Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht.

Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht. von Dohm,  Christian
Die zunehmende Internationalisierung vor allem des Handels geht zwangsläufig einher mit einer wachsenden Zahl von Zivilprozessen, die Auslandsberührung aufweisen. Aufgrund der Zulässigkeit des forum shopping können in diesen Fallkonstellationen internationale Doppelprozesse entstehen. Untersucht werden in der vorliegenden Arbeit diejenigen Doppelprozesse, in denen die inländische Rechtshängigkeit nach der ausländischen eingetreten ist. Entschieden beide Gerichte in der Sache, so kann es zu einander widersprechenden Urteilen kommen. Deshalb darf grundsätzlich nur eine Sachentscheidung ergehen. Priorität ist dabei dem ausländischen Prozeß einzuräumen, wenn dieser zuerst rechtshängig geworden ist. Das führt zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt aus Sicht des inländischen Richters im ausländischen Prozeß Rechtshängigkeit eingetreten ist. Hier konnten aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit keine einheitlichen Antworten erzielt werden. Übereinstimmung ergab sich dagegen bei dem Merkmal der Streitgegenstandsidentität: Der Streitgegenstand des ausländischen Prozesses ist unabhängig von der gesetzlichen Regelung nach der ausländischen lex fori, der des inländischen Verfahrens nach deutschem Zivilprozeßrecht zu bestimmen. Auch die Rechtsfolge der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit ist (mit Ausnahme einiger älterer bilateraler Abkommen) dieselbe: In dem Zeitpunkt, in dem die Einrede im inländischen Prozeß erhoben wird, kann die Anerkennbarkeit des in dem ausländischen Prozeß zu erwartenden Urteils nicht prognostiziert werden. Deshalb muß der inländische Richter den Prozeß grundsätzlich aussetzen, bis feststeht, ob das ausländische Urteil anerkannt werden kann. Insgesamt bleibt festzuhalten, daß trotz der zahlreichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit sich sowohl der Tatbestand als auch die Rechtsfolge als weitgehend einheitlich darstellen. Der dem inländischen Kläger gewährte Rechtsschutz hängt also nicht von der Frage ab, auf welche Rechtsgrundlage die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit zu stützen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit im U.S.-amerikanischen Zivilprozeßrecht.

Die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit im U.S.-amerikanischen Zivilprozeßrecht. von Schulte,  Norbert
Es erscheint beinahe selbstverständlich, daß dieselben Parteien nicht gleichzeitig vor zwei inländischen Zivilgerichten über dieselbe Streitsache prozessieren können. Auch in den U.S.A. ist die Beachtlichkeit einer anderweitigen Rechtshängigkeit innerhalb derselben Gerichtsgewalt eine gefestigte »common law rule«. Nicht mit derselben Selbstverständlichkeit wird, auch und gerade im internationalen Vergleich, die Rechtshängigkeit eines entsprechenden ausländischen Verfahrens beachtet. Insbesondere die U.S.A. stehen in dem Ruf, ausländische Parallelverfahren regelrecht zu ignorieren. Norbert Schulte untersucht, wie das U.S.-amerikanische Zivilprozeßrecht auf die Problematik einer anderweitigen (ausländischen) Rechtshängigkeit reagiert. Zu Beginn wird die deutsche Rechtslage im Überblick dargestellt. Während die Rechtslage in wesentlichen Grundsätzen fast übereinstimmend beurteilt wird, ist z. B. das Verhältnis von ausländischen Feststellungsklagen zu inländischen Leistungsklagen und umgekehrt ungeklärt. Als Bestandteil des geltenden Rechts werden zudem die Artikel 21, 22 EuGVÜ abrißartig analysiert. Der Hauptteil der Arbeit ist dem U.S.-amerikanischen Recht gewidmet. Beginnend mit den unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen stellt der Autor die verschiedenen Doktrinen vor, derer sich U.S.-amerikanische Gerichte behelfen, um die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit in einem anhängigen Verfahren möglicherweise zu berücksichtigen. Der Verfasser stellt fest, daß in den U.S.A. eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit in der überwiegenden Zahl der Fälle im Wege der Aussetzung des U.S.-Verfahrens berücksichtigt wird, wenn eine für den Einzelfall vorzunehmende Abwägung verschiedener Kriterien ergibt, daß der ausländische Prozeß den Rechtsstreit zügig und umfassend beenden kann. Die Vielzahl der möglichen Doktrinen, aufgrund derer eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit beachtet werden kann, sorgt allerdings für uneinheitliche Prüfungsstandards und erschwert die Vorhersehbarkeit der richterlichen Entscheidung. Abschließend wird vor dem Hintergrund der einzelfallbezogenen Betrachtung in der U.S.-amerikanischen Rechtsprechung ein Lösungsansatz für die in Deutschland ungeklärten Rechtsfragen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfahrenskoordination bei transnationalen Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten.

