Das Urheberrecht

Das Urheberrecht von Neaud,  Fabrice, Pierrat,  Emmanuel
Wer ein Werk geschaffen, ein Buch geschrieben, ein Bild gemalt oder einen Film gedreht hat, hat ein Recht darauf, dass stets klar ist, dass dieses Werk seines oder ihres ist und dass es nicht ohne seine oder ihre Zustimmung verändert werden oder benutzt werden darf. Das Urheberrecht schützt das Werk, aber auch die Persönlichkeitsrechte der Urheber:innen – und nicht zuletzt auch die Profite der Verlage oder Medienunternehmen aus der Nutzung dieser Rechte, die die Urheber:innen an sie abgetreten haben. Schon in Keilschrift auf einem Tontäfelchen aus dem alten Sumer erhebt ein Koch Anspruch darauf, dass seine Rezepte nicht ohne seine Erlaubnis nachgekocht werden dürften, der griechische Dichter Aristophanes schreibt gegen die Plagiatoren an, die sich Teile der Werke anderer einfach aneigneten; später versucht Molière in Frankreich durch Verträge mit Druckern sein Werk zu schützen, und im 19. Jahrhundert ist es der große französische Romancier Victor Hugo, der die Sache eines europäischen Urheberrechts voranbringt, die schließlich in der Berner Übereinkunft von 1886 ihren Durchbruch erlebt, die bis heute dem internationalen Urheberschutz zugrunde liegt. Aber was hat ein juristisches Thema mit Comics zu tun? Antwort: Comics sind nicht nur Kunstwerke aus Bild und Text, sondern wie Filme ein massenhaft verbreitetes Medium, Ausdruck einer Medienindustrie, die ganz neue Probleme des Urheberrechts in den Fokus gerückt hat. (Abgesehen davon lassen sich komplizierte Sachverhalte im Comic besonders klar und einprägsam darstellen).
Aktualisiert: 2023-05-17
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Wer besitzt das Internet?

Wer besitzt das Internet? von Becker,  Konrad, Doctorow,  Cory, Höffner,  Eckhard, Kraft,  Stefan, Macho,  Thomas, Ruiss,  Gerhard, Spielkamp,  Matthias, Tschmuck,  Peter, Wippersberg,  Walter
"Raubkopierer" gegen "Content-Mafia" - so lauten die gegenseitigen Bezeichnungen der Parteien im tobenden Copyright-Krieg. ACTA, ein internationales Handelsabkommen gegen "Produktpiraterie", hat diesem Konflikt neue Schwungkraft verliehen. "Wer besitzt das Internet?" versammelt Meinungen und Personen, die in diese Debatte involviert sind. Die Einen halten das aktuelle Urheberrecht für längst überflüssig und orten in der zunehmenden Kontrolle der Behörden über das Netz eine viel größere Gefahr als im Tausch von Dateien. Andere Autoren wiederum verteidigen die Rechte der Künstler an ihren Werken (und damit auch deren Existenzgrundlage) gegenüber der Gratis-Kultur im Internet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Urheberrecht

Das Urheberrecht von Neaud,  Fabrice, Pierrat,  Emmanuel
Wer ein Werk geschaffen, ein Buch geschrieben, ein Bild gemalt oder einen Film gedreht hat, hat ein Recht darauf, dass stets klar ist, dass dieses Werk seines oder ihres ist und dass es nicht ohne seine oder ihre Zustimmung verändert werden oder benutzt werden darf. Das Urheberrecht schützt das Werk, aber auch die Persönlichkeitsrechte der Urheber:innen – und nicht zuletzt auch die Profite der Verlage oder Medienunternehmen aus der Nutzung dieser Rechte, die die Urheber:innen an sie abgetreten haben. Schon in Keilschrift auf einem Tontäfelchen aus dem alten Sumer erhebt ein Koch Anspruch darauf, dass seine Rezepte nicht ohne seine Erlaubnis nachgekocht werden dürften, der griechische Dichter Aristophanes schreibt gegen die Plagiatoren an, die sich Teile der Werke anderer einfach aneigneten; später versucht Molière in Frankreich durch Verträge mit Druckern sein Werk zu schützen, und im 19. Jahrhundert ist es der große französische Romancier Victor Hugo, der die Sache eines europäischen Urheberrechts voranbringt, die schließlich in der Berner Übereinkunft von 1886 ihren Durchbruch erlebt, die bis heute dem internationalen Urheberschutz zugrunde liegt. Aber was hat ein juristisches Thema mit Comics zu tun? Antwort: Comics sind nicht nur Kunstwerke aus Bild und Text, sondern wie Filme ein massenhaft verbreitetes Medium, Ausdruck einer Medienindustrie, die ganz neue Probleme des Urheberrechts in den Fokus gerückt hat. (Abgesehen davon lassen sich komplizierte Sachverhalte im Comic besonders klar und einprägsam darstellen).
Aktualisiert: 2023-04-16
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Der digitale Erwerb eines E-Books

