Der Insolvenzverwalter im russischen und deutschen Recht

Der Insolvenzverwalter im russischen und deutschen Recht von Wedde,  Rainer
Der Insolvenzverwalter bildet im Insolvenzrecht nahezu jeder Rechtsordnung die Zentralgestalt. Seine Ausbildung und Fähigkeiten, aber auch seine Erfahrung und sein Berufsethos entscheiden über den Erfolg einer Sanierung oder die Sammlung einer ausreichenden Masse. In erhöhtem Maße gilt dies für eine Rechtsordnung, die sich wie die russische in einer tief greifenden Transformation befindet. In der Planwirtschaft der Sowjetunion gab es systembedingt kein Insolvenzrecht. Nach dem Systemwechsel erließ Russland 1992, 1998 und 2002 Insolvenzgesetze. Zeitgleich begann der Aufbau von Insolvenzgerichten, ein Berufsstand der Insolvenzverwalter bildete sich. Die beiden russischen Insolvenzgesetze von 1998 und 2002 sind in zeitlicher Nähe zur deutschen Insolvenzordnung von 1999 entstanden. Da Russland und Deutschland bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens für den Insolvenzverwalter sehr unterschiedliche Wege gegangen sind, erbringt ein Vergleich spannende Erkenntnisse. Die komplette Neufassung des russischen Insolvenzrechts enthält auch für das deutsche Recht manch fruchtbare Anregung. Der vorliegende Band schildert kurz die Geschichte des russischen Insolvenzrechts und gibt einen Überblick über das Insolvenzverfahren in Russland. Der Insolvenzverwalter, seine Auswahl und Bestellung, Rechtsstatus, Kontrolle, Befugnisse, Haftung und Bezahlung bilden den Schwerpunkt der Arbeit. Dabei werden neben den Regeln des aktuellen Insolvenzgesetzes von 2002 auch die Normen des Gesetzes von 1998 dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Große Insolvenzrechtsreform 2006

Große Insolvenzrechtsreform 2006 von Houben,  André, Smid,  Stefan, Wehdeking,  Silke, Zeuner,  Mark
Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Covenants und Insolvenz

Covenants und Insolvenz von Majic,  Maximilian
Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens

Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens von Schröder,  Hubertus
Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Insolvenzverwalter im russischen und deutschen Recht

Der Insolvenzverwalter im russischen und deutschen Recht von Wedde,  Rainer
Der Insolvenzverwalter bildet im Insolvenzrecht nahezu jeder Rechtsordnung die Zentralgestalt. Seine Ausbildung und Fähigkeiten, aber auch seine Erfahrung und sein Berufsethos entscheiden über den Erfolg einer Sanierung oder die Sammlung einer ausreichenden Masse. In erhöhtem Maße gilt dies für eine Rechtsordnung, die sich wie die russische in einer tief greifenden Transformation befindet. In der Planwirtschaft der Sowjetunion gab es systembedingt kein Insolvenzrecht. Nach dem Systemwechsel erließ Russland 1992, 1998 und 2002 Insolvenzgesetze. Zeitgleich begann der Aufbau von Insolvenzgerichten, ein Berufsstand der Insolvenzverwalter bildete sich. Die beiden russischen Insolvenzgesetze von 1998 und 2002 sind in zeitlicher Nähe zur deutschen Insolvenzordnung von 1999 entstanden. Da Russland und Deutschland bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens für den Insolvenzverwalter sehr unterschiedliche Wege gegangen sind, erbringt ein Vergleich spannende Erkenntnisse. Die komplette Neufassung des russischen Insolvenzrechts enthält auch für das deutsche Recht manch fruchtbare Anregung. Der vorliegende Band schildert kurz die Geschichte des russischen Insolvenzrechts und gibt einen Überblick über das Insolvenzverfahren in Russland. Der Insolvenzverwalter, seine Auswahl und Bestellung, Rechtsstatus, Kontrolle, Befugnisse, Haftung und Bezahlung bilden den Schwerpunkt der Arbeit. Dabei werden neben den Regeln des aktuellen Insolvenzgesetzes von 2002 auch die Normen des Gesetzes von 1998 dargestellt.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens

Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens von Schröder,  Hubertus
Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Große Insolvenzrechtsreform 2006

Große Insolvenzrechtsreform 2006 von Houben,  André, Smid,  Stefan, Wehdeking,  Silke, Zeuner,  Mark
Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Covenants und Insolvenz

Covenants und Insolvenz von Majic,  Maximilian
Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die persönliche Haftung von Unternehmensleitern, insbesondere Leitern juristischer Personen, bei Insolvenz des Unternehmens nach dem französischen Insolvenzgesetz vom 13. Juli 1967

Die persönliche Haftung von Unternehmensleitern, insbesondere Leitern juristischer Personen, bei Insolvenz des Unternehmens nach dem französischen Insolvenzgesetz vom 13. Juli 1967 von Angermüller,  Dieter
Dem deutschen Rechtskreis fremd und für deutschsprachige Juristen und Unternehmer nicht selten überraschend ist die Möglichkeit des insolvenzrechtlichen Haftungsdurchgriffs auf das persönliche Vermögen von Leitern, Hintermännern oder Muttergesellschaften zahlungsunfähiger juristischer Personen. Die Abhandlung enthält eine ausführliche Darstellung und dogmatische Erforschung der Haftungsinstitute unter Aufbereitung der umfangreichen Judikatur und Literatur, deren rechtsfortbildender Gehalt in die jüngste Reform des französischen Insolvenzrechts eingebracht wurde. Die Arbeit bietet damit auch Aspekte zu den deutschen Reformüberlegungen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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