Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht. von Schulte,  Ellen
Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften

Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften von Drewes,  Eva
Am 10. Dezember 1952 wurden die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vereidigt. Der Gerichtshof nahm am gleichen Tag seine amtliche Tätigkeit auf. Ein wichtiges Organ der europäischen Integration war geschaffen und der Grundstein für ein »Europäisches Recht« gelegt. Dabei wurde der Gerichtshof von den Gemeinschaftsverträgen mit Aufgaben bedacht, deren Umfang und Schwierigkeit ohne Beispiel waren. Den von ihren nationalen Rechtsordnungen geprägten Richtern oblag es von Beginn an, oft höchst komplexe Rechtsstreitigkeiten in einer Weise zu judizieren, die dem Integrationsziel der Vergemeinschaftung verpflichtet ist, gleichwohl aber begründete individuelle und nationale Interessen respektiert und schützt. Wie haben die mit dieser Aufgabe bedachten Richter die kargen Verfahrensvorschriften der Verträge verstanden und angewandt? Zur Verdeutlichung, welche aus den nationalen Rechtsordnungen stammenden materiellrechtlichen Maxime für die Implementierung und Formung des europäischen Rechtsschutzes bestimmend waren, zeichnet die Autorin im ersten Teil die Entstehung der Nichtigkeitsklage nach. Von besonderer Bedeutung für die Untersuchung sind die Verhandlungen zu den Gründungsverträgen, die einerseits ein Forum für das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Rechtstraditionen boten, andererseits aber den Grundstein für die Schaffung jenes Rechts legten, das sich heute als »Träger eines europäischen Geistes« darstellt. Für die Untersuchung konnte nicht nur auf das weitverstreute Aktenmaterial, sondern auch auf Zeugnisse der Beteiligten aus der Gründungsphase zurückgegriffen werden. Die spätere Auslegung des neugeschaffenen Verfahrensrechts vollzog sich von Anfang an nach den Bedürfnissen der Gemeinschaft: Es galt nicht das französische oder deutsche Recht oder das Recht irgendeines anderen Staates anzuwenden, sondern das Recht der Verträge. Die judizielle Herausarbeitung dieses Rechts wird im zweiten Teil der Arbeit dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfahrens- und Prozessführung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

Verfahrens- und Prozessführung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten von Mock,  Klaus-Georg
Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Verfahrens- und Prozessführung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

Verfahrens- und Prozessführung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten von Mock,  Klaus-Georg
Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die gerichtliche Kontrolldichte bei der Überprüfung von Entscheidungen der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Fusionskontrolle

Die gerichtliche Kontrolldichte bei der Überprüfung von Entscheidungen der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Fusionskontrolle von Börger,  Laura
Die Autorin untersucht das Spannungsfeld von gerichtlicher Kontrolldichte und behördlichem Beurteilungsspielraum auf dem Gebiet der europäischen Fusionskontrolle. Mittels einer rechtsvergleichenden Untersuchung der gerichtlichen Kontrolldichte im französischen, englischen und deutschen Recht wird das Begriffspaar Kontrolldichte – Beurteilungsspielraum auf europäischer Ebene definiert. Eine geringe Kontrolldichte kann nicht durch Erwägungen wie z. B. komplexe wirtschaftliche Beurteilungen, Prognoseentscheidungen oder das institutionelle Gleichgewicht gerechtfertigt werden. Ausgehend vom Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 47 Grundrechtecharta entwickelt die Autorin ein eigenes Konzept zur gerichtlichen Kontrolldichte von fusionskontrollrechtlichen Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-05-30
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Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht. von Schulte,  Ellen
Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht. von Schulte,  Ellen
Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften

Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften von Drewes,  Eva
Am 10. Dezember 1952 wurden die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vereidigt. Der Gerichtshof nahm am gleichen Tag seine amtliche Tätigkeit auf. Ein wichtiges Organ der europäischen Integration war geschaffen und der Grundstein für ein »Europäisches Recht« gelegt. Dabei wurde der Gerichtshof von den Gemeinschaftsverträgen mit Aufgaben bedacht, deren Umfang und Schwierigkeit ohne Beispiel waren. Den von ihren nationalen Rechtsordnungen geprägten Richtern oblag es von Beginn an, oft höchst komplexe Rechtsstreitigkeiten in einer Weise zu judizieren, die dem Integrationsziel der Vergemeinschaftung verpflichtet ist, gleichwohl aber begründete individuelle und nationale Interessen respektiert und schützt. Wie haben die mit dieser Aufgabe bedachten Richter die kargen Verfahrensvorschriften der Verträge verstanden und angewandt? Zur Verdeutlichung, welche aus den nationalen Rechtsordnungen stammenden materiellrechtlichen Maxime für die Implementierung und Formung des europäischen Rechtsschutzes bestimmend waren, zeichnet die Autorin im ersten Teil die Entstehung der Nichtigkeitsklage nach. Von besonderer Bedeutung für die Untersuchung sind die Verhandlungen zu den Gründungsverträgen, die einerseits ein Forum für das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Rechtstraditionen boten, andererseits aber den Grundstein für die Schaffung jenes Rechts legten, das sich heute als »Träger eines europäischen Geistes« darstellt. Für die Untersuchung konnte nicht nur auf das weitverstreute Aktenmaterial, sondern auch auf Zeugnisse der Beteiligten aus der Gründungsphase zurückgegriffen werden. Die spätere Auslegung des neugeschaffenen Verfahrensrechts vollzog sich von Anfang an nach den Bedürfnissen der Gemeinschaft: Es galt nicht das französische oder deutsche Recht oder das Recht irgendeines anderen Staates anzuwenden, sondern das Recht der Verträge. Die judizielle Herausarbeitung dieses Rechts wird im zweiten Teil der Arbeit dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften

Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften von Drewes,  Eva
Am 10. Dezember 1952 wurden die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vereidigt. Der Gerichtshof nahm am gleichen Tag seine amtliche Tätigkeit auf. Ein wichtiges Organ der europäischen Integration war geschaffen und der Grundstein für ein »Europäisches Recht« gelegt. Dabei wurde der Gerichtshof von den Gemeinschaftsverträgen mit Aufgaben bedacht, deren Umfang und Schwierigkeit ohne Beispiel waren. Den von ihren nationalen Rechtsordnungen geprägten Richtern oblag es von Beginn an, oft höchst komplexe Rechtsstreitigkeiten in einer Weise zu judizieren, die dem Integrationsziel der Vergemeinschaftung verpflichtet ist, gleichwohl aber begründete individuelle und nationale Interessen respektiert und schützt. Wie haben die mit dieser Aufgabe bedachten Richter die kargen Verfahrensvorschriften der Verträge verstanden und angewandt? Zur Verdeutlichung, welche aus den nationalen Rechtsordnungen stammenden materiellrechtlichen Maxime für die Implementierung und Formung des europäischen Rechtsschutzes bestimmend waren, zeichnet die Autorin im ersten Teil die Entstehung der Nichtigkeitsklage nach. Von besonderer Bedeutung für die Untersuchung sind die Verhandlungen zu den Gründungsverträgen, die einerseits ein Forum für das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Rechtstraditionen boten, andererseits aber den Grundstein für die Schaffung jenes Rechts legten, das sich heute als »Träger eines europäischen Geistes« darstellt. Für die Untersuchung konnte nicht nur auf das weitverstreute Aktenmaterial, sondern auch auf Zeugnisse der Beteiligten aus der Gründungsphase zurückgegriffen werden. Die spätere Auslegung des neugeschaffenen Verfahrensrechts vollzog sich von Anfang an nach den Bedürfnissen der Gemeinschaft: Es galt nicht das französische oder deutsche Recht oder das Recht irgendeines anderen Staates anzuwenden, sondern das Recht der Verträge. Die judizielle Herausarbeitung dieses Rechts wird im zweiten Teil der Arbeit dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften

Entstehen und Entwicklung des Rechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften von Drewes,  Eva
Am 10. Dezember 1952 wurden die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vereidigt. Der Gerichtshof nahm am gleichen Tag seine amtliche Tätigkeit auf. Ein wichtiges Organ der europäischen Integration war geschaffen und der Grundstein für ein »Europäisches Recht« gelegt. Dabei wurde der Gerichtshof von den Gemeinschaftsverträgen mit Aufgaben bedacht, deren Umfang und Schwierigkeit ohne Beispiel waren. Den von ihren nationalen Rechtsordnungen geprägten Richtern oblag es von Beginn an, oft höchst komplexe Rechtsstreitigkeiten in einer Weise zu judizieren, die dem Integrationsziel der Vergemeinschaftung verpflichtet ist, gleichwohl aber begründete individuelle und nationale Interessen respektiert und schützt. Wie haben die mit dieser Aufgabe bedachten Richter die kargen Verfahrensvorschriften der Verträge verstanden und angewandt? Zur Verdeutlichung, welche aus den nationalen Rechtsordnungen stammenden materiellrechtlichen Maxime für die Implementierung und Formung des europäischen Rechtsschutzes bestimmend waren, zeichnet die Autorin im ersten Teil die Entstehung der Nichtigkeitsklage nach. Von besonderer Bedeutung für die Untersuchung sind die Verhandlungen zu den Gründungsverträgen, die einerseits ein Forum für das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Rechtstraditionen boten, andererseits aber den Grundstein für die Schaffung jenes Rechts legten, das sich heute als »Träger eines europäischen Geistes« darstellt. Für die Untersuchung konnte nicht nur auf das weitverstreute Aktenmaterial, sondern auch auf Zeugnisse der Beteiligten aus der Gründungsphase zurückgegriffen werden. Die spätere Auslegung des neugeschaffenen Verfahrensrechts vollzog sich von Anfang an nach den Bedürfnissen der Gemeinschaft: Es galt nicht das französische oder deutsche Recht oder das Recht irgendeines anderen Staates anzuwenden, sondern das Recht der Verträge. Die judizielle Herausarbeitung dieses Rechts wird im zweiten Teil der Arbeit dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Europarecht

Europarecht von Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian
Der Grundriss stellt den als unabdingbar angesehenen Fundus europarechtlicher Kenntnisse vor, der heute von einem Juristen, der sich der europäischen Konkurrenz stellen muss, im Pflichtfach "Grundzüge des Europarechts" verlangt wird. Im Vordergrund stehen die in der juristischen Prüfung und Praxis mittlerweile alltäglich gewordenen Fragen des Europarechts. Zahlreiche praxisbezogene Beispielsfälle runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Klausurenkurs im Europarecht

Klausurenkurs im Europarecht von Burchard,  Daniel, Burchard,  Musil, Musil,  Andreas
Jetzt mit neuem Fall! Die 6. Auflage enhält einen ganz neuen Fall zum PSPP-Beschluss des BVerfG. Die Konzeption: Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz. Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber. Der Inhalt im Einzelnen: Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen. Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III

Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III von Herrmann,  Christoph, Michl,  Herrmann, Michl,  Walther
Inhalt und Konzeption: Das Examens-Repetitorium stellt diejenigen Themenkreise des Europarechts dar, die zum Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Prüfung zählen. Die Grundlagen der völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes werden dabei integriert behandelt. Der Band ist konzipiert für eine komprimierte, stark verdichtete Wiederholung vor dem Examen und setzt mithin Grundkenntnisse der behandelten Materien voraus. Die Darstellung folgt dabei nicht dem klassischen Aufbau typischer Lehrbücher, sondern gliedert sich nach der Perspektive der jeweiligen Rechtsanwender, d.h. der deutschen Fachgerichtsbarkeit, des EUGH, des BVerfG und des EGMR. Diese Struktur ist ähnlich als Anspruchsaufbau oder Aufbau nach Klagearten aus anderen Rechtsgebieten hinreichend bekannt. Dies erleichtert den Studierenden gerade bei der examensnahen Wiederholung die Einordnung der Probleme, ohne zugleich die Nachteile des vorrangigen Lernens anhand von Fällen mit sich zu bringen. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen integrierte Beispielsfälle mit Lösungshinweisen der Veranschaulichung. Mehr als 90 Übungsfragen zur eigenständigen Wissenskontrolle des Lesers runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Verpflichtung der EU-Kommission zum Einschreiten gegen unternehmerische Wettbewerbsverstöße

Die Verpflichtung der EU-Kommission zum Einschreiten gegen unternehmerische Wettbewerbsverstöße von Dogs,  Maximilian
Der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung durch die Kommission wird eine wesentliche Bedeutung für den Wettbewerbsschutz im Binnenmarkt zugesprochen. Nach der europäischen Rechtsprechung kann die Kommission das öffentliche Interesse der EU an einer Verfolgung von Wettbewerbsverstößen (sog. Unionsinteresse) durch die Festlegung eigener Durchsetzungsprioritäten weitgehend frei bestimmen. Die Reichweite dieser Befugnis und ihre Begrenzung durch das Primär- und Sekundärrecht sowie durch andere normative Ansätze wird anhand der Kommissionspraxis, der europäischen Rechtsprechung und der deutsch- und englischsprachigen Literatur insbesondere dahin untersucht, ob einzelne Marktteilnehmer die Kommission zum Einschreiten verpflichten können.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III

Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III von Herrmann,  Christoph, Michl,  Herrmann, Michl,  Walther
Inhalt und Konzeption: Das Examens-Repetitorium stellt diejenigen Themenkreise des Europarechts dar, die zum Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Prüfung zählen. Die Grundlagen der völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes werden dabei integriert behandelt. Der Band ist konzipiert für eine komprimierte, stark verdichtete Wiederholung vor dem Examen und setzt mithin Grundkenntnisse der behandelten Materien voraus. Die Darstellung folgt dabei nicht dem klassischen Aufbau typischer Lehrbücher, sondern gliedert sich nach der Perspektive der jeweiligen Rechtsanwender, d.h. der deutschen Fachgerichtsbarkeit, des EUGH, des BVerfG und des EGMR. Diese Struktur ist ähnlich als Anspruchsaufbau oder Aufbau nach Klagearten aus anderen Rechtsgebieten hinreichend bekannt. Dies erleichtert den Studierenden gerade bei der examensnahen Wiederholung die Einordnung der Probleme, ohne zugleich die Nachteile des vorrangigen Lernens anhand von Fällen mit sich zu bringen. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen integrierte Beispielsfälle mit Lösungshinweisen der Veranschaulichung. Mehr als 90 Übungsfragen zur eigenständigen Wissenskontrolle des Lesers runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Klausurenkurs im Europarecht

Klausurenkurs im Europarecht von Burchard,  Daniel, Burchard,  Musil, Musil,  Andreas
Jetzt mit neuem Fall! Die 6. Auflage enhält einen ganz neuen Fall zum PSPP-Beschluss des BVerfG. Die Konzeption: Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz. Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber. Der Inhalt im Einzelnen: Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen. Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Die Verpflichtung der EU-Kommission zum Einschreiten gegen unternehmerische Wettbewerbsverstöße