Der digitale Erwerb eines E-Books von Lafer,  Rosa
Der Download von digitalen Inhalten hat sich als Bezugsform etabliert und wirft im Vertrags-, Wettbewerbs- und Urheberrecht Fragen auf. Am Beispiel des E-Books wird das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde beim digitalen Erwerb eingehend untersucht. Im Vordergrund steht die typologische Zuordnung des Vertrags. Zu diesem Zweck werden der Vertragsgegenstand und das Zusammenspiel der Rechtsgebiete herausgearbeitet. Hierauf baut die Folgefrage nach den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Anhand ausgewählter AGB-Klauseln und technischer Schutzmaßnahmen wird die Zulässigkeit von Einschränkungen untersucht. Dabei wird insbesondere die Diskussion über den Weiterverkauf von gebrauchten E-Books einer Lösung zugeführt.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der digitale Erwerb eines E-Books

Der digitale Erwerb eines E-Books von Lafer,  Rosa
Der Download von digitalen Inhalten hat sich als Bezugsform etabliert und wirft im Vertrags-, Wettbewerbs- und Urheberrecht Fragen auf. Am Beispiel des E-Books wird das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde beim digitalen Erwerb eingehend untersucht. Im Vordergrund steht die typologische Zuordnung des Vertrags. Zu diesem Zweck werden der Vertragsgegenstand und das Zusammenspiel der Rechtsgebiete herausgearbeitet. Hierauf baut die Folgefrage nach den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Anhand ausgewählter AGB-Klauseln und technischer Schutzmaßnahmen wird die Zulässigkeit von Einschränkungen untersucht. Dabei wird insbesondere die Diskussion über den Weiterverkauf von gebrauchten E-Books einer Lösung zugeführt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Wer besitzt das Internet?

Wer besitzt das Internet? von Becker,  Konrad, Doctorow,  Cory, Höffner,  Eckhard, Kraft,  Stefan, Macho,  Thomas, Ruiss,  Gerhard, Spielkamp,  Matthias, Tschmuck,  Peter, Wippersberg,  Walter
"Raubkopierer" gegen "Content-Mafia" - so lauten die gegenseitigen Bezeichnungen der Parteien im tobenden Copyright-Krieg. ACTA, ein internationales Handelsabkommen gegen "Produktpiraterie", hat diesem Konflikt neue Schwungkraft verliehen. "Wer besitzt das Internet?" versammelt Meinungen und Personen, die in diese Debatte involviert sind. Die Einen halten das aktuelle Urheberrecht für längst überflüssig und orten in der zunehmenden Kontrolle der Behörden über das Netz eine viel größere Gefahr als im Tausch von Dateien. Andere Autoren wiederum verteidigen die Rechte der Künstler an ihren Werken (und damit auch deren Existenzgrundlage) gegenüber der Gratis-Kultur im Internet.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der Normkonflikt der Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen

Der Normkonflikt der Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen von van Schoor,  Ulrich
Der Umgehungsschutz technischer Maßnahmen zum Schutz von Computerprogrammen unterscheidet sich in Deutschland und Europa vom Schutz bezüglich allgemeiner Werke. Für Computerprogramme ist in Deutschland § 69f Abs. 2 UrhG einschlägig, für sonstige Werke § 95a ff. UrhG. Bedeutung erlangt die Unterscheidung insbesondere bei gemischten Werken wie Computerspielen. Der Grund für diese Differenzierung liegt insbesondere darin, dass hinsichtlich des Urheberrechts an Computerprogrammen seit jeher bestimmte Schranken bestehen, die dem Nutzer Handlungen erlauben, die für die Nutzung des Computerprogramms nötig sind, wie z.B. das Recht auf Erstellung einer Sicherungskopie und das Recht auf Fehlerberichtigung. Solche Handlungen können durch technische Schutzmaßnahmen beeinträchtigt werden, weshalb § 95a UrhG auf Computerprogramme keine Anwendung findet. Allerdings wird dadurch der Konflikt zwischen computerprogrammspezifischen Schranken und technischen Schutzmaßnahmen nicht gelöst, sondern nur verlagert. Richtiger wäre es, wie auch in den USA und Australien geschehen, den Schutz technischer Maßnahmen einheitlich zu gestalten und die Ausnahmen nur auf die jeweiligen Schranken zu beziehen. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH zur Frage der Anwendbarkeit der § 95a ff. UrhG auf Computerspiele wird hoffentlich über den vorliegenden Streitfall hinaus Richtlinien zur Abgrenzung der beiden Normkomplexe schaffen.
Aktualisiert: 2019-08-12
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Digitales Lesen – Kindle, Tolino & Co erklärt und beschrieben

