ABGB Praxiskommentar / IPR Praxiskommentar

ABGB Praxiskommentar / IPR Praxiskommentar von Cap,  Verena, Christandl,  Gregor, Eckert,  Georg, Egglmeier-Schmolke,  Barbara, Fucik,  Robert, Jesser-Huß,  Helga, Klumpe,  Gerhard, Koch,  Bernhard, Kodek,  Georg E., Kogler,  Gabriel, Laimer,  Simon, Motal,  Bernhard, Nademleinsky,  Marco, Nemeth,  Kristin, Nitsch,  Stephanie, Perner,  Stefan, Rudisch,  Bernhard, Rudolf,  Claudia, Schwimann,  Michael, Traar,  Thomas, Trenker,  Martin, Wagner,  Erika M, Zöchling-Jud,  Brigitta
Aktualisiert: 2023-04-19
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Die culpa in contrahendo im europäischen Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

Die culpa in contrahendo im europäischen Internationalen Privat- und Verfahrensrecht von Ersoy,  Rana
Die culpa in contrahendo stellt ein Rechtsinstitut dar, das zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung steht. Ihre Qualifikation im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht ist daher seit jeher höchst umstritten und auch auf europäischer Ebene von erheblicher Relevanz. Der EuGH entschied bereits im Jahr 2002 in der Rechtssache Tacconi, dass die Haftung wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen im Rahmen des EuGVÜ dem Deliktsgerichtsstand zuzuordnen sei. Vor diesem Hintergrund wurde die culpa in contrahendo auch im europäischen Internationalen Privatrecht der Rom II-VO und damit den außervertraglichen Schuldverhältnissen zugeordnet. Dennoch verbleiben zahlreiche Rechtsunklarheiten, deren Klärung sich die vorliegende Arbeit zur Aufgabe gemacht hat. Im Rahmen des europäischen Internationalen Privatrechts wird zum einen den Fragen nachgegangen, die die für die culpa in contrahendo geschaffene Kollisionsnorm (Art. 12 Rom II-VO) hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs und ihrer Anknüpfungsregeln offen lässt. Zum anderen wird die Bedeutung der außervertraglichen Qualifikation mit Blick auf die vorgesehene vertragsakzessorische Anknüpfung analysiert. Hinsichtlich des europäischen Internationalen Zuständigkeitsrechts untersucht die Arbeit, wie die Fallgruppen der culpa in contrahendo im Rahmen der Brüssel Ia-VO zu qualifizieren sind. Unter Berücksichtigung prozessualer Wertungen und anderweitiger EuGH-Rechtsprechung setzt sich die Autorin dabei kritisch mit der Tacconi-Entscheidung auseinander. Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit sich die Regelung der culpa in contrahendo im europäischen Kollisionsrecht auf die Qualifikation im europäischen Zuständigkeitsrecht auswirkt.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht von Rauscher,  Thomas
Inhalt und Konzeption Die Neuauflage des Lehrbuchs berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Internationalen Privatrecht. Sie vermittelt die für das Examen erforderlichen Kenntnisse zur Ermittlung des auf einen privatrechtlichen Sachverhalt mit Auslandsbezug anwendbaren Rechts. Dies ermöglicht dem Studenten eine zügige Einarbeitung in die Materie und dem Fortgeschrittenen die einprägsame Wiederholung des prüfungsrelevanten Stoffes. Im Anschluss an die allgemeinen Lehren des IPR behandelt das Lehrbuch in einem Besonderen Teil v.a. das Familien- und das Schuldrecht. In einem letzten Teil schließlich wird das internationale und europäische Zivilverfahrensrecht dargestellt. Eingearbeitet sind alle im Zeitpunkt des Erscheinens verabschiedeten EU-Instrumente, auch wenn sie erst künftig in Kraft treten. Auf die im Vorschlagsstadium befindlichen Änderungen der Brüssel IIa-VO wird hingewiesen.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Der Gerichtsstand des Sachzusammenhangs im EuGVÜ, dem Lugano-Abkommen und im deutschen Recht

Der Gerichtsstand des Sachzusammenhangs im EuGVÜ, dem Lugano-Abkommen und im deutschen Recht von Banniza Edle von Bazan,  Ulrike
Konnexität einer Klage mit einer anderen hat bisher sowohl im deutschen als auch im europäischen Zivilprozeßrecht nur selten zur Einführung einer Zuständigkeit aus dem Sachzusammenhang geführt. Die Autorin untersucht, ob ein Bedürfnis dafür besteht, Konnexität als Grundlage für einen Gerichtsstand in weiterem Umfang anzuerkennen. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß ein Bedürfnis für einen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs nur in bestimmten Fallgruppen besteht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Drittwirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen nach EuGVÜ/EuGVO und LugÜ

