Produkthaftung.

Produkthaftung. von Koch,  Detlef
In jüngster Zeit ist eine zunehmend kritische Haltung der Wissenschaft, aber auch der Praxis gegenüber Entwicklungen in der Produzentenhaftung, die durch die Rechtsprechung des BGH geprägt worden sind, zu erkennen. Diese Skepsis bezieht sich weniger auf den ureigentlichen Bereich der Produzentenhaftung, als vielmehr auf die seitens der Judikatur geschaffenen neuen Haftungsgrundlagen, wie in den Fällen des »weiterfressenden Mangels« und der Haftung für wirkungslose Produkte, oder auch der bisher überwiegend im Schrifttum diskutierten Problemstellungen der Durchführung und Kostentragung von Rückrufaktionen. Die dogmatischen Probleme, die hier auftauchen, sind im wesentlichen auf systematische Bedenken zurückzuführen. Es sind dies Überschneidungen mit kaufrechtlichen Normen, insbesondere jedoch mit Wertungen des Kaufrechts, die durch eine Haftung nach den Regeln der Produkthaftung auf dem Wege des Deliktsrechts unterlaufen werden. Hier treffen die alten, im wesentlichen noch auf römisches Recht zurückgehenden Normen der Sachmängelhaftung mit den auf modernen Anschauungen basierenden Regeln über die Produkthaftpflicht aufeinander. Während das Sachmängelgewährleistungsrecht nur wenige Veränderungen erfahren hat, ist das Deliktsrecht im Bereich der Produzentenhaftung an die Probleme der arbeitsteiligen Industriegesellschaft angepaßt worden. Das Ergebnis war, daß sich bislang das flexiblere Richterrecht durchgesetzt hat, da sich die Judikatur offensichtlich den moderneren Grundlegungen eher verpflichtet fühlte als den schon beinahe hundertjährigen Wertungen des historischen Gesetzgebers. Soweit die Rechtsprechung noch nicht abschließend entschieden hat, bleiben als Aufgabe und Frage für die Wissenschaft, wie möglicherweise erwünschte Rechtsfolgen in das bestehende System eingepaßt werden können und welche Konsequenzen man hierbei aus den vorangegangenen Rechtsfortbildungen ziehen muß. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, durch die Analyse der Problemstellungen, die nicht ausschließlich auf den dogmatischen Bereich bezogen bleiben soll, Lösungsansätze für die behandelten Einzelfragen zu finden und Perspektiven aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das französische Rechtsinstitut der ›action directe‹ und seine Bedeutung in internationalen Vertragsketten.

Das französische Rechtsinstitut der ›action directe‹ und seine Bedeutung in internationalen Vertragsketten. von Bauerreis,  Jochen
Der Autor beschäftigt sich mit materiellrechtlichen und internationalprivatrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem französischen Rechtsinstitut der action directe. Besondere Bedeutung kommt im Hinblick auf ihre praktische Relevanz im internationalen Rechtsverkehr vor allem dem direkten Zahlungsanspruch des Subunternehmers gegen den Auftraggeber sowie dem haftungsrechtlichen Durchgriffsanspruch des Endabnehmers gegenüber dem Erstverkäufer im Rahmen von internationalen Vertragsketten zu. Ausgehend vom materiellrechtlichen Funktionsmechanismus der action directe, der in der Einbeziehung des Gläubigers in den Wirkungsbereich des Haupt- bzw. Erstvertrages der Vertragskette besteht, wird die Frage nach der internationalen Gerichtszuständigkeit auf der Grundlage des EuGVÜ sowie nach dem auf die action directe anwendbaren Recht aus der Sicht des deutschen und französischen Kollisionsrecht untersucht. Entscheidend ist dabei, daß entgegen einer jahrhundertelangen französischen Rechtstradition Schadensersatzansprüche des in seinem Integritätsinteresse verletzten Endabnehmers gegen den Hersteller eines fehlerhaften Produktes dem Anwendungsbereich der vertraglichen Durchgriffshaftung, die nunmehr ausschließlich bei Äquivalenzverletzungen zum Zuge kommt, entzogen worden sind und auf kollisionsrechtlicher Ebene dem französischen Statut der internationalen Produkthaftung im Sinne des Haager Übereinkommens vom 2. Oktober 1973 unterstellt werden. Bei der Arbeit handelt es sich um die erste (in deutscher Sprache) verfaßte Dissertation in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät (thèse en co-tutelle). Der Autor erhielt von der Universität Straßburg den Grad eines docteur en droit verliehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme.

Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme. von Schley,  Michael
Die Haftung des Warenherstellers in Frankreich gehört seit langem zu einem der unübersichtlichsten Bereiche des französischen Rechts. Sie ist geprägt von einer Gemengelage verschiedener materiellrechtlicher Haftungsgrundlagen, deren Komplexität sich auf der Ebene des internationalen Privat- und Zivilprozeßrechts Frankreichs fortsetzt. Der Autor analysiert im ersten Teil ausführlich die einzelnen materiellrechtlichen Haftungsgrundlagen des französischen Produkthaftungsrechts. Im zweiten Teil untersucht er, wie sich die verschiedenen Haftungsregime im französischen IPR und IZPR niederschlagen und welche häufig noch ungeklärten Probleme sich hieraus im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Deutschland ergeben. Dies wird u. a. anhand typisierter Fallkonstellationen sowohl aus der Sicht eines französischen Gerichts als auch aus derjenigen eines deutschen Gerichts dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Organisationspflichten und Organisationsverschulden

Organisationspflichten und Organisationsverschulden von Steege,  Hans
Das Organisationsverschulden wurde durch das Reichsgericht im Bereich des Deliktsrecht entwickelt und seitdem auf immer mehr Bereiche ausgedehnt. Der Begriff Organisationsverschulden erfreut sich in der Rspr. großer Beliebtheit. Im Nachhinein steht leichthin fest, welche Maßnahmen den Schaden verhindert hätten. Ungeklärt ist allerdings sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur, was Organisationspflichten und die Voraussetzungen für ein Organisationsverschulden sind, sowie ob ein einheitliches Organisationsverschulden existiert. Der Verfasser legitimiert, systematisiert und konkretisiert das Organisationsverschulden und untersucht, ob von einem einheitlichen Organisationsverschulden innerhalb und außerhalb des Deliktsrechts die Rede sein kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auswirkungen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9000ff. auf die Haftungssituation im Unternehmen.

Auswirkungen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9000ff. auf die Haftungssituation im Unternehmen. von Bayer,  Thomas
Die vorhandene Literatur zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9000ff. beschäftigt sich bisher weitestgehend ausschließlich mit den betriebswirtschaftlichen oder technischen Aspekten von Zertifizierungen und beschränkt sich bei juristischen Fragen meist auf einen knappen Überblick. Auf den nicht zu vernachlässigenden Aspekten haftungsrechtlichen Konsequenzen von solchen, in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnenden, Qualitätsmanagementsystemen liegt das Augenmerk dieser Arbeit. Nach einer umfassenden Einführung in die Problematik und einem Überblick über die bisherige Entwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen wird untersucht, ob ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000ff. dem Unternehmer bei der Inanspruchnahme auf Schadensersatz im Wege der Produkthaftung insoweit von Nutzen sein kann, als er durch die Beachtung der Normforderungen die unternehmensspezifischen Sorgfaltspflichten erfüllt. Dabei werden die Haftungsvoraussetzungen bzw. die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze mit den Forderungen der DIN ISO-Normen an die Unternehmensorganisation verglichen. Die Erfüllung dieser Forderungen allein reicht aber für eine Haftungsbefreiung nicht aus. Sie ermöglicht lediglich die Vermeidung produktionsbedingter Fehlleistungen und wirkt präventiv mit dem Ziel, das Entstehen von Fehlern zu verhindern. Weiterhin werden die Auswirkungen eines einseitig vorhandenen zertifizierten Qualitätsmanagementsystems auf die im Rahmen des jeweiligen Vertrages entstehenden Gewährleistungsrechte untersucht. In Abgrenzung zu den sogenannten Qualitätssicherungsvereinbarungen gelangt der Autor hierbei zu dem Ergebnis, daß solche einseitigen unternehmensinternen Maßnahmen nur beschränkte Auswirkungen auf vertragliche Rechte und Pflichten haben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das internationale Privatrecht der Arzneimittelhaftung.

