Rechtliche und ökonomische Aspekte des Schutzes von Gläubigern konzernverbundener GmbH.

Rechtliche und ökonomische Aspekte des Schutzes von Gläubigern konzernverbundener GmbH. von Koch,  Stefan
Mangels eines kodifizierten GmbH-Konzernrechts ist der Schutz von Gläubigern abhängiger GmbH der höchstrichterlichen Rechtsprechung überlassen. Die Ausgestaltung konzernspezifischen Gläubigerschutzes steht im Spannungsfeld zwischen Schutzbedürftigkeit von Gläubigern einerseits und Schutzwürdigkeit der Organisationsform andererseits. Diese Ambivalenz unterstreicht die Notwendigkeit einer rationalen Entscheidungsfindung. Am Anfang steht deshalb eine exakte Analyse der Sach- und Rechtslage unter Systematisierung aller Gläubigertypen und Konzernformen. Eine Darstellung der Auswirkungen einer Konzernierung auf die Gläubigertypen schließt sich an. Unter besonderer Berücksichtigung des sehr bekannt gewordenen »Autokran«-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 330) folgt eine umfassende Sichtung der Lösungskonzepte, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten werden. Dies geschieht auf den Ebenen der Haftungsbegründung (Zustands- und Leitungshaftung), der Haftungszuordnung (Innen- und Außenhaftung) und des Haftungsinhalts (begrenzte und unbegrenzte Haftung). Die Untersuchung führt zu dem Befund, daß nahezu jede rechnerisch mögliche Kombination der einzelnen Elemente auf diesen drei Ebenen in der juristischen Diskussion vertreten wird, wobei die meisten Varianten gewichtige rechtliche Argumente für sich in Anspruch nehmen können. Vor diesem Hintergrund gebietet das Ziel rationaler Problembewältigung, zusätzliche Auswahlkriterien zur Gewinnung einer optimalen Lösung heranzuziehen. Hier bietet sich die Ökonomische Analyse des Rechts an, mit deren Hilfe die einzelnen Haftungskonzepte unter dem Aspekt ihrer jeweiligen ökonomischen Effizienz recht exakt bewertet werden können. Dadurch kann die Rationalität rechtlicher Entscheidungen ohne Eingriff in Autonomie und Primat der Jurisprudenz gesteigert werden. Im Ergebnis zeigt sich, daß eine auf das Stammkapital der abhängigen GmbH beschränkte Konzernleitungs-Außenhaftung das ökonomisch optimale Haftungsregime für den qualifiziert faktischen GmbH-Konzern darstellt. Diese Lösung ist mit rechtlichen Zielvorgaben uneingeschränkt kompatibel und deshalb auch juristisch vorzugswürdig.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats.

Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats. von Birkhold,  Sonja Barbara
§ 52 Abs. 1 GmbHG bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht vollständig dispositiv? Die Arbeit behandelt die Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, die eingreifenden Organpflichten und die Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Im Mittelpunkt stehen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit – etwa in Bezug auf Haftung, Weisungsrecht und Fehlerfolgen – die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die ertragsteuerliche Behandlung und deren Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & atypisch Still.

Die ertragsteuerliche Behandlung und deren Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & atypisch Still. von Friedel,  Christian
Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterlag die ertragsteuerliche Einordnung der atypisch stillen Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts einem erheblichen Wandel. Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, versucht das Steuerrecht, eine Gleichstellung der atypisch stillen Gesellschaft mit Personenhandelsgesellschaften zu erreichen. Dabei erscheint es aus zivilrechtlicher Sicht paradox, eine Innengesellschaft wie eine Gesamthandsgesellschaft behandeln zu können. Da sie den optimierten Einsatz von Besteuerungsmerkmalen einer Kapitalgesellschaft und denen einer Mitunternehmerschaft ermöglicht, ist die GmbH & atypisch Still in der Beratungspraxis ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Ihre Einordnung als Mitunternehmerschaft verleitet mitunter dazu, sie in steuerlicher Hinsicht prinzipiell mit einer GmbH & Co. KG gleichzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung bestehen allerdings nach wie vor beachtliche Besonderheiten. Auch aus diesem Grund erscheint es nicht verwunderlich, dass die steuerliche Betreuung atypisch stiller Gesellschaften in der Beratungspraxis Probleme bereitet. Der Autor arbeitet den Status Quo der Ertragsbesteuerung einer GmbH & atypisch Still in Rechtsprechung und Literatur heraus. Da deren steuerliche Anerkennung eine zuvor zivilrechtlich wirksam vereinbarte stille Gesellschaft erfordert, wird zunächst die Stellung der GmbH & atypisch Still in Gesellschafts- und Handelsrecht dargestellt. Neben der ertragsteuerlichen Behandlung laufender Geschäftsvorgänge werden anschließend Sonderthemen sowie verfahrensrechtliche Fragen erörtert. Der letzte Teil zeigt Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Gründung und Beendigung auf und beschreibt deren steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den atypisch still Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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GmbH-Recht im Nationalsozialismus.