Die Drittwirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen nach EuGVÜ/EuGVO und LugÜ von Jungermann,  Julia
Gerichtsstandsvereinbarungen sind heute allgegenwärtig und insbesondere in internationalen rechtsgeschäftlichen Beziehungen sehr beliebt. Die Parteien können durch sie die Zuständigkeit eines oder mehrerer Gerichte bestimmen, sodass für sie vorhersehbar ist, vor welchem Gericht sie klagen müssen oder verklagt werden. Sie haben also ein besonderes Interesse daran, dass die Vereinbarung auch gegenüber Dritten, die klagen oder verklagt werden, wirken soll. Es stellt sich die Frage, ob ein Dritter an die Gerichtsstandsvereinbarung gebunden sein soll. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt eine Bestandsaufnahme der bisherigen Rechtsprechung, eine ausführliche rechtsvergleichende Betrachtung der Problematik sowie eine teleologische Auslegung des Art. 17 EuGVÜ/LugÜ bzw. Art. 23 EuGVO. Schließlich werden die ermittelten Ergebnisse anhand von Einzelfällen überprüft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der gemeinsame Gerichtsstand

Der gemeinsame Gerichtsstand von Brandes,  Frank
Der gemeinsame Gerichtsstand nach Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ/LÜ hat keine Entsprechung im deutschen Recht. Er bietet dem Kläger eine einzigartige Möglichkeit zum sog. forum shopping. Der vom Wortlaut sehr weitreichende Gerichtsstand wurde von der Rechtsprechung bisher nur durch einen inhaltlichen Zusammenhang der einzelnen Streitgegenstände und einen Mißbrauchsvorbehalt begrenzt. Die Arbeit zeigt weitere positive Tatbestandsmerkmale auf. Dadurch wird der Gerichtsstand weiter konkretisiert, so daß auf den Mißbrauchsvorbehalt verzichtet werden kann.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht

Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht von Willeitner,  Volker
Zwei Entscheidungen des EuGH SIg. 1998, I-7091; SIg. 1999,I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentär in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Prägend für die internationale Entscheidungszuständigkeit, den Begriff der Eilmaßnahmen und ihre Extraterritorialität ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der «realen Verknüpfung» zwischen Forum, Eilmaßnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verständnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ führen. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschließende Zuständigkeitsnormen im europäischen einstweiligen Rechtsschutz.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Konkretisierung der Gerichtsstandsregeln des EuGVÜ durch den EuGH

Die Konkretisierung der Gerichtsstandsregeln des EuGVÜ durch den EuGH von Weiß,  Josef
Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft zu den Zuständigkeitsvorschriften des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Sie geht der Frage nach, ob der Gerichtshof bei der Konkretisierung der Gerichtsstandsregeln des Übereinkommens den richtigen Mittelweg zwischen Effektivität des Rechtsschutzes für den Kläger und effektivem Beklagtenschutz gefunden hat. Eine Analyse und Bewertung der Entscheidungen des Gerichtshofs zu den ihm vorgelegten Auslegungsfragen der Gerichtsstände des EuGVÜ zeigt dabei, daß er grundsätzlich den Beklagtenschutz ausreichend beachtet, ohne gleichzeitig die Erfordernisse eines effektiven Rechtschutzes für den Kläger zu vernachlässigen. Die Interessen von Beklagtem und Kläger werden den Wertungen des Übereinkommens entsprchend bewertet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Prozess der negativen Feststellungsklage

