Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Auslandsverlusten.

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Auslandsverlusten. von Wilk,  Stefan
Der Verfasser untersucht die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Auslandsverlusten aus systematisch-methodischer, verfassungs- und europarechtlicher Sicht. Im systematisch-methodischen Teil befaßt sich Stefan Wilk mit Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten im Anwendungsbereich der §§ 2a, 3c EStG sowie den uni- und bilateralen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Von zentraler Bedeutung ist die Auslegung des Einkünftebegriffs in den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Im zweiten Teil werden die verfassungsrechtlichen Probleme des sich daraus ergebenden Systems dargestellt. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die deutsche einkommensteuerrechtliche Behandlung von Auslandsverlusten zu einer verfassungswidrigen Besteuerung führen kann. Die wachsende Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts läßt auch das Steuerrecht nicht unberührt. Die Binnenmarktverträglichkeit des deutschen Systems der Berücksichtigung ausländischer Verluste steht im dritten Teil der Arbeit auf dem Prüfstand. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH und der europarechtlichen Literatur beeinflussen die Dogmatik der Grundfreiheiten des EG-Vertrages. Es stellt sich heraus, daß das deutsche System nicht nur verfassungsrechtliche Defizite aufweist, sondern auch europarechtlich nicht haltbar ist, soweit inländische Steuerpflichtige in ausländischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Verluste erwirtschaften.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zwischen nationaler Identität und europäischer Harmonisierung.

Zwischen nationaler Identität und europäischer Harmonisierung. von Kämper,  Burkhard, Schlagheck,  Michael
Nach der Verabschiedung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union löst der »Konvent zur Zukunft Europas« eine neue Dynamik im europäischen Einigungsprozeß aus. Dabei ist die Verfassungsdebatte eng verknüpft mit dem Verständnis Europas als Wertegemeinschaft. Der Band dokumentiert eine Internationale Akademietagung, bei der die Grundspannung zwischen nationaler Eigenständigkeit und Harmonisierung im zukünftigen Staat-Kirche-Verhältnis und die Frage nach einer möglichen Konvergenz des Religionsrechtes der europäischen Staaten sowie den sich daraus ergebenden Konsequenzen für den europäischen Einigungsprozeß erörtert wurden. Dies geschah auf der Grundlage einer umfassenden Darstellung der idealtypischen Systeme von Staatskirchentum, strikter Trennung von Staat und Kirche und einem eher auf Zuordnung ausgerichteten Verhältnis. Die Beiträge zeigen, daß diese Systeme in Bewegung geraten sind. Es wird der Frage nachgegangen, ob die Klärung des Religionsbegriffes in Europa erforderlich ist und ausgehend von einer solchen Definition durch die Mitgliedsstaaten trotz aller auch weiterhin bestehenden Besonderheiten ein vereinheitlichender europäischer Prozeß beginnt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Harmonisierung des nationalen Verwaltungsvollzugs von EG-Umweltrecht.

