Weg und Steg

Weg und Steg von Andermann,  Kurt, Gallion,  Nina
Reisen gehört heute zum Alltag. Mit der allergrößten Selbstverständlichkeit nutzen wir dafür Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Eisenbahnen oder den Schiffs- und den Luftverkehr, machen uns dabei aber von den Beschwerlichkeiten und Fährnissen des Reisens in alter Zeit kaum noch eine Vorstellung. Straßen und Wege waren in Mittelalter und Frühneuzeit zumeist unbefestigt und oft buchstäblich unwegsam. Bequeme Brücken gab es nur selten, stattdessen behalf man sich vielfach mit schaukelnden Fähren und riskanten Furten. Im Gebirge galt es, noch ganz andere Probleme zu lösen. Und überall, wo es einträglich erschien, lauerten Zollstellen, an denen Reisende und Händler zur Kasse gebeten wurden. Dieses Buch widmet sich den historischen Dimensionen eines zeitlosen Themas.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG.

Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG. von Schmitt,  Susanne
Was in anderen europäischen Ländern schon seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist in der Bundesrepublik erst mit Erlaß des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) vom 30. 8. 1994 möglich geworden: Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung von Bundesfernstraßen können privaten Unternehmen übertragen werden, die im Gegenzug das Recht erhalten, von den Straßenbenutzern Mautgebühren zu erheben und sich auf diese Weise zu refinanzieren. Dringliche Straßenbauvorhaben, die mangels öffentlicher Mittel in absehbarer Zeit nicht realisiert werden könnten, sollen so zeitnah und ohne Belastung des Staatshaushalts umgesetzt werden. Die kritische Untersuchung und Bewertung der Regelungen des FStrPrivFinG steht im Mittelpunkt der Abhandlung. Im Ersten Teil werden zunächst die herkömmliche Finanzierung über den Staatshaushalt sowie die verschiedenen Möglichkeiten privater Finanzierung (insbesondere Leasing-, Konzessions- und Betreibermodell) vorgestellt. Die Autorin widmet sich anschließend ausführlich den einzelnen Regelungen des FStrPrivFinG. Es wird untersucht, in welchem Umfang Private in den Fernstraßenbau einbezogen werden dürfen, welche konkreten Aufgaben einer Übertragung auf Private zugänglich sind und inwieweit dies Auswirkungen auf staatliche Verantwortungsbereiche hat. Auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Gebührenerhebungsrecht der privaten Unternehmen ("isolierte" Beleihung, Gebührenhöhe, Erhebungsmodalitäten, automatische Gebührenerhebung) werden eingehend erörtert. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus den praktischen Fragen zur Umsetzung des FStrPrivFinG, insbesondere der Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens, Rechtsnatur und Inhalt der mit den privaten Unternehmern abzuschließenden (Konzessions-)Verträge sowie dem Erlaß der im Gesetz vorgesehenen Mautgebührenverordnung. Schließlich wird die Beteiligung Privater an der Erstellung und Finanzierung von Fernstraßen auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Dabei wird auch untersucht, ob Enteignungen zugunsten der privat erstellten und finanzierten Infrastrukturmaßnahmen zulässig sind. Eine zusammenfassende Bewertung der Frage, ob und inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, bildet den Schluß.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG.

Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG. von Schmitt,  Susanne
Was in anderen europäischen Ländern schon seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist in der Bundesrepublik erst mit Erlaß des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) vom 30. 8. 1994 möglich geworden: Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung von Bundesfernstraßen können privaten Unternehmen übertragen werden, die im Gegenzug das Recht erhalten, von den Straßenbenutzern Mautgebühren zu erheben und sich auf diese Weise zu refinanzieren. Dringliche Straßenbauvorhaben, die mangels öffentlicher Mittel in absehbarer Zeit nicht realisiert werden könnten, sollen so zeitnah und ohne Belastung des Staatshaushalts umgesetzt werden. Die kritische Untersuchung und Bewertung der Regelungen des FStrPrivFinG steht im Mittelpunkt der Abhandlung. Im Ersten Teil werden zunächst die herkömmliche Finanzierung über den Staatshaushalt sowie die verschiedenen Möglichkeiten privater Finanzierung (insbesondere Leasing-, Konzessions- und Betreibermodell) vorgestellt. Die Autorin widmet sich anschließend ausführlich den einzelnen Regelungen des FStrPrivFinG. Es wird untersucht, in welchem Umfang Private in den Fernstraßenbau einbezogen werden dürfen, welche konkreten Aufgaben einer Übertragung auf Private zugänglich sind und inwieweit dies Auswirkungen auf staatliche Verantwortungsbereiche hat. Auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Gebührenerhebungsrecht der privaten Unternehmen ("isolierte" Beleihung, Gebührenhöhe, Erhebungsmodalitäten, automatische Gebührenerhebung) werden eingehend erörtert. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus den praktischen Fragen zur Umsetzung des FStrPrivFinG, insbesondere der Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens, Rechtsnatur und Inhalt der mit den privaten Unternehmern abzuschließenden (Konzessions-)Verträge sowie dem Erlaß der im Gesetz vorgesehenen Mautgebührenverordnung. Schließlich wird die Beteiligung Privater an der Erstellung und Finanzierung von Fernstraßen auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Dabei wird auch untersucht, ob Enteignungen zugunsten der privat erstellten und finanzierten Infrastrukturmaßnahmen zulässig sind. Eine zusammenfassende Bewertung der Frage, ob und inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, bildet den Schluß.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der römische Gebäudekomplex von Kaiseraugst-Schmidmatt

