Das Web 2.0 hat die Internetnutzung revolutioniert. Doch die Errungenschaften der neuen Medien ermöglichen auch neuartige Begehungsweisen von Rechtsverletzungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Betreiberhaftung für diverse Arten im Internet begangener Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: persönlichkeitsverletzende Äußerungen in Meinungsforen und -portalen, Persönlichkeitsverletzungen durch Google-Autocomplete-Vorschläge und die Bereithaltung persönlichkeitsverletzender Beiträge in Online-Archiven.
Diese Betreiberhaftung wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt. Über die Figur der Störerhaftung wird mithilfe einer undurchsichtigen Einzelfallkasuistik versucht, den Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter zu gewährleisten. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Schaffung einer einheitlichen Haftungsgrundlage für die Inanspruchnahme der Host-Provider unter Statuierung allgemeingültiger Haftungsvoraussetzungen, insbesondere gleichgelagerter Prüfungspflichten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Web 2.0 hat die Internetnutzung revolutioniert. Doch die Errungenschaften der neuen Medien ermöglichen auch neuartige Begehungsweisen von Rechtsverletzungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Betreiberhaftung für diverse Arten im Internet begangener Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: persönlichkeitsverletzende Äußerungen in Meinungsforen und -portalen, Persönlichkeitsverletzungen durch Google-Autocomplete-Vorschläge und die Bereithaltung persönlichkeitsverletzender Beiträge in Online-Archiven.
Diese Betreiberhaftung wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt. Über die Figur der Störerhaftung wird mithilfe einer undurchsichtigen Einzelfallkasuistik versucht, den Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter zu gewährleisten. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Schaffung einer einheitlichen Haftungsgrundlage für die Inanspruchnahme der Host-Provider unter Statuierung allgemeingültiger Haftungsvoraussetzungen, insbesondere gleichgelagerter Prüfungspflichten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der mit dem Begriff "Web 2.0" gekennzeichnete Wandel im Internet zeichnet sich durch die vielfältigen Möglichkeiten der Partizipation der Internetnutzer aus. Das Web 2.0 potenziert zugleich die Anzahl der Spannungsfälle zwischen der Meinungsfreiheit der Netznutzer bzw. Plattformbetreiber einerseits und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen andererseits. In einem allgemeinen Teil des Buches wird der tatsächliche, technische und rechtliche Rahmen von Web 2.0-Applikationen, insbesondere von Meinungsportalen, untersucht. Neben den einschlägigen einfachrechtlichen Vorschriften werden die grundrechtlichen und europarechtlichen Positionen der Beteiligten herausgearbeitet. Im Anschluss daran werden für den Fall des Konfliktes zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Kriterien entwickelt, die eine einzelfallbezogene Abwägung erleichtern. Dabei werden sowohl generelle Abwägungskriterien, auf die nicht nur im Internet, sondern auch bei Veröffentlichungen mittels klassischer Medien zurückgegriffen wird, als auch spezielle Abwägungskriterien, die für Konflikte im Internet gelten, dargestellt. In einem besonderen Teil setzt sich die Bearbeitung mit der Zulässigkeit von Bewertungsportalen aus verfassungs-, datenschutz- und haftungsrechtlicher Sicht auseinander. Vor dem Hintergrund der "spickmich"-Entscheidung des BGH vom 23.06.2009 werden insbesondere personenbezogene Bewertungsportale analysiert. Die Autorin gibt den aktuellen Diskussionsstand wieder und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag. Das Werk stellt eine solide Ausarbeitung zum Thema "Bewertungsportale" dar. Der Bearbeiterin gelingt es, prägnant herauszuarbeiten, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen auch auf komplexe, sich fortentwickelnde Themenbereiche wie das schnelllebige Internet anwendbar sind. Daher ist das Werk nicht nur für den Internetrechtler, sondern allgemein für jeden Verfassungsrechtler von großer Bedeutung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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