Harmonisierung des nationalen Verwaltungsvollzugs von EG-Umweltrecht. von Nitschke,  Dorothee
Gegenstand der Untersuchung sind die der Europäischen Gemeinschaft nach dem Vertrag von Amsterdam zustehenden Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den mitgliedstaatlichen Vollzug des europäischen Umweltrechts. Dabei ist deutlich zwischen dem Erlaß verbindlicher Umweltrechtsakte, wie z. B. der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Umweltinformationsrichtlinie sowie der Grundwasserrichtlinie, und der Ausübung von Verwaltungstätigkeit durch Behörden der Gemeinschaft, insbesondere der Europäischen Umweltagentur, zu unterscheiden. Von besonderem Interesse bei der Bestimmung der gemeinschaftlichen Kompetenzen auf diesen Gebieten ist der Ausgleich zwischen einem möglichst geringem Eingriff in die nationalen Verwaltungsstrukturen einerseits und der Sicherstellung einer effektiven und einheitlichen Durchführung des europäischen Umweltrechts andererseits. Die gemeinschaftlichen Rechtsetzungs- und Verwaltungskompetenzen ergeben sich maßgeblich aus dem Zusammenspiel der Ermächtigung aus Art. 175 Abs. 1 EGV und deren inhaltlicher Begrenzung durch Art. 175 Abs. 4 EGV. Dabei wird ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Mitgliedstaaten statuiert. Aber auch die Kompetenzen der Gemeinschaft aus Art. 94, 95, 211, 308 EGV sowie die ungeschriebenen Gemeinschaftskompetenzen bilden einen Schwerpunkt der Untersuchung. Besondere Bedeutung kommt vor allem dem Kriterium der Erforderlichkeit gemeinschaftlichen Tätigwerdens zu. Konkrete Beispiele sollen helfen, dessen Voraussetzungen greifbarer zu machen. Die jüngste Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere zur indirekten Kollision des nationalen formellen Verwaltungsrechts mit dem materiellen Gemeinschaftsrecht, findet durchweg Berücksichtigung. Dies gilt auch für die sonstige Gemeinschaftsrechtspraxis, z. B. im Bereich der Novel-Food-Verordnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsstellung fremder Staaten und sonstiger juristischer Personen des ausländischen öffentlichen Rechts im deutschen Verwaltungsprozeßrecht.

Die Rechtsstellung fremder Staaten und sonstiger juristischer Personen des ausländischen öffentlichen Rechts im deutschen Verwaltungsprozeßrecht. von Feldmüller,  Christian
Aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung des Rechts und der wachsenden Zahl grenzüberschreitender Aktivitäten stellt sich auch im Verwaltungsprozeßrecht die Frage, ob und inwieweit fremde Staaten und ihre Untergliederungen öffentlich-rechtliche Ansprüche im Inland gerichtlich durchsetzen können. Die vorliegende Arbeit soll der Klärung der grundlegenden rechtlichen Probleme in diesem Bereich dienen. Wesentliche Erkenntnisse des Autors sind, daß weder Geltendmachung ausländischer noch inländischer öffentlich-rechtlicher Ansprüche fremder Staaten im Inland völkerrechtliche Bedenken entgegenstehen, daß die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Geltendmachung ausländischer öffentlich-rechtlicher Ansprüche von dem Vorliegen eines innerstaatlichen Rechtsanwendungsbefehls abhängt und daß auch fremde Staaten in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsquelle und der verwaltungsprozessualen Schutznormtheorie vor deutschen Verwaltungsgerichten klagebefugt sind. Erörtert werden in letzterem Zusammenhang insbesondere Fragen des grenzüberschreitenden Schutzes deutschen Verwaltungsrechts, der interkommunalen Zusammenarbeit, der Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts und der Klagebefugnis aufgrund Europäischen Gemeinschaftsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik für Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht (EGV).

Die Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik für Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht (EGV). von Wolf,  Christoph
Christoph Wolf stellt die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH vor dem Hintergrund der Defizite zweier nationaler Rechtsordnungen dar. Der erste Teil erklärt den ergänzungsbedürftigen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, der gegenüber nationalen Ansprüchen subsidiär ist. Er bejaht die Frage der Kompetenz des EuGH zur Rechtsfortbildung, widmet sich der Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, zeigt Unklarheiten und Widersprüche auf und räumt diese aus. Der zweite Teil treibt die Einpassung dieser Vorgaben in das deutsche Staatshaftungsrecht voran. Er stellt in Abgrenzung zu der bisherigen Rechtsprechung dar, inwiefern die Amtshaftung und Aufopferung bei gemeinschaftsrechtswidrigem Verhalten eingreifen. Hiernach spielt er den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch im Anschluß an die »Brasserie du Pêcheur«-Entscheidung des BGH durch und geht auf eine gesetzliche Normierung auf nationaler Ebene ein. Im dritten Teil verdeutlicht Wolf die Unterschiede des französischen Staatshaftungssystems anhand der Leiturteile des Conseil d'État (CE) »Alivar« zur Haftung sans faute und »Philip Morris« zur Haftung für faute de service. Im Ergebnis gelangt der CE - wegen seiner Bemühungen um Autonomie gegenüber dem Gemeinschaftsrecht - zu einer Bejahung von Staatshaftungsansprüchen bereits nach nationalem Recht. Die Schlußbetrachtung hält die Vergemeinschaftung des Staatshaftungsrechts für abgeschlossen und würdigt die flexiblere Haltung des CE als Anregung an den BGH.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der nationale Strafrechtsanwender unter dem Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts.

