Österreichische Privatrechtsgeschichte

Österreichische Privatrechtsgeschichte von Floßmann,  Ursula, Kalb,  Herbert, Neuwirth,  Karin
Die 8. Auflage des Standardwerks zur Privatrechtsgeschichte bietet zunächst einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsquellen des österreichischen bzw mitteleuropäischen Rechtsraums von den Rechtsgewohnheiten des frühen Mittelalters bis hin zur Kodifikationstätigkeit der Moderne. Es folgen nach den Bereichen Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht gegliederte Darstellungen dieser Rechtsgebiete und der einzelnen Rechtsinstitute. Den Einstieg in die historische Entwicklung erleichtern kurze Zusammenfassungen der aktuell geltenden Rechtslage zu Beginn jedes Kapitels. Neben der Erklärung der Rechtsinstitute ist es den AutorInnen ein besonderes Anliegen, die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des jeweiligen Rechtszustandes zu erläutern. Das bewährte Lehrbuch ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften und allen an historischen Rechtszusammenhängen Interessierten einen kompakten Einstieg in die Materie der Privatrechtsgeschichte und erklärt konkrete Rechtsinstitute und Rechtsentwicklungen einschließlich aktueller Bezugspunkte. Mit der 8. Auflage holt die Begründerin des Lehrbuchs Ursula Floßmann nach ihrer Emeritierung ihren langjährigen Lehr- und Forschungspartner im Fach Rechtsgeschichte Herbert Kalb und ihre primär in der Geschlechterforschung tätige, ebenfalls langjährige Mitarbeiterin Karin Neuwirth ins AutorInnenteam. So kann Kontinuität, Aktualität und Fortbestand des Lehrbuchs garantiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Österreichische Privatrechtsgeschichte

Österreichische Privatrechtsgeschichte von Floßmann,  Ursula, Kalb,  Herbert, Neuwirth,  Karin
Die 8. Auflage des Standardwerks zur Privatrechtsgeschichte bietet zunächst einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsquellen des österreichischen bzw mitteleuropäischen Rechtsraums von den Rechtsgewohnheiten des frühen Mittelalters bis hin zur Kodifikationstätigkeit der Moderne. Es folgen nach den Bereichen Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht gegliederte Darstellungen dieser Rechtsgebiete und der einzelnen Rechtsinstitute. Den Einstieg in die historische Entwicklung erleichtern kurze Zusammenfassungen der aktuell geltenden Rechtslage zu Beginn jedes Kapitels. Neben der Erklärung der Rechtsinstitute ist es den AutorInnen ein besonderes Anliegen, die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des jeweiligen Rechtszustandes zu erläutern. Das bewährte Lehrbuch ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften und allen an historischen Rechtszusammenhängen Interessierten einen kompakten Einstieg in die Materie der Privatrechtsgeschichte und erklärt konkrete Rechtsinstitute und Rechtsentwicklungen einschließlich aktueller Bezugspunkte. Mit der 8. Auflage holt die Begründerin des Lehrbuchs Ursula Floßmann nach ihrer Emeritierung ihren langjährigen Lehr- und Forschungspartner im Fach Rechtsgeschichte Herbert Kalb und ihre primär in der Geschlechterforschung tätige, ebenfalls langjährige Mitarbeiterin Karin Neuwirth ins AutorInnenteam. So kann Kontinuität, Aktualität und Fortbestand des Lehrbuchs garantiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Schlinker,  Steffen
Zum Werk Dieses Werk bietet einen informativen Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend konzentriert es sich nicht auf eine (vermeintlich) deutsche Rechtstradition, sondern bezieht die römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Einflüsse ein. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Es gehört zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Das betrifft nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Erst wer die religiösen, sozialen und politischen Bedingungen kennt, unter denen die heutige Rechtsordnung entstanden ist und geworden ist, wird in der Lage sein, die Gegenwart zutreffend zu deuten und auf dieser Grundlage Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Mit dem exemplarischen Abdruck aussagekräftiger Rechtsquellen wird der Versuch unternommen, die Lösungen der Vergangenheit anschaulich zu gestalten. Mit der Auswahl weiterführender Literatur wird der Leserschaft die Möglichkeit gegeben, einzelne Gesichtspunkte der Rechtsentwicklung zu vertiefen. Das Werk gliedert sich in folgende Kapitel:EinleitungDer Übergang von der Spätantike zum Mittelalter (5.-9. Jahrhundert)Das hohe und späte Mittelalter (10.-15. Jahrhundert)Die frühe Neuzeit (16. - 18. Jahrhundert)Die Gestaltung des Rechtsstaats: Das 19. JahrhundertDas 20. Jahrhundert Vorteile auf einen BlickErläuterung der unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklungsystematisch eingängiger Aufbau der DarstellungAbdruck für das Verständnis der Rechtsentwicklung zentraler RechtsquellenZur NeuauflageFür die Neuauflage wertet der Autor neue rechtshistorische Literatur aus, die in der Darstellung berücksichtigt wird. Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte sowie für Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Schlinker,  Steffen
