Unitarismus und Föderalismus im Spiegel der Münchner Presse zur Zeit des ersten Kanzlers.

Unitarismus und Föderalismus im Spiegel der Münchner Presse zur Zeit des ersten Kanzlers. von Meyer,  Gertrud
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Agrarumweltpolitik nach den Prinzipien der Ökonomischen Theorie des Föderalismus.

Agrarumweltpolitik nach den Prinzipien der Ökonomischen Theorie des Föderalismus. von Urfei,  Guido
Während sowohl die funktionale Gewaltenteilung als auch der föderative Staatsaufbau zu den unangefochtenen Grundprinzipien des demokratischen Deutschland zählen, wird die vertikale Kompetenzausstattung der Gebietskörperschaften regelmäßig kritisch diskutiert. Politik nach dem Subsidiaritätsprinzip erfährt insbesondere seit dem (Maastricht-) Vertrag über die Europäische Union eine Renaissance und wird zunehmend auch von ökonomischen Effizienzüberlegungen geleitet. Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit mit Hilfe eines theoretisch und empirisch unterstützten Ansatzes, daß organisatorischer Fortschritt bei der Umsetzung von Umweltpolitik möglich ist. Es werden Empfehlungen entwickelt, die dazu dienen, Maßnahmen der Agrarumweltpolitik hinsichtlich ihrer Kompetenzallokation zu überprüfen. Empirisch wird gezeigt, daß für lokale und regionale Umweltexternalitäten dezentrale Problemlösungen in abgrenzbaren Territorien formuliert werden können. Für das Boden- und Naturschutzrecht sowie freiwillige Agrarumweltmaßnahmen ist zu empfehlen, horizontale Kooperationen innerhalb solcher Regionen anzuregen, die in Form von Informationsaustausch oder auch gemeinsamen Politikmaßnahmen umgesetzt werden können. Zugleich trägt die Arbeit zur Konkretisierung und Operationalisierung abstrakter Prinzipien der "Ökonomischen Theorie des Föderalismus" bei. Mit dem Agrarsektor wird ein Wirtschaftsbereich analysiert, der wegen seiner überwiegend flächengebundenen Produktion erhebliche und häufig in der (Kultur-)Landschaft sichtbare Raumwirkungen entfaltet. Die Übertragbarkeit der Methodik auf Untersuchungsräume unterschiedlicher Ausdehnung, weitere Umweltprobleme sowie Wirtschaftszweige und Politikbereiche zeichnet eine vielversprechende Perspektive für zukünftige Anwendungsfelder der "empirischen Föderalismusforschung" auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Agrarumweltpolitik nach den Prinzipien der Ökonomischen Theorie des Föderalismus.

