Der Einfluss der EMRK im Recht der EU-Grundrechtecharta.

Der Einfluss der EMRK im Recht der EU-Grundrechtecharta. von Ziegenhorn,  Gero
Mit der Charta der Grundrechte wird die Hoffnung auf einen verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte der Europäischen Union verbunden. Doch welchen Gewinn wird diese textliche Verankerung des Grundrechtsschutzes neben einer Bindung der Europäischen Union an die EMRK bringen? Viele Artikel der Charta sind der EMRK bereits im Wortlaut nachgebildet. Vor allem regelt Artikel 52 Absatz 3 GRCh den Einfluss der EMRK im Recht der Charta querschnittsartig. Gero Ziegenhorn untersucht Artikel 52 Absatz 3 GRCh im Hinblick auf das hieraus folgende Gesamtverständnis der Charta. Hierbei setzt er sich mit den in der Literatur vertretenen Lesarten auseinander und analysiert die Aussagen der sogenannten Charta-Erläuterungen, deren gebührende Berücksichtigung die Charta selbst fordert. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Rechte der EMRK in das Unionsrecht transferiert werden, was zu beträchtlichen Doppelgewährleistungen führt. Ferner wird die Bedeutung des Artikels 53 GRCh erörtert. Die Arbeit schließt mit einer Betrachtung der mehrpoligen Grundrechtsverhältnisse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verteidigerkonsultation im Ermittlungsverfahren.

Verteidigerkonsultation im Ermittlungsverfahren. von Vetter,  Mandy
Als Reaktion auf den internationalen Terrorismus zeichnet sich in Europa im Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zunehmend ein Verlust rechtsstaatlicher Garantien ab. Vor allem im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte hier gravierende Restriktionen hinnehmen müssen. Obwohl das Recht auf Verteidigerbeistand eines seiner fundamentalsten Verfahrensrechte ist, wurde es im Ermittlungsverfahren und speziell in der polizeilichen Vernehmung aufgrund dominierender Strafverfolgungsinteressen vergleichsweise schwach ausgestaltet. Angesichts dieser Entwicklung analysiert die Autorin in einer rechtsvergleichenden Untersuchung die normative Gewährleistung des Rechts auf Verteidigerbeistand im deutschen und englischen Strafverfahren im Hinblick auf seine Entstehung, den Geltungsbereich, die Grenzen und die Mechanismen zu seiner Durchsetzung. Als Vergleichsmaßstab dient dabei der Mindeststandard der EMRK, anhand dessen das deutsche und das englische Modell der Verteidigerkonsultation nach der Kompatibilität mit den völkerrechtlichen Vorgaben bewertet und in das Spektrum der formellen Verteidigung in Europa eingeordnet werden. Abschließend formuliert die Autorin eine Theorie zur formellen Verteidigung im Ermittlungsverfahren und konkretisiert im Wege einer systematisch-teleologischen Gesetzesinterpretation, einer Analyse der Rechtsprechung des BVerfG und der Erkenntnisse der Fehlurteilsforschung die Situationen, in denen eine Verteidigung des Beschuldigten für eine gerechte Entscheidung wirklich notwendig ist, um dem Rechtsanwender Kriterien zur Beurteilung auch bislang nicht höchstrichterlich entschiedener Konstellationen an die Hand zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Durchsetzung von EU-Recht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Durchsetzung von EU-Recht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. von Tamme,  Philipp
Die Arbeit untersucht, inwieweit Individualrechte aus dem EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegenüber den Mitgliedstaaten der EU durchsetzbar sind. Anhand der in Straßburg entschiedenen Fälle werden die Ursachen bestehender Rechtsschutzdefizite analysiert und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Abhilfe über die EMRK herausgearbeitet. Hieran knüpfen weitergehende Vorschläge für eine rechtsstaatsorientierte Optimierung des europäischen Individualrechtsschutzes an.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Menschenrechte im internationalen bewaffneten Konflikt