Zum Werk Dieses Werk bietet einen informativen Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend konzentriert es sich nicht auf eine (vermeintlich) deutsche Rechtstradition, sondern bezieht die römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Einflüsse ein. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Es gehört zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Das betrifft nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Erst wer die religiösen, sozialen und politischen Bedingungen kennt, unter denen die heutige Rechtsordnung entstanden ist und geworden ist, wird in der Lage sein, die Gegenwart zutreffend zu deuten und auf dieser Grundlage Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Mit dem exemplarischen Abdruck aussagekräftiger Rechtsquellen wird der Versuch unternommen, die Lösungen der Vergangenheit anschaulich zu gestalten. Mit der Auswahl weiterführender Literatur wird der Leserschaft die Möglichkeit gegeben, einzelne Gesichtspunkte der Rechtsentwicklung zu vertiefen. Das Werk gliedert sich in folgende Kapitel:EinleitungDer Übergang von der Spätantike zum Mittelalter (5.-9. Jahrhundert)Das hohe und späte Mittelalter (10.-15. Jahrhundert)Die frühe Neuzeit (16. - 18. Jahrhundert)Die Gestaltung des Rechtsstaats: Das 19. JahrhundertDas 20. Jahrhundert Vorteile auf einen BlickErläuterung der unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklungsystematisch eingängiger Aufbau der DarstellungAbdruck für das Verständnis der Rechtsentwicklung zentraler RechtsquellenZur NeuauflageFür die Neuauflage wertet der Autor neue rechtshistorische Literatur aus, die in der Darstellung berücksichtigt wird. Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte sowie für Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Schlinker,  Steffen
Zum Werk Dieses Werk bietet einen informativen Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend konzentriert es sich nicht auf eine (vermeintlich) deutsche Rechtstradition, sondern bezieht die römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Einflüsse ein. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Es gehört zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Das betrifft nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Erst wer die religiösen, sozialen und politischen Bedingungen kennt, unter denen die heutige Rechtsordnung entstanden ist und geworden ist, wird in der Lage sein, die Gegenwart zutreffend zu deuten und auf dieser Grundlage Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Mit dem exemplarischen Abdruck aussagekräftiger Rechtsquellen wird der Versuch unternommen, die Lösungen der Vergangenheit anschaulich zu gestalten. Mit der Auswahl weiterführender Literatur wird der Leserschaft die Möglichkeit gegeben, einzelne Gesichtspunkte der Rechtsentwicklung zu vertiefen. Das Werk gliedert sich in folgende Kapitel:EinleitungDer Übergang von der Spätantike zum Mittelalter (5.-9. Jahrhundert)Das hohe und späte Mittelalter (10.-15. Jahrhundert)Die frühe Neuzeit (16. - 18. Jahrhundert)Die Gestaltung des Rechtsstaats: Das 19. JahrhundertDas 20. Jahrhundert Vorteile auf einen BlickErläuterung der unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklungsystematisch eingängiger Aufbau der DarstellungAbdruck für das Verständnis der Rechtsentwicklung zentraler RechtsquellenZur NeuauflageFür die Neuauflage wertet der Autor neue rechtshistorische Literatur aus, die in der Darstellung berücksichtigt wird. Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte sowie für Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Schlinker,  Steffen
Zum Werk Dieses Werk bietet einen informativen Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend konzentriert es sich nicht auf eine (vermeintlich) deutsche Rechtstradition, sondern bezieht die römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Einflüsse ein. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Es gehört zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Das betrifft nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Erst wer die religiösen, sozialen und politischen Bedingungen kennt, unter denen die heutige Rechtsordnung entstanden ist und geworden ist, wird in der Lage sein, die Gegenwart zutreffend zu deuten und auf dieser Grundlage Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Mit dem exemplarischen Abdruck aussagekräftiger Rechtsquellen wird der Versuch unternommen, die Lösungen der Vergangenheit anschaulich zu gestalten. Mit der Auswahl weiterführender Literatur wird der Leserschaft die Möglichkeit gegeben, einzelne Gesichtspunkte der Rechtsentwicklung zu vertiefen. Das Werk gliedert sich in folgende Kapitel:EinleitungDer Übergang von der Spätantike zum Mittelalter (5.-9. Jahrhundert)Das hohe und späte Mittelalter (10.-15. Jahrhundert)Die frühe Neuzeit (16. - 18. Jahrhundert)Die Gestaltung des Rechtsstaats: Das 19. JahrhundertDas 20. Jahrhundert Vorteile auf einen BlickErläuterung der unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklungsystematisch eingängiger Aufbau der DarstellungAbdruck für das Verständnis der Rechtsentwicklung zentraler RechtsquellenZur NeuauflageFür die Neuauflage wertet der Autor neue rechtshistorische Literatur aus, die in der Darstellung berücksichtigt wird. Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte sowie für Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Schlinker,  Steffen