Agrarumweltpolitik nach den Prinzipien der Ökonomischen Theorie des Föderalismus. von Urfei,  Guido
Während sowohl die funktionale Gewaltenteilung als auch der föderative Staatsaufbau zu den unangefochtenen Grundprinzipien des demokratischen Deutschland zählen, wird die vertikale Kompetenzausstattung der Gebietskörperschaften regelmäßig kritisch diskutiert. Politik nach dem Subsidiaritätsprinzip erfährt insbesondere seit dem (Maastricht-) Vertrag über die Europäische Union eine Renaissance und wird zunehmend auch von ökonomischen Effizienzüberlegungen geleitet. Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit mit Hilfe eines theoretisch und empirisch unterstützten Ansatzes, daß organisatorischer Fortschritt bei der Umsetzung von Umweltpolitik möglich ist. Es werden Empfehlungen entwickelt, die dazu dienen, Maßnahmen der Agrarumweltpolitik hinsichtlich ihrer Kompetenzallokation zu überprüfen. Empirisch wird gezeigt, daß für lokale und regionale Umweltexternalitäten dezentrale Problemlösungen in abgrenzbaren Territorien formuliert werden können. Für das Boden- und Naturschutzrecht sowie freiwillige Agrarumweltmaßnahmen ist zu empfehlen, horizontale Kooperationen innerhalb solcher Regionen anzuregen, die in Form von Informationsaustausch oder auch gemeinsamen Politikmaßnahmen umgesetzt werden können. Zugleich trägt die Arbeit zur Konkretisierung und Operationalisierung abstrakter Prinzipien der "Ökonomischen Theorie des Föderalismus" bei. Mit dem Agrarsektor wird ein Wirtschaftsbereich analysiert, der wegen seiner überwiegend flächengebundenen Produktion erhebliche und häufig in der (Kultur-)Landschaft sichtbare Raumwirkungen entfaltet. Die Übertragbarkeit der Methodik auf Untersuchungsräume unterschiedlicher Ausdehnung, weitere Umweltprobleme sowie Wirtschaftszweige und Politikbereiche zeichnet eine vielversprechende Perspektive für zukünftige Anwendungsfelder der "empirischen Föderalismusforschung" auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Weiterentwicklung der föderalen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Weiterentwicklung der föderalen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland. von Sanden,  Joachim
Mit der vorliegenden staatsrechtlichen Studie unterbreitet Joachim Sanden einen Vorschlag für die Neugestaltung des Strukturgefüges zwischen Bund und Ländern. Ausgehend von der Schaffung leistungsfähiger Bundesländer im Wege der Neugliederung des Bundesgebietes, sind eigenständige kompetenzielle und finanzielle Verantwortungsbereiche für die Länder zu schaffen sowie prozedurale und institutionelle Verbesserungen des föderalen Miteinanders zu finden. Angestrebt wird eine Strukturoptimierung in den Bereichen Gebiet, Kompetenzen, Finanzen und Prozedere. Nach einer umfangreichen Schwachstellenanalyse formuliert Sanden ein postmodernes Paradigma der weiteren Entwicklung der Bundesrepublik. Auf dieser Basis unterbreitet er Vorschläge für die Neugliederung des Bundesgebiets sowie für die Kompetenzordnung und die Finanzbeziehungen. Ferner stehen die Reformkonsequenzen für die bundesstaatlichen Verfahren und Institutionen im Mittelpunkt. Schließlich prüft Sanden die Vereinbarkeit des poststrukturellen Vorschlags mit der grundgesetzlichen Ordnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Risikomanagementsysteme im Steuerverfahrensrecht

Risikomanagementsysteme im Steuerverfahrensrecht von Heller,  Philipp
Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Aufteilung steuerlicher Befugnisse im Bundesstaat. Untersuchung zur Vereinbarkeit der deutschen Steuerrechtsordnung mit den Funktionen des Föderalismus und den bundesstaatlichen Gewährleistungen des Art. 79 Abs. 3 GG.

Die Aufteilung steuerlicher Befugnisse im Bundesstaat. Untersuchung zur Vereinbarkeit der deutschen Steuerrechtsordnung mit den Funktionen des Föderalismus und den bundesstaatlichen Gewährleistungen des Art. 79 Abs. 3 GG. von Haag,  Maximilian
Angesichts des Scheiterns der Bund-Länder-Finanzreform von 2009 im Hinblick auf eine föderale Neuordnung der Steuerkompetenzen bestehen kaum Zweifel, dass weite Teile der politischen Klasse eine Föderalisierung der Steuergesetzgebung und damit eine Verstärkung demokratischer Kontrollmechanismen ablehnen. Vor diesem Hintergrund erörtert Maximilian Haag, inwieweit Art. 79 Abs. 3 GG einen Mindestbestand steuerlicher Befugnisse der Bundesländer schützt und welche Rechtspflichten sich hieraus für den Steuergesetzgeber ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Finanzgeschichtsschreibung und finanzföderaler Diskurs in der Bundesrepublik Deutschland

Finanzgeschichtsschreibung und finanzföderaler Diskurs in der Bundesrepublik Deutschland von Junkernheinrich,  Martin, Korioth,  Stefan, Lenk,  Thomas, Scheller,  Henrik
Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Abfallrecht und Föderalismus.