Der nationale Strafrechtsanwender unter dem Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts. von Jens,  Andreas
Andreas Jens versucht dem Problem, dass viele Anwender nationalen Strafrechts dem Europäischen Gemeinschaftsrecht mit zurückhaltender Skepsis begegnen, durch eine Systematisierung zu begegnen. Strafrecht bedürfe keiner Sonderbehandlung unter dem Gemeinschaftsrecht. Vielmehr führe eine genaue Definition der widerstreitenden Normen, insbesondere der Grundfreiheiten, die der Verfasser auf ihren gleichheitsrechtlichen Gehalt begrenzt, sowie die Beachtung der rechtsstaatlichen Garantien des Gemeinschaftsrechts dazu, dass die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, der Anwendungsvorrang und die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung im Strafrecht unverändert gelten könnten. Rechtsstaatliche Schreckensszenarien seien unbegründet, obgleich das Gemeinschaftsrecht - zum Teil als Obergrenze, zum Teil als verpflichtendes Mindesterfordernis - sowohl auf die Voraussetzungs- als auch auf die Sanktionsseite der nationalen Strafnormen einwirke.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Europarechtlicher Ordnungsrahmen für Umweltsubventionen.

Europarechtlicher Ordnungsrahmen für Umweltsubventionen. von Wieberneit,  Bernd
Subventionen stehen seit jeher bei ihren Trägern, der sie mit ihren Steuermitteln finanzierenden Öffentlichkeit, naturgemäß bei den (reinen) Marktwirtschaftlern, aber auch in der politischen Programmatik (nicht aber in der politischen Realität) im Ruf einer - je nach Perspektive - »illegitimen« Strategie. Für Umweltsubventionen kommt hinzu, daß sie »diametral entgegengesetzt« einem der zentralen Leitgedanken der Umweltpolitik, dem Verursacherprinzip, widersprechen. In der europarechtlichen Literatur hat dieses Problem - ungeachtet seiner praktischen Bedeutung - bislang wenig Beachtung gefunden. Der neue »Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen« brachte zwar wichtige Klarstellungen, jedoch bleibt die Operationalität der Kriterien weiterhin zweifelhaft. Ob Umweltsubventionen unter Art. 92 EGV zu subsumieren sind, ist für sämtliche Mitgliedstaaten von Bedeutung, weil sie in der einen oder anderen Form zur Anwendung gelangen. Ein anderer Ansatzpunkt als der der herrschenden Auffassung zum pragmatischen Verursacherprinzip sowie die de lege ferenda vorgeschlagenen Änderungen des Art. 92 EGV können zwar auf Unionsebene und darüber hinaus nicht die Entstehung neuer Umweltprobleme verhindern, wohl aber zur beschleunigten Lösung derselben führen. Der Verlauf der Untersuchung bestätigt die Einschätzung, daß es auf eine verstärkte Differenzierung in der EU ankommt. Gemein- und gruppenlastorientierte Umweltpolitik kollidiert dann nicht mit dem Verursacherprinzip, wenn sie dessen Durchsetzungschancen verbessert oder zur Realisierung anspruchsvoller Anforderungen beiträgt. Dabei dürfen Umweltsubventionen nicht zur Festschreibung bestimmter Umweltschutztechniken führen. Sie müssen vielmehr Impulse für die Fortentwicklung umweltfreundlicher Techniken im Sinne des Vorsorgeprinzips ausstrahlen. Die in dieser Untersuchung dokumentierten Gedanken können dazu beitragen, daß sich die nur diffus erkennbaren Beziehungen zwischen den beiden umweltpolitischen Prinzipien nu
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grenznachbarschaftliche Zusammenarbeit in Europa.