Verfahrenskoordination bei transnationalen Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten. von Becker,  Anja
Die Autorin zeigt auf, wie parallele Verfahren über Immaterialgüterrechte in unterschiedlichen Staaten nach der Brüssel-Ia-Verordnung, den CLIP-Principles und den ALI-Principles koordiniert werden. Darüber hinaus fordert sie eine verstärkte transnationale zwischengerichtliche Kooperation. Sie argumentiert, dass diese geeignet ist, den internationalen Entscheidungseinklang zu fördern und gleichzeitig die nationalen Souveränitätsinteressen und die Verfahrensgrundrechte der Parteien zu wahren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Brüssel IIb-Verordnung

Die Brüssel IIb-Verordnung von Garber,  Thomas, Lugani,  Katharina
In diesem Handbuch versammeln sich österreichische und deutsche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, die in einer systematisch angelegten, den Normtext der Brüssel IIb-VO nahezu vollständig abdeckenden Gliederung die einzelnen Teile der Verordnung vorstellen. Die Beiträge basieren auf Vorträgen, die beim 1. Düsseldorf-Graz-Symposium zum Internationalen Zivilverfahrensrecht im September 2021 in Düsseldorf gehalten wurden. Die Autorinnen und Autoren behandeln ihre Abschnitte zwar vor dem Hintergrund ihrer nationalen Verfahrensrechte und Durchführungsgesetze, aber auch mit Blick auf die andere Rechtsordnung und leisten so einen Beitrag zur Entwicklung eines grenzüberschreitenden Diskurses im Europäischen Zivilverfahrensrecht.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar

Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar von Gosch,  Dietmar
Der "Gosch" (vormals: "Beermann Gosch") ist unverzichtbar für einen effektiven Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden oder bei Verfahren vor dem FG, BFH und EuGH: Dank wissenschaftlich fundierter und meinungsbildender Kommentierungen - auch zum Steuerstrafrecht als weiteren Schwerpunkt des Kommentars - mit umfassender Auswertung der aktuellen Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literatur sind Sie im Streitfall optimal vorbereitet.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Vorprozessuale Prioritätssicherung

Vorprozessuale Prioritätssicherung von Duventäster,  Julian
"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27−30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO

Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO von Schütze,  Rolf A
Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die für die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der §§ 110 - 113 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung ausländischen Rechts), 328 (Anerkennung ausländischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU), sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit sind in diesem Kommentar erläutert.Zwei Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage ist nunmehr eine Neuauflage notwendig geworden. Inzwischen hat das deutsche internationale Zivilprozessrecht erhebliche Änderungen erfahren. Durch das FamFG ist das internationale Zivilprozessrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienverfahrens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend neu und eigenständig geregelt worden. Das 11. Buch der ZPO ist teilweise geändert und um die Abschnitte 5 (Europäisches Mahnverfahren, §§ 1087 -1096) und 6 (Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, §§ 1097 - 1109) erweitert worden. Das LugÜ II hat das LugÜ I abgelöst. Dies alles ist der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Vorprozessuale Prioritätssicherung

Vorprozessuale Prioritätssicherung von Duventäster,  Julian
"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27−30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Vorprozessuale Prioritätssicherung

Vorprozessuale Prioritätssicherung von Duventäster,  Julian
"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27−30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar

Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar von Gosch,  Dietmar
Der "Gosch" (vormals: "Beermann Gosch") ist unverzichtbar für einen effektiven Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden oder bei Verfahren vor dem FG, BFH und EuGH: Dank wissenschaftlich fundierter und meinungsbildender Kommentierungen - auch zum Steuerstrafrecht als weiteren Schwerpunkt des Kommentars - mit umfassender Auswertung der aktuellen Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literatur sind Sie im Streitfall optimal vorbereitet.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit im U.S.-amerikanischen Zivilprozeßrecht.

