Die Verständigung im Jugendstrafverfahren: Grundlagen, Grenzen und Leitlinien

Die Verständigung im Jugendstrafverfahren: Grundlagen, Grenzen und Leitlinien von Haasis,  Laurin Johannes
Verständigungen beschäftigen die Strafprozessrechtswissenschaft schon seit vielen Jahrzehnten. Dabei werden die Diskussionen über ein solch konsensuales Element im traditionell inquisitorisch-kontradiktorischen Strafprozess naturgemäß sehr kontrovers geführt. Nicht erst seit Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes im Jahre 2009 und einer wegweisenden Entscheidung des BVerfG im Jahre 2013 sind Verständigungen aus dem prozessualen Alltag nicht mehr wegzudenken. Als zentrale Vorschrift erlaubt § 257c StPO Verständigungen zwischen den Verfahrensbeteiligten unter bestimmten Voraussetzungen und in geeigneten Fällen. In das JGG wurde eine entsprechende Regelung gerade nicht implementiert. Einer möglichen Anwendung des § 257c StPO über die Verweisungsnorm des § 2 Abs. 2 JGG wird – meist unter Verweis auf den im Jugendstrafrecht vorherrschenden Erziehungsgedanken – ganz überwiegend mit Skepsis begegnet. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses geboten erscheint und unternimmt den Versuch, mehr Transparenz bei der Frage der Zulässigkeit von Verständigungen im Jugendstrafverfahren zu schaffen.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Observationen in der Sozialversicherung

Observationen in der Sozialversicherung von Mouttet,  Lucien
Gegenstand der Dissertation ist die neue gesetzliche Grundlage zu Observationen in der Sozialversicherung. Nach einer Übersicht über die Grundlagen und die Entwicklung der Überwachungstätigkeit in der Schweiz folgt eine systematische Analyse der Observationsbestimmungen im ATSG und in der ATSV. Da es sich bei den Observationsregelungen um gänzlich neue Gesetzesbestimmungen handelt, wird im Rahmen der Inhaltsermittlung vorwiegend auf die Materialien zum Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen. Parallel dazu wird auch auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts eingegangen. Dabei werden insbesondere die Schwierigkeiten, welche mit der neuen Gesetzesgrundlage einhergehen, aufgezeigt. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet der Autor sodann einen Gesetzesvorschlag de lege ferenda, welcher allen Anforderungen des EGMR an eine Observationsnorm für die Überwachungstätigkeit im Sozialversicherungsrecht genügt.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Observationen in der Sozialversicherung

Observationen in der Sozialversicherung von Mouttet,  Lucien
Gegenstand der Dissertation ist die neue gesetzliche Grundlage zu Observationen in der Sozialversicherung. Nach einer Übersicht über die Grundlagen und die Entwicklung der Überwachungstätigkeit in der Schweiz folgt eine systematische Analyse der Observationsbestimmungen im ATSG und in der ATSV. Da es sich bei den Observationsregelungen um gänzlich neue Gesetzesbestimmungen handelt, wird im Rahmen der Inhaltsermittlung vorwiegend auf die Materialien zum Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen. Parallel dazu wird auch auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts eingegangen. Dabei werden insbesondere die Schwierigkeiten, welche mit der neuen Gesetzesgrundlage einhergehen, aufgezeigt. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet der Autor sodann einen Gesetzesvorschlag de lege ferenda, welcher allen Anforderungen des EGMR an eine Observationsnorm für die Überwachungstätigkeit im Sozialversicherungsrecht genügt.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Observationen in der Sozialversicherung

Observationen in der Sozialversicherung von Mouttet,  Lucien
Gegenstand der Dissertation ist die neue gesetzliche Grundlage zu Observationen in der Sozialversicherung. Nach einer Übersicht über die Grundlagen und die Entwicklung der Überwachungstätigkeit in der Schweiz folgt eine systematische Analyse der Observationsbestimmungen im ATSG und in der ATSV. Da es sich bei den Observationsregelungen um gänzlich neue Gesetzesbestimmungen handelt, wird im Rahmen der Inhaltsermittlung vorwiegend auf die Materialien zum Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen. Parallel dazu wird auch auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts eingegangen. Dabei werden insbesondere die Schwierigkeiten, welche mit der neuen Gesetzesgrundlage einhergehen, aufgezeigt. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet der Autor sodann einen Gesetzesvorschlag de lege ferenda, welcher allen Anforderungen des EGMR an eine Observationsnorm für die Überwachungstätigkeit im Sozialversicherungsrecht genügt.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Observationen in der Sozialversicherung