Menschenrechte im internationalen bewaffneten Konflikt von Johann,  Christian
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit die Vertragsparteien der EMRK und des IPBPR bei der Vornahme von Kriegshandlungen in einem internationalen bewaffneten Konflikt an ihre Verpflichtungen aus diesen Abkommen gebunden sind. Nach einem Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Menschenrechtsabkommen und des Kriegsvölkerrechts werden als Vorfragen die Fortgeltung der Menschenrechtsabkommen während eines bewaffneten Konflikts und die Reichweite ihres (extraterritorialen) Geltungsbereichs behandelt. Den Hauptteil der Arbeit bildet die Untersuchung des Verhältnisses zwischen den Menschenrechtsabkommen und dem Kriegsvölkerrecht. Ausgangspunkt ist hier die allseits vertretene These, es handele sich beim Kriegsvölkerrecht um das im bewaffneten Konflikt anzuwendende lex specialis, deren Stichhaltigkeit überprüft wird. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es sich beim Kriegsvölkerrecht jedenfalls nicht um ein geschlossenes Regelungssystem handelt, das die Anwendung der Menschenrechtsabkommen insgesamt sperrt. Aber auch für die Verdrängung einzelner menschenrechtsvertraglicher Normen durch speziellere kriegsvölkerrechtlichen Normen besteht nach Auffassung des Autors mangels relevanter Normenkonflikte nur wenig Raum. Die lex specialis-These kann daher in der Regel nur dahingehend verstanden werden, dass die Menschenrechte im Lichte des Kriegsvölkerrechts auszulegen sind. Soweit eine „Harmonisierung“ des menschenrechtsvertraglichen und des kriegsvölkerrechtlichen Pflichtenumfangs im Wege der Auslegung nicht möglich ist, plädiert der Autor für einen Rückgriff auf die in den Menschenrechtsabkommen enthaltenen Derogationsklauseln.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK.

Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK. von Müller,  Lydia Friederike
Die Autorin untersucht, welche konkreten Voraussetzungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt sein müssen, um eine unabhängige und unparteiische Justiz als wesentliche Anforderung an Rechtsstaaten zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorgaben sowie rechtsvergleichender Beobachtungen wendet sie sich darüber hinaus Schlüsselproblemen richterlicher Unabhängigkeit in Russland, der Ukraine, Moldawien und Georgien zu und macht konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-15
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention. von Bührer,  Torben
Dass die Menschenwürde in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht ausdrücklich benannt ist, schmälert ihre Bedeutung als Grund sowie als Ziel und Zweck der Konvention nicht. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass der Menschenwürde im Konventionsrecht eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zukommt. Zudem wird eine positive Bestimmung des konventionsrechtlichen Menschenwürdebegriffs vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR in den Blick genommen und ein Vergleich mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht angestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verantwortlichkeit des Presseunternehmens für die Veröffentlichung von Äußerungen Dritter

Die Verantwortlichkeit des Presseunternehmens für die Veröffentlichung von Äußerungen Dritter von Gruneberg,  Antje
Im Mittelpunkt dieser rechtsvergleichenden Untersuchung steht die Frage nach der Verantwortlichkeit des Presseunternehmens für die Veröffentlichung von Äußerungen Dritter, die im Rahmen von Interviews, Leserbriefen, Kommentaren oder in redaktionellen Pressebeiträgen wiedergegeben werden. Denn ob ein bestimmter Beitrag oder ein Interview publiziert wird, entscheidet sich nicht zuletzt aufgrund der Frage der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Presseunternehmens für die darin wiedergegebenen Äußerungen des Dritten. In der Bundesrepublik scheint die Verantwortlichkeit für das Publizieren von Äußerungen Dritter im Rahmen der Verbreiterhaftung eine weite Ausdehnung zu erfahren, wie insbesondere anhand der Diskussion um die Veröffentlichung von Interviewäußerungen im Fall „Markwort“ aufgezeigt wird. Ein Vergleich mit der Verantwortlichkeit des Presseunternehmens im englischen Recht ist hier besonders interessant, gilt England doch weithin als das „Mutterland der Pressefreiheit“.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Politischer Streik.