Grenznachbarschaftliche Zusammenarbeit in Europa. von Kotzur,  Markus
Der Verfassungsstaat des 21. Jahrhunderts gewinnt seine Identität aus einem Geflecht internationaler und supranationaler Bindungen, aus einer Vielzahl staatenübergreifender regionaler und kommunaler Beziehungen. Kooperation wird zum unverzichtbaren Bestandteil seines Selbstverständnisses und seiner Rechtspraxis. Dem trägt die von Art. 24 Abs. 1 a GG neu konstitutionalisierte "regionale Integrationsgewalt" Rechnung. Die Norm dogmatisch zu konturieren, sie rechtsvergleichend zu analysieren, dabei die Politik- und Wirtschaftswissenschaften stets mit einzubeziehen, ist Ziel der vorliegenden Studie. In ihrem ersten Teil entfaltet sie den Gedanken dezentraler, staatenübergreifender Kooperation als neue Grundlage eines europäischen Verfassungsprinzips. Der Trias von Globalisierung, Internationalisierung und Europäisierung werden die Föderalisierung, Regionalisierung und Kommunalisierung gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass politische Einheitsbildung nur "von unten" und aus dem gelebten Alltag gelingen kann. Der zweite Teil verortet Art. 24 Abs. 1 a GG in seinen historischen Kontexten und untersucht dabei die unterschiedlichsten Kooperationsformen: von der mittelalterlichen Hanse über moderne Städtepartnerschaften, die vielgestaltigen Euregiones bis hin zur interkommunalen Kooperationspraxis. Der dritte Teil bildet mit der theoretischen Einordnung und den Legitimationsgründen grenznachbarschaftlicher Zusammenarbeit den Schwerpunkt der Studie. Die Stichworte lauten: Grenze und Nachbarschaft, zwei kulturwissenschaftlich anzureichernde Rechtsbegriffe; eine Relativierung der Lehre von den Staatselementen; administrative Interaktion im politischen Mehrebenensystem. Art. 24 Abs. 1 a GG erweist sich vor allem als Brückennorm zwischen staatlicher und staatenübergreifender Verwaltungsrechtslehre. Dieser Prämisse müssen die dogmatischen Einordnungen des vierten Teils Rechnung tragen (vertragliche Gestaltungsformen, Durchgriffswirkung, Aufsichtsfragen, demokratische Rückbindung, ein Katalog denkbarer Regelungsmaterien und Grenzen der Kooperation). Zusammenfassend sei das Untersuchungsergebnis zur Doppelthese zugespitzt: Grenznachbarschaftliche Einrichtungen begründen ein neuartiges, kooperatives Rechtsregime. Gerade darin liegt ihr innovatives Potential, den europäischen Integrationsprozess sach- und bürgernah voranzubringen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Subsidiarität Europas.