Abfallrecht und Föderalismus. von Kloepfer,  Michael
Der deutsche Föderalismus scheint in einer Krise zu stecken. Zu schwerfällig erscheinen der Öffentlichkeit seine überkommenen Grundstrukturen, um wichtige Reformprojekte auf den Weg zu bringen. Im Umweltbereich manifestieren sich die Krisenerscheinungen in besonderer Weise, legt der häufig grenzüberschreitende Charakter von Umweltbelastungen doch eine zentrale Aufgabenbewältigung im Bundesstaat nahe. Hinzu tritt der europäische Integrationsprozeß, der Umweltkompetenzen der Mitgliedstaaten zunehmend auf die europäische Ebene verlagert. Es fragt sich daher, welchen Sinn eine föderale Gliederung des Gemeinwesens für den Umweltschutz überhaupt (noch) haben kann. Auf welcher Ebene können und sollten Umweltprobleme sinnvoll geregelt werden? Die Probleme und Chancen der föderalen Aufgabenwahrnehmung im Umweltschutz sind Gegenstand eines Forschungsprojekts, das derzeit vom Forschungszentrum Umweltrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert wird. Im Rahmen des Forschungsprojekts fand am 29. Mai 1998 ein Symposium zu dem Thema »Abfallrecht und Föderalismus« statt. Der Band enthält einen Teil der Referate des Berliner Symposiums. Im Anhang findet sich eine Zusammenfassung der Auswertung eines an die Entsorgungswirtschaft gerichteten Fragenkatalogs zur Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch die Länder.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zukunft des Föderalismus in Deutschland und Europa.

Die Zukunft des Föderalismus in Deutschland und Europa. von Merten,  Detlef
Der Föderalismus hat in Deutschland eine lange Tradition und ist prägendes Element der demokratisch-föderativen Verfassungsstaatlichkeit. Die Bundesstaatlichkeit als hergebrachtes Strukturprinzip deutscher Staatlichkeit hat jedoch im Laufe der Jahrzehnte Probleme mit sich gebracht, wobei das System insbesondere zunehmend undurchschaubarer und schwerfälliger geworden war und Verantwortlichkeiten nicht immer erkennen ließ. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion über die Reform des föderalen Systems in Deutschland fand im Frühjahr 2005 in Speyer die 73. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung statt, in deren Rahmen die wichtigsten Probleme, rechtliche Rahmenbedingungen und Perspektiven möglicher Reformen einer kritischen Analyse unterzogen wurden. Die Vorträge und Berichte über die Diskussionen werden im vorliegenden Band publiziert. Im Hinblick auf die nach der Tagung verabschiedete Föderalismus-Reform wird des weiteren ein Beitrag von Wito Schwanengel zum Thema »Die Modernisierung des deutschen Bundesstaats zwischen Anspruch und Wirklichkeit« abgedruckt, der prüft, ob das Bekenntnis zu größerer Vielfalt, geringerer Politikverflechtung und klarerer Verantwortungszurechnung eingelöst wurde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern.

Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern. von Falter,  Johannes
Die Schuldenbremse (Art. 109 III GG) adressiert erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte konkrete Vorgaben zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung an die Länder. Um von den zulässigen Kreditausnahmen – Konjunkturkomponente und Notlagenklausel – Gebrauch machen zu können, müssen die Länder die Schuldenbremse im Landesrecht umsetzen. Die Untersuchung arbeitet die an die Länder gerichteten staatsschuldenrechtlichen Verfassungsvorgaben heraus, vermisst die legislativen und exekutiven Gestaltungsspielräume und analysiert einige Landesschuldenbremsen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Von der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Von der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im bundesstaatlichen Finanzausgleich. von Maciejewski,  Karim
In einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland steht die Verteilung der dem Staatswesen insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Nicht weniger als der Bestand eines bündischen Staates hängt davon ab, ob es seiner Verfassung gelingt, eine belastbare Konkordanz der widerstreitenden Interessen zwischen den verschiedenen im Bunde vereinten Ebenen verfassungskräftig zu errichten und zu erhalten. Die Verfassung ist hierbei dem Konflikt ausgesetzt, daß sie einerseits Regelungen schaffen muß, die durch ihre Verläßlichkeit alle Teile des Bundesstaates finanzpolitische Planungssicherheit gewinnen läßt. Andererseits muß sie aber ebenso in der Lage sein, den Veränderungen des finanzpolitischen Umfeldes Rechnung zu tragen. Im Staat des Grundgesetzes fokussiert sich dieser Gegensatz bei der Verteilung der Umsatzsteuer. Während die Aufteilung der übrigen Steuern zwischen Bund und Ländern durch das Grundgesetz selbst fixiert ist, wird die Umsatzsteuerverteilung als flexibles Element durch einfaches Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Bei der Analyse des Verfassungstextes zur Umsatzsteuerverteilung ist nicht zu übersehen, daß denkbar unbestimmte Rechtsbegriffe als Grundsätze für die Bewältigung einer bundesstaatlichen Frage ersten Ranges dienen sollen. Insbesondere soll nach Art. 106 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 GG das Verhältnis der "laufenden Einnahmen" zu den "notwendigen Ausgaben" von maßgeblicher Bedeutung sein. Was sind denn "laufende Einnahmen"? Wie kann der Verfassungsanwender erkennen, ob eine staatliche Einnahme eine "laufende" im Sinne des Art. 106 Abs. 3 Satz 4 GG ist oder eben nicht? Und ist es überhaupt notwendig, diese unbestimmten Rechtsbegriffe zu konkretisieren? Der dogmatische Kern der Arbeit besteht darin, dem unbestimmten Rechtsbegriff der "laufenden Einnahmen" durch Etablierung einer allgemeinen Auslegungsmaxime Struktur zu verleihen und diese dann in anwendbare Bewertungsparameter umzusetzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zentralismus und Föderalismus im 19. und 20. Jahrhundert.

