Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht von Bitter,  Georg, Heim,  Sebastian
Dieses Werk behandelt den Pflichtstoff des Gesellschaftsrechts und stößt darüber hinaus in den Wahlfachbereich vor. Behandelt werden: Das Werk ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil stellt den Stoff systematisch und mit Beispielen veranschaulicht dar. Der zweite Teil wiederholt die wesentlichen Inhalte anhand konkreter, vollständig gutachtlich aufbereiteter Fälle mit Lösungen und dient gleichzeitig der Vertiefung. Die zum 1.1.2024 in Kraft tretende Reform durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist bereits vollständig berücksichtigt. Professor Dr. Georg Bitter ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht an der Universität Mannheim. Dr. Sebastian Heim, M.Sc. (LSE), ist Rechtsanwalt und Partner in einer internationalen und auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in München.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht von Dr. Zahn,  Andreas
Der Autor gibt mit diesem Fachbuch für Studium und Praxis einen systematischen Überblick über das nationale und europäische Wirtschaftsrecht. Im Grundlagenteil werden die Grundzüge des Völkerrechts und des nationalen Rechts sowie das Recht der Europäischen Union mit den für die Wirtschaftspraxis wichtigen Grundfreiheiten des Binnenmarkts, dem Wettbewerbs- und Kartellrecht, der Fusionskontrolle und dem Verbot staatlicher Beihilfen dargestellt. Außerdem enthält der Grundlagenteil einen Überblick über die Rechtsbereiche des nationalen privaten Wirtschaftsrechts und führt in die Rechtsanwendung der Gesetze nach der juristischen Methodenlehre ein. Das Allgemeine Privatrecht wird im zweiten Teil mit dem BGB-AT, Schuld- und Sachenrecht beschrieben. Es umfasst die Rechtsgeschäftslehre und schuldrechtlichen Regeln über Verträge, die typischen Verträge wie Kauf, Darlehen, Miete, Pacht, Dienstvertrag und Werkvertrag sowie aus der Vertragspraxis Factoring, Leasing und Franchising. Neue Verbraucherschutzregeln gelten für Verträge über digitale Produkte und den Warenkauf aufgrund europäischer Richtlinien und Maßnahmen nationalen Rechts, Die Darstellung beinhaltet die Änderungen im neuen BGB-Schuldrecht sowie im UWG-Wettbewerbsrecht. Enthalten sind auch die neuen Regeln über elektronische Wertpapiere mit Eintragung in ein zentrales Register oder Kryptowertpapierregister auf Basis der Blockchain-Technologie und die künftige Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechts mit Eintragung in ein Stiftungsregister. Im Sachenrecht wird in die rechtliche Behandlung von Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen und Grundstücken sowie die beschränkt dinglichen Rechte (Mobiliar- und Grundpfandrechte) eingeführt. Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der Kaufleute und Handelsgeschäften sowie der Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Dazu erläutert der Autor im dritten Teil die Prinzipien des Handelsrechts, Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Handelsgeschäfte und Handelskauf. Zudem behandelt er die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften von ihrer Gründung bis zur Vollbeendigung mit den wichtigen Kapital- und Haftungsregeln. Erläutert wird auch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts mit den Neuregelungen (ab 2024) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des Beschlussmängelrechts bei OHG und KG. Damit erhalten Studenten und Praktiker im Bereich Recht und Wirtschaft in prägnanter Form eine Kombination aus rechtlicher Grundlagendarstellung und den einschlägigen Regeln des Wirtschaftsrechts. Praxisbeispiele und viele Abbildungen unterstützen den Anwendungsbezug.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Immobilienverkehr

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Immobilienverkehr von Baier,  Johannes
Innerhalb der letzten Dekaden durchlief die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine grundlegende Evolution. Spätestens mit der Rechtsprechungsänderung im Jahre 2001 ebnete der BGH der GbR den Weg zur selbstständigen Teilnahme am Rechtsverkehr. Seitdem im Zuge des ERVGBG im Jahre 2009 § 899a BGB eingeführt und § 47 GBO neu gefasst wurde, der in Abs. 2 nunmehr die Eintragung der Gesellschafter in das Grundbuch bei Eintragung eines Rechts für die GbR anordnet, sind mittlerweile mehr als zehn Jahre vergangen. Die Probleme, die der Gesetzgeber mit der Schaffung dieser Normen lösen wollte, tauchen nun an anderer Stelle auf. Mittlerweile ist zwar mit der Ausdehnung des Gutglaubensschutzes auf den Gesellschafterbestand ein gutgläubiger Erwerb von Immobiliarrechten erleichtert. Dafür wird das Problem auf das Kausalgeschäft verlagert: Für dieses gibt es – mangels Registerpflichtigkeit der GbR – keine Vermutung, dass die für die GbR Kontrahierenden auch tatsächlich (noch) Gesellschafter sind, dass es über sie hinaus keine weiteren Gesellschafter gibt und dass sie vertretungsbefugt sind. Der Rechtserwerb ist daher nicht abschließende kondiktionsfest. Gleichfalls bestehen prozessuale Probleme: Sowohl im Erkenntnisverfahren als auch bei der Vollstreckung in Immobiliarrechte einer GbR, ist eine Berücksichtigung von § 47 Abs. 2 GBO erforderlich, sodass faktisch das Grundbuch zu einer Art Register für GbRs mit Immobiliarrechten wird. Für Gesellschaften ohne Immobiliarrechte ist hingegen unklar, wie die jeweilige GbR verklagt werden kann, wenn die aktuell vertretungsbefugten Gesellschafter aufgrund Gesellschafterwechsels unbekannt sind und wie ein Titel, der gegen die Gesellschaft ergangen ist, dann vollstreckt werden kann. Die Dissertation erarbeitet einen Lösungsvorschlag, um die Kondiktionsfestigkeit des Rechtserwerbs von GbRs – gleich ob diese (im Grundbuch eingetragene) Immobiliarrechte innehaben oder nicht; ob es sich um eine Immobiliargeschäft oder ein anderes Rechtsgeschäft handelt – zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht von Bitter,  Georg, Heim,  Sebastian
Dieses Werk behandelt den Pflichtstoff des Gesellschaftsrechts und stößt darüber hinaus in den Wahlfachbereich vor. Behandelt werden: Das Werk ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil stellt in Form eines kompakten Lehrbuchs den Stoff systematisch und mit Beispielen veranschaulicht dar. Der zweite Teil wiederholt die wesentlichen Inhalte anhand konkreter, vollständig gutachtlich aufbereiteter Fälle mit Lösungen und dient gleichzeitig der Vertiefung. ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht an der Universität Mannheim. M.Sc. (LSE), ist Rechtsanwalt und Partner in einer internationalen und auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in München.
Aktualisiert: 2022-08-04
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Weshalb die Personengesellschaft keine Gesamthand ist

