Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.

Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. von Grunewald,  Ralph
Der Erziehungsgedanke ist das Leitprinzip des Jugendstrafrechts. Seine Bedeutung ist seit seiner Entstehung umstritten, was gerade in der zur Zeit wieder stattfindenden Debatte deutlich wird. Die Kritik gegen ihn wird aus drei unterschiedlichen Richtungen geführt: historisch, kriminologisch und rechtsdogmatisch. Dem Erziehungsgedanken wird vorgeworfen, daß er im Entstehungskontext unscharf konturiert gewesen sei und letztlich nichts anderes erreichen sollte, als jugendliche Straftäter zu entkriminalisieren. Kriminologisch werden ihm die Befunde der Sanktionsforschung entgegengehalten, die den Schluß nahelegten, Jugendkriminalität sei ein "normales" und nicht interventionsbedürftiges Phänomen. Auch seien die staatlich-präventiven Methoden bislang nicht erfolgreich gewesen. Hieran knüpft nun die juristische Kritik: Der Erziehungsgedanke verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Erziehungsrecht der Eltern und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Jugendlichen selbst. Ralph Grunewald setzt sich mit jedem der genannten Kritikpunkte detailliert auseinander. Die Entstehungsgeschichte des Erziehungsgedankens wird auf dem geisteswissenschaftlichen und juristischen Hintergrund des 19. Jahrhunderts abgebildet. Hier kann der Verfasser zeigen, daß der Erziehungsgedanke als individualisierendes ("duales") Interventionsinstrument gedacht war, mit dem auf die individuellen Bedürfnisse und Defizite des jungen Menschen reagiert werden soll. Diese Ausrichtung ist im Verlauf der kriminologischen Entwicklung verloren gegangen. Die (Fehl)Rezeption der Etikettierungsansätze haben hierzu ebenso beigetragen wie die einseitige Betrachtung der Ergebnisse der Sanktionsforschung. Auch die verfassungsrechtliche Kritik läßt sich nicht halten. Denn gerade in diesem Abschnitt kann deutlich gemacht werden, wie sehr das Erziehungsprinzip mit dem Menschenbild und anderen elementaren Verfassungsgütern harmoniert und mehr noch von ihnen gefordert wird. Im Ergebnis zeichnet Grunewald ein präzises Bild des Erziehungsgedankens und verdeutlicht die Auswirkungen der De-Individualisierung exemplarisch an Normen des JGG.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.

Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. von Grunewald,  Ralph
Der Erziehungsgedanke ist das Leitprinzip des Jugendstrafrechts. Seine Bedeutung ist seit seiner Entstehung umstritten, was gerade in der zur Zeit wieder stattfindenden Debatte deutlich wird. Die Kritik gegen ihn wird aus drei unterschiedlichen Richtungen geführt: historisch, kriminologisch und rechtsdogmatisch. Dem Erziehungsgedanken wird vorgeworfen, daß er im Entstehungskontext unscharf konturiert gewesen sei und letztlich nichts anderes erreichen sollte, als jugendliche Straftäter zu entkriminalisieren. Kriminologisch werden ihm die Befunde der Sanktionsforschung entgegengehalten, die den Schluß nahelegten, Jugendkriminalität sei ein "normales" und nicht interventionsbedürftiges Phänomen. Auch seien die staatlich-präventiven Methoden bislang nicht erfolgreich gewesen. Hieran knüpft nun die juristische Kritik: Der Erziehungsgedanke verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Erziehungsrecht der Eltern und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Jugendlichen selbst. Ralph Grunewald setzt sich mit jedem der genannten Kritikpunkte detailliert auseinander. Die Entstehungsgeschichte des Erziehungsgedankens wird auf dem geisteswissenschaftlichen und juristischen Hintergrund des 19. Jahrhunderts abgebildet. Hier kann der Verfasser zeigen, daß der Erziehungsgedanke als individualisierendes ("duales") Interventionsinstrument gedacht war, mit dem auf die individuellen Bedürfnisse und Defizite des jungen Menschen reagiert werden soll. Diese Ausrichtung ist im Verlauf der kriminologischen Entwicklung verloren gegangen. Die (Fehl)Rezeption der Etikettierungsansätze haben hierzu ebenso beigetragen wie die einseitige Betrachtung der Ergebnisse der Sanktionsforschung. Auch die verfassungsrechtliche Kritik läßt sich nicht halten. Denn gerade in diesem Abschnitt kann deutlich gemacht werden, wie sehr das Erziehungsprinzip mit dem Menschenbild und anderen elementaren Verfassungsgütern harmoniert und mehr noch von ihnen gefordert wird. Im Ergebnis zeichnet Grunewald ein präzises Bild des Erziehungsgedankens und verdeutlicht die Auswirkungen der De-Individualisierung exemplarisch an Normen des JGG.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.

Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. von Grunewald,  Ralph
Der Erziehungsgedanke ist das Leitprinzip des Jugendstrafrechts. Seine Bedeutung ist seit seiner Entstehung umstritten, was gerade in der zur Zeit wieder stattfindenden Debatte deutlich wird. Die Kritik gegen ihn wird aus drei unterschiedlichen Richtungen geführt: historisch, kriminologisch und rechtsdogmatisch. Dem Erziehungsgedanken wird vorgeworfen, daß er im Entstehungskontext unscharf konturiert gewesen sei und letztlich nichts anderes erreichen sollte, als jugendliche Straftäter zu entkriminalisieren. Kriminologisch werden ihm die Befunde der Sanktionsforschung entgegengehalten, die den Schluß nahelegten, Jugendkriminalität sei ein "normales" und nicht interventionsbedürftiges Phänomen. Auch seien die staatlich-präventiven Methoden bislang nicht erfolgreich gewesen. Hieran knüpft nun die juristische Kritik: Der Erziehungsgedanke verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Erziehungsrecht der Eltern und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Jugendlichen selbst. Ralph Grunewald setzt sich mit jedem der genannten Kritikpunkte detailliert auseinander. Die Entstehungsgeschichte des Erziehungsgedankens wird auf dem geisteswissenschaftlichen und juristischen Hintergrund des 19. Jahrhunderts abgebildet. Hier kann der Verfasser zeigen, daß der Erziehungsgedanke als individualisierendes ("duales") Interventionsinstrument gedacht war, mit dem auf die individuellen Bedürfnisse und Defizite des jungen Menschen reagiert werden soll. Diese Ausrichtung ist im Verlauf der kriminologischen Entwicklung verloren gegangen. Die (Fehl)Rezeption der Etikettierungsansätze haben hierzu ebenso beigetragen wie die einseitige Betrachtung der Ergebnisse der Sanktionsforschung. Auch die verfassungsrechtliche Kritik läßt sich nicht halten. Denn gerade in diesem Abschnitt kann deutlich gemacht werden, wie sehr das Erziehungsprinzip mit dem Menschenbild und anderen elementaren Verfassungsgütern harmoniert und mehr noch von ihnen gefordert wird. Im Ergebnis zeichnet Grunewald ein präzises Bild des Erziehungsgedankens und verdeutlicht die Auswirkungen der De-Individualisierung exemplarisch an Normen des JGG.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung.

Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung. von Zierer,  Alexa Anna
§ 2 Abs. 2 JGG verzahnt das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht derart, dass die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften weitgehend auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Hierbei werden deren entwicklungstypische Besonderheiten regelhaft ausgeblendet. Dieser grundlegenden Problematik kann durch den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung begegnet werden. Hierunter versteht man eine strafbarkeitsbegrenzende Auslegung der allgemeinen Strafnormen, die sich an den Besonderheiten Jugendlicher und Heranwachsender orientiert und diese bei der strafrechtlichen Rechtsanwendung berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung.

Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung. von Zierer,  Alexa Anna
§ 2 Abs. 2 JGG verzahnt das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht derart, dass die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften weitgehend auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Hierbei werden deren entwicklungstypische Besonderheiten regelhaft ausgeblendet. Dieser grundlegenden Problematik kann durch den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung begegnet werden. Hierunter versteht man eine strafbarkeitsbegrenzende Auslegung der allgemeinen Strafnormen, die sich an den Besonderheiten Jugendlicher und Heranwachsender orientiert und diese bei der strafrechtlichen Rechtsanwendung berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung.

Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung. von Zierer,  Alexa Anna
§ 2 Abs. 2 JGG verzahnt das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht derart, dass die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften weitgehend auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Hierbei werden deren entwicklungstypische Besonderheiten regelhaft ausgeblendet. Dieser grundlegenden Problematik kann durch den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung begegnet werden. Hierunter versteht man eine strafbarkeitsbegrenzende Auslegung der allgemeinen Strafnormen, die sich an den Besonderheiten Jugendlicher und Heranwachsender orientiert und diese bei der strafrechtlichen Rechtsanwendung berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Verständigung im Jugendstrafverfahren: Grundlagen, Grenzen und Leitlinien

Die Verständigung im Jugendstrafverfahren: Grundlagen, Grenzen und Leitlinien von Haasis,  Laurin Johannes
Verständigungen beschäftigen die Strafprozessrechtswissenschaft schon seit vielen Jahrzehnten. Dabei werden die Diskussionen über ein solch konsensuales Element im traditionell inquisitorisch-kontradiktorischen Strafprozess naturgemäß sehr kontrovers geführt. Nicht erst seit Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes im Jahre 2009 und einer wegweisenden Entscheidung des BVerfG im Jahre 2013 sind Verständigungen aus dem prozessualen Alltag nicht mehr wegzudenken. Als zentrale Vorschrift erlaubt § 257c StPO Verständigungen zwischen den Verfahrensbeteiligten unter bestimmten Voraussetzungen und in geeigneten Fällen. In das JGG wurde eine entsprechende Regelung gerade nicht implementiert. Einer möglichen Anwendung des § 257c StPO über die Verweisungsnorm des § 2 Abs. 2 JGG wird – meist unter Verweis auf den im Jugendstrafrecht vorherrschenden Erziehungsgedanken – ganz überwiegend mit Skepsis begegnet. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses geboten erscheint und unternimmt den Versuch, mehr Transparenz bei der Frage der Zulässigkeit von Verständigungen im Jugendstrafverfahren zu schaffen.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Kriminalpolitische Forderung nach einer Reformierung des Jugendstrafrechts

Kriminalpolitische Forderung nach einer Reformierung des Jugendstrafrechts von Nadolny,  Jennifer
Die Autorin stößt mit Ihrer Dissertation „Kriminalpolitische Forderung nach einer Reformierung des Jugendstrafrechts“ eine Reformbewegung an, die eine komplette Überarbeitung des JGG beinhaltet. Seit der Einführung des JGG gab es bis jetzt noch keine grundlegende Überarbeitung des Jugendstrafrechts. Durchaus kritisch beleuchtet die Autorin dabei das Sanktionssystem und die wissenschaftlichen Grundannahmen und schafft so ein systematisch aufeinander aufbauendes Konzept. Durch die Erarbeitung von Schlüsselfaktoren konnte die Verfasserin dabei den Nachweis erbringen, dass die Jugendkriminalität in Deutschland gerade nicht rückläufig ist, sondern über die letzten Jahre deutlich zugenommen hat. Diese wissenschaftliche Arbeit verdeutlicht dabei eindrucksvoll, dass es einer Reformierung des Jugendstrafrechts bedarf, nicht nur, weil die erhoffte Wirksamkeit des Interventionssystems des Jugendstrafrechts nicht, bzw. nicht in genügendem Maße eingetreten ist, sondern weil sich auch eine Veränderung bei den Parametern zeigt, die bei der Entwicklung des Interventionssystems noch nicht berücksichtigt werden konnten, nun aber der legislativen Flexibilität bedürfen. Die einzelnen Abschnitte der Überarbeitung bauen dabei aufeinander auf. So wird die Grundlage des Jugendstrafrechts, der Erziehungsgedanke, einer eingehenden Überprüfung unterzogen und letztendlich eine Bereinigung des Jugendstrafrechts von diesem Gedankengut vorgenommen. So verdeutlicht die Autorin, dass der Erziehungsgedanke sich nicht nur in einem streitbaren Kontext befindet und sich mangels Konturlosigkeit in die jeweils gewünschte Meinungsform drängen lässt, sondern dass dieser auch Streitpartner innerhalb seiner eigenen Fakultät ist und sich damit in von der Verfassung bewegtes Fahrwasser begibt. Darauf aufbauend, erfolgt eine Reformierung des gesamten Sanktionssystems, welche in der Ausweitung des Jugendarrestes und der Erarbeitung spezieller Trainingskurse mündet, die unter Ausnutzung von Reiz-Reaktionsmechanismen dazu geeignet sind, die Jugendkriminalität deutlich zu reduzieren. Die dabei erarbeiteten Veränderungsperspektiven wurden dabei allesamt auf ihre Praktikabilität hin überprüft. Aus den Ergebnissen wurden kriminalpolitische Forderungen erarbeitet, um eine Reformbewegung anzustoßen und die Verbesserung des Jugendstrafrechts münden zu lassen in Erfolg.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Auf Abwegen