Das internationale Privatrecht der Arzneimittelhaftung. von Wiedemann,  Ina
Die Autorin befaßt sich mit der bislang nur vereinzelt behandelten Frage, nach welchem Recht ein geschädigter Patient Schadensersatz erlangen kann, wenn bei einem Arzneimittel Herstellungsort, Inverkehrgabeort, Einnahmeort und Patientenherkunft auseinanderfallen. Regelmäßig können - wie bei der allgemeinen internationalen Produkthaftung - Berührungspunkte zu vielen Rechtsordnungen entstehen, so daß dieser Bereich inzwischen durch eine Vielzahl von Lösungsansätzen gekennzeichnet ist. Diese Lösungsansätze sowie die im internationalen Deliktsrecht geltende Tatortregel sind Ausgangspunkt der Untersuchung internationaler Arzneimittelschadensfälle, wobei die Besonderheiten der Arzneimittelhaftung bei der Erarbeitung einer Kollisionsregel besondere Beachtung finden. Eine Besonderheit der Arzneimittelhaftung ist die Vorschrift des § 84 AMG, die in einem engen Anwendungsbereich Schadensfälle der deutschen Haftungsregelung des AMG unterstellt, wenn das schädigende Arzneimittel im Geltungsbereich des Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde. Außerhalb des § 84 AMG hat die Untersuchung der in Betracht kommenden Anknüpfungsmomente ergeben, daß letztlich die Beibehaltung der im internationalen Deliktsrecht geltenden Tatortregel den bei einem Arzneimittelschadensfall betroffenen Interessen am ehesten gerecht wird und eine flexible Anknüpfung gestattet. Handlungs- und Erfolgsort müssen aber den Besonderheiten der Arzneimittelhaftung entsprechend konkretisiert werden. Dieser Vorgang führt im Ergebnis zu einer Vervielfältigung der Deliktsorte: Handlungsorte sind sowohl der Herstellersitz als auch der Inverkehrgabeort; der Erfolgsort muß auf den Erwerbsort durch den Patienten vorverlegt werden und wird sich so häufig mit dem Inverkehrgabeort decken. Fallen die Deliktsorte auseinander, entscheidet das dem Verletzten günstigere Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Gremienentscheidungen in Unternehmen.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Gremienentscheidungen in Unternehmen. von Schaal,  Alexander
Der Bundesgerichtshof hatte sich in der Lederspray-Entscheidung - BGHSt 37, 106 ff. -, die zu Recht als Leitentscheidung zur strafrechtlichen Produkthaftung angesehen wird, unter anderem mit der Frage der Erfolgszurechnung in dem Geschäftsleitungsgremium eines Unternehmens auseinanderzusetzen, das durch eine auf dem Mehrheitsprinzip beruhende Entscheidung die Endkunden des Unternehmens gesundheitlich geschädigt hatte. Die Folgen des Geschäftsleitungsbeschlusses wurden jedem dafür stimmenden Gremiumsmitglied zugerechnet. Trotz der Evidenz des Ergebnisses ergeben sich bei näherer Betrachtung erhebliche Probleme bei dessen Begründung auf der Basis herkömmlicher Dogmatik. Ein Umstand, der Anlaß zu weitergehenden Untersuchungen gab, weil nicht nur in Unternehmen strafrechtlich relevante Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip gebildet werden, sondern beispielsweise auch in Gemeinderäten, Redakteurskollektiven und Vereinen. Die Feststellung der Kausalität eines einzelnen Gremiumsmitglieds ist nach der conditio-sine-qua-non-Formel nicht möglich, wenn die Mehrheit für einen fehlerhaften Beschluß größer als erforderlich ist und man somit jede Stimme isoliert wegdenken kann, ohne daß die Mehrheit und damit der Beschluß an sich sowie dessen Folgen für den Verbraucher tangiert werden. Dieses "Versagen" der conditio-Formel kann im Bereich vorsätzlichen Handelns der Gremiumsmitglieder durch Annahme mittäterschaftlicher Tatbegehung ausgeglichen werden. Bei fahrlässigem Verhalten ist dies nach herrschender Ansicht nicht möglich, weil hier mittäterschaftliche Zurechnung ausgeschlossen ist. Die Lösung des Problems findet sich nicht, wie zuerst vermutet, auf der Ebene der Kausalität, sondern stellt eine Frage wechselseitiger Zurechnung von Tatbeiträgen bei mittäterschaftlichem Verhalten dar. Mittäterschaft ist entgegen der herrschenden Lehre auch in Fällen fahrlässiger Tatbegehung möglich. Das Dogma von der Ablehnung fahrlässiger Mittäterschaft erweist sich als nicht haltbar. Die Mitglieder eines Gremiums haften für die gemeinsam gefaßten Beschlüsse nicht deshalb, weil jeder von ihnen mit seiner Stimme kausal wird, sondern weil die gemeinsame Beschlußfassung die wechselseitige Zurechnung der Tatbeiträge bewirkt und jeder Beteiligte an der Mehrheitsentscheidung für den Beschluß und seine Folgen aus dem Gesichtspunkt mittäterschaftlicher Tatbegehung haftet. Dies gilt für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln gleichermaßen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Haftung in Absatzketten im französischen Recht und im europäischen Zuständigkeitsrecht.