GmbH-Recht im Nationalsozialismus. von Stupp,  Matthias
Von dem Bestreben geleitet, die gesamte Rechtsordnung dem völkischen Denken zu unterwerfen, schuf der NS-Gesetzgeber mit dem GmbH-Gesetzesentwurf von 1939 eine Fülle von Regelungen, die wegen des Krieges niemals Gesetz wurden und bislang nicht näher untersucht sind. In den Reformbestrebungen von 1969 und 1980 griff der Gesetzgeber teilweise auf Ideen von 1939 zurück, in der Meinung, der Nationalsozialismus habe zum GmbH-Recht eine sachliche Diskussion geführt. Matthias Stupp bettet den Entwurf in seine Entstehungsgeschichte ein, indem er die Entwicklungslinien des GmbH-Rechts seit 1892 und der Gesetzgebungsgeschichte seit 1933 nachzeichnet. Dabei bieten auch Verweise zur Geschichte des Aktiengesetzes von 1937 eine Hilfestellung. Im letzten Kapitel unterzieht der Autor den Entwurf sodann einer eingehenden Analyse. Als Ergebnis dieser Untersuchungen ist es möglich, nicht nur ein dem Nationalsozialismus eigenes Verständnis von einem auf völkischen Ideen aufbauenden Gesellschaftsrecht insgesamt nachzuzeichnen, sondern auch, die vordergründig vorhandene "sachliche Neutralität" des Entwurfs von 1939 zu widerlegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Buchführung in gemeinnützigen Vereinen

Buchführung in gemeinnützigen Vereinen von Thie,  Bernhard
So haben Sie die Vereinsbuchführung sicher im Griff! Sie sind für das Rechnungswesen in gemeinnützigen Vereinen verantwortlich? Dann unterstützt Sie dieses Handbuch – auch wenn Sie weder Kenntnisse im Gemeinnützigkeitsrecht noch Erfahrung in der Anwendung von Spezialkontenrahmen haben. Es vermittelt das notwendige Wissen, insbesondere über Besonderheiten im Umsatzsteuerrecht, und hilft Ihnen, die Geschäftsvorfälle gemeinnütziger Vereine steuerrechtlich zu verstehen sowie mit dem Standardkontenrahmen (SKR) 49 und dem neuen SKR 42 zu buchen. Darüber hinaus werden die typischen Einnahmen und Ausgaben eines gemeinnützigen Vereins anhand von Fallbeispielen mit Buchungsvorschlägen für beide Kontenrahmen erläutert. Der Zugriff auf ein ausführliches digitales Abc der Geschäftsvorfälle mit über 100 Schlagwörtern ist inklusive. Inhaltsverzeichnis: Teil 1: Grundzüge der Gemeinnützigkeit. 1. Einführung in die Gemeinnützigkeit. 2. Ertragsteuern und die vier Sphären. 3. Umsatzsteuer. 4. Rechenschafts- und Aufzeichnungspflichten. 5. Gewinnermittlungsarten. 6. Kontenrahmen für Vereine, Stiftungen und gGmbHs. Teil 2: Typische Sachverhalte. 1. Mitgliedsbeiträge. 2. Zuschüsse. 3. Spenden. 4. Sponsoring. 5. Veranstaltungen. 6. Vermietung und Verpachtung. 7. Aufwand. 8. Vergütungen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. 9. Bewirtung der Mitglieder, Geschenke und Vereinsarbeit. 10. Sachanlagen (Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens). 11. Reingewinnschätzung. Teil 3: Mittelverwendung und Rücklagen. 1. Zeitnahe Mittelverwendung. 2. Rücklagen. 3. Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Gebot zeitnaher Mittelverwendung. 4. Mittelverwendungsrechnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die mangelnde Bedeutung mitgliedschaftlicher Treupflichten im Willensbildungsprozeß der GmbH.