Zentralismus und Föderalismus im 19. und 20. Jahrhundert. von Janz,  Oliver, Schiera,  Pierangelo, Siegrist,  Hannes
Zentralismus und Föderalismus sind in den letzten Jahren besonders in Italien Gegenstand heftiger wissenschaftlicher und politischer Debatten geworden. Mit der Krise des politischen Systems und dem Aufkommen regionalistischer Protestbewegungen ist auch die zentralistische Staatsordnung unter Beschuß geraten. Das deutsche Modell des Föderalismus spielt dabei als Bezugspunkt eine wichtige Rolle. Die Spannungen zwischen föderalen und zentralistischen, nationalen und regionalen Gestaltungsprinzipien und Kräften haben die Geschichte beider Länder in den letzten 200 Jahren stark geprägt. Die Autoren dieses Bandes zeigen, daß sich die Frage nach ihnen und ihren Wechselwirkungen als strukturierende Perspektive einer vergleichenden deutsch-italienischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts gut eignet. Die staatsrechtliche und verwaltungsgeschichtliche Ebene wird hier mit gesellschafts- und kulturgeschichtlichen Perspektiven verbunden und die noch nicht hinreichend erforschte Verfassungspraxis und ihre sozialgeschichtlichen Kontexte in vielfältiger Weise einbezogen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Föderative Gleichheit.

Föderative Gleichheit. von Pleyer,  Marcus C. F.
Die lange Tradition des föderativen Gleichheitsgedankens und seine Aufnahme an zentralen Stellen heutiger Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen im Kontrast zu seiner geringen Rezeption durch die deutsche Staatsrechtslehre der Gegenwart. Vor diesem Hintergrund entwickelt Marcus Pleyer ein rechtsdogmatisches Konzept, das ein wichtiges Strukturelement deutscher Bundesstaatlichkeit beschreibt und Verhaltenspflichten für Bund und Länder begründet. Nach Einführung und historischem Abriß setzt sich der Autor mit den herkömmlichen Begründungen zur Gleichheit der Länder auseinander, bevor er seinen eigenen Ansatz vorstellt. Ausgehend von einer Typisierung gleichheitsrelevanter Verfassungsnormen analysiert er mit dem Ziel, das Konzept des Grundgesetzes zur Positionierung der Länder induktiv zu erfassen, die drei zentralen Bereiche der Bundesstaatlichkeit: die Zuständigkeitsverteilung, die Partizipation der Länder an Funktionen der Bundesebene und die Finanzverfassung. Auf dieser Basis begründet Pleyer die Geltung eines föderativen Gleichheitssatzes und entfaltet ein System zur inhaltlichen Konkretisierung, das mit dem allgemeinen und dem strengen föderativen Gleichheitssatz zwei Formen unterscheidet. Die dabei zu beachtenden Anforderungen bringt der Verfasser anhand einzelner Beispiele zur Anwendung, die von der Zusammensetzung der Bundesversammlung über die Berücksichtigung von Sonderbedarfen im Finanzausgleich bis zur Verteilung der Aufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe von 2002 reichen. Der Autor beschreibt am Beispiel des deutschen Bundesstaates den Weg, auf dem sich auch für andere föderale Ordnungen wie die der Europäischen Union eine Dogmatik und ein System zur Gleichheit der Glieder entwickeln läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Leistungsfähigkeit und Grenzen des Subsidiaritätsprinzips.