Observationen in der Sozialversicherung von Mouttet,  Lucien
Gegenstand der Dissertation ist die neue gesetzliche Grundlage zu Observationen in der Sozialversicherung. Nach einer Übersicht über die Grundlagen und die Entwicklung der Überwachungstätigkeit in der Schweiz folgt eine systematische Analyse der Observationsbestimmungen im ATSG und in der ATSV. Da es sich bei den Observationsregelungen um gänzlich neue Gesetzesbestimmungen handelt, wird im Rahmen der Inhaltsermittlung vorwiegend auf die Materialien zum Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen. Parallel dazu wird auch auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts eingegangen. Dabei werden insbesondere die Schwierigkeiten, welche mit der neuen Gesetzesgrundlage einhergehen, aufgezeigt. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet der Autor sodann einen Gesetzesvorschlag de lege ferenda, welcher allen Anforderungen des EGMR an eine Observationsnorm für die Überwachungstätigkeit im Sozialversicherungsrecht genügt.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Bleiberecht für Opfer von Hasskriminalität

Bleiberecht für Opfer von Hasskriminalität von Herker,  Simon
Wie muss der Staat Opferschutz im Migrationsrecht gestalten? Um rechtsdogmatische Fragestellungen zum Aufenthaltsrecht Betroffener von Hasskriminalität zu beantworten, bedient sich die vorliegende Untersuchung auch sozialwissenschaftlicher und viktimologischer Erkenntnisse. Der hybriden Rechtsmaterie wird durch die Analyse europa- und völkerrechtlicher Vorgaben sowie des deutschen Verfassungs-, Verwaltungs- und Straf(verfahrens)rechts Rechnung getragen. Darüber hinaus wird die Verwaltungspraxis in der Bundesrepublik empirisch untersucht. Deutlich wird der Bedarf einer Reform zur Klarstellung der aufenthaltsrechtlichen Position für Betroffene von Hasskriminalität. Die Arbeit schließt mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zulässigkeit der Vorbereitung von Zeugen

Zulässigkeit der Vorbereitung von Zeugen von Ulc,  Simon
Die Vorbereitung von Zeugen auf einen Strafprozess ist in der Praxis gang und gäbe. Der Zeuge kann sich nicht nur selbstständig auf den Prozess vorbereiten, indem er zum Beispiel eigene Unterlagen konsultiert, sondern er ist häufig auch der Beeinflussung Dritter ausgesetzt. Insbesondere der Verteidiger des Beschuldigten kann ein Interesse daran haben, den Zeugen auf eine Hauptverhandlung so vorzubereiten, dass dies im Interesse seines Mandanten liegt. Dasselbe gilt auch für andere Prozessbeteiligte, wie den Zeugenbeistand oder die Staatsanwaltschaft. Der Autor untersucht, inwieweit es für die verschiedenen Prozessbeteiligten zulässig ist, den Zeugen systematisch auf eine Verhandlung vorzubereiten. Vorab stellt der Autor dar, inwieweit der Verteidiger ein Recht oder gar eine Pflicht hat eigene Ermittlungen anzustellen. Anschließend werden die verschiedenen Rechte und Pflichten, die einen Zeugen im Strafprozess treffen, behandelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, ob den Zeugen eine generelle Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage trifft und woraus sich eine solche Pflicht gegebenenfalls ableiten lässt. Ein wesentlicher Teil des Buches beschäftigt sich mit den verschiedenen Anforderungen und Grenzen, die sowohl das materielle Strafrecht als auch das Strafprozessrecht an die Vorbereitung von Zeugen stellen. Es werden verschiedene Vorbereitungsmethoden dargestellt und auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Beispielsweise wird der Frage nachgegangen, ob der Verteidiger den Zeugen dazu anhalten darf, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder inwieweit der Verteidiger Einfluss auf den tatsächlichen Inhalt einer Zeugenaussage nehmen darf. Beleuchtet wird dabei auch, ob das Anbieten von Geldzahlungen oder die Gewährung sonstiger Vorteile für eine Zeugnisverweigerung oder die Rücknahme eines Strafantrags zulässig sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird mit der Vorbereitung durch andere Prozessbeteiligte, der des Zeugenbeistands, der Staatsanwaltschaft und der psychosozialen Prozessbegleitung verglichen. Das Werk schließt mit der Unterbreitung eines Reformvorschlages, der das Recht des Verteidigers auf eigene Ermittlungen und die Erstattung notwendiger Auslagen regeln soll, unter anderem mit dem Ziel, die Akzeptanz von eigenen Ermittlungen des Verteidigers in der Praxis zu erhöhen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das Adhäsionsverfahren