Politischer Streik. von Tschenker,  Theresa
Gerichte bewerten den politischen Streik als rechtswidrig. Eine kritische Betrachtung dieser Rechtsprechung ist angezeigt, denn staatliche Maßnahmen und Tarifpolitik bedingen sich als gestaltende Faktoren der Arbeitsbedingungen gegenseitig. Die Rechtsprechung gründet auf der Auseinandersetzung zwischen Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff und deren Opponent Wolfgang Abendroth. Die Arbeit argumentiert dafür, dass eine vom Tarifbezug unabhängige Begründung des Streikrechts möglich und der politische Streik aufgrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Grundgesetzes rechtmäßig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rassistische und fremdenfeindliche Gewalttaten in Deutschland vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben und Entwicklungen

Rassistische und fremdenfeindliche Gewalttaten in Deutschland vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben und Entwicklungen von Eitzen,  Julia von
Der NSU-Untersuchungsausschuss – ein Wendepunkt in der justiziellen Verarbeitung identitätsbezogener Gewalttaten im deutschen Strafrecht? Diesem hochaktuellen Thema widmet sich Julia von Eitzen und analysiert erstmalig die Feststellungen und Empfehlungen des vom Deutschen Bundestag eingesetzten NSU-Untersuchungsausschusses im Kontext historischer und internationaler Entwicklungen. Welche Rolle kann vor diesem Hintergrund das US-amerikanische Konzept des „Hate Crime“ spielen?°°Die Autorin adressiert Wirksamkeit, Effektivität und Praxistauglichkeit der vielschichtigen Reformmaßnahmen. Ihr Fazit: Nur ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und deren enge Verzahnung auf den unterschiedlichen Ebenen der in den Prozess involvierten Behörden ermöglicht eine wirksame Strafverfolgung rassistisch und fremdenfeindlich motivierter Gewalttaten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Funktionselemente der Koalitionsfreiheit nach Art. 11 EMRK.

Funktionselemente der Koalitionsfreiheit nach Art. 11 EMRK. von Lettmeier,  Florian
Der EGMR entwickelt Vorgaben von Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 EMRK aus den funktionswesentlichen Elementen. Diese Funktionselemente geben wieder, was die Mitgliedstaaten als wesentlich für die Funktionsfähigkeit eines kollektiven Systems ansehen. Eine Analyse der Rechtsprechung des EGMR zeigt, wie Vorgaben entwickelt werden können, und welche Grenzen dabei zu beachten sind. Eine konkrete Vorgabe erwächst erst dann aus Art. 11 EMRK, wenn die effektive Verfolgung des Koalitionszwecks nicht mehr möglich ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand.

Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. von Schaum,  Matthias
Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand wird einfachgesetzlich durch das Institut der notwendigen Verteidigung gewährt, welches 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 (sog. Prozesskostenhilfe-Richtlinie) grundlegend reformiert wurde. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand den EMRK-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und ob das österreichische Modell des Verfahrenshilfeverteidigers als Lösungsansatz dienen kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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StichwortKommentar Schadenrecht

