Zerstörte Rechtskultur

Zerstörte Rechtskultur von Nöhre,  Monika
Warum erscheint die zweite Auflage des Buches „Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart“ erst 80 Jahre nach Publikation der Erstauflage 1932? Warum traf der mit der Vertreibung und Vernichtung jüdischer Juristen einhergehende Verlust der Rechtskultur Berlin härter als alle anderen deutschen Städte? Und wo nahm die Rehabilitierung der mutigen Widerstandskämpfer des gescheiterten Umsturzversuches vom 20. Juli 1944 ihren Ausgang? Antwort auf diese Fragen findet der Leser in zwei Vorträgen, die Erardo Cristoforo Rautenberg und Ingo Müller im Plenarsaal des Kammergerichts im Berliner Themenjahr 2013 mit dem Titel „Zerstörte Vielfalt“ gehalten haben. Der Kampf um das Ende der Verleumdung der mutigen Widerstandskämpfer wird eindrucksvoll in dem im Originaltext abgedruckten Plädoyer von Fritz Bauer dokumentiert, das er 1952 im sogenannten Remer-Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gehalten hat. Die Beiträge dokumentieren die vielfältigen Zerstörungen der Rechtskultur, die auf das Konto der Nationalsozialisten gehen. Gleichzeitig zeigen sie aber auch Ansätze für einen Neubeginn auf.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Motive des Handelns

Motive des Handelns von Nöhre,  Monika
Hinter jedem Tun steckt ein Motiv. Die Frage nach diesen Motiven ermöglicht neue Einsichten: Warum wandte sich Friedrich der Große im Müller-Arnold-Prozess gegen die Richter des Kammergerichts? Weshalb waren die Motive von Frauen im 18. Jahrhundert, die ihr nichteheliches Kind töteten, von Bedeutung für die Neuausrichtung des Familienrechts? Warum trägt eine Frau das Kopftuch? Und was bringt einen Menschen dazu, sich für andere einzusetzen mit dem Risiko, das eigene Leben dabei zu gefährden? In ganz unterschiedlichem Kontext und in einem weiten Bogen vom 18. bis zum heutigen 21. Jahrhundert beschäftigen sich Rainer Schröder und Fabian Schroth, Peter Scholz und Jan Philipp Reemtsma mit den Motiven des Handelns. In den im Plenarsaal des Kammergerichts im Jahr 2014 vor dem Verein „Forum Recht und Kultur im Kammergericht“ gehaltenen Vorträgen geben sie Antworten auch auf die vorstehenden Fragen. Die Gründe für die Entwicklung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten, insbesondere des – seiner Zeit weit vorauseilenden – Rechts der Nichtehelichen, werden ebenso beleuchtet wie die Frage, welche Gründe es neben der religiösen Überzeugung für muslimische Glaubensangehörige gibt, um bestimmte Belange durchzusetzen. In fast philosophischer Weise schließlich geht es um die Frage, was der Mensch ist und was er sein kann, gerade wenn er ohne Motiv – weil für ihn selbstverständlich – gehandelt hat.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Kammergerichtspräsident Dr. Georg Strucksberg

Kammergerichtspräsident Dr. Georg Strucksberg von Kipp,  Jürgen
Am 16. Juli 1955 geht beim Senator für Inneres des Landes Berlin das Schreiben eines Kollegen aus dem Senat von Berlin, nämlich des Senators für Volksbildung Professor Dr. Tiburtius, vom selben Tage ein. Darin heißt es auszugsweise: „Ich erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Vorfall zu richten: In der Verwaltungsstreitsache des Professors der Hochschule für Musik Berlin Theodor J. gegen meine Verwaltung hat am 14. dieses Monats eine Verhandlung vor dem 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts stattgefunden. In dieser Verhandlung hat der Senatspräsident im Hinblick auf die dem Senat vorliegenden Akten meiner Verwaltung wörtlich erklärt: „Irgendein Idiot hat da geschrieben ….“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich die Beamten meiner Verwaltung gegen eine so grobe Beleidigung, zumal sie in einer öffentlichen Sitzung gerade eines Senats des Oberverwaltungsgerichts ausgesprochen ist, in Schutz nehmen muss. Ich darf Sie daher bitten, eine Untersuchung zu veranlassen. Ich darf ferner darauf hinweisen, dass die mit wenigen Sätzen angedeutete Urteilsbegründung des Vorsitzenden in der nachdrücklich betonten und von der Presse übernommenen Feststellung gipfelte, es sei ihm unverständlich, wie die Senatsverwaltung für Volksbildung einen völlig unaufgeklärten Fall durch die Instanzen hätte treiben können.“ Der Innensenator reicht dieses Schreiben unverzüglich an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin weiter, dem nach dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 8. Januar 1951 die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts obliegt. Es ist unschwer zu erraten, dass der Name jenes Vorsitzenden des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin Dr. Georg Strucksberg lautete. Was hat Dr. Strucksberg, der im Juli 1955 bereits 71 Jahre alt war, in das beschriebene Amt des Oberverwaltungsgerichts Berlin gebracht?
Aktualisiert: 2023-05-12
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Kammergerichtspräsident Dr. Georg Strucksberg

