Schenkungen in fraudem testamenti.

Schenkungen in fraudem testamenti. von Sticherling,  Philipp
Verschenkt der Überlebende sein Vermögen zu Lebzeiten, so wird der Vertragserbe beim Erbvertrag über die §§ 2287, 2288 BGB geschützt. In Rechtsprechung und Schrifttum werden diese Vorschriften ohne größeres Problembewusstsein auf das Berliner Testament übertragen. Im neueren Schrifttum finden sich vereinzelt kritische Stimmen. Diese stellen insbesondere das historische Fundament der herrschenden Meinung in Frage und bieten dem Autor Anlass, die Analogie einer umfassenden historischen Prüfung zu unterziehen. Ausführungen zur Methode der Rechtsfortbildung, mit denen Philipp Sticherling die Bedeutung der historischen Gesetzesauslegung hervorhebt und sich zur subjektiven Auslegungstheorie bekennt, folgt ein Gang durch die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über den Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament von den Römern und Germanen bis hin zum BGB. Im Vordergrund stehen hierbei die Bindungswirkungen beider Rechtsinstitute. Die historischen Ergebnisse stärken die herrschende Meinung und widerlegen die kritischen Stimmen jüngster Zeit. Sticherling stellt dem Berliner Testament den Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt an die Seite. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur historische Argumente für eine Gleichbehandlung sprechen und ist der Ansicht, dass sich bei Wahl des richtigen Vergleichsobjekts kaum noch Unterschiede zeigen. Schließlich geht der Autor über die herrschende Meinung hinaus, die die §§ 2287, 2288 BGB erst nach dem Tod des Erstversterbenden analog anwenden will. Er schließt sich einer im Vordringen befindlichen Meinung an, wonach die §§ 2287, 2288 BGB - unter bestimmten Umständen - Schenkungen zu Lebzeiten beider Ehegatten erfassen sollen. Er geht noch einen Schritt weiter und fordert unter Berücksichtigung der historischen Erkenntnisse eine generelle Anwendung der §§ 2287, 2288 BGB zu Lebzeiten beider Ehegatten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schutz des Vermächtnisnehmers im gemeinschaftlichen Testament und Ehegattenerbvertrag.

Der Schutz des Vermächtnisnehmers im gemeinschaftlichen Testament und Ehegattenerbvertrag. von Schermann,  Olaf
Gemeinschaftliche Testamente und Ehegattenerbverträge erfreuen sich in der Bevölkerung nach wie vor großer Beliebtheit, und in diesem Zusammenhang ist nicht nur das Institut der Erbeinsetzung, sondern auch das Vermächtnis von erheblicher praktischer Bedeutung. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Ansprüche, die das Gesetz dem Vermächtnisnehmer im Falle einer Beeinträchtigung durch den überlebenden Ehegatten gewährt. Große Enttäuschungen sind nämlich möglich, wenn der überlebende Ehegatte den Vermächtnisgegenstand zu Lebzeiten verschenkt oder versilbert oder sein Vermögen derart schmälert, dass das Vermächtnis nach seinem Tode nicht mehr erfüllt werden kann. Je nachdem, welche Gestaltung von den Ehegatten für das Vermächtnis gewählt wird, ergibt sich eine unterschiedliche Rechtsstellung und dementsprechend auch ein unterschiedlich stark ausgeprägter Schutz des Vermächtnisnehmers.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Erbrecht

Erbrecht von Uricher,  Elmar
Das Formularbuch für das gesamte Erbrecht Egal ob eine letztwillige Verfügung gestaltet oder im Erbfall über sie gestritten wird; der Beratungsbedarf ist hoch, die Themen vielfältig: Ansprüche von Alleinerbinnen und -erben/Erbengemeinschaft Vermächtnis Pflichtteilsrecht Testamentsvollstreckung Erbscheinsverfahren Gestaltung letztwilliger Verfügungen Unternehmensnachfolge Nachlasspflegschaft und -verwaltung Nachlassinsolvenz Vorweggenommene Erbfolge Steuerrecht Über 600 Muster, Checklisten und Praxishinweise führen zur gestalterischen und prozessualen Lösung erbrechtlicher Sachverhalte – stets mit steuerrechtlichen und gebührenrechtlichen Hinweisen. Bereits berücksichtigt: Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Jahressteuergesetz 2022 und Änderungen des BewG. Autorinnen und Autoren: Malte B. Bartsch, MBA, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht | Dr. Catarina Herbst, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht | Andreas Janßen, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht | Dr. Christian Klein-Wiele, Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt | Nina Lenz-Brendel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Wirtschaftsmediatorin | Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M., Rechtsanwalt | Tasja Pétzke, LL.M., Rechtsanwältin | Dr. Christopher Riedel, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater | Stephan Rißmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht | Julia Roglmeier, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Wirtschaftsmediatorin | Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, für Sozialrecht und für Versicherungsrecht | Jan-Rasmus Schultz, Rechtsanwalt | Elmar Uricher, Rechtsanwalt | Jonas Uricher, Rechtsanwalt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Konflikt zwischen einer erbrechtlichen Bindung aus erster Ehe und einer Verfügung des überlebenden Ehegatten zugunsten eines neuen Lebenspartners.