Zum Werk Dieses Werk bietet einen informativen Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend konzentriert es sich nicht auf eine (vermeintlich) deutsche Rechtstradition, sondern bezieht die römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Einflüsse ein. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Es gehört zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Das betrifft nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Erst wer die religiösen, sozialen und politischen Bedingungen kennt, unter denen die heutige Rechtsordnung entstanden ist und geworden ist, wird in der Lage sein, die Gegenwart zutreffend zu deuten und auf dieser Grundlage Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Mit dem exemplarischen Abdruck aussagekräftiger Rechtsquellen wird der Versuch unternommen, die Lösungen der Vergangenheit anschaulich zu gestalten. Mit der Auswahl weiterführender Literatur wird der Leserschaft die Möglichkeit gegeben, einzelne Gesichtspunkte der Rechtsentwicklung zu vertiefen. Das Werk gliedert sich in folgende Kapitel:EinleitungDer Übergang von der Spätantike zum Mittelalter (5.-9. Jahrhundert)Das hohe und späte Mittelalter (10.-15. Jahrhundert)Die frühe Neuzeit (16. - 18. Jahrhundert)Die Gestaltung des Rechtsstaats: Das 19. JahrhundertDas 20. Jahrhundert Vorteile auf einen BlickErläuterung der unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklungsystematisch eingängiger Aufbau der DarstellungAbdruck für das Verständnis der Rechtsentwicklung zentraler RechtsquellenZur NeuauflageFür die Neuauflage wertet der Autor neue rechtshistorische Literatur aus, die in der Darstellung berücksichtigt wird. Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte sowie für Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Gemeines Recht.

Gemeines Recht. von Daniel,  Andreas
Das »Gemeine Recht« (ius commune) hat mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches endgültig an praktischer Bedeutung verloren. Sein Begriff findet in der Rechtgeschichte als Kernbestandteil der Rechtsquellentheorie und bei der Darstellung der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts jedoch laufend Erwähnung. Für die europäische Privatrechtsgeschichte bleibt sein Verständnis von nachhaltiger Bedeutung, weil die generelle Identifikation von Gemeinem Recht mit dem Römischen, dem Sächsischen oder anderen Quellen des Rechts problematisch ist und die Aussage, ein bestimmtes Recht habe zu einer Zeit an einem Ort als Gemeines Recht gegolten, nur sinnvoll erscheint, wenn feststeht, was Geltung als Gemeines Recht heißt. Die von Peter Krause angeregte und betreute Trierer Dissertation leistet einen Beitrag zur Begriffsgeschichte, ohne das Thema zu erschöpfen. Das 1. Kapitel weist Kontroversen über Begriff, Inhalt und Funktion des Gemeinen Rechts bei einzelnen deutschen Juristen des 18. Jh., einschließlich der Folgen für die Rechtspraxis nach. Das 2. Kapitel gibt eine geistes- und rechtsgeschichtliche Übersicht über die verschiedenen Begreifensweisen (universalis, generalis, communis), systematisiert die - wechselnden - Definitionselemente nach den mit ihnen herausgehobenen verschiedenen Funktionen des Gemeinen Rechts als zugleich konstitutiv und subsidiär wirkende Teilmenge des geltenden Rechts. Umfassende Versuche einer systematischen Begriffsbildung sind - soweit ersichtlich - erst für das 19. Jh. nachweisbar. Ohne es zu beabsichtigen, wurden dabei viele im 17. und 18. Jh. virulente Probleme aufgegriffen, die im 3. Kapitel gezeigt werden. Im Verlauf wird sichtbar, warum der Rechtswissenschaft zum Ende des 18. Jh. das Gemeine Recht undeutlich geworden oder geblieben war, sie es nicht mehr als solches fixieren konnte und es schließlich zu einem Element partikularen Gewohnheitsrechts werden mußte. Das 4. Kapitel wendet sich dem ALR zu, das sich - nach Scheitern der Provinzialgesetzgebung - auf das subsidiarische Gemeine Recht beschränkt. Der Kodifikation des Gemeinen Rechts liegt die Erkenntnis von Carl Gottlieb Svarez zugrunde, daß der Beruf, das Gemeine Recht klarzustellen, von der Wissenschaft auf die Gesetzgebung übergegangen war. Das 5. Kapitel schließt die Arbeit mit ihrem Gesamtergebnis ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gemeines Recht.