Der Prozess der negativen Feststellungsklage von Dichtl,  Andreas
Der Prozess der negativen Feststellungsklage ist eine zunehmend praktizierte prozessuale Variante der Rechtsverfolgung durch den vermeintlichen Schuldner, um Rechtsfrieden über ein konkretes, im Streit befindliches Rechtsverhältnis, d.h. im Regelfall über einen vorher von Gläubigerseite berühmten bzw. nur teilweise eingeklagten Anspruch zu erlangen. Dessen materiell- rechtliche Nebenwirkungen (insbesondere Verjährungshemmung, Verjährungsneubeginn und Haftungserweiterungen) sowie dessen verfahrensrechtliche Nebenwirkungen (insbesondere Rechtskraft, Rechtshängigkeitssperre) haben schon unter dem BGB a.F. zu Zweifelsfragen geführt. Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 (BGB n.F.) haben sich diese Zweifelsfragen verschärft, da sich die Normen über die vorgenannten materiell- rechtlichen Nebenwirkungen im Rechtsgrund, der Rechtsfolge sowie im systematischen Rechtsumfeld zum Teil erheblich geändert haben. Die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen führt darüber hinaus zunehmend zu europäischen Parallelverfahren im Anwendungsbereich der am 01.03.2002 in Kraft getretenen Verordnung EG Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (VO-Brüssel I). Dort gilt - im Unterschied zum Anwendungsbereich der ZPO - eine Rechtshängigkeitssperre für nachträgliche Klagen mit demselben Kernpunkt (Kernpunkttheorie), wie z.B. zugunsten der zeitlich vorrangig anderweitig anhängig gemachten negativen Feststellungsklage. Dieser Umstand macht es notwendig, dass auch das BGB n.F. die materiell-rechtlichen und ergänzenden verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dafür bietet, dass die Schnittstelle zwischen dem unmittelbar anwendbaren verfahrensrechtlichem Gemeinschaftsrecht sowie dem nationalen materiellen Recht für die rechtsschutzsuchenden Anspruchsinhaber nicht zur Falle wird. Dies beinhaltet, daß die verfahrensgebundenen verjährungsrechtlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 197 I Nr.3 und § 204 I Nr.1 BGB n.F. auch in den Mitgliedsstaaten unter dem Regime der VO-Brüssel I/EuGVÜ entsprechend Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB verwirklicht werden können Der durch die Rechtsänderungen der Schuldrechtsreform bedingten "Wechselwirkung" zwischen dem deutschen/europäischen Prozeßrecht einerseits und dem deutschen materiellen Recht andererseits, namentlich den Einfluß der Art und Weise der verfahrensgebundenen negativen Rechtsverfolgung des vermeintlichen Schuldners auf den Ablauf der Verjährung sowie sonstigen materiell-rechtlichen Nebenwirkungen ist im Rahmen des Titels der Arbeit nachgegangen worden.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Internationale Verbraucherstreitigkeiten

Internationale Verbraucherstreitigkeiten von Schaltinat,  Katja
Anlaß zur Diskussion über die grundsätzliche Reichweite des Verbrauchergerichtsstandes nach den Art. 13, 14 EuGVÜ haben in jüngster Zeit u.a. die Anlegergeschäfte von Verbrauchern an ausländischen Börsen gegeben sowie die Frage der Abgrenzung und der Einordnung des Verbrauchergerichtsstandes in das Gefüge des EuGVÜ. Bis heute fehlt hierzu eine systematische Darstellung, welche die diskutierten Fragen und die hierzu vertretenen Lösungsansätze aufarbeitet. Diesem Ziel will die Autorin im Rahmen der Studie zu Individualverbraucherstreitigkeiten im Geltungsbereich des EuGVÜ, solchen mit Drittstaatenbezug sowie einer zusammenfassenden Darstellung zum Umfang des kollektiven Verbraucherschutzes auf europäischer Ebene gerecht werden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ordre public-Kontrolle von Gerichtsstandsvereinbarungen

Ordre public-Kontrolle von Gerichtsstandsvereinbarungen von Redmann,  Christoph
Christoph Redmann geht zunächst von der Praxis deutscher Gerichte auf Basis der ZPO aus, eine Derogation (Abwahl) der deutschen internationalen Zuständigkeit dann für unwirksam zu erklären, wenn das prognostizierte Urteil des gewählten ausländischen Gerichts voraussichtlich gegen den deutschen ordre public verstoßen wird und deswegen in Deutschland nicht anerkannt wird. Nach einer Untersuchung der möglichen Normentypen und Voraussetzungen der Rechtsprechung für eine ordre public-Kontrolle wird diese Praxis kritisch hinterfragt. Unter anderem mit Blick auf den Zweck der generellen gesetzlichen Zulassung von Gerichtsstandsvereinbarungen in internationalen Rechtsbeziehungen sowie unter Berücksichtigung des Verhältnisses von internationalem Kollisionsrecht (IPR) und internationalem Verfahrensrecht (IZVR) wird die Kontrolle abgelehnt. Wegen des im europäischen Rechtsverkehr geltenden Vorrangs der Gerichstsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVO) bzw. der Gerichstsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ und LugÜ) vor der ZPO widmet sich der Autor anschließend der gleichen Problemlage für Derogationen, die den genannten internationalen Regeln unterliegen. Unter systematischen wie teleologischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zum EuGVÜ ist festzustellen, dass jeder der drei Normkomplexe in seinem Anwendungsbereich keine ordre public-Kontrolle von Gerichtsstandsvereinbarungen zulässt. Schließlich untersucht Redmann rechtsvergleichend für ausgewählte europäische Rechtsordnungen deren Rechtslage und -praxis in Bezug auf eine ordre public-Kontrolle unter Geltung des onomen nationalen Prozessrechts sowie der EuGVO / des EuGVÜ.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Die Anwendung des EuGVÜ durch portugiesische Gerichte unter Berücksichtigung des autonomen internationalen Zivilverfahrensrechts