Der Konflikt zwischen einer erbrechtlichen Bindung aus erster Ehe und einer Verfügung des überlebenden Ehegatten zugunsten eines neuen Lebenspartners. von Ritter,  Jörg
Die heutige erbrechtsrelevante Familienwirklichkeit ist durch eine Reihe von Veränderungen geprägt, die dem Erbrechtskonzept des BGB nicht zugrunde lagen. Vor allem die Deinstitutionalisierung des traditionellen Ehe- und Familienmusters und die zunehmende Lebensdauer haben dazu geführt, daß auf eine erste Ehe oftmals noch eine neue Partnerschaft folgt. Besteht aber eine ersteheliche erbrechtliche Bindung, nimmt der spätere Partner des Überlebenden diese häufig nicht hin, so daß es zu einem Konflikt mit ihm kommen kann. Die Rechtsprechung hat hier noch keine konsequente Linie gefunden. Der Autor erörtert deshalb die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein verwitweter Ehegatte aus erbrechtlichen Bindungen zugunsten eines neuen, ehelich oder nichtehelich verbundenen Lebenspartners lösen kann. Hierzu rezipiert Jörg Ritter die einschlägige Judikatur und zeigt die Möglichkeiten einer Auslegung auf, die den geänderten Verhältnissen gerecht wird. Insbesondere die Aufrechterhaltung der Korrespektivität bei Einsetzung der Kinder oder der Verwandten des anderen Ehegatten ist in der Praxis zweifelhaft. Auch die Vereinbarung von Schutzklauseln kann zu einer (unbeabsichtigten) Lösung aus der Bindungswirkung führen. Von großer Bedeutung ist die Anfechtung einer bindenden Verfügung zugunsten eines neuen ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartners, deren Ausübung von Zufälligkeiten abhängt. Die Aufnahme eines Änderungsvorbehalts in die Verfügung von Todes wegen ermöglicht es den Lebenspartnern, die Kontinuität der Zuwendungen an ihre Abkömmlinge und gleichzeitig die Testierfreiheit des jeweiligen Überlebenden anzuordnen. Die gegenwärtige Rechtsprechung macht hier wenig praxisgerechte Vorbehalte. Darüber hinaus thematisiert der Autor die Freiheit des Überlebenden, Geschenke zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament

Die Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament von Schön,  Anna Viola
Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner Testaments, das bis heute die häufigste Form der Testamentsgestaltung von Ehegatten ist. Kann ein Pflichtteilsverzicht mit den Kindern nicht vereinbart werden, stellt die Pflichtteilsstrafklausel die einzige testamentarische Möglichkeit dar, eine Geltendmachung des Pflichtteils zumindest unattraktiv zu gestalten. Das Werk befasst sich mit den Modellen und Risiken der Pflichtteilsstrafklausel sowie der umfangreichen Rechtsprechung hierzu. Es werden Anwendungsfälle für unterschiedliche Lebenssituationen aufgezeigt und aktuelle Fragestellungen untersucht, wie zum Beispiel der Anwendungsbereich der Klausel bei der immer häufiger werdenden Lebensform der Patchworkfamilie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie Sie Ihr Vermögen vernichten ohne es zu merken

Wie Sie Ihr Vermögen vernichten ohne es zu merken von Fritz,  Thomas
55 Anekdoten über die größten Fehler bei der privaten Vermögens- und Unternehmensnachfolge und wie Sie es besser machen können „Die Gräber sind voll von denen, die es hinterher besser wussten.” (italienisches Sprichwort) Profitieren Sie von den Fehlern bereits Verstorbener und den bitteren Erkenntnissen ihrer Erben. Dieses Buch zeigt – in anschaulichen und unterhaltsamen Anekdoten – 55 Fälle von – meistenteils sogar gut gemeintem – menschlichen Versagen und gleichzeitig, wie Sie, lieber Leser, es besser machen können. Wer dieses Buch gelesen hat, erspart sich und seinen Nächsten wirtschaftliche und steuerliche Katastrophen. Nur wer auch für das Ende seines Lebens die richtigen Entscheidungen trifft, hat wirklich erfolgreich gelebt. Aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtungen, sowohl bei unternehmerischen wie auch privaten Vermögen sind zusätzliche Kapitel zum Thema „Erbrechtsfragen mit internationalem Bezug“ aufgenommen worden. Dazu gehört auch die EU-Erbrechtsverordnung, deren Tücken und Chancen man kennen muss. Aktualisierte und komplett überarbeitete 4. Auflage.
Aktualisiert: 2023-06-10
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