Digitales Lesen – Kindle, Tolino & Co erklärt und beschrieben von Haas,  Florian
Mit diesem Titel steigen Sie ein in das mittlerweile doch sehr umfassende Angebot an E-Readern und Anbietern. Wenn Sie vor der Frage stehen, welcher Reader, welcher Anbieter, wer im Problemfall hilft, dann sind Sie hier richtig! Autor Florian Haas, E-Reading-Experte, stellt Ihnen die verschiedenen Anbieter und die unterschiedlichen Geräte vor. So bekommen Sie einen guten Überblick über das Angebot und lernen die Unterschiede der einzelnen Geräte kennen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, Ihren Reader mit Inhalt zu füllen, und welche Rolle die Adobe ID spielt. Nach der Lektüre dieses Titels macht Ihnen in Sachen E-Books und -Reader niemand mehr etwas vor! Aus dem Inhalt: - Anbieter der Hardware - Wo kommen die Bücher her? - Tipps und Tricks - Sicherheit – wohin mit den Daten - E-Reader und die Cloud - Die Verwaltung der Bibliothek - Ist Adobe noch notwendig?
Aktualisiert: 2023-01-10
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Die Wirksamkeit einer technischen Maßnahme und ihre Umgehung

Die Wirksamkeit einer technischen Maßnahme und ihre Umgehung von Dammers,  Oliver
Durch die §§ 95 a und 108 b UrhG werden sogenannte technische Maßnahmen in Deutschland erstmals gesetzlich geschützt. Doch was verbirgt sich genau hinter dem Ausdruck "technische Maßnahme", wann ist eine solche "wirksam" und wann wird sie im Sinne des Gesetzes "umgangen"? Das Buch thematisiert die eigentlichen Kernelemente des rechtlichen Schutzes technischer Maßnahmen. Im Rahmen der Untersuchung kann gezeigt werden, dass eine überzeugende und praxistaugliche Definition nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen technischen Gegebenheiten und auf der Basis des vermeintlich tologischen Gesetzestextes erfolgen kann. Andernfalls besteht die Gefahr, die Wirksamkeit und die Umgehung einer technischen Maßnahme zirkelschlüssig aus sich selbst zu begründen oder ein Definitionspaar aufzustellen, das bei konsequenter Anwendung zu einem Leerlaufen der Tatbestände der §§ 95 a, 108 b UrhG führt. Dabei nimmt die Untersuchung auch das Ausnutzen der sogenannten "Analogen-Lücke" in den Fokus und stellt im Ergebnis neue Definitionen für die Tatbestandsmerkmale "Wirksamkeit" und "Umgehung" auf.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Rechtliche Aspekte digitaler Medien an Hochschulen

Rechtliche Aspekte digitaler Medien an Hochschulen von Horn,  Janine
Digitale Medien spielen mittlerweile zur Erfüllung der Aufgaben einer Hochschule eine erhebliche Rolle. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in Präsenzveranstaltungen sowie auf Lernportalen im Internet. Zudem werden Texte, Abbildungen, Filme, Videosequenzen und Software eingeSetzt. Auch Prüfungen werden zunehmend computergestützt durchgeführt. Mit dieser zunehmenden Durchdringung der Hochschullehre mit E-Medien und Blended-Learning-Konzepten sind zahlreiche Fragen des Urheber-, Datenschutz- und Haftungsrechts verbunden. Dieses Buch bietet einen allgemeinen Überblick zu dieser Thematik. Es geht insbesondere auf die wichtigen Fragen ein, ob Studierenden urheberrechtlich geschütztes Lehrmaterial zum Abruf im Intranet der Hochschule oder an PC-Arbeitsplätzen in Bibliotheken bereitgestellt werden darf und was bei Vorlesungsaufzeichnungen zu beachten ist.
Aktualisiert: 2021-01-21
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Die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen durch Umgehungsmittel nach Wettbewerbsrecht und Urheberrecht

Die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen durch Umgehungsmittel nach Wettbewerbsrecht und Urheberrecht von Arnold,  Bernhard
Technische Entwicklungen im medialen Bereich sind für Urheber wie Nutzer Fluch und Segen zugleich: Sie erleichtern den (rechtmäßigen wie rechtswidrigen) Umgang mit medialen Werken, aber auch das gezielte Einschränken von Nutzungshandlungen durch den Urheber. Der Autor untersucht nicht nur die neueren Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung von Umgehungsmitteln (wie § 95a Abs. 3 UrhG), sondern auch die einschlägigen Generalklauseln (§ 3 UWG, mittelbare Urheberrechtsverletzung). Er legt dabei besonderen Wert auf praktisch durchführbare Lösungen und zeigt auf, dass die neuen, kontrovers diskutierten Vorschriften die Rechtslage insbesondere in Bezug auf urheberrechtliche Schranken nur wenig verändern. Sie haben weit geringere Auswirkungen auf die Zukunft des Urheberrechts, als vielerorts angenommen wird.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Rechtlicher und technischer Schutz von Werken im Urheberrechtsgesetz