Haftung in Absatzketten im französischen Recht und im europäischen Zuständigkeitsrecht. von Beaumart,  Markus
Die traditionelle Produkthaftung ist in Frankreich - anders als im deutschen Recht - im wesentlichen anhand von vertraglichen Anspruchsgrundlagen entwickelt worden. Maßgeblich für die Abgrenzung von Vertrags- und Deliktsrecht ist nach französischem Recht die Einbindung des Geschädigten in die Absatzkette. In den Mittelpunkt seiner Darstellung stellt der Verfasser daher zum einen die Regreßmöglichkeiten der in eine solche Absatzkette eingebundenen Personen, zum anderen die in solchen Vertragsketten möglichen Direktansprüche. Über die dogmatische Begründung letzterer besteht nach wie vor keine Einigkeit, insbesondere nachdem die Rechtsprechung in den letzten Jahren bei der Anwendung der Direktansprüche mehrfachen Schwankungen unterlag. Wichtigste Frage für die praktische Rechtsanwendung ist, inwiefern der Endabnehmer in einer Absatzkette, der direkt gegen den Hersteller oder Verkäufer höherer Ordnung vorgehen will, Einwendungen aus einem Vertrag zweier Vormänner ausgesetzt ist. Die Grundentscheidung für das Vertragsrecht erklärt zum Teil die verspätete Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie; denn die Richtlinie fordert insoweit die Einführung einer vertragsunabhängigen Haftung. Erst mit Gesetz vom 19. Mai 1998 hat sich Frankreich den europarechtlichen Vorgaben angepaßt und ein Produkthaftungsgesetz in Kraft gesetzt. Die Untersuchung kommentiert den Inhalt dieser neuen als Art. 1386-1 bis 1386-18 in den Code civil eingeführten Vorschriften. In Anlehnung an die Richtlinie schaffen sie eine verschuldensunabhängige Haftung, die neben die traditionellen Anspruchsgrundlagen tritt. Aufgrund des Vorrangs des Vertragsrechts lassen sich die Direktansprüche des französischen Rechts nicht ohne weiteres in die Gerichtsstände des EuGVÜ einordnen. Der Europäische Gerichtshof hat sich insoweit zu Recht gegen eine Einordnung der Direktansprüche in den vertraglichen Gerichtsstand des Art.5 Ziff.1 EuGVÜ ausgesprochen. Neben diesen zuständigkeitsrechtlichen Fragen bezieht die Untersuchung die Behandlung im internationalen Privatrecht mit ein, wobei sich Zweifelsfragen insbesondere aus der strikten vertraglichen Qualifikation der Direktansprüche in der französischen Rechtsprechung ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Produzentenhaftung – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate

Produzentenhaftung – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Bércesi,  Zoltán, Binding,  Jörg, Diederichsen,  Angela, Endrös,  Florian, Giesen,  Ivo, Hackenberg,  Martin, Halfmeier,  Claus, Hartwig,  Stefanie, Katzenmeier,  Christian, Katzenstein,  Matthias, Kecskés,  László, Kellam,  Jocelyn, Koyuncu,  Adem, Kullmann,  Bernward, Kullmann,  Hans Josef, Lenz,  Tobias, Mesch,  Maria, Molitoris,  Michael, Nickel,  Friedhelm G., Nickel-Fiedler,  Anke, Pfister,  Bernhard, Schmidt-Räntsch,  Johanna, Schwartz,  Victor E., Spickhoff,  Andreas, Spindler,  Gerald, Stöhr,  Karlheinz, Veltins,  Michael A., Viitanen,  Klaus, Voigt,  Tobias, Wakabayashi,  Mina
In dem Werk sind die wichtigsten nationalen und internationalen Rechtsquellen zur Qualitätsregelung verschiedener Produkte und zur Haftung von Warenherstellern abgedruckt. Es werden alle Aspekte der Produkthaftung ausführlich kommentiert. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis bietet den praxisnahen Zugriff und gewährleistet die effektive Auswertung des Handbuches.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Produzentenhaftung – Einzelbezug