Die mangelnde Bedeutung mitgliedschaftlicher Treupflichten im Willensbildungsprozeß der GmbH. von Seidel,  Wolfgang
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Willensbildung in der GmbH durch die Gesellschafter, dem Ausgleich der dabei auftretenden Kollisionen von Interessen der GmbH und einzelner Gesellschafter. Es wird aufgezeigt, daß die Begrenzung der gesellschafterlichen Stimmrechtsmacht durch Treupflichten nicht geeignet ist, ein richtiges Willensbildungsergebnis zu gewährleisten. Eine Treubindung des mitgliedschaftlichen Stimmrechts kommt ohnehin nicht in jeder Interessenkollision in Betracht. Es gibt vorrangige Rechtsbehelfe, die zu Beginn der Untersuchung näher dargestellt werden. Ein zweiter Teil beschäftigt sich mit der Gewichtung der kollidierenden Belange von GmbH und Gesellschaftern bei verschiedenen Beschlußgegenständen. Diese läßt sich zwar aus Gesetz oder Satzung, nicht jedoch unmittelbar aus der Treupflicht ableiten. Schließlich wird auf die allgemeinen Rechtsgrundlagen der Wertung einer Stimmabgabe als richtig oder falsch eingegangen und erläutert, daß die Treupflicht diesen gegenüber keine Konkretisierung bedeutet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. 3: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. 3: Gesellschaft mit beschränkter Haftung von Bachmann,  Gregor, Bernauer,  Eva-Maria, Böhm,  Nicolas, Breier,  Andreas, Busch,  Stephan, Diekmann,  Hans, Eickelberg,  Jan Martin, Fronhöfer,  Michael, Geibel,  Stefan J., Grziwotz,  Herbert, Gummert,  Hans, Habighorst,  Oliver, Heidinger,  Andreas, Heiser,  Kristian J., Jasper,  Dieter, Jasper,  Ute, Kiefner,  Alexander, Knaier,  Ralf, Kort,  Michael, Kötteritzsch,  Axel, Kraus,  Martin, Lenz,  Tobias, Marquardt,  Michael, Mayer,  Dieter, Möller,  Christian, Oberle,  Thomas, Rieß,  Peter, Schalk,  Elisabeth, Vocke,  Christian, Wegmann,  Bernd, Weiler,  Simon, Weitbrecht,  Cornelius, Wicke,  Hartmut, Wobst,  Felix, Wolff,  Reinmar
Zum Werk Seit über 30 Jahren setzt das nun neunbändige Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Qualitätsmaßstäbe. Es zeichnet sich durch seine gründliche, ebenso anwendungsnahe wie wissenschaftlich fundierte Darstellungsweise aus. InhaltEinführungDie Entstehung der GesellschaftVorgründungsgesellschaft und VorgesellschaftDie GmbH-SatzungDer GeschäftsanteilDie Rechtsstellung des GesellschaftersDie GesellschafterversammlungDer GeschäftsführerAufsichtsrat und sonstige OrganeFinanzierungs- und KapitalmaßnahmenRechnungslegung und GewinnverwendungSteuernAuflösung und AbwicklungVergleich, Insolvenz und SanierungKonzernrechtUmwandlungsrechtInternationales und Europäisches Gesellschaftsrecht Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellunghöchste Kompetenz dank erfahrener Autorinnen und Autoren aus allen relevanten Berufsgruppengründliche Mitberücksichtigung des Steuerrechts Zur Neuauflage Die 6. Auflage berücksichtigt neben einer Fülle neuer Rechtsprechung u.a. das SanInsFoG (mit StaRUG), das DiRUG, das VerSanG, das MoPeG (RegE), die Reform des Löschungsrechts, das FüPoG II, das CoViD-AbmilderungsG, den Hinweisgeberschutz und das Tranparenz-Register. Zielgruppe Für die Praxis des Wirtschaftsrechts, insbesondere Rechtsanwaltschaft, Notariat, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, GmbH-Gesellschafterkreis und GmbH-Geschäftsführung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Untreueschutz der Vor-GmbH vor einverständlichen Schädigungen.