Gemeines Recht. von Daniel,  Andreas
Das »Gemeine Recht« (ius commune) hat mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches endgültig an praktischer Bedeutung verloren. Sein Begriff findet in der Rechtgeschichte als Kernbestandteil der Rechtsquellentheorie und bei der Darstellung der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts jedoch laufend Erwähnung. Für die europäische Privatrechtsgeschichte bleibt sein Verständnis von nachhaltiger Bedeutung, weil die generelle Identifikation von Gemeinem Recht mit dem Römischen, dem Sächsischen oder anderen Quellen des Rechts problematisch ist und die Aussage, ein bestimmtes Recht habe zu einer Zeit an einem Ort als Gemeines Recht gegolten, nur sinnvoll erscheint, wenn feststeht, was Geltung als Gemeines Recht heißt. Die von Peter Krause angeregte und betreute Trierer Dissertation leistet einen Beitrag zur Begriffsgeschichte, ohne das Thema zu erschöpfen. Das 1. Kapitel weist Kontroversen über Begriff, Inhalt und Funktion des Gemeinen Rechts bei einzelnen deutschen Juristen des 18. Jh., einschließlich der Folgen für die Rechtspraxis nach. Das 2. Kapitel gibt eine geistes- und rechtsgeschichtliche Übersicht über die verschiedenen Begreifensweisen (universalis, generalis, communis), systematisiert die - wechselnden - Definitionselemente nach den mit ihnen herausgehobenen verschiedenen Funktionen des Gemeinen Rechts als zugleich konstitutiv und subsidiär wirkende Teilmenge des geltenden Rechts. Umfassende Versuche einer systematischen Begriffsbildung sind - soweit ersichtlich - erst für das 19. Jh. nachweisbar. Ohne es zu beabsichtigen, wurden dabei viele im 17. und 18. Jh. virulente Probleme aufgegriffen, die im 3. Kapitel gezeigt werden. Im Verlauf wird sichtbar, warum der Rechtswissenschaft zum Ende des 18. Jh. das Gemeine Recht undeutlich geworden oder geblieben war, sie es nicht mehr als solches fixieren konnte und es schließlich zu einem Element partikularen Gewohnheitsrechts werden mußte. Das 4. Kapitel wendet sich dem ALR zu, das sich - nach Scheitern der Provinzialgesetzgebung - auf das subsidiarische Gemeine Recht beschränkt. Der Kodifikation des Gemeinen Rechts liegt die Erkenntnis von Carl Gottlieb Svarez zugrunde, daß der Beruf, das Gemeine Recht klarzustellen, von der Wissenschaft auf die Gesetzgebung übergegangen war. Das 5. Kapitel schließt die Arbeit mit ihrem Gesamtergebnis ab.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Gemeines Recht.