Die Verpflichtung der EU-Kommission zum Einschreiten gegen unternehmerische Wettbewerbsverstöße von Dogs,  Maximilian
Der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung durch die Kommission wird eine wesentliche Bedeutung für den Wettbewerbsschutz im Binnenmarkt zugesprochen. Nach der europäischen Rechtsprechung kann die Kommission das öffentliche Interesse der EU an einer Verfolgung von Wettbewerbsverstößen (sog. Unionsinteresse) durch die Festlegung eigener Durchsetzungsprioritäten weitgehend frei bestimmen. Die Reichweite dieser Befugnis und ihre Begrenzung durch das Primär- und Sekundärrecht sowie durch andere normative Ansätze wird anhand der Kommissionspraxis, der europäischen Rechtsprechung und der deutsch- und englischsprachigen Literatur insbesondere dahin untersucht, ob einzelne Marktteilnehmer die Kommission zum Einschreiten verpflichten können.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Individualkontrollrechte des GmbH-Gesellschafters – eine rechtsvergleichende Studie des deutschen und österreichischen GmbH-Rechts

Individualkontrollrechte des GmbH-Gesellschafters – eine rechtsvergleichende Studie des deutschen und österreichischen GmbH-Rechts von Otto,  Markus
Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverband zur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossen hat, hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltung auch der Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durch die Gesellschaftermehrheit gewährleistet nicht, dass das jeweilige Handeln dem ureigenen Gesellschaftszweck und demgemäß dem Interesse des Gesellschafters dient. Wenn nunmehr die Interessen des Gesellschafters tangiert bzw. beeinträchtigt sind, fragt sich, inwieweit dem einzelnen Mitglied eine regulierende Einflussnahme zur Verfügung steht, um ein missbräuchliches Handeln einzudämmen und dem eigenen Mitgliedschaftsrecht Anerkennung zu verschaffen. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, inwieweit der österreichische bzw. der deutsche Gesetzgeber die Rechte des einzelnen Gesellschafters ausgestaltet hat, wobei als wohl wirkungsvollste Kontrollrechte des einzelnen Gesellschafters rechtsvergleichend das Informations-, das Klage- und das Beschlussmängelrecht untersucht wurden. In diesem Kontext wurde der Frage nachgegangen, ob das jeweilige Rechtssystem einen gerechten Ausgleich findet zwischen Mehrheitsmacht und Minderheitsrecht des einzelnen Gesellschafters. Sollte dies nicht der Fall sein, so fragt sich insbesondere durch den Rechtsvergleich, wie nach den gesetzlichen Vorgaben ein stimmiges System für diesen Ausgleich gefunden werden kann.
Aktualisiert: 2022-12-19
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Europarecht

Europarecht von Purnhagen,  Kai
Zum Werk Dieses Buch ermöglicht die gezielte und auch kurzfristige Vorbereitung auf eine Prüfung im Europarecht. Neben Grundlagen wird u.a. vermittelt:GrundlagenStruktur der EURechtsnatur der EUOrgane der EURechtsetzungsverfahren und -kompetenzenRechtsquellen und HandlungsformenGrundfreiheitenRechtsschutz (Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklage, Untätigkeitsklage, Vorabentscheidungsverfahren, Staatshaftung der Mitgliedstaaten)Das Buch wird ergänzt durch zahlreiche Standardfälle aus der europarechtlichen Rechtsprechung, Prüfungsschemata und Übersichten. Vorteile auf einen Blickkurze, knackige Vorbereitung im Europarechtmit vielen Fällen und Prüfungsschematamit den "need to know"-Standardfällen aus der europarechtlichen Rechtsprechung Zur Neuauflage In der Neuauflage wurden Gesetzgebung und Rechtsprechung zuverlässig auf den neuesten Stand gebracht. Berücksichtigt sind insbesondere die neuen Entwicklungen nach dem Brexit, im Verfahrensrecht und bei den Grundfreiheiten. Zielgruppe Für Studierende sowie Referendarinnen und Referendare sowie alle, die sich einen schnellen Überblick über das immer wichtiger werdende Europarecht verschaffen möchte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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