Weshalb die Personengesellschaft keine Gesamthand ist von Brodyagin,  Alexander
In dieser Arbeit geht der Verfasser der Frage nach, ob es angesichts der gesellschaftsrechtlichen Entwicklung der letzten mehr als 100 Jahre noch immer vertretbar ist, an dem Dualismus der gesellschaftsrechtlichen Verbände und der Unterscheidung zwischen den herkömmlichen juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften festzuhalten. Er geht vertiefend auf die Entwicklung der Theorien der juristischen Person und der Gesamthand ein. Die bisher für und gegen die Beibehaltung der Unterscheidung vorgebrachten Argumente werden dabei in aller Ausführlichkeit kritisch analysiert. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass alle rechtsfähigen gesellschaftsrechtlichen Verbände entgegen der bisherigen Annahme zu juristischen Personen zu erklären sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Quotale Gesellschafterhaftung

Quotale Gesellschafterhaftung von Engels,  Katharina
Im Fall einer quotalen Haftung von Gesellschaftern führen Tilgungsleistungen und Verwertungserlöse zu einem Absinken der Haftungsquoten der Gesellschafter. Dadurch wird bewirkt, dass ähnlich wie bei der Partenreederei und der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich keine Freistellungs- und Rückgriffsansprüche der Anleger untereinander bestehen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Gesellschafterhaftung für deliktische Verbindlichkeiten

Die Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Gesellschafterhaftung für deliktische Verbindlichkeiten von Hemberger,  Tobias
Der Autor untersucht die Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch die Anerkennung ihrer eigenen Rechtsfähigkeit und das Bekenntnis zu einer akzessorischen Haftung der Gesellschafter neu konzipiert wurde. Daran schließt sich die Frage, ob die Aufwertung der GbR zum selbstständigen Rechtsträger tatsächlich mit einer gesteigerten Einstandspflicht der «unschuldigen» Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Delikte ihrer Mitgesellschafter «bezahlt wird». Anhand einer umfassenden historischen und teleologischen Untersuchung stellt das Buch dar, dass eine uneingeschränkte solidarische Haftung der Mitgesellschafter im Deliktsbereich mit grundlegenden gesetzlichen Wertungen nicht vereinbar ist. Aus der als notwendig erkannten teleologischen Reduktion des § 128 HGB entwickelt der Autor ein eigenständiges Haftungsmodell nach dem Konzept einer subsidiären Ausfallhaftung, das die erkannten Wertungswidersprüche zwischen Verschuldensprinzip, Gesellschafterhaftung und Gläubigerschutz in einen angemessenen Ausgleich bringt.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Quotale Gesellschafterhaftung

Quotale Gesellschafterhaftung von Engels,  Katharina
Die Arbeit befasst sich mit der quotalen Haftung der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft, insbesondere einer Fonds-GbR. Im Fall einer betragsmäßigen Begrenzung der Haftung sind die Anleger besser gestellt als bei einer nur prozentualen Haftungsbeschränkung. Die Haftungsquoten sind stets an dem durch Tilgungsleistungen der Gesellschaft und Verwertungserlöse gesunkenen aktuellen Stand der Gesellschaftsverbindlichkeit zu bemessen. Die Gläubiger können wählen, ob sie als erstes Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen oder die Zwangsvollstreckung in das Fondsgrundstück betreiben. Befriedigt ein Gesellschafter den Gläubiger im Umfang seiner Haftungsquote an der aktuellen Verbindlichkeit, geht die Gläubigerforderung gemäß § 774 Abs. 1 S. 1 BGB analog in entsprechendem Umfang auf den Gesellschafter über. Da die quotal beschränkte Haftung der Anleger bewirkt, dass sie nur als Teilschuldner für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, bestehen ähnlich wie bei der Partenreederei und der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich keine Freistellungs- und Rückgriffsansprüche der Anleger untereinander.
Aktualisiert: 2023-04-07
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