Gemeines Recht. von Daniel,  Andreas
Das »Gemeine Recht« (ius commune) hat mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches endgültig an praktischer Bedeutung verloren. Sein Begriff findet in der Rechtgeschichte als Kernbestandteil der Rechtsquellentheorie und bei der Darstellung der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts jedoch laufend Erwähnung. Für die europäische Privatrechtsgeschichte bleibt sein Verständnis von nachhaltiger Bedeutung, weil die generelle Identifikation von Gemeinem Recht mit dem Römischen, dem Sächsischen oder anderen Quellen des Rechts problematisch ist und die Aussage, ein bestimmtes Recht habe zu einer Zeit an einem Ort als Gemeines Recht gegolten, nur sinnvoll erscheint, wenn feststeht, was Geltung als Gemeines Recht heißt. Die von Peter Krause angeregte und betreute Trierer Dissertation leistet einen Beitrag zur Begriffsgeschichte, ohne das Thema zu erschöpfen. Das 1. Kapitel weist Kontroversen über Begriff, Inhalt und Funktion des Gemeinen Rechts bei einzelnen deutschen Juristen des 18. Jh., einschließlich der Folgen für die Rechtspraxis nach. Das 2. Kapitel gibt eine geistes- und rechtsgeschichtliche Übersicht über die verschiedenen Begreifensweisen (universalis, generalis, communis), systematisiert die - wechselnden - Definitionselemente nach den mit ihnen herausgehobenen verschiedenen Funktionen des Gemeinen Rechts als zugleich konstitutiv und subsidiär wirkende Teilmenge des geltenden Rechts. Umfassende Versuche einer systematischen Begriffsbildung sind - soweit ersichtlich - erst für das 19. Jh. nachweisbar. Ohne es zu beabsichtigen, wurden dabei viele im 17. und 18. Jh. virulente Probleme aufgegriffen, die im 3. Kapitel gezeigt werden. Im Verlauf wird sichtbar, warum der Rechtswissenschaft zum Ende des 18. Jh. das Gemeine Recht undeutlich geworden oder geblieben war, sie es nicht mehr als solches fixieren konnte und es schließlich zu einem Element partikularen Gewohnheitsrechts werden mußte. Das 4. Kapitel wendet sich dem ALR zu, das sich - nach Scheitern der Provinzialgesetzgebung - auf das subsidiarische Gemeine Recht beschränkt. Der Kodifikation des Gemeinen Rechts liegt die Erkenntnis von Carl Gottlieb Svarez zugrunde, daß der Beruf, das Gemeine Recht klarzustellen, von der Wissenschaft auf die Gesetzgebung übergegangen war. Das 5. Kapitel schließt die Arbeit mit ihrem Gesamtergebnis ab.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Islamische und westliche Jurisprudenz des Mittelalters im Vergleich

Islamische und westliche Jurisprudenz des Mittelalters im Vergleich von Lange,  Christian R., Müller,  Wolfgang P., Neumann,  Christoph K.
Der vorliegende Band vereinigt zwölf Aufsätze, deren Ausarbeitung ursprünglich auf ein im April 2015 an der Münchner Carl Friedrich von Siemens Stiftung abgehaltenes Werkstattgespräch zurückgeht. Zu ihren Verfassern zählen jeweils sechs Experten der islamischen und der westlichen Rechtswissenschaft des Mittelalters. Ihre Beiträge setzen sich nicht zuletzt mit der Frage auseinander, ob anstelle älterer Forschungsansätze, denen zufolge die islamische Scharia vor allem als unterentwickeltes Gegenstück zur westlichen Jurisprudenz (hier in Gestalt des Ius commune) aufzufassen wäre, nicht eher von auffälligen Ähnlichkeiten die Rede sein müsste, die die Entwicklung beider Jurisprudenzen in vormoderner Zeit geprägt haben.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Grundriss der Strafrechtsgeschichte

Grundriss der Strafrechtsgeschichte von Jerouschek,  Günter, Rüping,  Hinrich
Zum Werk Das Werk stellt die wichtigsten Entwicklungen des deutschen Strafrechts seit dem Frühen Mittelalter dar. Die gesamteuropäischen Kontexte werden aufgezeigt, ebenso die Bezüge der Dogmengeschichte zur politischen und Sozialgeschichte. Die Darstellung setzt einen Schwerpunkt bei den Entwicklungen seit dem Beginn des letzten Jahrhunderts, weil diese unmittelbarer als frühere die heutige Straftheorie und -praxis beeinflussen. Der Band fördert so das Verständnis für die Einordnung und Bewertung aktueller strafrechtlicher Fragen, Reformansätze und Diskussionen. Vorteile auf einen Blickwertvolles Nachschlagewerk zur Strafrechtsgeschichtestrukturierter Aufbau und Gliederung nach Epochenüberarbeitete und aktualisierte Neuauflage mit neuer Schwerpunktsetzung auf den Strafrechtsentwicklungen des 20. Jahrhunderts Zur Neuauflage Die 7. Auflage stellt eine von dem Autor Steinberg allein verantwortete tiefgreifende Überarbeitung dar. Sie zielt darauf, die spezielleren strafrechtsgeschichtlichen Diskussionsstände so in die historischen und strafrechtlichen Eckdaten einzubetten, dass eine breitere, nicht notwendig mit spezifischem Vorwissen ausgestattete Leserschaft angesprochen wird. Beibehalten werden die umfangreichen Literaturhinweise für die/den tiefergehend Interessierte(n). Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaft sowie jede(n) an Strafrecht und Geschichte Interessierte(n).
