit schlug sich das in erster Linie in der Diskussion um den Mißbrauch von Verteidigerrechten nieder. Neuerdings wird in der Rechtsprechung zusätzlich das Bestreben deutlich, Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Bereich tradiert richterlicher Verantwortung zu knüpfen. Marksteine dieser Entwicklung sind zwei höchstrichterliche Entscheidungen: zum einen die Ernennung des Verteidigers zum Beweisantragspfleger des Beschuldigten in BGHSt 38, 111 ff.; zum anderen die bekannte Widerspruchslösung in BGHSt 38, 214 ff. Grüner stellt der Behandlung dieser Problemstellungen zunächst grundsätzliche Überlegungen über die Rolle des Verteidigers im Strafprozeß voran. Dessen Parteistellung als Prozeßsubjektsgehilfe des Beschuldigten schließt die Wahrnehmung anderer öffentlicher Interessen aus. Gleichermaßen wendet sich Grüner dagegen, den Verteidiger aus seiner Stellung als standesrechtlich gebundenes Organ der Rechtspflege zu lösen. Bei der Aufarbeitung und Analyse der Mißbrauchsproblematik zeigt sich allerdings, daß die rechtsanwaltliche Organstellung und die darauf bezogenen Vorschriften des anwaltlichen Standesrechts zur Konturierung des verbotenen Verteidigerhandelns nicht bestimmt genug sind. Weil der reformierte Straßprozeß auch als Kampf ums Recht strukturiert ist, dienen weiterhin die prozeßrechtlichen Vorschriften nur vereinzelt der Mißbrauchsabwehr. Das wirkt sich sogar auf die Anwendung typischer "Verteidigerdelikte" wie der Strafvereitelung aus. Letztlich wird der Bereich verbotenen Verteidigerhandelns nur von den allgemeinen Strafgesetzen bestimmt. Erst recht finden Mitwirkungspflichten des Verteidigers für ein funktionstüchtiges bzw. justizförmiges Verfahren außerhalb seiner Parteistellung im geltenden Recht keinen Anhalt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau.

Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau. von Fortun,  Steffen
Die Untersuchung behandelt zentrale Aspekte der Akzessorietät des Strafrechts vom Verwaltungsrecht. Der Verfasser untersucht die straftatsystematische Einordnung der behördlichen Genehmigung (Tatbestandsausschluß, Rechtfertigung bzw. andere Lösungsmöglichkeiten) sofern eine behördliche Genehmigung an Mängeln leidet, die sich zwar "verwaltungsrechtswidrig" nicht aber "nichtig" machen. In sechs Kapiteln stellt der Verfasser die Unterscheidung von Verwaltungsrechts- und Verwaltungsaktsakzessorietät dar und untersucht, wann behördliche Genehmigungen im strafrechtlichen Deliktsaufbau Wirkungen auf Tatbestands- bzw. auf Rechtswidrigkeitsebene entfallen. Die Arbeit stellt insbesondere umfassend dar, welche Wirkung rechtswidrigen behördlichen Genehmigungen auf Tatbestandsebene und welche ihnen auf Rechtswidrigkeitsebene im strafrechtlichen Deliktsaufbau zuzumessen sind. Besondere Berücksichtigung finden dabei Fälle rechtsmißbräuchlich erlangter behördlicher Genehmigungen. Einen neuen Lösungsansatz entwickelt der Verfasser im Hinblick auf die rechtswidrige und damit wirksame behördliche Genehmigung. Der Verfasser qualifiziert diese Genehmigung in bestimmten Konstellationen als Strafunrechtsausschließungsgrund, der das strafrechtlich relevante, straftatbestandlich indizierte Unrecht entfallen läßt, ohne dadurch die Rechtswidrigkeit der Tat aus Sicht des Verwaltungsrechts zu leugnen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Bürgerlich-rechtliche Generalklauseln als Schranken der Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung.

Bürgerlich-rechtliche Generalklauseln als Schranken der Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung. von Schmitt-Kästner,  Alexander
Die Arbeit widmet sich der Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Generalklauseln als Rechtsausübungsschranken im Vollstreckungsrecht. Neben der Frage der Anwendbarkeit werden Kollisionsprobleme mit vollstreckungsrechtlichen Spezialnormen und Verfahrensprinzipien in den Blick genommen. Zudem wird die Kompetenz der Vollstreckungsorgane zur Prüfung materiell-rechtlicher Normen näher untersucht. Den Kern der Arbeit bildet die Entwicklung von Fallgruppen unzulässiger Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Strafprozeß und allgemeines Mißbrauchsverbot.