StichwortKommentar Schadenrecht von Balke,  Rüdiger, Link,  Jochen, Pardey,  Frank
Der StichwortKommentar Schadenrecht ist die umfassende und ausführliche alphabetische Gesamtdarstellung zum außervertraglichen und vertraglichen Haftungs- und Schadenrecht. Er leistet effiziente Hilfe, um die aus unterschiedlichen Lebenssachverhalten entspringenden Schadenskonstellationen zu beherrschen. Fachanwält:innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht, vor allem aber auch inhaltlich breit aufgestellte Kanzleien profitieren besonders von der Darstellung von Schadenersatzansprüchen aus allen Rechtsbereichen. Die Struktur nach Haftungsgrund, Haftungsumfang und versicherungsrechtlichen Fragen führt zuverlässig zu tragfähigen Argumentationsstrukturen bei der Geltendmachung der ganzen Vielfalt der Ansprüche. Zur täglichen Nutzung empfohlen! Das Werk kommentiert sämtliche haftungsrelevanten Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung behandelt grundlegende Fragen des sozial(versicherungs)rechtlichen und versicherungsvertraglichen Schutzes Betroffener stets mit bezieht die Sicht Anspruchsberechtigte/Geschädigte sowie Anspruchsverpflichtete/Haftende/Schädiger:innen ein zeigt die Handlungsoptionen der Praxis auf und vertieft überall, wo die Beratungswirklichkeit es erfordert ermöglicht raschen ersten Zugriff durch seine alphabetische Struktur und die effiziente Erschließung der praxisrelevanten Probleme bei allen Fragen im Zusammenspiel zwischen Schaden, Haftung und Versicherung. Die besonderen Vorteile Durch die Ordnung nach Stichworten entfällt die Suche in mehreren Kommentaren, denn die Kommentierung des Stichworts fügt die Kommentierungen mehrerer Rechtsvorschriften verschiedener Gesetze oder ein und desselben Gesetzes zusammen. So werden die Vorteile von Kommentar und Handbuch effizient kombiniert. Querverweise helfen, vernetzt zu argumentieren und nichts zu übersehen Übersichten zu Rechtsprechung und Fallkonstellationen erleichtern die Einordnung des eigenen Falls. Das Herausgeber- und Autorenteam RA Stefan Bachmor | Ass.jur. Rüdiger Balke | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert | Prof. Dr. Stefanie Bock | SyndikusRA Dr. Thomas Böcker, LL.M. | Prof. Dr. Marten Breuer | Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M. | Julian Christmann | RAin Dr. Ilse Dautert | RA u Mediator Dennis Dietel | RA Stephan Dirks | Prof. Dr. Jan Eichelberger | RA Klaus Eichhorn | Dr. Melanie Epe, LL.B., M.A. | ORR Dr. Sebastian Felz | RA Dr. Siegfried Friesen | RA Dr. Dennis Geissler | RA Prof. Dr. Elmar Giemulla | RA Dr. Christian Gloyer | RiArbG Wolfgang Gundel | RA Sebastian Gutt | RA Dr. Christian Halm | RA Dr. Tobias Hermann | RA Jörg Heynemann | Marvin Jäschke | RA Oliver Just | Mediator Stefan Kessen, M.A. | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers | RA Mathias Klose | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | RAin Barbara Krumbacher | RA Jochen Link | MDirig Dr. Michael Luber | SyndikusRA Benedikt Mais | Dr. Johannes Meier | RA Klaus Moos | RiLG Martin Mülhöfer | RA Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. | VRiLG a.D. Frank Pardey | Dr. Benedikt Quarch, LL.B., M.A. | RA Dr. Jan-Dirk Rausch | Prof. Dr. Gerhard Ring | RA Sebastian Schechinger, LL.M. | VRiLG René Schnitzler | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel | Dr. Andreas Seidel | Dr. Hans Steege | RAin Olga Stepanova | RA Dr. Johannes Stürner | RAin Cornelia Süß | RA Bernhard Veeck, LL.M. | RA Dr. Alexander Wirich | Maren Wöbbeking
Aktualisiert: 2023-06-14
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StichwortKommentar Schadenrecht