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Schlinker,  Steffen
Die Neuerscheinung bietet einen grundlegenden Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend zeigt das Buch die Entstehung der heutigen rechtsstaatlichen Ordnung auf der Basis deutscher Rechtstraditionen sowie der vielfältigen römisch- und kirchenrechtlichen Einflüsse. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Dabei gehört es zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Überzeugend ist das Buch, weil es Der Autor ist ein mit dem „Böhlau-Preis“ ausgezeichneter und durch diverse Publikationen ausgewiesener Rechtshistoriker. Er lehrt an den Universitäten Würzburg und Greifswald.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtsgeschichte Legal History (RG). Zeitschrift des Max Planck-Insituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie/Rechtsgeschichte Legal History

Rechtsgeschichte Legal History (RG). Zeitschrift des Max Planck-Insituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie/Rechtsgeschichte Legal History von Duve,  Thomas, Vogenauer,  Stefan
Die Rg 29 steht unter dem traurigen Eindruck von Michael Stolleis‘ Tod und eröffnet mit einem Nachruf auf diesen großen Gelehrten. Im Recherche-Teil finden sich grundlegende Aufsätze zur Rechtstheorie (Marietta Auer) und zur Rechtsgeschichte als Geschichte von Normativitätswissen (Thomas Duve) neben einem Rückblick auf ein halbes Jahrhundert byzantinischer rechtshistorischer Forschung in Frankfurt (Wolfram Brandes). Drei foci versammeln Beiträge aus dem 25th Annual Forum of Young Legal Historians, zur Zirkulation von „legal books“ im frühneuzeitlichen Iberoamerika sowie zur „oral history“ als Methode der zeitgenössischen europäischen Rechtsgeschichte. Aus verschiedenen Perspektiven blickt ein Forum auf Martti Koskenniemis monumentales Werk "The uttermost parts of the earth" samt Replik des Autors. Zahlreiche Rezensionen aus vielen Epochen und Weltregionen und zwei Marginalien beschließen den Band. Rg 29 is under the sad impression of Michael Stolleis' death and opens with an obituary for this great scholar. The research section features fundamental essays on legal theory (Marietta Auer) and on legal history as history of normative knowledge (Thomas Duve), alongside a review of half a century of Byzantine legal historical research in Frankfurt by Wolfram Brandes. Three foci bring together contributions from the 25th Annual Forum of Young Legal Historians on the circulation of "legal books" in early modern Ibero-America, and on "oral history" as a method of contemporary European legal history. A forum looks at Martti Koskenniemi's monumental work "The uttermost parts of the earth" from various perspectives, including a replica by the author. Numerous reviews from many eras and world regions and two marginalia conclude the volume.
