Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Weiler,  Frank
Der Allgemeine Teil des Schuldrechts zeichnet sich durch eine große Stofffülle und eine erhebliche Komplexität vor allem im prüfungswichtigen Leistungsstörungsrecht aus. In diesem „Dickicht“ ist die Kenntnis grundlegender Strukturen wichtig. Hierauf zielt das Lehrbuch. Es deckt den Allgemeinen Teil in seiner ganzen Breite ab (Entstehung, Inhalt, Störung und Erlöschen von Schuldverhältnissen, Einbeziehung Dritter, Wechsel und Mehrheit von Gläubiger und Schuldner sowie das Schadensrecht). Die 6. Auflage berücksichtigt bereits die Neuregelungen durch die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie über den Kauf digitaler Inhalte und zum Warenkauf. Mehr als 300 Fallbeispiele veranschaulichen das Gesagte und zeigen die Bedeutung für die Falllösung auf. Sie laden ebenso wie die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zum selbständigen Lernen und Durchdenken des Stoffs ein. Bei den wichtigsten Ansprüchen und Rechten ist auch der Prüfungsaufbau dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die elektive Konkurrenz.

Die elektive Konkurrenz. von Bachmann,  Thomas
Durch die Schuldrechtsreform von 2001 ist durch strukturelle Umordnungen des Systems der Leistungsstörungen im BGB ein neues Geflecht von Beziehungen zwischen den Rechten entstanden. In den zum Teil sehr umstrittenen Fragen der Wechselwirkung der Rechte auf Gläubigerseite taucht in Lehre und Praxis zunehmend der gesetzlich nirgends verankerte und bislang kaum erforschte Begriff der elektiven Konkurrenz auf. Thomas Bachmann stellt in seiner Dissertation diese elektive Konkurrenz als eigenständige rechtliche Kategorie in einem logischen System dar. Sie hat demnach bestimmte Merkmale, die eine Definition und die Abgrenzung zu verwandten Fällen einer Gläubigerwahl (Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis) ermöglichen. Die Untersuchung beleuchtet und bewertet dazu umfassend die zum Teil problematischen Beziehungen zwischen den Leistungsstörungsrechten des BGB und zieht einen internationalen Vergleich zu den Modellen des CISG, der PECL und des DCFR.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen.

Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen. von Lichtenberg,  Lucas Aaron
In der Arbeit werden die Auswirkungen des Arbeitskampfes auf die Vertragsbeziehungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses untersucht. Im Fokus stehen die Verträge zwischen bekämpften Unternehmen und ihren unternehmerischen Vertragspartnern. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass entgegen der herrschenden Auffassung das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen unterliegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Nutzungsstörung.

Die Nutzungsstörung. von Quass,  Guido
Das in der Praxis häufige Problem, wer bei einer zufälligen Störung des Verwendungszwecks der ansonsten mangelfreien Leistung die Gefahr zu tragen hat, ist mit der Kodifizierung der Lehre von der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB keineswegs gelöst. Bereits einfache Sachverhalte - wie etwa der bekannte Schulfall von der Vermietung eines Fensterplatzes zur Betrachtung eines Krönungszugs - stellen Theorie und Praxis weiterhin vor die Frage, nach welchen Kriterien es sich bemisst, ob der Mieter bei einem Ausfall des Krönungszugs die Miete dennoch zu bezahlen hat. Ausgehend von einer eingehenden kritischen Analyse der Handhabung in der gerichtlichen Praxis und der bisherigen Lösungsansätze in der Literatur, zeigt Guido Quass, dass der vereinbarte Verwendungszweck als eigentliches Äquivalent der Gegenleistung und damit als ein Element der Leistungspflicht des Sachleistungsschuldners zu erfassen ist. Als Kriterium für die Bestimmung der von den Vertragsparteien vereinbarten »Soll-Nutzbarkeit« der Leistung arbeitet der Autor die »wertbildende Nutzung« heraus, auf der bei wertender Betrachtung der vereinbarte Preis der Leistung beruht. Die »Nutzungsstörung« als rechtlich relevante Störung der »Soll-Nutzbarkeit« bedeutet dann schlicht eine Leistungsstörung, ohne dass es der gesonderten Kategorie einer Geschäftsgrundlage bedürfte. Hierdurch ist ein präziseres Merkmal gefunden, mit dem die unbeachtlichen Beweggründe von dem beachtlichen Vertragsinhalt abgegrenzt werden können. Als eine wichtige Begrenzung der Gefahrtragung des Schuldners arbeitet Quass heraus, dass die Gegenleistung trotz einer »Nutzungsstörung« weiter geschuldet ist, wenn sich das störende Ereignis zunächst und unmittelbar in dem Vermögen oder Aufgabenkreis, also in der sozial erfassbaren Sphäre des Gläubigers niedergeschlagen hat. Die praktische Tauglichkeit dieser Rückbesinnung auf die Regeln des bürgerlich-rechtlichen Leistungsstörungsrechts und des Kriteriums der »wertbildenden Nutzung« wird schließlich anhand einer Reihe von Beispielsfällen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Weiler,  Frank
Der Allgemeine Teil des Schuldrechts zeichnet sich durch eine große Stofffülle und eine erhebliche Komplexität vor allem im prüfungswichtigen Leistungsstörungsrecht aus. In diesem „Dickicht“ ist die Kenntnis grundlegender Strukturen wichtig. Hierauf zielt das Lehrbuch. Es deckt den Allgemeinen Teil in seiner ganzen Breite ab (Entstehung, Inhalt, Störung und Erlöschen von Schuldverhältnissen, Einbeziehung Dritter, Wechsel und Mehrheit von Gläubiger und Schuldner sowie das Schadensrecht). Die 7. Auflage wurde vollständig aktualisiert. Mehr als 300 Fallbeispiele veranschaulichen das Gesagte und zeigen die Bedeutung für die Falllösung auf. Sie laden ebenso wie die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zum selbständigen Lernen und Durchdenken des Stoffs ein. Bei den wichtigsten Ansprüchen und Rechten ist auch der Prüfungsaufbau dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die elektive Konkurrenz.