Kammergerichtspräsident Dr. Georg Strucksberg von Kipp,  Jürgen
Am 16. Juli 1955 geht beim Senator für Inneres des Landes Berlin das Schreiben eines Kollegen aus dem Senat von Berlin, nämlich des Senators für Volksbildung Professor Dr. Tiburtius, vom selben Tage ein. Darin heißt es auszugsweise: „Ich erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Vorfall zu richten: In der Verwaltungsstreitsache des Professors der Hochschule für Musik Berlin Theodor J. gegen meine Verwaltung hat am 14. dieses Monats eine Verhandlung vor dem 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts stattgefunden. In dieser Verhandlung hat der Senatspräsident im Hinblick auf die dem Senat vorliegenden Akten meiner Verwaltung wörtlich erklärt: „Irgendein Idiot hat da geschrieben ….“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich die Beamten meiner Verwaltung gegen eine so grobe Beleidigung, zumal sie in einer öffentlichen Sitzung gerade eines Senats des Oberverwaltungsgerichts ausgesprochen ist, in Schutz nehmen muss. Ich darf Sie daher bitten, eine Untersuchung zu veranlassen. Ich darf ferner darauf hinweisen, dass die mit wenigen Sätzen angedeutete Urteilsbegründung des Vorsitzenden in der nachdrücklich betonten und von der Presse übernommenen Feststellung gipfelte, es sei ihm unverständlich, wie die Senatsverwaltung für Volksbildung einen völlig unaufgeklärten Fall durch die Instanzen hätte treiben können.“ Der Innensenator reicht dieses Schreiben unverzüglich an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin weiter, dem nach dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 8. Januar 1951 die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts obliegt. Es ist unschwer zu erraten, dass der Name jenes Vorsitzenden des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin Dr. Georg Strucksberg lautete. Was hat Dr. Strucksberg, der im Juli 1955 bereits 71 Jahre alt war, in das beschriebene Amt des Oberverwaltungsgerichts Berlin gebracht?
Aktualisiert: 2020-01-01
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Zerstörte Rechtskultur

Zerstörte Rechtskultur von Nöhre,  Monika
Warum erscheint die zweite Auflage des Buches „Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart“ erst 80 Jahre nach Publikation der Erstauflage 1932? Warum traf der mit der Vertreibung und Vernichtung jüdischer Juristen einhergehende Verlust der Rechtskultur Berlin härter als alle anderen deutschen Städte? Und wo nahm die Rehabilitierung der mutigen Widerstandskämpfer des gescheiterten Umsturzversuches vom 20. Juli 1944 ihren Ausgang? Antwort auf diese Fragen findet der Leser in zwei Vorträgen, die Erardo Cristoforo Rautenberg und Ingo Müller im Plenarsaal des Kammergerichts im Berliner Themenjahr 2013 mit dem Titel „Zerstörte Vielfalt“ gehalten haben. Der Kampf um das Ende der Verleumdung der mutigen Widerstandskämpfer wird eindrucksvoll in dem im Originaltext abgedruckten Plädoyer von Fritz Bauer dokumentiert, das er 1952 im sogenannten Remer-Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gehalten hat. Die Beiträge dokumentieren die vielfältigen Zerstörungen der Rechtskultur, die auf das Konto der Nationalsozialisten gehen. Gleichzeitig zeigen sie aber auch Ansätze für einen Neubeginn auf.
Aktualisiert: 2016-11-30
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Lebenswege und Rechtswege

