Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Umfassende und systematische Analyse der neuen Rechtslage
Seit dem 29. Jänner 2019 gelten die Europäischen Güterrechtsverordnungen (GüterrechtsVO) in 18 Mitgliedstaaten, darunter Österreich und Deutschland. Sie stellen das Internationale Ehegüterrecht in Europa auf eine völlig neue europäische Grundlage. Das bedeutet erhebliche Herausforderungen für die Rechtswissenschaft, aber auch die praktische Bedeutung der Verordnungen ist immens: Sie regeln nicht nur die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, sondern auch das anwendbare Recht.
Das Handbuch analysiert die neue Rechtslage systematisch und umfassend. Namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis erörtern die wesentlichen Probleme, die sich bei der Anwendung der Verordnungen ergeben können. Zudem machen Beispiele, Checklisten und viele Tipps das Buch zu einer wertvollen Arbeitshilfe für die Praxis. Zugleich regt es die wissenschaftliche Diskussion im Bereich des Internationalen und Europäischen Güterrechts an.
Das Handbuch richtet sich an Rechtsanwälte und Notare, Familienrichter und Rechtspfleger sowie Juristen bei Familienberatungsstellen, Hochschullehrer und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Umfassende und systematische Analyse der neuen Rechtslage
Seit dem 29. Jänner 2019 gelten die Europäischen Güterrechtsverordnungen (GüterrechtsVO) in 18 Mitgliedstaaten, darunter Österreich und Deutschland. Sie stellen das Internationale Ehegüterrecht in Europa auf eine völlig neue europäische Grundlage. Das bedeutet erhebliche Herausforderungen für die Rechtswissenschaft, aber auch die praktische Bedeutung der Verordnungen ist immens: Sie regeln nicht nur die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, sondern auch das anwendbare Recht.
Das Handbuch analysiert die neue Rechtslage systematisch und umfassend. Namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis erörtern die wesentlichen Probleme, die sich bei der Anwendung der Verordnungen ergeben können. Zudem machen Beispiele, Checklisten und viele Tipps das Buch zu einer wertvollen Arbeitshilfe für die Praxis. Zugleich regt es die wissenschaftliche Diskussion im Bereich des Internationalen und Europäischen Güterrechts an.
Das Handbuch richtet sich an Rechtsanwälte und Notare, Familienrichter und Rechtspfleger sowie Juristen bei Familienberatungsstellen, Hochschullehrer und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Verena Cap,
Gregor Christandl,
Georg Eckert,
Barbara Egglmeier-Schmolke,
Robert Fucik,
Helga Jesser-Huß,
Gerhard Klumpe,
Bernhard Koch,
Georg E. Kodek,
Gabriel Kogler,
Simon Laimer,
Bernhard Motal,
Marco Nademleinsky,
Kristin Nemeth,
Stephanie Nitsch,
Stefan Perner,
Bernhard Rudisch,
Claudia Rudolf,
Michael Schwimann,
Thomas Traar,
Martin Trenker,
Erika M Wagner,
Brigitta Zöchling-Jud
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Die Behandlung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht wirft sowohl im Bereich des autonomen Rechts als auch im Bereich der Europäischen Rechtsakte viele Fragen auf, deren Überprüfung sich die vorliegende Arbeit zur Aufgabe gemacht hat. In Deutschland ist die sog. „Ehe für alle“ im Oktober 2017 eingeführt worden, von dem Ehebegriff des autonomen Kollisionsrechts sind jedoch nur verschiedengeschlechtliche Paare erfasst. Gleichgeschlechtliche Ehen unterliegen nach Art. 17b Abs. 4 EGBGB der Grundsatzanknüpfung für Lebenspartnerschaften; eherechtliche Normen finden nur über Verweisungen Anwendung. Die Autorin beleuchtet zunächst die rechtshistorische Entwicklung der ehe- und partnerschaftsrechtlichen Regelungen und untersucht sodann, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es de lege lata noch zwischen den Eheformen gibt. Die Ergebnisse werden zum Anlass genommen, verschiedene Möglichkeiten einer einheitlichen Anknüpfung im Bereich des Eheschließungsstatuts und des allgemeinen Ehewirkungsstatuts zu diskutieren. Zudem wird sich für eine explizite Regelung der gleichgeschlechtlichen Ehe im FamFG ausgesprochen. Im Europäischen Kollisions- und Verfahrensrechts stellt sich das Problem, dass zwar immer mehr, jedoch noch lange nicht alle Staaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben. Die Autorin prüft, ob ein einheitlicher Ehebegriff in der EU gebildet werden kann und untersucht die Erfassung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den eherelevanten Normen der Rom III-VO, Brüssel IIa-VO, EuGüVO/EuPartVO, des HUP und der EuUntVO sowie der EuErbVO.
Aktualisiert: 2023-02-23
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Aktualisiert: 2023-03-29
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Umfassende und systematische Analyse der neuen Rechtslage
Seit dem 29. Jänner 2019 gelten die Europäischen Güterrechtsverordnungen (GüterrechtsVO) in 18 Mitgliedstaaten, darunter Österreich und Deutschland. Sie stellen das Internationale Ehegüterrecht in Europa auf eine völlig neue europäische Grundlage. Das bedeutet erhebliche Herausforderungen für die Rechtswissenschaft, aber auch die praktische Bedeutung der Verordnungen ist immens: Sie regeln nicht nur die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, sondern auch das anwendbare Recht.