Das Adhäsionsverfahren von Klus,  Gabriel
Das Buch befasst sich mit dem Adhäsionsverfahren, genauer: mit dessen praktischer Bedeutungsarmut. Kern der rechtspolitischen Studie ist die Entwicklung eines alternativen Gesetzesvorschlags zur Belebung des Verfahrens. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass das Adhäsionsverfahren so gut wie keine praktische Rolle spielt. Hierfür sind nach Auffassung des Verfassers drei Ursachen maßgeblich: es werden zu wenige Adhäsionsanträge gestellt, die Strafrichterschaft sieht zu häufig von der Bescheidung der (seltenen) Adhäsionsanträge ab, und Adhäsionssprüche sind allein in Strafurteilen erlaubt, nicht in Strafbefehlen. Ausgehend von den vom Verfasser ausgemachten Ursachen für die mangelnde praktische Relevanz des Adhäsionsverfahrens wird ein alternatives Konzept entwickelt: Die Strafgerichte sollen künftig von Amts wegen in möglichst jedem verurteilenden Strafurteil ebenso wie in jedem Strafbefehl feststellen, ob durch die abgeurteilte Straftat Schadensersatzansprüche des Straftatopfers gegen den Straftäter entstanden sind. Anspruchshöhe, -durchsetzbarkeit und -untergang sollen von den Zivilgerichten behandelt werden und nicht länger Gegenstand des Strafprozesses sein. Die Strafgerichte können auf der Grundlage des für ihr Strafurteil ermittelten Sachverhalts nahezu in jedem Fall mit minimalem zusätzlichen Aufwand feststellen, ob durch die Straftat Schadensersatzansprüche entstanden sind. Denn die Begehung von Straftaten und die Entstehung deliktsrechtlicher Ansprüche gehen regelmäßig miteinander einher. Während die Strafprozesse durch die Feststellung der Entstehung von Schadensersatzansprüchen also kaum merklich verzögert werden, können die Zivilgerichte in anschließenden Zivilprozessen auf diese strafgerichtliche Feststellung zugreifen und sich (aufwändige) Beweisaufnahmen zum Anspruchsgrund, also eine Wiederholung der strafprozessualen Beweisaufnahme, ersparen. Dies führt per Saldo zu einer Entlastung des Justizapparats.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerentwerfern im System des Immaterialgüterrechts

Die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerentwerfern im System des Immaterialgüterrechts von Gardewin,  Jens
Design sells – vor allem unter funktional gleich ausgestatteten Produkten wird innovatives Produktdesign zu dem entscheidenden Absatzfaktor. Doch welchen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg genießen diejenigen, die für die Gestaltung eines Produktes verantwortlich sind? Während schöpferisch tätige Arbeitnehmer für patent- oder urheberrechtsschutzfähige Arbeitsergebnisse gesetzliche Sondervergütungsansprüche geltend machen können, geht das Recht an designschutzfähigen Arbeitsergebnissen regelmäßig sondervergütungsfrei auf den Arbeitgeber über. Der Band analysiert diese gegenwärtige vergütungsrechtliche Behandlung schöpferisch tätiger Arbeitnehmer im System des Immaterialgüterrechts und mündet in einem konkreten Gesetzesvorschlag zur Einführung eines Sondervergütungsanspruches im Designgesetz.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Meine unpfändbare Wohnung