Strafprozeß und allgemeines Mißbrauchsverbot. von Kudlich,  Hans
Die Frage nach dem Mißbrauch prozessualer (Verteidigungs-) Befugnisse im Strafprozeß und der Geltung eines allgemeinen Mißbrauchsverbots wurde in den letzten Jahren in Praxis und Wissenschaft lebhaft diskutiert, ohne daß allerdings eine vertiefende monographische Behandlung ihrer Grundlagen erfolgt wäre. Dieser Aufgabe stellt sich die Untersuchung Kudlichs: Mittels einer einführenden kurzen Phänomenologie des Mißbrauchs im Strafprozeß werden die drei Kernfragen nach Begründbarkeit bzw. Legitimierbarkeit, (bejahendenfalls) Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines ungeschriebenen Mißbrauchsverbots herausgearbeitet. Die nachfolgende Untersuchung orientiert sich dann - soweit jeweils sinnvoll - an dieser Fragentrias und behandelt ausführlich die methodologischen, verfassungsrechtlichen und spezifisch strafprozessualen Aspekte der Thematik. Dieses Vorgehen ermöglicht ausgehend von allgemeinen Grundlagen eine fortschreitende Konkretisierung und Modifizierung der Antworten auf die genannten Kernfragen, führt aber auch zu Erkenntnissen über eine angemessene Einbindung der Mißbrauchskontrolle in die strafprozessuale Verfahrensstruktur. Darauf aufbauend wird anschließend die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung analysiert und bewertet. Das Buch schließt mit einer Diskussion verschiedener Vorschläge de lege ferenda. Der Autor zeigt, daß ein allgemeines Mißbrauchsverbot weniger unter methodischen oder strafprozeßrechtsdogmatischen, sondern vor allem unter (formell-) verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch ist. Gleichwohl geht Kudlich davon aus, daß ein solches besteht und zeigt auch Kriterien auf, die es handhabbar machen können. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten hält der Verfasser eine (klarstellende) allgemeine gesetzliche Mißbrauchsklausel für erwägenswert und legt dar, daß diese bei zurückhaltendem Gebrauch die Verteidigungsrechte weniger beeinträchtigt als eine zunehmende präventive, unabhängig von Mißbrauchsfällen geltende Verkürzung vo
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts.

Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts. von Spiekermann,  Monika
Die Autorin befaßt sich mit dem Beweisantragsrecht sowie dem Mißbrauch dieses Rechts durch den Angeklagten und seinen Verteidiger. Urteile aus der jüngeren Vergangenheit, in denen sich die Gerichte mit einem Mißbrauch des Beweisantragsrechts auseinanderzusetzen hatten, sowie die zunehmende Thematisierung dieses Problems in der Literatur verdeutlichen die erhebliche Praxisrelevanz. Aufgrund seiner semantischen Fragwürdigkeit wird zunächst der Begriff des Rechtsmißbrauchs im Strafverfahren näher bestimmt sowie die Ziele des Strafverfahrens dargelegt. Im Anschluß an die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Beweisantragsrechts und der inhaltlichen Anforderungen an einen Beweisantrag erörtert Monika Spiekermann die Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsinstituten sowie das Verhältnis des Beweisantragsrechts zum Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 244 Abs. 2 StPO. Die folgende Analyse des Ablehnungsgrundes der Prozeßverschleppung gemäß § 244 Abs. 2 S. 3, 6. Alt. StPO sowie einschlägiger Entscheidungen des BGH und der Obergerichte zu diesem Ablehnungsgrund offenbaren dessen Untauglichkeit zur wirksamen Unterbindung eines mißbräuchlichen Gebrauchs des Beweisantragsrechts. Im Hinblick darauf, daß die von der Literatur präsentierten Lösungsansätze nicht überzeugen können, wird der ausnahmsweise zulässige Rückgriff auf § 34 StGB im Falle des eklatanten Mißbrauchs des Beweisantragsrechts als Ausweg aus diesem Dilemma erörtert. Denn bereits Mitte der 70er Jahre hat der BGH im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen Mitglieder der "Rote-Armee-Fraktion" es als zulässig angesehen, gesetzlich nicht vorgesehene Maßnahmen unter Rückgriff auf § 34 StGB zu rechtfertigen. Damit erhalten die Gerichte ein effektives Mittel zur Unterbindung eines eklatanten und offensichtlichen Rechtsmißbrauchs. Eine einseitige Verkürzung der Rechte des Angeklagten wird jedoch aufgrund der umfassenden Interessenabwägung gemäß § 34 S. 1 StGB, der Notwendigkeit zur Dokumentation der Entscheidung des erkennenden Gerichts in einem Beschluß sowie der Möglichkeit zur uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung dieser Entscheidung vermieden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Bürgerlich-rechtliche Generalklauseln als Schranken der Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung.

Bürgerlich-rechtliche Generalklauseln als Schranken der Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung. von Schmitt-Kästner,  Alexander
Die Arbeit widmet sich der Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Generalklauseln als Rechtsausübungsschranken im Vollstreckungsrecht. Neben der Frage der Anwendbarkeit werden Kollisionsprobleme mit vollstreckungsrechtlichen Spezialnormen und Verfahrensprinzipien in den Blick genommen. Zudem wird die Kompetenz der Vollstreckungsorgane zur Prüfung materiell-rechtlicher Normen näher untersucht. Den Kern der Arbeit bildet die Entwicklung von Fallgruppen unzulässiger Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung.
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