Auf Abwegen von Gloss,  Werner
Was haben wir falsch gemacht?, fragen sich viele Eltern, wenn ihr Kind straffällig geworden ist. Neben Versagensgefühlen und Zukunftsängsten wächst der Druck, wichtige Entscheidungen zu treffen. Fachliche Unterstützung und Beratung sind dringend gefragt – doch die richtigen Stellen zu finden ist oft Glücksache und anwaltliche Begleitung womöglich zu teuer. Nicht nur Alleinerziehende fühlen sich in dieser Situation schnell überfordert. Anhand mehrerer Fallbeispiele erklärt Werner Gloss – er ist als Polizeihauptkommissar seit 20 Jahren in den Bereichen Jugendsachen und Prävention tätig –, wie aus Kindern, die Probleme haben, Jugendliche werden, die Probleme machen. Der Autor vermittelt anschaulich kriminologische und strafrechtliche Hintergründe. Darüber hinaus bietet das Buch Tipps für den Umgang mit den Konsequenzen der Straftat.
Aktualisiert: 2021-01-02
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Verteidigung in Jugendstrafsachen

Verteidigung in Jugendstrafsachen von Nöding,  Toralf, Zieger,  Matthias
Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen. Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz „Erziehen statt strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig. Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018. Neu in der 7. Auflage: • Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs • Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren • erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG) • neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung • aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren • Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge • Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld • Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

Die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht von Bruhn,  Davina
Das Buch befasst sich mit der Neuregelung des § 7 Abs. 2 JGG. Bisher war es nicht möglich gegenüber nach Jugendstrafrecht Verurteilten die Maßregel der Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dies änderte der Gesetzgeber 2008 mit der Neufassung des § 7 Abs. 2 JGG. Zunächst wird die Geschichte der Sicherungsverwahrung dargestellt, wobei kriminalpolitische Stimmungslagen und Gesetzgebungsmotive berücksichtigt werden. Des Weiteren findet ein Vergleich zwischen den Vorschriften zur Sicherungsverwahrung bei Erwachsenen, bei Heranwachsen und bei Jugendlichen statt. Darüber hinaus werden verfassungsrechtliche Bedenken erörtert. Sodann wird die Vorschrift zur Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht eingehend betrachtet. Charakteristisch für diese Neuregelung sind der Verzicht auf verschiedene formelle und materielle Voraussetzungen, wie etwa der Verzicht auf Vortaten oder das Erfordernis der Nova, sowie der Umstand, dass die Gefährlichkeitsprognose nun erstmalig und auch einmalig am Ende des Vollzuges der Jugendstrafe erstellt wird. Mag die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Erwachsenenstrafrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein, so zeigt die Untersuchung, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht gegen Verfassungsgrundsätze verstößt. Die Neuregelung lässt sich nicht mit dem allgemeinen Rückwirkungsverbot des Art. 20 Abs. 3 GG und dem Resozialisierungsgebot vereinbaren und stellt darüber hinaus aufgrund spezifischer Prognoseprobleme bei Jugendlichen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 104 GG dar. Doch nicht nur im Hinblick auf die Verfassung ruft die Neuregelung des § 7 Abs. 2 JGG erhebliche Bedenken hervor. Sie verstößt bereits gegen die Prinzipien des Jugendstrafrechts in Deutschland, da die Sicherungsverwahrung in ihrer Form als potentiell lebenslanger Freiheitsentzug nicht mit dem Erziehungsgedanken zu vereinbaren ist. Auch verstößt die Regelung in ihrer derzeitigen, von entsprechenden Regelungen im allgemeinen Strafrecht abweichenden Form, gegen das "Verbot der Benachteiligung junger Menschen im Vergleich zu Erwachsenen". Im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten zeigte sich dann, dass es vergleichbare Regelungen dort nicht gibt. Ebenso verstößt die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht auf internationaler Ebene gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Insgesamt handelt es sich bei der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht um Freiheitsentzug, der durch das Dezimieren formeller und materieller Anordnungsvoraussetzungen zentral auf einer Gefährlichkeitsprognose basiert, und dass obwohl die sichere Voraussage schwerer Straftaten bei jungen Menschen trotz fortwährenden Fortschritten in der Prognoseforschung nicht mit hinreichender Sicherheit möglich ist. Dringend notwendig ist somit die Einsicht, dass eine Verschärfung des Strafrechts nicht mit einer verbesserten Sicherheitslage einhergeht und der falsche Ansatz zur effizienten Kriminalitätsbekämpfung ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Jugendgerichtsbarkeit und Jugendstrafverfahren im europäischen Vergleich