Rechtlicher und technischer Schutz von Werken im Urheberrechtsgesetz von Lahmann,  Nils
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2003 den Schutz "wirksamer technischer Massnahmen" in das Urheberrecht eingeführt. Er stellt die Umgehung solcher Kopierschutztechniken unter zivil- und sogar strafrechtliche Sanktionen, ohne genau zu definieren, wann überhaupt eine Massnahme wirksam ist. Die weite Fassung der gesetzlichen Regelung lässt zudem befürchten, dass in Zukunft die Rechteinhaber entscheiden können, ob eine Privatkopie von ihren Werken zulässig ist. Sie werden damit in die Lage versetzt, über die Nutzung ihrer Werke in noch weiterem Umfang zu entscheiden als bisher. Der Normalbürger kann die Funktion dieser technischen Massnahmen nicht nachvollziehen. Trotzdem soll er für die sozial akzeptierten Verhaltensweisen wie das Kopieren und Verschenken einer Musik-CD haftbar gemacht werden. Die Filmindustrie flankiert diese Unsicherheit noch, indem sie in aggressiven Werbespots den "Gelegenheitsbrenner" als Raubkopierer und Kapitalverbrecher hinstellt. Der Verfasser bringt im vorliegenden Band Licht in das Dunkel der Vielfalt von Kopierschutztechniken. Er stellt die bei Audio-CDs und DVDs tatsächlich genutzten Arten von technischen Schutzmassnahmen dar und untersucht, ob überhaupt ein Verfahren existiert, das den Anforderungen des Gesetzgebers genügt. Denn nur das Umgehen solcher Verfahren birgt strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. Dabei beweist der Verfasser sowohl technischen wie auch juristischen Sachverstand und verbindet diese beiden schwierigen Materien am Berührungspunkt des Urheberrechts auf breiter faktischer Basis miteinander. Er stellt die gesetzliche Systematik dar, wie sie sich durch die Neufassung ergibt, und zeigt Lösungen auf, wie ein gerechter Ausgleich zwischen den Urhebern und den Nutzern von Werken aussehen kann. Er erweitert seine Untersuchung auch auf die immer beliebteren Internet-Tauschbörsen wie Kazaa und eDonkey und prüft, ob dem Gesetzgeber der Versuch gelungen ist, das Recht der Urheber ins digitale Zeitalter zu überführen.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Informatikrecht

Informatikrecht von Straub,  Wolfgang
Dieses Buch bietet eine auch für Nichtjuristen verständliche und trotzdem präzise Einführung in die rechtlichen Aspekte von Informatikprojekten. Es versucht dabei Antworten auf rechtliche Fragen zu geben, welche in der Schweiz noch kaum behandelt wurden. Darüber hinaus enthält es zahlreiche praktische Hinweise, Links zu Fundstellen im Internet, grafische Übersichten, Checklisten und Verweise auf Literatur und Gerichtspraxis zum Informatikrecht. Die Darstellung geht vom schweizerischen Recht aus, weist aber zugleich auf die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts hin. Detailliertes Stichwortverzeichnis, Glossar und interne Verweise erlauben auch eine Benutzung als Nachschlagewerk.
Aktualisiert: 2019-05-21
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Das Recht auf private Vervielfältigung von Tonträgern

Das Recht auf private Vervielfältigung von Tonträgern von Schäfer,  Oliver
Diese Arbeit geht davon aus, daß die unzureichend vergütete urheberrechtliche Privatkopieschranke derzeit eine Bedrohung für die Verwertung von Musikaufnahmen und damit für die musikalische Vielfalt darstellt. Der Autor entwickelt unter Zugrundelegung institutionenökonomischer Erkenntnisse ein detailliertes rechtliches Modell zur Optimierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dabei lehnt er einen Anspruch auf private Vervielfältigung aus Informationsfreiheit ab. Er gelangt aber zu der Feststellung, daß – in engen Grenzen und in Verbindung mit einer deutlich erhöhten Vergütung auf Speichermedien – ein solcher Anspruch im ökonomischen Interesse der Rechtsinhaber liegt. Die Umsetzung dieses auf den ersten Blick ungewöhnlichen Ergebnisses erfordert nur einen minimalen gesetzgeberischen Eingriff. Besonderer Wert wird auf das umfassende technische Lösungsmodell gelegt, das der Autor seinen rechtlichen und rechtspolitischen Überlegungen zur Seite stellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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