Lebenswege und Rechtswege von Nöhre,  Monika
Warum wurde ein Kammergerichtspräsident beim Verlassen des Gerichtsgebäudes festgenommen? Was führte dazu, dass Hitler seine Zeugenvernehmung am 8. Mai 1931 im Kriminalgericht Moabit immer als Blamage in Erinnerung blieb? Warum darf das Kammergerichtsgebäude am Kleistpark in Berlin-Schöneberg beanspruchen, die Wiege der internationalen Strafgerichtsbarkeit gewesen zu sein? Und wie war es um das Demokratieverständnis eines deutschen Juristen bestellt, der als Richter und hoher Ministerialbeamter in Diensten des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und des Dritten Reiches stand? Antwort auf diese Fragen findet der Leser in vier Vorträgen, die Klaus Kastner, Jürgen Kipp und Christoph Mauntel im Plenarsaal des Kammergerichts vor dem Verein „Forum Recht und Kultur im Kammergericht“ gehalten haben. Die Vortragstexte verknüpfen die Lebensgeschichten der Beteiligten mit der Justizgeschichte im Berlin des Zwanzigsten Jahrhunderts. Fundamentale Brüche werden dabei ebenso sichtbar wie Weichenstellungen für zukunftsgerichtete „Rechtswege“.
Aktualisiert: 2016-11-30
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Kammergerichtspräsident Dr. Georg Strucksberg

Kammergerichtspräsident Dr. Georg Strucksberg von Kipp,  Jürgen
Am 16. Juli 1955 geht beim Senator für Inneres des Landes Berlin das Schreiben eines Kollegen aus dem Senat von Berlin, nämlich des Senators für Volksbildung Professor Dr. Tiburtius, vom selben Tage ein. Darin heißt es auszugsweise: „Ich erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Vorfall zu richten: In der Verwaltungsstreitsache des Professors der Hochschule für Musik Berlin Theodor J. gegen meine Verwaltung hat am 14. dieses Monats eine Verhandlung vor dem 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts stattgefunden. In dieser Verhandlung hat der Senatspräsident im Hinblick auf die dem Senat vorliegenden Akten meiner Verwaltung wörtlich erklärt: „Irgendein Idiot hat da geschrieben ….“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich die Beamten meiner Verwaltung gegen eine so grobe Beleidigung, zumal sie in einer öffentlichen Sitzung gerade eines Senats des Oberverwaltungsgerichts ausgesprochen ist, in Schutz nehmen muss. Ich darf Sie daher bitten, eine Untersuchung zu veranlassen. Ich darf ferner darauf hinweisen, dass die mit wenigen Sätzen angedeutete Urteilsbegründung des Vorsitzenden in der nachdrücklich betonten und von der Presse übernommenen Feststellung gipfelte, es sei ihm unverständlich, wie die Senatsverwaltung für Volksbildung einen völlig unaufgeklärten Fall durch die Instanzen hätte treiben können.“ Der Innensenator reicht dieses Schreiben unverzüglich an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin weiter, dem nach dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 8. Januar 1951 die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts obliegt. Es ist unschwer zu erraten, dass der Name jenes Vorsitzenden des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin Dr. Georg Strucksberg lautete. Was hat Dr. Strucksberg, der im Juli 1955 bereits 71 Jahre alt war, in das beschriebene Amt des Oberverwaltungsgerichts Berlin gebracht?
Aktualisiert: 2017-03-01
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Motive des Handelns

Motive des Handelns von Nöhre,  Monika
Hinter jedem Tun steckt ein Motiv. Die Frage nach diesen Motiven ermöglicht neue Einsichten: Warum wandte sich Friedrich der Große im Müller-Arnold-Prozess gegen die Richter des Kammergerichts? Weshalb waren die Motive von Frauen im 18. Jahrhundert, die ihr nichteheliches Kind töteten, von Bedeutung für die Neuausrichtung des Familienrechts? Warum trägt eine Frau das Kopftuch? Und was bringt einen Menschen dazu, sich für andere einzusetzen mit dem Risiko, das eigene Leben dabei zu gefährden? In ganz unterschiedlichem Kontext und in einem weiten Bogen vom 18. bis zum heutigen 21. Jahrhundert beschäftigen sich Rainer Schröder und Fabian Schroth, Peter Scholz und Jan Philipp Reemtsma mit den Motiven des Handelns. In den im Plenarsaal des Kammergerichts im Jahr 2014 vor dem Verein „Forum Recht und Kultur im Kammergericht“ gehaltenen Vorträgen geben sie Antworten auch auf die vorstehenden Fragen. Die Gründe für die Entwicklung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten, insbesondere des – seiner Zeit weit vorauseilenden – Rechts der Nichtehelichen, werden ebenso beleuchtet wie die Frage, welche Gründe es neben der religiösen Überzeugung für muslimische Glaubensangehörige gibt, um bestimmte Belange durchzusetzen. In fast philosophischer Weise schließlich geht es um die Frage, was der Mensch ist und was er sein kann, gerade wenn er ohne Motiv – weil für ihn selbstverständlich – gehandelt hat.
Aktualisiert: 2023-03-14
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