Aktualisiert: 2021-12-13
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Rechtsgeschichte Legal History (RG). Zeitschrift des Max Planck-Insituts für Europäische Rechtsgeschiche/Rechtsgeschichte Legal History

Rechtsgeschichte Legal History (RG). Zeitschrift des Max Planck-Insituts für Europäische Rechtsgeschiche/Rechtsgeschichte Legal History von Duve,  Thomas, Vogenauer,  Stefan
Die Aufsätze im Recherche-Teil von Rg 28 behandeln Themen, die die Disziplin hierzulande seit Jahrzehnten bewegen: Meinungsverschiedenheiten zwischen Germanisten und Romanisten (Tamar Herzog); spätantike, fränkische und kanonistische Rechtsliteratur (Christoph Meyer); Rechtsurkunden in mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Stadtrechten (Thomas Pierson); das österreichische öffentliche Recht des 18. Jahrhunderts (Martin Schennach). Die Forschungssektionen, foci, die sich anschließen, befassen sich mit dem Bank- und Wirtschaftsrecht seit der frühen Neuzeit sowie dem Werk eines der prominentesten deutschen Rechtshistorikers des 20. Jahrhunderts, Knut Wolfgang Nörr. Der Kritik-Teil bringt wie üblich zahlreiche Rezensionen aus allen Epochen und Regionen der Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2021-12-13
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Recht und Macht

Recht und Macht von Lange,  Hermann
Das Buch setzt sich mit der rechtlichen Beurteilung folgender Streitigkeiten auseinander: 1. Kaiser Heinrich VII und Robert von Neapel (Prozess wegen Majestätsverbrechens, Universalmonarchie oder Nationalstaaten, Rechtliches Gehör); 2. Urban VI und Clemens VII (Rechtsgültigkeit der zum großen Schisma führenden Wahlen von Papst und Gegenpapst, Rechte der Kardinäle); 3. Der gerechte Krieg und die Landnahmen der Europäer (Die Entwicklung der Lehre vom gerechten Krieg, Rechtsstellung der Ungläubigen) ; 4. Sixtus IV und Lorenzo von Medici (Rechtsgültigkeit der Censura Sixtus’ IV, Haftung einer Stadt für ihre Bürger, Rechtliches Gehör) ; 5. Das Konzil von Pisa 1511/1512 (Recht zur Einberufung eines Konzils, Verhältnis von Konzil und Papst, Anklage gegen und Urteil über einen Papst); 6. Heinrich VIII und Katharina von Aragón (Rechtsgültigkeit der Ehe Heinrichs mit Katharina, Ehehindernisse und Dispensrecht des Papstes, Abgrenzung von göttlichem und menschlichem Recht). In einem jeweils ersten Teil wird der Ablauf der zu beurteilenden Ereignisse geschildert, in einem zweiten die bislang meist wenig beachteten Gutachten führender Juristen und die Stellungnahmen angesehener Universitäten besprochen, mit denen die Auftraggeber ihre Ziele zu erreichen suchten. Die Gutachten schöpfen aus den Quellen des römischen und kanonischen Rechts. Sie enthalten Grundsätze, die zu den bleibenden Bestandteilen des europäischen ius commune geworden sind.
Aktualisiert: 2021-06-22
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Österreichische Privatrechtsgeschichte

Österreichische Privatrechtsgeschichte von Floßmann,  Ursula, Kalb,  Herbert, Neuwirth,  Karin
Die 8. Auflage des Standardwerks zur Privatrechtsgeschichte bietet zunächst einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsquellen des österreichischen bzw mitteleuropäischen Rechtsraums von den Rechtsgewohnheiten des frühen Mittelalters bis hin zur Kodifikationstätigkeit der Moderne. Es folgen nach den Bereichen Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht gegliederte Darstellungen dieser Rechtsgebiete und der einzelnen Rechtsinstitute. Den Einstieg in die historische Entwicklung erleichtern kurze Zusammenfassungen der aktuell geltenden Rechtslage zu Beginn jedes Kapitels. Neben der Erklärung der Rechtsinstitute ist es den AutorInnen ein besonderes Anliegen, die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des jeweiligen Rechtszustandes zu erläutern. Das bewährte Lehrbuch ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften und allen an historischen Rechtszusammenhängen Interessierten einen kompakten Einstieg in die Materie der Privatrechtsgeschichte und erklärt konkrete Rechtsinstitute und Rechtsentwicklungen einschließlich aktueller Bezugspunkte. Mit der 8. Auflage holt die Begründerin des Lehrbuchs Ursula Floßmann nach ihrer Emeritierung ihren langjährigen Lehr- und Forschungspartner im Fach Rechtsgeschichte Herbert Kalb und ihre primär in der Geschlechterforschung tätige, ebenfalls langjährige Mitarbeiterin Karin Neuwirth ins AutorInnenteam. So kann Kontinuität, Aktualität und Fortbestand des Lehrbuchs garantiert werden.
Aktualisiert: 2023-05-02
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