Die Subsidiarität Europas. von Merten,  Detlef
Vorwort zur zweiten Auflage: Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers mögen ganze Bibliotheken zu Makulatur werden lassen. Aber ein ergänzendes Wort des Gesetzgebers kann auch Bibliotheken füllen. So ist das Schrifttum zur Subsidiarität, jenem »Donnerwort« des Maastricht-Vertrages, inzwischen beinahe unüberschaubar. Die anhaltende wissenschaftliche Diskussion, die sich nach dem erfreulich klaren Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch verstärkt hat, macht eine Neuauflage des Tagungsbandes, der von der Kritik freundlich aufgenommen wurde, erforderlich. Aus dem Vorwort zur ersten Auflage: Nach den Maastrichter Beschlüssen ist das Subsidiaritätsprinzip von höchster Aktualität. Für den einen Schlüsselwort, den anderen Reizwort, ist es jedenfalls mehr als nur ein Wort, nämlich principium pacti für die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union und clausula integrationis für das deutsche Staatsrecht. Von der päpstlichen Enzyklika »Quadragesimo anno« umschrieben, ist der Begriff dennoch nicht ultra-montaner, sondern aufklärerisch-liberaler Herkunft. Sozialstaatlicher Fürsorge in Deutschland liegt Nachrangigkeit als Rechtsprinzip seit zwei Jahrhunderten in fast wörtlicher Kontinuität zugrunde. Ob Subsidiarität und Bürgernähe als Schrittmacher Europas taugen und Integrationsverdrossenheit und Zentralismusphobie überwinden können, bleibt angesichts plebiszitären Unmuts abzuwarten. Brüssel könnte jedoch in eine Krisis geraten, wenn es die als Kompetenzbeschränkung gewollte und als (Rechts-)«Grundsatz« akzeptierte wie implantierte Nachrangigkeit ignorierte und europäischen Unitarismus strapazierte. «Probleme des Subsidiaritätsprinzips« war das Thema der von der Hanns Martin Schleyer-Stiftung geförderten 4. Deidesheimer Gespräche, die im Dezember 1992 stattfanden und bestimmungsgemäß der Begegnung und Aussprache zwischen Wissenschaft und Praxis in einem ausgesuchten Kreis dienten. Die Referate beleuchteten die Subsidiarität aus europäischer wie aus nationaler Perspektive, behandelten das Verhältnis von Bund und Ländern einschließlich deren Mitwirkung an der europäischen Rechtssetzung aus österreichischer und deutscher Sicht. Teils überarbeitet und mit Fußnoten versehen, werden sie in diesem Sammelband veröffentlicht. Wichtige Dokumente zum Subsidiaritätsprinzip werden im Anhang abgedruckt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die sogenannten grundrechtlichen Schutzpflichten im deutschen und europäischen Recht.

Die sogenannten grundrechtlichen Schutzpflichten im deutschen und europäischen Recht. von Szczekalla,  Peter
Was haben der Schutz des ungeborenen Lebens und der Schutz vor den Risiken der Kernenergie, der Gentechnik des sog. Elektrosmog, des Terrorismus usw. gemeinsam? Bei allen wird in der deutschen Verfassungsrechtsprechung und -literatur ganz überwiegend davon ausgegangen, dass nicht die herkömmliche, »klassische« Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte einschlägig ist, sondern eine »neue« Grundrechtsfunktion, die Schutz-Funktion. Peter Szczekalla verfolgt das Ziel, diese spätestens seit der ersten Entscheidung des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch anerkannte und seither immer wieder bestätigte sog. Grundrechtsfunktion kritisch zu hinterfragen und im Kontext der europäischen Einigung zu untersuchen. Der Autor zeigt, dass die Schutzpflichten mittlerweile eine gemeineuropäische Grundrechtsfunktion darstellen. Er schlägt gleichwohl vor, die einschlägigen Fallkonstellationen im Wesentlichen - bis auf den sog. diplomatischen Schutz, den Schutz vor echten, also nicht anthropogen verursachten »Natur«-Katastrophen und den Schutz künftiger Generationen - unter Heranziehung der Grundrechte als Abwehrrechte zu lösen, weil dies zu einem rationaleren Grundrechtsdiskurs führt. Neben den eingangs genannten Fall-Beispielen wird die außerordentliche Praxisrelevanz des untersuchten Themas im Hinblick auf die BSE-Krise sowie gewalttätige Übergriffe auf grenzüberschreitende Warentransporte, Fernfahrerstreiks, Blockadeaktionen, rassistische Angriffe auf Ausländer u. v. a. m. hinreichend dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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