StichwortKommentar Schadenrecht von Balke,  Rüdiger, Link,  Jochen, Pardey,  Frank
Der StichwortKommentar Schadenrecht ist die umfassende und ausführliche alphabetische Gesamtdarstellung zum außervertraglichen und vertraglichen Haftungs- und Schadenrecht. Er leistet effiziente Hilfe, um die aus unterschiedlichen Lebenssachverhalten entspringenden Schadenskonstellationen zu beherrschen. Fachanwält:innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht, vor allem aber auch inhaltlich breit aufgestellte Kanzleien profitieren besonders von der Darstellung von Schadenersatzansprüchen aus allen Rechtsbereichen. Die Struktur nach Haftungsgrund, Haftungsumfang und versicherungsrechtlichen Fragen führt zuverlässig zu tragfähigen Argumentationsstrukturen bei der Geltendmachung der ganzen Vielfalt der Ansprüche. Zur täglichen Nutzung empfohlen! Das Werk kommentiert sämtliche haftungsrelevanten Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung behandelt grundlegende Fragen des sozial(versicherungs)rechtlichen und versicherungsvertraglichen Schutzes Betroffener stets mit bezieht die Sicht Anspruchsberechtigte/Geschädigte sowie Anspruchsverpflichtete/Haftende/Schädiger:innen ein zeigt die Handlungsoptionen der Praxis auf und vertieft überall, wo die Beratungswirklichkeit es erfordert ermöglicht raschen ersten Zugriff durch seine alphabetische Struktur und die effiziente Erschließung der praxisrelevanten Probleme bei allen Fragen im Zusammenspiel zwischen Schaden, Haftung und Versicherung. Die besonderen Vorteile Durch die Ordnung nach Stichworten entfällt die Suche in mehreren Kommentaren, denn die Kommentierung des Stichworts fügt die Kommentierungen mehrerer Rechtsvorschriften verschiedener Gesetze oder ein und desselben Gesetzes zusammen. So werden die Vorteile von Kommentar und Handbuch effizient kombiniert. Querverweise helfen, vernetzt zu argumentieren und nichts zu übersehen Übersichten zu Rechtsprechung und Fallkonstellationen erleichtern die Einordnung des eigenen Falls. Das Herausgeber- und Autorenteam RA Stefan Bachmor | Ass.jur. Rüdiger Balke | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert | Prof. Dr. Stefanie Bock | SyndikusRA Dr. Thomas Böcker, LL.M. | Prof. Dr. Marten Breuer | Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M. | Julian Christmann | RAin Dr. Ilse Dautert | RA u Mediator Dennis Dietel | RA Stephan Dirks | Prof. Dr. Jan Eichelberger | RA Klaus Eichhorn | Dr. Melanie Epe, LL.B., M.A. | ORR Dr. Sebastian Felz | RA Dr. Siegfried Friesen | RA Dr. Dennis Geissler | RA Prof. Dr. Elmar Giemulla | RA Dr. Christian Gloyer | RiArbG Wolfgang Gundel | RA Sebastian Gutt | RA Dr. Christian Halm | RA Dr. Tobias Hermann | RA Jörg Heynemann | Marvin Jäschke | RA Oliver Just | Mediator Stefan Kessen, M.A. | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers | RA Mathias Klose | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | RAin Barbara Krumbacher | RA Jochen Link | MDirig Dr. Michael Luber | SyndikusRA Benedikt Mais | Dr. Johannes Meier | RA Klaus Moos | RiLG Martin Mülhöfer | RA Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. | VRiLG a.D. Frank Pardey | Dr. Benedikt Quarch, LL.B., M.A. | RA Dr. Jan-Dirk Rausch | Prof. Dr. Gerhard Ring | RA Sebastian Schechinger, LL.M. | VRiLG René Schnitzler | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel | Dr. Andreas Seidel | Dr. Hans Steege | RAin Olga Stepanova | RA Dr. Johannes Stürner | RAin Cornelia Süß | RA Bernhard Veeck, LL.M. | RA Dr. Alexander Wirich | Maren Wöbbeking
Aktualisiert: 2023-06-13
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-13
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-12
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