Die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit im U.S.-amerikanischen Zivilprozeßrecht. von Schulte,  Norbert
Es erscheint beinahe selbstverständlich, daß dieselben Parteien nicht gleichzeitig vor zwei inländischen Zivilgerichten über dieselbe Streitsache prozessieren können. Auch in den U.S.A. ist die Beachtlichkeit einer anderweitigen Rechtshängigkeit innerhalb derselben Gerichtsgewalt eine gefestigte »common law rule«. Nicht mit derselben Selbstverständlichkeit wird, auch und gerade im internationalen Vergleich, die Rechtshängigkeit eines entsprechenden ausländischen Verfahrens beachtet. Insbesondere die U.S.A. stehen in dem Ruf, ausländische Parallelverfahren regelrecht zu ignorieren. Norbert Schulte untersucht, wie das U.S.-amerikanische Zivilprozeßrecht auf die Problematik einer anderweitigen (ausländischen) Rechtshängigkeit reagiert. Zu Beginn wird die deutsche Rechtslage im Überblick dargestellt. Während die Rechtslage in wesentlichen Grundsätzen fast übereinstimmend beurteilt wird, ist z. B. das Verhältnis von ausländischen Feststellungsklagen zu inländischen Leistungsklagen und umgekehrt ungeklärt. Als Bestandteil des geltenden Rechts werden zudem die Artikel 21, 22 EuGVÜ abrißartig analysiert. Der Hauptteil der Arbeit ist dem U.S.-amerikanischen Recht gewidmet. Beginnend mit den unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen stellt der Autor die verschiedenen Doktrinen vor, derer sich U.S.-amerikanische Gerichte behelfen, um die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit in einem anhängigen Verfahren möglicherweise zu berücksichtigen. Der Verfasser stellt fest, daß in den U.S.A. eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit in der überwiegenden Zahl der Fälle im Wege der Aussetzung des U.S.-Verfahrens berücksichtigt wird, wenn eine für den Einzelfall vorzunehmende Abwägung verschiedener Kriterien ergibt, daß der ausländische Prozeß den Rechtsstreit zügig und umfassend beenden kann. Die Vielzahl der möglichen Doktrinen, aufgrund derer eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit beachtet werden kann, sorgt allerdings für uneinheitliche Prüfungsstandards und erschwert die Vorhersehbarkeit der richterlichen Entscheidung. Abschließend wird vor dem Hintergrund der einzelfallbezogenen Betrachtung in der U.S.-amerikanischen Rechtsprechung ein Lösungsansatz für die in Deutschland ungeklärten Rechtsfragen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht.

Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht. von Dohm,  Christian
Die zunehmende Internationalisierung vor allem des Handels geht zwangsläufig einher mit einer wachsenden Zahl von Zivilprozessen, die Auslandsberührung aufweisen. Aufgrund der Zulässigkeit des forum shopping können in diesen Fallkonstellationen internationale Doppelprozesse entstehen. Untersucht werden in der vorliegenden Arbeit diejenigen Doppelprozesse, in denen die inländische Rechtshängigkeit nach der ausländischen eingetreten ist. Entschieden beide Gerichte in der Sache, so kann es zu einander widersprechenden Urteilen kommen. Deshalb darf grundsätzlich nur eine Sachentscheidung ergehen. Priorität ist dabei dem ausländischen Prozeß einzuräumen, wenn dieser zuerst rechtshängig geworden ist. Das führt zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt aus Sicht des inländischen Richters im ausländischen Prozeß Rechtshängigkeit eingetreten ist. Hier konnten aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit keine einheitlichen Antworten erzielt werden. Übereinstimmung ergab sich dagegen bei dem Merkmal der Streitgegenstandsidentität: Der Streitgegenstand des ausländischen Prozesses ist unabhängig von der gesetzlichen Regelung nach der ausländischen lex fori, der des inländischen Verfahrens nach deutschem Zivilprozeßrecht zu bestimmen. Auch die Rechtsfolge der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit ist (mit Ausnahme einiger älterer bilateraler Abkommen) dieselbe: In dem Zeitpunkt, in dem die Einrede im inländischen Prozeß erhoben wird, kann die Anerkennbarkeit des in dem ausländischen Prozeß zu erwartenden Urteils nicht prognostiziert werden. Deshalb muß der inländische Richter den Prozeß grundsätzlich aussetzen, bis feststeht, ob das ausländische Urteil anerkannt werden kann. Insgesamt bleibt festzuhalten, daß trotz der zahlreichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit sich sowohl der Tatbestand als auch die Rechtsfolge als weitgehend einheitlich darstellen. Der dem inländischen Kläger gewährte Rechtsschutz hängt also nicht von der Frage ab, auf welche Rechtsgrundlage die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit zu stützen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vorprozessuale Prioritätssicherung