Leistungsfähigkeit und Grenzen des Subsidiaritätsprinzips. von Moersch,  Wolfram
Der Autor widmet sich der Frage, inwieweit der Grundsatz der Subsidiarität in gegliederten Gemeinwesen als Maßstab für die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen herangezogen werden kann. Dabei greift Wolfram Moersch weit über eine bloße Deutung der Art. 5 II EG und Art. 2 EUV hinaus. Von einem funktionalen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips ausgehend, weist der Verfasser nach, daß diesen Grundsatz, der seine Wurzeln gleichermaßen im Liberalismus wie in der katholischen Soziallehre hat, unter anderem ein universeller und normativer Anspruch sowie eine Zielabhängigkeit kennzeichnen. Als auf eine Aufgabenverteilung von »unten nach oben« dringender Grundsatz steht der Subsidiaritätsgedanke in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu den Prinzipien der Gleichheit und des Zentralismus sowie zu dem Gemeinwohl- und Integrationsgedanken. Entgegen verbreiteter Ansicht besteht keine zwingende Verbindung zwischen den Organisationsprinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität. Auch in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung des deutschen Föderalismus hat das Subsidiaritätsprinzip bis heute keine entscheidende Rolle gespielt. Für den Prozeß der europäischen Integration, der vornehmlich durch seine offene Finalität, ein Anwachsen von Gemeinschaftsaufgaben und Mitgliederzahl sowie einen strikten Vorrang der Ökonomie gekennzeichnet ist, hat die Einführung des Subsidiaritätsprinzips als Kompetenzausübungsmaxime zu einem Zielkonflikt geführt, der sich nur durch eine Abkehr vom Streben nach Einheitlichkeit und der Einführung dispositiven Gemeinschaftsrechts, das nationales Recht primär ergänzt und nicht verdrängt, lösen läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen.

Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen. von Rührmair,  Alfred
Das föderalistische Prinzip steht im Zentrum rechtlicher und politischer Diskussion. Auf die Stellung des insoweit zentralen Organs, des Bundesrates, als Bundesverfassungsorgan im Geflecht von Länderinteressen und Parteipolitik richtet sich das Augenmerk der Untersuchung. Der Autor kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: - Die Beschlüsse des Bundesrates sind in verfassungsgemäßer Weise politische Entscheidungen. Auch die Staatspraxis, namentlich soweit sie unter dem Stichwort Blockadepolitik steht, zeigt, daß eine generelle Verbannung parteipolitischer Erwägungen aus dem Bundesrat weder realisierbar noch wünschenswert ist. - Der Bundesrat ist zwar kein Länderorgan, der Sache nach allerdings eine - dem Gemeinwohl des Gesamtstaates verpflichtete - Länderkammer. - Die Länderparlamente haben auch in Bundesratsangelegenheiten das Recht, die Länderregierungen nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen. Im Vorfeld zulässig sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen, die auch nicht etwa auf länderspezifische Angelegenheiten zu beschränken sind. Verbindliche Instruktionen der Länderparlamente an die Mitglieder im Bundesrat hingegen sind verfassungsrechtlich unzulässig. - Die Gewichte bei den Gesetzgebungskompetenzen haben sich in erheblichem Maße zu Lasten der Länderparlamente verschoben. Die über den Bundesrat vermittelte Mitwirkung der Länder kann den im Hinblick auf die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes bestehenden Bedenken nicht abhelfen und ist auch im übrigen nur ein unvollkommener Ausgleich für verlorengegangene Autonomie. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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