Meine unpfändbare Wohnung von Puchstein,  Klaus Ernst Paul
Vom 6. Lebensjahr an wuchs der Autor in einem „unpfändbaren“ Haus auf, das seine Eltern ohne Eigenkapital vom Staat finanziert bekamen. Das war nach dem 2. Weltkrieg 1954 für die Flüchtlingsfamilie die wichtigste Starthilfe. „Die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner soll künftig auf Grundsicherung angewiesen sein. Was ist das für ein Armutszeugnis für unsere wohlhabende Gesellschaft?“ fragt er. Von Armut betroffen oder bedroht sind auch Alleinerziehende, Behinderte, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte mit Zeitverträgen, Arbeitslose und alle, bei denen die Wohnkosten über einem Drittel des Nettolohns liegen. Alle wissen, dass wir dringend bezahlbaren, barrierefreien und sicheren Wohnraum lebenslang brauchen. „Wie können wir der Armutsfalle und steigenden Wohnkosten entkommen?“ Diese zentrale Frage für die Gesellschaft und die Behörden beantwortet der Autor mit seiner Forderung nach einem Gesetz für ‚unpfändbare Wohnungen‘ nach dem Muster von 1954.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Teilzeiteigentum an Ferienwohnungen

Teilzeiteigentum an Ferienwohnungen von Kohlhepp,  Kay H.
Die vorliegende Abhandlung untersucht das Teilzeiteigentum an Ferienwohnungen, das international unter dem Begriff «Timesharing» bekannt geworden ist. Durch eine Nutzungsteilung ermöglicht Timesharing einer Vielzahl von Berechtigten alljährlich den Alleinbesitz an einer Ferienwohnung für eine festgelegte Zeitspanne. Zunächst werden Geschichte, Funktion und wirtschaftliche Situation des Timesharing dargestellt. Es folgt eine Untersuchung des US-amerikanischen, französischen und belgischen Rechts, woran ein rechtsvergleichender Teil sowie eine Auseinandersetzung mit dem bestehenden deutschen Recht anschliessen. Abschliessend wird vorgeschlagen, das deutsche Wohnungseigentumsgesetz durch einen Abschnitt «Teilzeiteigentum» zu ergänzen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die strafgesetzliche Regelung der Sterbehilfe

Die strafgesetzliche Regelung der Sterbehilfe von Raske-Al-Hammoud,  Kristina
Seit die moderne Medizin in der Lage ist, den Todeseintritt durch die künstliche Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen hinauszuzögern, stehen Ärzte mehr denn je zuvor in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Tötungsverbot und der Pflicht zur Lebenserhaltung einerseits und der Pflicht, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu respektieren andererseits. Patienten fürchten eine Sterbens- und Leidensverlängerung, hervorgerufen durch intensivmedizinische Übertherapien, Ärzte hingegen eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts durch Strafgerichte. Darüber, welche Rechte im Zeitalter der modernen Hochleistungsmedizin der Patient am Ende seines Lebens, sei es schicksalshaft oder selbst herbeigeführt, noch hat, und wann die ärztliche Behandlungspflicht ihre Grenzen findet, auch wenn es um den Erhalt von Leben geht, wird fast seit einem halben Jahrhundert diskutiert. Rechtssicherheit gibt es kaum, eine strafgesetzliche Regelung existiert nicht. Die Rechtsprechung hat zwar versucht, in wichtigen Grundfragen eine Klärung herbeizuführen. Dass ihr dies aber letztendlich nicht gelungen ist, zeigt die widersprüchliche Entscheidungspraxis des BGH. Vor diesem Hintergrund verdichtet sich die aufgeworfene Problematik zu der Einschätzung, dass es in erster Linie die Unsicherheit über den Umfang strafrechtlich erlaubter Sterbehilfe bzw. es die vielfach irrationale Furcht vor strafrechtlicher Verfolgung ist, die sich in der Praxis als Hindernis für ein selbstbestimmtes und möglichst leidensfreies Sterben auswirkt. Aus diesem Grunde steht im Mittelpunkt der Untersuchung die Frage, ob es einer strafgesetzlichen Regelung der Sterbehilfe bedarf und wie sie ausgestaltet werden sollte, um für Ärzte, Patienten und Angehörige gleichermaßen ein transparentes und praktikables System zu schaffen, nach dem die strafrechtliche Beurteilung der betreffenden Lebenssachverhalte sachgerecht und widerspruchsfrei gestaltet werden kann. Ausgangspunkt ist zum einen eine eigene empirische Untersuchung, die den tatsächlichen Ursachen für die Unsicherheit im Zusammenhang mit Sterbehilfe in Krankenhäusern nachgeht und zum anderen eine dogmatische Konzeptionen zur straffreien Sterbehilfe, deren Basis zwei von Strafrechtswissenschaftlern vorgelegte "alternative" Gesetzesentwürfe aus den Jahren 1986 und 2005 bilden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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