Vorprozessuale Prioritätssicherung von Duventäster,  Julian
"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27−30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert.
Aktualisiert: 2023-05-17
> findR *

Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht.

Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht. von Dohm,  Christian
Die zunehmende Internationalisierung vor allem des Handels geht zwangsläufig einher mit einer wachsenden Zahl von Zivilprozessen, die Auslandsberührung aufweisen. Aufgrund der Zulässigkeit des forum shopping können in diesen Fallkonstellationen internationale Doppelprozesse entstehen. Untersucht werden in der vorliegenden Arbeit diejenigen Doppelprozesse, in denen die inländische Rechtshängigkeit nach der ausländischen eingetreten ist. Entschieden beide Gerichte in der Sache, so kann es zu einander widersprechenden Urteilen kommen. Deshalb darf grundsätzlich nur eine Sachentscheidung ergehen. Priorität ist dabei dem ausländischen Prozeß einzuräumen, wenn dieser zuerst rechtshängig geworden ist. Das führt zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt aus Sicht des inländischen Richters im ausländischen Prozeß Rechtshängigkeit eingetreten ist. Hier konnten aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit keine einheitlichen Antworten erzielt werden. Übereinstimmung ergab sich dagegen bei dem Merkmal der Streitgegenstandsidentität: Der Streitgegenstand des ausländischen Prozesses ist unabhängig von der gesetzlichen Regelung nach der ausländischen lex fori, der des inländischen Verfahrens nach deutschem Zivilprozeßrecht zu bestimmen. Auch die Rechtsfolge der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit ist (mit Ausnahme einiger älterer bilateraler Abkommen) dieselbe: In dem Zeitpunkt, in dem die Einrede im inländischen Prozeß erhoben wird, kann die Anerkennbarkeit des in dem ausländischen Prozeß zu erwartenden Urteils nicht prognostiziert werden. Deshalb muß der inländische Richter den Prozeß grundsätzlich aussetzen, bis feststeht, ob das ausländische Urteil anerkannt werden kann. Insgesamt bleibt festzuhalten, daß trotz der zahlreichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit sich sowohl der Tatbestand als auch die Rechtsfolge als weitgehend einheitlich darstellen. Der dem inländischen Kläger gewährte Rechtsschutz hängt also nicht von der Frage ab, auf welche Rechtsgrundlage die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit zu stützen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verfahrenskoordination bei transnationalen Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten.

Verfahrenskoordination bei transnationalen Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten. von Becker,  Anja
Die Autorin zeigt auf, wie parallele Verfahren über Immaterialgüterrechte in unterschiedlichen Staaten nach der Brüssel-Ia-Verordnung, den CLIP-Principles und den ALI-Principles koordiniert werden. Darüber hinaus fordert sie eine verstärkte transnationale zwischengerichtliche Kooperation. Sie argumentiert, dass diese geeignet ist, den internationalen Entscheidungseinklang zu fördern und gleichzeitig die nationalen Souveränitätsinteressen und die Verfahrensgrundrechte der Parteien zu wahren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit im U.S.-amerikanischen Zivilprozeßrecht.