Jugendgerichtsbarkeit und Jugendstrafverfahren im europäischen Vergleich von Gensing,  Andrea
Das Jugendstrafrecht befindet sich nicht nur in Deutschland in einem ständigen Umbruch. Die tiefgreifenden gesellschaftlichen und politischen Umwälzungen in Osteuropa, die neuen Erscheinungsformen der Jugenddelinquenz und nicht zuletzt die Bestrebungen auf europäischer Ebene, einheitliche Menschenrechtstandards durchzusetzen bis hin zur Harmonisierung des Jugend(straf)rechts haben zu vielfältigen Reformgesetzen geführt. Die Verfasserin hat sich den Bereich der Jugendgerichtsbarkeit und des Jugendstrafverfah-rens aus einem thematisch auf das gesamte Jugendstrafrecht ausgelegten, von der Europäischen Union sowie dem Land Mecklenburg-Vorpommern geförderten Projekt herausgegriffen und eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt, die man schon aufgrund des Umfangs als Enzyklopädie des europäischen Jugendstrafverfahrensrechts bezeichnen könnte.
Aktualisiert: 2020-10-21
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Die gemeinsame Verhandlung

Die gemeinsame Verhandlung von Kraus,  Lena
Die Arbeit befasst sich mit dem Aufeinandertreffen von Verfahrensgrundsätzen mit unterschiedlichen Zielausrichtungen im verbundenen Verfahren, also beim Strafverfahren gegen Angeklagte verschiedener Altersgruppen. Dabei liegt der Fokus auf Öffentlichkeitsgrundsatz, Opportunitätsprinzip, Anwesenheitsrecht sowie Fairnessgrundsatz.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.

Die De-Individualisierung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. von Grunewald,  Ralph
Der Erziehungsgedanke ist das Leitprinzip des Jugendstrafrechts. Seine Bedeutung ist seit seiner Entstehung umstritten, was gerade in der zur Zeit wieder stattfindenden Debatte deutlich wird. Die Kritik gegen ihn wird aus drei unterschiedlichen Richtungen geführt: historisch, kriminologisch und rechtsdogmatisch. Dem Erziehungsgedanken wird vorgeworfen, daß er im Entstehungskontext unscharf konturiert gewesen sei und letztlich nichts anderes erreichen sollte, als jugendliche Straftäter zu entkriminalisieren. Kriminologisch werden ihm die Befunde der Sanktionsforschung entgegengehalten, die den Schluß nahelegten, Jugendkriminalität sei ein "normales" und nicht interventionsbedürftiges Phänomen. Auch seien die staatlich-präventiven Methoden bislang nicht erfolgreich gewesen. Hieran knüpft nun die juristische Kritik: Der Erziehungsgedanke verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Erziehungsrecht der Eltern und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Jugendlichen selbst. Ralph Grunewald setzt sich mit jedem der genannten Kritikpunkte detailliert auseinander. Die Entstehungsgeschichte des Erziehungsgedankens wird auf dem geisteswissenschaftlichen und juristischen Hintergrund des 19. Jahrhunderts abgebildet. Hier kann der Verfasser zeigen, daß der Erziehungsgedanke als individualisierendes ("duales") Interventionsinstrument gedacht war, mit dem auf die individuellen Bedürfnisse und Defizite des jungen Menschen reagiert werden soll. Diese Ausrichtung ist im Verlauf der kriminologischen Entwicklung verloren gegangen. Die (Fehl)Rezeption der Etikettierungsansätze haben hierzu ebenso beigetragen wie die einseitige Betrachtung der Ergebnisse der Sanktionsforschung. Auch die verfassungsrechtliche Kritik läßt sich nicht halten. Denn gerade in diesem Abschnitt kann deutlich gemacht werden, wie sehr das Erziehungsprinzip mit dem Menschenbild und anderen elementaren Verfassungsgütern harmoniert und mehr noch von ihnen gefordert wird. Im Ergebnis zeichnet Grunewald ein präzises Bild des Erziehungsgedankens und verdeutlicht die Auswirkungen der De-Individualisierung exemplarisch an Normen des JGG.
Aktualisiert: 2023-04-15
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