Der römische Gebäudekomplex von Kaiseraugst-Schmidmatt von Wyss Schildknecht,  Annina, Wyss,  Stephan
In den Jahren 1982–1987 wurden auf der Flur Kaiseraugst-Schmidmatt die Ruinen eines kaiserzeitlichen Gebäudes mit Innenhof (Schmidmatt 1) sowie ein Hallenbau (Schmidmatt 2) freigelegt. Der Fundplatz Kaiseraugst-Schmidmatt zwischen Ober- und Unterstadt von Augusta Raurica ist einer der am besten erhaltenen nichtöffentlichen römischen Gebäudekomplexe nördlich der Alpen. Es handelt sich mutmasslich um eine Gaststätte und einen gewerblichen Betrieb, wohl eine Fullonica. Ein Schadensfeuer im ausgehenden 3. Jahrhundert zerstörte die Anlage. Im 4. Jahrhundert kommt es zu einer temporären Wiederbesiedlung des Areals. Prägend bleibt die ganze Zeit hindurch die Lage an der Fernstrasse Gallien – Raetien. Mit Beiträgen von David Brönnimann, Sylvia Fünfschilling, Francesca Ginella, Verena Jauch, Elisabeth Marti-Grädel, Markus Peter, Philippe Rentzel, Barbara Stopp und Patricia Vandorpe und unter Mitarbeit von Sophia Joray
Aktualisiert: 2023-04-27
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Weg und Steg

Weg und Steg von Andermann,  Kurt, Gallion,  Nina
Reisen gehört heute zum Alltag. Mit der allergrößten Selbstverständlichkeit nutzen wir dafür Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Eisenbahnen oder den Schiffs- und den Luftverkehr, machen uns dabei aber von den Beschwerlichkeiten und Fährnissen des Reisens in alter Zeit kaum noch eine Vorstellung. Straßen und Wege waren in Mittelalter und Frühneuzeit zumeist unbefestigt und oft buchstäblich unwegsam. Bequeme Brücken gab es nur selten, stattdessen behalf man sich vielfach mit schaukelnden Fähren und riskanten Furten. Im Gebirge galt es, noch ganz andere Probleme zu lösen. Und überall, wo es einträglich erschien, lauerten Zollstellen, an denen Reisende und Händler zur Kasse gebeten wurden. Dieses Buch widmet sich den historischen Dimensionen eines zeitlosen Themas.
Aktualisiert: 2018-11-01
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Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG.

Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG. von Schmitt,  Susanne
Was in anderen europäischen Ländern schon seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist in der Bundesrepublik erst mit Erlaß des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) vom 30. 8. 1994 möglich geworden: Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung von Bundesfernstraßen können privaten Unternehmen übertragen werden, die im Gegenzug das Recht erhalten, von den Straßenbenutzern Mautgebühren zu erheben und sich auf diese Weise zu refinanzieren. Dringliche Straßenbauvorhaben, die mangels öffentlicher Mittel in absehbarer Zeit nicht realisiert werden könnten, sollen so zeitnah und ohne Belastung des Staatshaushalts umgesetzt werden. Die kritische Untersuchung und Bewertung der Regelungen des FStrPrivFinG steht im Mittelpunkt der Abhandlung. Im Ersten Teil werden zunächst die herkömmliche Finanzierung über den Staatshaushalt sowie die verschiedenen Möglichkeiten privater Finanzierung (insbesondere Leasing-, Konzessions- und Betreibermodell) vorgestellt. Die Autorin widmet sich anschließend ausführlich den einzelnen Regelungen des FStrPrivFinG. Es wird untersucht, in welchem Umfang Private in den Fernstraßenbau einbezogen werden dürfen, welche konkreten Aufgaben einer Übertragung auf Private zugänglich sind und inwieweit dies Auswirkungen auf staatliche Verantwortungsbereiche hat. Auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Gebührenerhebungsrecht der privaten Unternehmen ("isolierte" Beleihung, Gebührenhöhe, Erhebungsmodalitäten, automatische Gebührenerhebung) werden eingehend erörtert. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus den praktischen Fragen zur Umsetzung des FStrPrivFinG, insbesondere der Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens, Rechtsnatur und Inhalt der mit den privaten Unternehmern abzuschließenden (Konzessions-)Verträge sowie dem Erlaß der im Gesetz vorgesehenen Mautgebührenverordnung. Schließlich wird die Beteiligung Privater an der Erstellung und Finanzierung von Fernstraßen auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Dabei wird auch untersucht, ob Enteignungen zugunsten der privat erstellten und finanzierten Infrastrukturmaßnahmen zulässig sind. Eine zusammenfassende Bewertung der Frage, ob und inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, bildet den Schluß.
Aktualisiert: 2023-04-15
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