Die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit im U.S.-amerikanischen Zivilprozeßrecht. von Schulte,  Norbert
Es erscheint beinahe selbstverständlich, daß dieselben Parteien nicht gleichzeitig vor zwei inländischen Zivilgerichten über dieselbe Streitsache prozessieren können. Auch in den U.S.A. ist die Beachtlichkeit einer anderweitigen Rechtshängigkeit innerhalb derselben Gerichtsgewalt eine gefestigte »common law rule«. Nicht mit derselben Selbstverständlichkeit wird, auch und gerade im internationalen Vergleich, die Rechtshängigkeit eines entsprechenden ausländischen Verfahrens beachtet. Insbesondere die U.S.A. stehen in dem Ruf, ausländische Parallelverfahren regelrecht zu ignorieren. Norbert Schulte untersucht, wie das U.S.-amerikanische Zivilprozeßrecht auf die Problematik einer anderweitigen (ausländischen) Rechtshängigkeit reagiert. Zu Beginn wird die deutsche Rechtslage im Überblick dargestellt. Während die Rechtslage in wesentlichen Grundsätzen fast übereinstimmend beurteilt wird, ist z. B. das Verhältnis von ausländischen Feststellungsklagen zu inländischen Leistungsklagen und umgekehrt ungeklärt. Als Bestandteil des geltenden Rechts werden zudem die Artikel 21, 22 EuGVÜ abrißartig analysiert. Der Hauptteil der Arbeit ist dem U.S.-amerikanischen Recht gewidmet. Beginnend mit den unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen stellt der Autor die verschiedenen Doktrinen vor, derer sich U.S.-amerikanische Gerichte behelfen, um die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit in einem anhängigen Verfahren möglicherweise zu berücksichtigen. Der Verfasser stellt fest, daß in den U.S.A. eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit in der überwiegenden Zahl der Fälle im Wege der Aussetzung des U.S.-Verfahrens berücksichtigt wird, wenn eine für den Einzelfall vorzunehmende Abwägung verschiedener Kriterien ergibt, daß der ausländische Prozeß den Rechtsstreit zügig und umfassend beenden kann. Die Vielzahl der möglichen Doktrinen, aufgrund derer eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit beachtet werden kann, sorgt allerdings für uneinheitliche Prüfungsstandards und erschwert die Vorhersehbarkeit der richterlichen Entscheidung. Abschließend wird vor dem Hintergrund der einzelfallbezogenen Betrachtung in der U.S.-amerikanischen Rechtsprechung ein Lösungsansatz für die in Deutschland ungeklärten Rechtsfragen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht von Schenke, Schenke,  Wolf-Rüdiger
Die Konzeption: Dieses Standardwerk zum Verwaltungsprozessrecht eignet sich durch seine didaktische Aufbereitung sowohl für Studierende zur Vorlesungsbegleitung und Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in der Ersten Juristischen Prüfung, als auch im Referendariat als Nachschlagewerk bei verwaltungsprozessualen Fragen. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Prüfungsstationen, die bei einer verwaltungsprozessualen Klausur zu absolvieren sind und vermittelt auf diese Weise klar und einprägsam, an welcher Stelle das jeweilige Problem zu erörtern ist, wodurch auch dessen systematische Zuordnung sichtbar wird. Es ist ein besonderes Anliegen, vertieft examensrelevante Fragen zu behandeln und stets die Verbindungen zwischen Verwaltungsprozessrecht und materiellem Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Der Veranschaulichung dienen den einzelnen Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Ende eines Themenkomplexes einer Lösung zugeführt werden. Zahlreiche Schaubilder und Übersichten fördern darüber hinaus die Einprägsamkeit des Lernstoffs. Die Neuauflage: Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2023.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht von Schenke, Schenke,  Wolf-Rüdiger
Die Konzeption: Dieses Standardwerk zum Verwaltungsprozessrecht eignet sich durch seine didaktische Aufbereitung sowohl für Studierende zur Vorlesungsbegleitung und Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in der Ersten Juristischen Prüfung, als auch im Referendariat als Nachschlagewerk bei verwaltungsprozessualen Fragen. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Prüfungsstationen, die bei einer verwaltungsprozessualen Klausur zu absolvieren sind und vermittelt auf diese Weise klar und einprägsam, an welcher Stelle das jeweilige Problem zu erörtern ist, wodurch auch dessen systematische Zuordnung sichtbar wird. Es ist ein besonderes Anliegen, vertieft examensrelevante Fragen zu behandeln und stets die Verbindungen zwischen Verwaltungsprozessrecht und materiellem Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Der Veranschaulichung dienen den einzelnen Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Ende eines Themenkomplexes einer Lösung zugeführt werden. Zahlreiche Schaubilder und Übersichten fördern darüber hinaus die Einprägsamkeit des Lernstoffs. Die Neuauflage: Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2023.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine,  Franz-Joseph, Siegel,  Thorsten
Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine,  Franz-Joseph, Siegel,  Thorsten
Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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