Der Untreueschutz der Vor-GmbH vor einverständlichen Schädigungen. von Hentschke,  Helmar
Gründungsgesellschafter einer Vor-GmbH erkennen häufig schon im Gründungsstadium, daß die schon begonnene Geschäftstätigkeit nicht die erhofften Früchte trägt. Es liegt deshalb der Gedanke der Gründer nahe, die eingebrachten Stammeinlagen wieder wertmäßig in das eigene Vermögen zurückzuführen. Solche Verlagerungen aus dem Vermögen der Vor-GmbH werden jedoch weder durch die zivilrechtliche Haftung von Gründern oder Geschäftsführern kompensiert noch durch die Insolvenzdelikte im engeren Sinne strafrechtlich sanktioniert. Die naheliegende Anwendbarkeit des § 266 StGB auf einverständliche Schädigung des Vermögens der Vor-GmbH lehnt die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur jedoch einhellig ab. Ziel der Untersuchung ist die Widerlegung dieser Auffassung, da nur die Anwendung des Untreuetatbestandes gemäß § 266 StGB einen Schutz des Vermögens der Vor-GmbH und einen reflexartigen Gläubigerschutz vor diesen Manipulationen bietet. Auf der Grundlage der Voraussetzungen der GmbH-rechtlichen Untreue bei der eingetragenen GmbH werden die Vorgaben für den Untreueschutz der Vor-GmbH vor einverständlichen Schädigungen untersucht. Taugliche Täter sind dabei sowohl der Geschäftsführer als auch die Gesellschafter, da diese vermögensbetreuungspflichtig sind. Maßgeblich für die Anwendbarkeit des § 266 StGB sind die Begründung der Vermögensträgerschaft und die Anerkennung eigenständiger Vermögensinteressen. Für die Begründung der Vermögensträgerschaft der Vor-GmbH kann jedoch nicht wie bei der eingetragenen Gesellschaft auf die Rechtspersönlichkeit zurückgegriffen werden, da die Vor-GmbH nicht über eine solche verfügt. Für die Zuordnung des Vermögens im Rahmen des § 266 StGB genügt aber die Einordnung als Rechtsträger, der als Körperschaft strukturiert ist. Diese Anforderungen erfüllt die Vor-GmbH. Die eigenständigen Vermögensinteressen der Vor-GmbH werden wie bei der eingetragenen GmbH durch die Kapitalerhaltungsvorschrift des § 30 Abs. 1 GmbHG repräsentiert, die zugleich die Dispositionsbefugnis der Gesellschaftergesamtheit im Umgang mit dem Vermögen der Vor-GmbH beschränkt. § 30 Abs. 1 GmbHG läßt sich zwar nur analog auf die Vor-GmbH anwenden, diese Analogie ist aber zulässig, da sie nicht in den Anwendungsbereich des Analogieverbotes gemäß Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB fällt. Als geschütztes Vermögenssubjekt wird ferner die Einmann-Vor-GmbH angesehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beendigung der Organstellung von Geschäftsleitern im deutschen und polnischen Kapitalgesellschaftsrecht

Die Beendigung der Organstellung von Geschäftsleitern im deutschen und polnischen Kapitalgesellschaftsrecht von Feind,  Robert
Sowohl in der deutschen als auch polnischen Rechtsordnung sind mit der Stellung als Geschäftsführer bzw. Vorstand einer Kapitalgesellschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden. So kommt es bei bestimmten Schadensersatzansprüchen und Straftaten darauf an, ob die betroffene Person zum maßgeblichen Zeitpunkt Geschäftsführer bzw. Vorstand ist. Umso wichtiger ist die Kenntnis der Modalitäten und des genauen Zeitpunkts der Beendigung ihrer Organstellung.°°Abberufung, Aufhebung oder Amtsniederlegung: Robert Feind untersucht im deutsch-polnischen Rechtsvergleich die zahlreichen Maßnahmen und Umstände, die zur Beendigung der Organstellung von Geschäftsleitern führen. Exkurse zu Rechtssetzungsinitiativen auf europäischer Ebene ergänzen die Untersuchung. Angesichts der normativen Unzulänglichkeiten in beiden Rechtsordnungen schließt der Autor mit konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Anwendung der Strafvorschriften des GmbH-Rechts auf faktische Geschäftsführer.

Die Anwendung der Strafvorschriften des GmbH-Rechts auf faktische Geschäftsführer. von Montag,  Hans Dieter
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessanten Frage, inwieweit faktische Geschäftsführer Normadressaten der sogenannten Geschäftsführerdelikte des GmbHG sein können, sich also etwa wegen Konkursverschleppung strafbar machen können. In einer äußerst umstrittenen höchstrichterlichen Rechtsprechung werden kriminalpolitische Erwägungen in den Vordergrund gestellt und Personen mit der faktischen Stellung eines Geschäftsführers grundsätzlich in den Adressatenkreis der Organdeklikte einbezogen. Zur näheren Bestimmung einer solchen Position im Unternehmen ist aber lediglich eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen ergangen, so daß in der Rechtspraxis die genauen Grenzen des persönlichen Geltungsbereiches der Normen kaum mehr erkennbar sind. Wann also bleibt es bei erlaubter Einflußnahme auf die Gesellschaft und wann liegt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit als faktisches Gesellschaftsorgan vor? An dieser verfassungsrechtlich bedenklichen Unsicherheit über die Reichweite der Strafdrohung setzt auch die Kritik des Schrifttums an, ohne allerdings überzeugende Alternativen zu bieten. Die vorliegende Arbeit beleuchtet nach einer umfassenden Analyse der einschlägigen Rechtsprechung eingehend diese Kritik. Anhand ausgewählter Beispielsfälle werden dabei jeweils die Folgen der einzelnen Meinungen und alternativen Lösungen für die praktische Rechtsanwendung verdeutlicht. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor schließlich einen Katalog von Wertungskriterien, die eine randscharfe und überprüfbare Bestimmung des potentiellen Täterkreises und damit eine den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechende, gleichwohl aber praxisgerechte Lösung ermöglichen sollen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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