Das Handbuch analysiert die neue Rechtslage systematisch und umfassend. Namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis erörtern die wesentlichen Probleme, die sich bei der Anwendung der Verordnungen ergeben können. Zudem machen Beispiele, Checklisten und viele Tipps das Buch zu einer wertvollen Arbeitshilfe für die Praxis. Zugleich regt es die wissenschaftliche Diskussion im Bereich des Internationalen und Europäischen Güterrechts an.
Das Handbuch richtet sich an Rechtsanwälte und Notare, Familienrichter und Rechtspfleger sowie Juristen bei Familienberatungsstellen, Hochschullehrer und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Der Band dokumentiert die 7. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law School vom 26. Oktober 2018. Unter der Überschrift "Die Familie des Familienunternehmers" wurden Rechtsfragen rund um die Vorsorgevollmacht, die Chancen und Herausforderungen der Beteiligung Minderjähriger sowie die sich aus der EU-Güterrechtsverordnungen ergebenden neuen Perspektiven für internationale Familienunternehmen erörtert.
Mit Beiträgen von
Dr. Malte Ivo, Prof. Dr. Anne Röthel, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Dr. Johannes Weber, LL.M. (Cambridge) und Prof. Dr. Frauke Wedemann.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Band dokumentiert die 7. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law School vom 26. Oktober 2018. Unter der Überschrift „Die Familie des Familienunternehmers“ wurden Rechtsfragen rund um die Vorsorgevollmacht, die Chancen und Herausforderungen der Beteiligung Minderjähriger sowie die sich aus der EU-Güterrechtsverordnungen ergebenden neuen Perspektiven für internationale Familienunternehmen erörtert.
Mit Beiträgen von
Dr. Malte Ivo, Prof. Dr. Anne Röthel, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Dr. Johannes Weber, LL.M. (Cambridge) und Prof. Dr. Frauke Wedemann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kogel – zum Fünften. Das gefragte Praxisbuch zur Teilungsversteigerung auf aktuellem Stand. U.a. mit den Themen: Folgen der neuen EuGüVO / Auswirkungen der Corona-Pandemie / Haftung eines Erstehers aus § 826 BGB (BGH NJW 2019, 3638) / Neuer Lösungsvorschlag zu Fällen mit einer nicht valutierten Grundschuld. Erweiterung zur ersten Orientierung: Systematischer Überblick zu den typischen Problemfeldern in der Teilungsversteigerung. Im Übrigen alles wie gewohnt mit zahlreichen Praxistipps, Formulierungsmustern und dem „ABC“!
„… Dringender kollegialer Rat: Lassen Sie sich ohne Studium dieses Buchs nicht auf eine Teilungsversteigerung ein!" (RA/FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider, FamRZ 2019, 1044, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-04-16
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Aktualisiert: 2021-01-20
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Aktualisiert: 2021-01-20
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Dieser Tagungsband beinhaltet Beiträge zu aktuellen Entwicklungen des europäischen Familien- und Erbrechts. Die Tagung fand im Mai 2019 als Teil des von der Europäischen Kommission geförderten Projekts EUFams II in Heidelberg statt und brachte namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Jennifer Antomo nimmt die Neufassung der Brüssel IIa-VO in den Blick, während Michael Sonnentag aktuelle Probleme der Rom III-VO und Katharina Lugani aktuelle Entwicklungen der Europäischen Unterhaltsverordnung aufgreifen. Die Bedeutung des Verbindungsrichterwesens für das internationale Familienrecht untersucht Martin Menne. Jens Kleinschmidt betrachtet die Europäische Erbverordnung aus wissenschaftlicher Perspektive, Rembert Süß aus Sicht der notariellen Praxis. Ausgewählte Probleme bei der Anwendung der neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen behandelt Robert Magnus, während Stefan Schlauß die praktische Umsetzung der neuen Europäischen Urkundenverordnung darstellt.
Mit Beiträgen von
Jennifer Antomo, Niels Elsner, Jens Kleinschmidt, Quincy C. Lobach, Katharina Lugani, Robert Magnus, Martin Menne, Tobias Rapp, Louis Roer, Stefan Schlauß, Michael Sonnentag, Rembert Süß
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2022-08-03
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Umfassende und systematische Analyse der neuen Rechtslage
Seit dem 29. Jänner 2019 gelten die Europäischen Güterrechtsverordnungen (GüterrechtsVO) in 18 Mitgliedstaaten, darunter Österreich und Deutschland. Sie stellen das Internationale Ehegüterrecht in Europa auf eine völlig neue europäische Grundlage. Das bedeutet erhebliche Herausforderungen für die Rechtswissenschaft, aber auch die praktische Bedeutung der Verordnungen ist immens: Sie regeln nicht nur die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, sondern auch das anwendbare Recht.
Das Handbuch analysiert die neue Rechtslage systematisch und umfassend. Namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis erörtern die wesentlichen Probleme, die sich bei der Anwendung der Verordnungen ergeben können. Zudem machen Beispiele, Checklisten und viele Tipps das Buch zu einer wertvollen Arbeitshilfe für die Praxis. Zugleich regt es die wissenschaftliche Diskussion im Bereich des Internationalen und Europäischen Güterrechts an.
Das Handbuch richtet sich an Rechtsanwälte und Notare, Familienrichter und Rechtspfleger sowie Juristen bei Familienberatungsstellen, Hochschullehrer und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-02
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