Die elektive Konkurrenz. von Bachmann,  Thomas
Durch die Schuldrechtsreform von 2001 ist durch strukturelle Umordnungen des Systems der Leistungsstörungen im BGB ein neues Geflecht von Beziehungen zwischen den Rechten entstanden. In den zum Teil sehr umstrittenen Fragen der Wechselwirkung der Rechte auf Gläubigerseite taucht in Lehre und Praxis zunehmend der gesetzlich nirgends verankerte und bislang kaum erforschte Begriff der elektiven Konkurrenz auf. Thomas Bachmann stellt in seiner Dissertation diese elektive Konkurrenz als eigenständige rechtliche Kategorie in einem logischen System dar. Sie hat demnach bestimmte Merkmale, die eine Definition und die Abgrenzung zu verwandten Fällen einer Gläubigerwahl (Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis) ermöglichen. Die Untersuchung beleuchtet und bewertet dazu umfassend die zum Teil problematischen Beziehungen zwischen den Leistungsstörungsrechten des BGB und zieht einen internationalen Vergleich zu den Modellen des CISG, der PECL und des DCFR.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen.

Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen. von Lichtenberg,  Lucas Aaron
In der Arbeit werden die Auswirkungen des Arbeitskampfes auf die Vertragsbeziehungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses untersucht. Im Fokus stehen die Verträge zwischen bekämpften Unternehmen und ihren unternehmerischen Vertragspartnern. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass entgegen der herrschenden Auffassung das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen unterliegt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Nutzungsstörung.

Die Nutzungsstörung. von Quass,  Guido
Das in der Praxis häufige Problem, wer bei einer zufälligen Störung des Verwendungszwecks der ansonsten mangelfreien Leistung die Gefahr zu tragen hat, ist mit der Kodifizierung der Lehre von der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB keineswegs gelöst. Bereits einfache Sachverhalte - wie etwa der bekannte Schulfall von der Vermietung eines Fensterplatzes zur Betrachtung eines Krönungszugs - stellen Theorie und Praxis weiterhin vor die Frage, nach welchen Kriterien es sich bemisst, ob der Mieter bei einem Ausfall des Krönungszugs die Miete dennoch zu bezahlen hat. Ausgehend von einer eingehenden kritischen Analyse der Handhabung in der gerichtlichen Praxis und der bisherigen Lösungsansätze in der Literatur, zeigt Guido Quass, dass der vereinbarte Verwendungszweck als eigentliches Äquivalent der Gegenleistung und damit als ein Element der Leistungspflicht des Sachleistungsschuldners zu erfassen ist. Als Kriterium für die Bestimmung der von den Vertragsparteien vereinbarten »Soll-Nutzbarkeit« der Leistung arbeitet der Autor die »wertbildende Nutzung« heraus, auf der bei wertender Betrachtung der vereinbarte Preis der Leistung beruht. Die »Nutzungsstörung« als rechtlich relevante Störung der »Soll-Nutzbarkeit« bedeutet dann schlicht eine Leistungsstörung, ohne dass es der gesonderten Kategorie einer Geschäftsgrundlage bedürfte. Hierdurch ist ein präziseres Merkmal gefunden, mit dem die unbeachtlichen Beweggründe von dem beachtlichen Vertragsinhalt abgegrenzt werden können. Als eine wichtige Begrenzung der Gefahrtragung des Schuldners arbeitet Quass heraus, dass die Gegenleistung trotz einer »Nutzungsstörung« weiter geschuldet ist, wenn sich das störende Ereignis zunächst und unmittelbar in dem Vermögen oder Aufgabenkreis, also in der sozial erfassbaren Sphäre des Gläubigers niedergeschlagen hat. Die praktische Tauglichkeit dieser Rückbesinnung auf die Regeln des bürgerlich-rechtlichen Leistungsstörungsrechts und des Kriteriums der »wertbildenden Nutzung« wird schließlich anhand einer Reihe von Beispielsfällen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die elektive Konkurrenz.