Die Anwendung des EuGVÜ durch portugiesische Gerichte unter Berücksichtigung des autonomen internationalen Zivilverfahrensrechts von Rathenau,  Alexander
Dieses Buch analysiert die Rechtsprechung der portugiesischen Gerichte zu den Europäischen Zuständigkeitsordnungen in Zivil- und Handelssachen (1992-2006) und setzt sich kritisch mit ihr auseinander. Zugleich werden die wichtigsten Regelungen des neuen autonomen internationalen Zivilverfahrensrechts Portugals erläutert. Dies erweist sich für das Verständnis der Entscheidungen als besonders relevant, weil sich die portugiesischen Gerichte bei der Anwendung des EuGVÜ, LugÜ und der so genannten Brüssel-I-VO stark vom nationalen Recht leiten ließen. Der Autor kommt zu erstaunlichen Ergebnissen, die am Beispiel Portugal zeigen, dass eine international-prozessuale Rechtsvereinheitlichung in Europa nicht allein durch den Erlass von Einheitsrechten erzielt werden kann. Este livro contém uma introdução e um resumo em língua portuguesa.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Unvereinbare Entscheidungen i.S.d. Art. 27 Nr. 3- und 5 EuGVÜ und ihre Vermeidung

Unvereinbare Entscheidungen i.S.d. Art. 27 Nr. 3- und 5 EuGVÜ und ihre Vermeidung von Koch,  Matthias
Seit der Gubisch/Palumbo-Entscheidung des EuGH wird verstärkt nach einem europäischen Streitgegenstandsbegriff gesucht. Der Autor belegt unter kritischer Auseinandersetzung mit den nationalen Streitgegenstands- und Rechtskrafttheorien, daß der unbestimmte Rechtsbegriff «unvereinbare Entscheidungen» im Sinne des Art. 27 Nr. 3 und 5 EuGVÜ zu einer weiten Auslegung der Rechtshängigkeitssperre des Art. 21 EuGVÜ als auch der materiellen Rechtskraftsperre des Art. 26 EuGVÜ führt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Begriff der Zivilsache im Europäischen Zivilprozeßrecht

Der Begriff der Zivilsache im Europäischen Zivilprozeßrecht von Soltész,  Ulrich
Art. 1 Abs. 1 des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens (EuGVÜ) eröffnet seinen Anwendungsbereich für privatrechtliche Streitigkeiten. Die hiernach erforderliche Abgrenzung zum öffentlichen Recht nimmt der EuGH auf vertragsautonomer Grundlage vor. Er berücksichtigt dabei die Zielsetzung und die Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar, diese Grundsätze zu präzisieren und gemeineuropäische Prinzipien zur Abgrenzung des öffentlichen vom privaten Recht zu entwickeln.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Dependenzen auf dem Weg vom EuGVÜ, über die EuGVVO, zur EuZPO

Dependenzen auf dem Weg vom EuGVÜ, über die EuGVVO, zur EuZPO von Leisle,  Jörg
Die Arbeit beschäftigt sich vorrangig mit den gegenseitigen Dependenzen zwischen dem Europäischen Zivilprozeßrecht und dem autonom gesetzten Zivilprozeßrecht Deutschlands. Dabei findet die Vergemeinschaftung des EuGVÜ durch die jüngst in Kraft getretene EuGVVO besondere Berücksichtigung. So nimmt vor allem die Ermittlung des räumlich-persönlichen Anwendungsbereichs der EuGVVO großen Raum ein. Weiter werden die Außenkompetenzen der EG im Bereich des internationalen Zivilprozeßrechts untersucht. Zum Schluß wagt der Autor noch einen Blick in die Zukunft, indem er die Perspektiven einer EuZPO betrachtet und auch zu dem geplanten weltweiten Haager Gerichtsstands- und Vollstreckungsabkommen Stellung nimmt.
Aktualisiert: 2023-04-11
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EuGVÜ und Drittstaaten