Produzentenhaftung – Einzelbezug von Bércesi,  Zoltán, Binding,  Jörg, Diederichsen,  Angela, Endrös,  Florian, Giesen,  Ivo, Hackenberg,  Martin, Halfmeier,  Claus, Hartwig,  Stefanie, Katzenmeier,  Christian, Katzenstein,  Matthias, Kecskés,  László, Kellam,  Jocelyn, Koyuncu,  Adem, Kullmann,  Bernward, Kullmann,  Hans Josef, Lenz,  Tobias, Mesch,  Maria, Molitoris,  Michael, Nickel,  Friedhelm G., Nickel-Fiedler,  Anke, Pfister,  Bernhard, Schmidt-Räntsch,  Johanna, Schwartz,  Victor E., Spickhoff,  Andreas, Spindler,  Gerald, Stöhr,  Karlheinz, Veltins,  Michael A., Viitanen,  Klaus, Voigt,  Tobias, Wakabayashi,  Mina
In dem Werk sind die wichtigsten nationalen und internationalen Rechtsquellen zur Qualitätsregelung verschiedener Produkte und zur Haftung von Warenherstellern abgedruckt. Es werden alle Aspekte der Produkthaftung ausführlich kommentiert. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis bietet den praxisnahen Zugriff und gewährleistet die effektive Auswertung des Handbuches.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Produzentenhaftung – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate

Produzentenhaftung – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Bércesi,  Zoltán, Binding,  Jörg, Diederichsen,  Angela, Endrös,  Florian, Giesen,  Ivo, Hackenberg,  Martin, Halfmeier,  Claus, Hartwig,  Stefanie, Katzenmeier,  Christian, Katzenstein,  Matthias, Kecskés,  László, Kellam,  Jocelyn, Koyuncu,  Adem, Kullmann,  Bernward, Kullmann,  Hans Josef, Lenz,  Tobias, Mesch,  Maria, Molitoris,  Michael, Nickel,  Friedhelm G., Nickel-Fiedler,  Anke, Pfister,  Bernhard, Schmidt-Räntsch,  Johanna, Schwartz,  Victor E., Spickhoff,  Andreas, Spindler,  Gerald, Stöhr,  Karlheinz, Veltins,  Michael A., Viitanen,  Klaus, Voigt,  Tobias, Wakabayashi,  Mina
In dem Werk sind die wichtigsten nationalen und internationalen Rechtsquellen zur Qualitätsregelung verschiedener Produkte und zur Haftung von Warenherstellern abgedruckt. Es werden alle Aspekte der Produkthaftung ausführlich kommentiert. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis bietet den praxisnahen Zugriff und gewährleistet die effektive Auswertung des Handbuches.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Produzentenhaftung – Einzelbezug

Produzentenhaftung – Einzelbezug von Bércesi,  Zoltán, Binding,  Jörg, Diederichsen,  Angela, Endrös,  Florian, Giesen,  Ivo, Hackenberg,  Martin, Halfmeier,  Claus, Hartwig,  Stefanie, Katzenmeier,  Christian, Katzenstein,  Matthias, Kecskés,  László, Kellam,  Jocelyn, Koyuncu,  Adem, Kullmann,  Bernward, Kullmann,  Hans Josef, Lenz,  Tobias, Mesch,  Maria, Molitoris,  Michael, Nickel,  Friedhelm G., Nickel-Fiedler,  Anke, Pfister,  Bernhard, Schmidt-Räntsch,  Johanna, Schwartz,  Victor E., Spickhoff,  Andreas, Spindler,  Gerald, Stöhr,  Karlheinz, Veltins,  Michael A., Viitanen,  Klaus, Voigt,  Tobias, Wakabayashi,  Mina
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Produkthaftung

Produkthaftung von Schmidt-Salzer,  Joachim
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungsverzeichnis -- I. Einleitung -- II. Aufgabenstellung dieser Arbeit -- III. Der potentielle Anwendungsbereich des Produkthaftungsrechts -- IV. Französisches Recht -- V. Belgisches Recht -- VI. Deutsches Recht -- VII. Schweizerisches Recht -- VIII. Englisches Recht -- IX. Kanadisches Recht -- X. us-amerikanisches Recht -- XI. Rechtsvergleichende Analyse und rechtspolitische Folgerungen -- XII. Grundsatzfragen einer internationalen Vereinbarung über die Vereinheitlichung des Produkthaftungsrechts -- XIII. Leitsätze -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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