Actio utilis.

Actio utilis. von Harke,  Jan Dirk
Actio utilis – »zweckdienliche Klage« – nennen die römischen Juristen einen Rechtsbehelf, der neu geschaffen werden muss, um eine Situation zu bewältigen, in der man die herkömmlichen Klagen nicht zur Anwendung bringen kann oder will. Der Begriff ist in der modernen Forschung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Klageformeltechnik behandelt und dabei insbesondere auf sein Verhältnis zur »Tatsachenklage« (actio in factum) untersucht worden. Genau besehen, hat er jedoch gar keinen formeltechnischen Gehalt, sondern abstrahiert gerade von der Klageformel, deren Konzeption dem Einzelfall überlassen bleibt. Interessanter als die Frage ihrer Gestaltung ist denn auch die Frage nach dem materiellen Zweck der als »zweckdienlich« bezeichneten Klagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage.

Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage. von Pöcker,  Markus
Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben. Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in § 80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Abgabenordnung

Abgabenordnung von Grimm,  Simone, Helmschrott,  Hans, Scheel,  Thomas
Leicht verständlich führen die Autorin und Autoren in die Grundzüge der Abgabenordnung ein. So werden die systematischen Zusammenhänge des Verfahrensrechts transparent. Gegliedert in Grundlagen-Informationen, zusätzliche Hinweise für die tägliche Arbeit sowie Aufgaben mit ausführlichen Lösungen unterstützt der Band Einsteiger und Einsteigerinnen bei der Prüfungsvorbereitung und in der Praxis. Zusätzlich bietet er Übungsklausuren für drei Stufen des Grundstudiums. Die 17. Auflage wurde durchgehend aktualisiert unter Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen, der neuen Rechtsprechung des BFH und der neuen BMF-Schreiben. Mit Downloadmaterial auf myBook+. Rechtsstand: 1. April 2022
Aktualisiert: 2023-06-02
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Abgabenordnung

Abgabenordnung von Grimm,  Simone, Helmschrott,  Hans, Scheel,  Thomas
Leicht verständlich führen die Autorin und Autoren in die Grundzüge der Abgabenordnung ein. So werden die systematischen Zusammenhänge des Verfahrensrechts transparent. Gegliedert in Grundlagen-Informationen, zusätzliche Hinweise für die tägliche Arbeit sowie Aufgaben mit ausführlichen Lösungen unterstützt der Band Einsteiger und Einsteigerinnen bei der Prüfungsvorbereitung und in der Praxis. Zusätzlich bietet er Übungsklausuren für drei Stufen des Grundstudiums. Die 17. Auflage wurde durchgehend aktualisiert unter Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen, der neuen Rechtsprechung des BFH und der neuen BMF-Schreiben. Mit Downloadmaterial auf myBook+. Rechtsstand: 1. April 2022
Aktualisiert: 2023-06-02
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Actio utilis.

Actio utilis. von Harke,  Jan Dirk
Actio utilis – »zweckdienliche Klage« – nennen die römischen Juristen einen Rechtsbehelf, der neu geschaffen werden muss, um eine Situation zu bewältigen, in der man die herkömmlichen Klagen nicht zur Anwendung bringen kann oder will. Der Begriff ist in der modernen Forschung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Klageformeltechnik behandelt und dabei insbesondere auf sein Verhältnis zur »Tatsachenklage« (actio in factum) untersucht worden. Genau besehen, hat er jedoch gar keinen formeltechnischen Gehalt, sondern abstrahiert gerade von der Klageformel, deren Konzeption dem Einzelfall überlassen bleibt. Interessanter als die Frage ihrer Gestaltung ist denn auch die Frage nach dem materiellen Zweck der als »zweckdienlich« bezeichneten Klagen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Sachentscheidungsvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses im Verwaltungsprozeß.

Die Sachentscheidungsvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses im Verwaltungsprozeß. von Stein,  Volker
Im Mittelpunkt der Abhandlung steht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis im Verwaltungsprozeß. Der Verfasser legt dar, daß es sich bei dieser in der verwaltungsprozessualen Praxis und Literatur durchweg recht beliebten Sachentscheidungsvoraussetzung um ein problematisches Zulässigkeitshindernis handelt: verfassungsrechtlich problematisch, weil es nirgendwo gesetzlich geregelt ist und auf eine empfindliche Einschränkung des Justizgewährungsanspruches hinausläuft, verwaltungsrechtlich problematisch, weil weitestgehend unklar ist, wann genau ein Rechtsbehelf wegen fehlenden allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses bereits als unzulässig abzuweisen ist. Stein versucht daher, das allgemeine Rechtschutzbedürfnis verfassungsrechtlich zu legitimieren und verwaltungsprozessual exakt zu definieren. Alsdann wird das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgegrenzt gegenüber ihm thematisch nahekommenden, anderen Problemkreisen bei der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs. Schließlich wird eine Systematik von Konstellationen herausgearbeitet, in denen das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis Probleme aufwirft bzw. zu verneinen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage.

Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage. von Pöcker,  Markus
Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben. Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in § 80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Actio utilis.

Actio utilis. von Harke,  Jan Dirk
Actio utilis – »zweckdienliche Klage« – nennen die römischen Juristen einen Rechtsbehelf, der neu geschaffen werden muss, um eine Situation zu bewältigen, in der man die herkömmlichen Klagen nicht zur Anwendung bringen kann oder will. Der Begriff ist in der modernen Forschung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Klageformeltechnik behandelt und dabei insbesondere auf sein Verhältnis zur »Tatsachenklage« (actio in factum) untersucht worden. Genau besehen, hat er jedoch gar keinen formeltechnischen Gehalt, sondern abstrahiert gerade von der Klageformel, deren Konzeption dem Einzelfall überlassen bleibt. Interessanter als die Frage ihrer Gestaltung ist denn auch die Frage nach dem materiellen Zweck der als »zweckdienlich« bezeichneten Klagen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage.

Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage. von Pöcker,  Markus
Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben. Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in § 80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-05-04
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