EuGVÜ und Drittstaaten von Tosi,  Ugo
Zunehmende Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der EG und Drittstaaten sowie das internationale Deliktsrecht führen zu einem Anstieg der grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten. Der Verfasser untersucht, wie sich die internationalen Zuständigkeits-, Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln vereinheitlichen lassen. Er schlägt den Beitritt der EFTA- Staaten zum EuGVÜ vor und entwickelt verschiedene Lösungsmöglichkeiten, um die einheitliche Auslegung des erweiterten Übereinkommens zu gewährleisten. Mit weiteren Drittstaaten sollten nach seiner Ansicht Beteiligungsübereinkommen abgeschlossen werden, deren inhaltliche Ausgestaltung er skizziert.
Aktualisiert: 2019-12-19
Autor:
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Die Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit nach dem Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen vom 27.9.1968

Die Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit nach dem Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen vom 27.9.1968 von Isenburg-Epple,  Sabine
Eine geordnete Rechtspflege setzt das Fehlen einander widersprechender Zivilurteile voraus. Daher steht nach Art. 21 des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens (EuGVÜ) die Rechtshängigkeit einer Klage der gerichtlichen Geltendmachung desselben Anspruchs in einem anderen Vertragsstaat entgegen. In der Praxis bereitet die Anwendung der Norm jedoch Schwierigkeiten. So ist unter anderem unklar, wann zwei Klagen als identisch im Sinne von Art. 21 EuGVÜ anzusehen sind. Gegenstand der vorliegenden Studie ist die Beantwortung offener Fragen zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Den Lösungsvorschlägen gehen rechtsvergleichende Untersuchungen voraus. Den Mittelpunkt der Darstellung stellt die Entwicklung eines vertragsautonomen Begriffs des Verfahrensgegenstandes dar.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Zuständigkeits- und Gerichtsstandsvereinbarungen im deutschen und italienischen Recht

Zuständigkeits- und Gerichtsstandsvereinbarungen im deutschen und italienischen Recht von Boccafoschi,  Maria Emanuela
Gerichtsstandsvereinbarungen sind aus dem internationalen Wirtschaftsrecht nicht wegzudenken. Sie dienen der Planbarkeit der rechtlichen Beziehungen der Parteien, beinhalten allerdings auch ein Gefahrenpotenzial, indem sie einerseits einen prozessual vorteilhaften Gerichtsstand sperren, andererseits einen potenziell nachteiligen Gerichtsstand aufzwingen. Diese Arbeit untersucht die Problematik der Gerichtsstandsvereinbarungen aus deutscher, italienischer und europarechtlicher Perspektive. Für den deutschen Leser ist dies in doppelter Hinsicht wertvoll. Zum einen gewinnt er Einsicht in das italienische Recht und die italienische Praxis. Zum anderen kann er erfahren, wie in einem anderen Recht mit der gemeinsamen Grundlage des europäischen Zuständigkeitssystems umgegangen wird.
Aktualisiert: 2019-12-19
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«forum non conveniens» und EuGVÜ

«forum non conveniens» und EuGVÜ von Erwand,  Christine
Die Arbeit stellt zunächst die anglo-amerikanische Doktrin des vor. Im zweiten Abschnitt wird dann das Europäische Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, EuGVÜ, erörtert. Daran anschließend wird die Frage behandelt, ob und inwieweit die Doktrin nach dem Beitritt des Vereinigten Königreiches zum EuGVÜ noch Anwendung finden kann. Hierbei wird auf die Rechtsprechung des EuGH und die darin entwickelten Auslegungsgrundsätze eingegangen. Anhand aktueller Entscheidungen werden verschiedene Lösungsmodelle entwickelt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Wer ist Verbraucher im internationalen Zivilprozeß?

Wer ist Verbraucher im internationalen Zivilprozeß? von Senff,  Thomas
Die Arbeit hat den Verbraucherschutz im internationalen Zivilprozeßrecht zum Gegenstand. Sie beinhaltet eine rechtsvergleichende Untersuchung der einschlägigen deutschen, spanischen und europäischen Zuständigkeitsregelungen. Im einzelnen behandelt der Autor in seiner Arbeit die folgenden Fragen: Existieren in den einzelnen Rechtsordnungen Verbrauchergerichtsstände? Sind diese in angemessener Weise gegen Gerichtsstandsvereinbarungen geschützt? Welche Personen fallen in den Schutzbereich dieser Vorschriften? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den gefundenen Ergebnissen de lege ferenda? Die Arbeit endet mit einem Reformvorschlag für die Artt. 4 I, 13 ff des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) in der Fassung des 3. Beitrittsübereinkommens vom 26. Mai 1989.
Aktualisiert: 2019-12-19
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