Die elektive Konkurrenz. von Bachmann,  Thomas
Durch die Schuldrechtsreform von 2001 ist durch strukturelle Umordnungen des Systems der Leistungsstörungen im BGB ein neues Geflecht von Beziehungen zwischen den Rechten entstanden. In den zum Teil sehr umstrittenen Fragen der Wechselwirkung der Rechte auf Gläubigerseite taucht in Lehre und Praxis zunehmend der gesetzlich nirgends verankerte und bislang kaum erforschte Begriff der elektiven Konkurrenz auf. Thomas Bachmann stellt in seiner Dissertation diese elektive Konkurrenz als eigenständige rechtliche Kategorie in einem logischen System dar. Sie hat demnach bestimmte Merkmale, die eine Definition und die Abgrenzung zu verwandten Fällen einer Gläubigerwahl (Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis) ermöglichen. Die Untersuchung beleuchtet und bewertet dazu umfassend die zum Teil problematischen Beziehungen zwischen den Leistungsstörungsrechten des BGB und zieht einen internationalen Vergleich zu den Modellen des CISG, der PECL und des DCFR.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Das Examens-Repetitorium: ... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Nutzungsstörung.

Die Nutzungsstörung. von Quass,  Guido
Das in der Praxis häufige Problem, wer bei einer zufälligen Störung des Verwendungszwecks der ansonsten mangelfreien Leistung die Gefahr zu tragen hat, ist mit der Kodifizierung der Lehre von der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB keineswegs gelöst. Bereits einfache Sachverhalte - wie etwa der bekannte Schulfall von der Vermietung eines Fensterplatzes zur Betrachtung eines Krönungszugs - stellen Theorie und Praxis weiterhin vor die Frage, nach welchen Kriterien es sich bemisst, ob der Mieter bei einem Ausfall des Krönungszugs die Miete dennoch zu bezahlen hat. Ausgehend von einer eingehenden kritischen Analyse der Handhabung in der gerichtlichen Praxis und der bisherigen Lösungsansätze in der Literatur, zeigt Guido Quass, dass der vereinbarte Verwendungszweck als eigentliches Äquivalent der Gegenleistung und damit als ein Element der Leistungspflicht des Sachleistungsschuldners zu erfassen ist. Als Kriterium für die Bestimmung der von den Vertragsparteien vereinbarten »Soll-Nutzbarkeit« der Leistung arbeitet der Autor die »wertbildende Nutzung« heraus, auf der bei wertender Betrachtung der vereinbarte Preis der Leistung beruht. Die »Nutzungsstörung« als rechtlich relevante Störung der »Soll-Nutzbarkeit« bedeutet dann schlicht eine Leistungsstörung, ohne dass es der gesonderten Kategorie einer Geschäftsgrundlage bedürfte. Hierdurch ist ein präziseres Merkmal gefunden, mit dem die unbeachtlichen Beweggründe von dem beachtlichen Vertragsinhalt abgegrenzt werden können. Als eine wichtige Begrenzung der Gefahrtragung des Schuldners arbeitet Quass heraus, dass die Gegenleistung trotz einer »Nutzungsstörung« weiter geschuldet ist, wenn sich das störende Ereignis zunächst und unmittelbar in dem Vermögen oder Aufgabenkreis, also in der sozial erfassbaren Sphäre des Gläubigers niedergeschlagen hat. Die praktische Tauglichkeit dieser Rückbesinnung auf die Regeln des bürgerlich-rechtlichen Leistungsstörungsrechts und des Kriteriums der »wertbildenden Nutzung« wird schließlich anhand einer Reihe von Beispielsfällen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Die Nutzungsstörung.

Die Nutzungsstörung. von Quass,  Guido
Das in der Praxis häufige Problem, wer bei einer zufälligen Störung des Verwendungszwecks der ansonsten mangelfreien Leistung die Gefahr zu tragen hat, ist mit der Kodifizierung der Lehre von der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB keineswegs gelöst. Bereits einfache Sachverhalte - wie etwa der bekannte Schulfall von der Vermietung eines Fensterplatzes zur Betrachtung eines Krönungszugs - stellen Theorie und Praxis weiterhin vor die Frage, nach welchen Kriterien es sich bemisst, ob der Mieter bei einem Ausfall des Krönungszugs die Miete dennoch zu bezahlen hat. Ausgehend von einer eingehenden kritischen Analyse der Handhabung in der gerichtlichen Praxis und der bisherigen Lösungsansätze in der Literatur, zeigt Guido Quass, dass der vereinbarte Verwendungszweck als eigentliches Äquivalent der Gegenleistung und damit als ein Element der Leistungspflicht des Sachleistungsschuldners zu erfassen ist. Als Kriterium für die Bestimmung der von den Vertragsparteien vereinbarten »Soll-Nutzbarkeit« der Leistung arbeitet der Autor die »wertbildende Nutzung« heraus, auf der bei wertender Betrachtung der vereinbarte Preis der Leistung beruht. Die »Nutzungsstörung« als rechtlich relevante Störung der »Soll-Nutzbarkeit« bedeutet dann schlicht eine Leistungsstörung, ohne dass es der gesonderten Kategorie einer Geschäftsgrundlage bedürfte. Hierdurch ist ein präziseres Merkmal gefunden, mit dem die unbeachtlichen Beweggründe von dem beachtlichen Vertragsinhalt abgegrenzt werden können. Als eine wichtige Begrenzung der Gefahrtragung des Schuldners arbeitet Quass heraus, dass die Gegenleistung trotz einer »Nutzungsstörung« weiter geschuldet ist, wenn sich das störende Ereignis zunächst und unmittelbar in dem Vermögen oder Aufgabenkreis, also in der sozial erfassbaren Sphäre des Gläubigers niedergeschlagen hat. Die praktische Tauglichkeit dieser Rückbesinnung auf die Regeln des bürgerlich-rechtlichen Leistungsstörungsrechts und des Kriteriums der »wertbildenden Nutzung« wird schließlich anhand einer Reihe von Beispielsfällen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Das Examens-Repetitorium: ... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Huber, Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Alle relevanten Neuerungen durch die Schuldrechtsreform 2022 wurden eingearbeitet. Das Examens-Repetitorium zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet damit auch in der Neubearbeitung wieder eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-05-10
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BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil

BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil von Arnold,  Stefan, Bydlinski,  Peter, Westermann,  Harm Peter
Das bewährte Lehrbuch zum Allgemeinen Schuldrecht, das für die 9. Auflage völlig neu bearbeitet wurde, gibt vorlesungsbegleitend einen aktuellen, systematischen und verlässlichen Überblick über diesen zentralen Prüfungsstoff des Zivilrechts. Es ermöglicht darüber hinaus eine gezielte Wiederholung und Vertiefung einzelner Abschnitte im Hinblick auf die Erste Juristische Prüfung. Anhand von nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten Fällen werden die Grundlinien der schuldrechtlichen Materien entwickelt, die wichtigsten sich hieraus ergebenden Einzelfragen geklärt und ein vollständiger Überblick über den Stand der Diskussion zum Allgemeinen Schuldrecht vermittelt. Dem Studienanfänger wird hierdurch das Eindringen in dieses zentrale Rechtsgebiet erleichtert, dem Examenskandidaten ein zusammenhängender Überblick zu den Kernfragen gegeben. Zur Neuauflage: Die §§ 1 bis 14 des Lehrbuchs hat Prof. Dr. Stefan Arnold völlig neu geschrieben und konzipiert, die §§ 15 bis 23 verantwortet in bewährter Weise Prof. Dr. Peter Bydlinski. Bei der gesamten Überarbeitung wurden aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung wiederum sorgfältig berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen: -Grundprinzipien, Arten und Inhalte der Schuldverhältnisse -das Recht der Leistungsstörungen - das Verbraucherrecht -das Schadensersatzrecht -die Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis -das Erlöschen von Schuldverhältnissen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Weiler,  Frank
Der Allgemeine Teil des Schuldrechts zeichnet sich durch eine große Stofffülle und eine erhebliche Komplexität vor allem im prüfungswichtigen Leistungsstörungsrecht aus. In diesem „Dickicht“ ist die Kenntnis grundlegender Strukturen wichtig. Hierauf zielt das Lehrbuch. Es deckt den Allgemeinen Teil in seiner ganzen Breite ab (Entstehung, Inhalt, Störung und Erlöschen von Schuldverhältnissen, Einbeziehung Dritter, Wechsel und Mehrheit von Gläubiger und Schuldner sowie das Schadensrecht). Die 6. Auflage berücksichtigt bereits die Neuregelungen durch die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie über den Kauf digitaler Inhalte und zum Warenkauf. Mehr als 300 Fallbeispiele veranschaulichen das Gesagte und zeigen die Bedeutung für die Falllösung auf. Sie laden ebenso wie die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zum selbständigen Lernen und Durchdenken des Stoffs ein. Bei den wichtigsten Ansprüchen und Rechten ist auch der Prüfungsaufbau dargestellt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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