Eigentumsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eigentumsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung. von Adam,  Jörg
Den demographischen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung begegnet der Gesetzgeber seit ca. 20 Jahren mit regelmäßigen Rentenreformen, die praktisch ausnahmslos zu Kürzungen von Rentenansprüchen und -anwartschaften führen. Der Autor setzt sich umfassend mit der Frage auseinander, inwiefern die Eigentumsgarantie, Art. 14 GG, diesen Leistungskürzungen verfassungsrechtliche Grenzen setzt. Jörg Adam geht zunächst der Frage nach, welche Rentenrechtspositionen den Schutz der Eigentumsgarantie genießen und wie Rentenkürzungen eingriffsdogmatisch einzuordnen sind. Sodann bespricht der Autor detailliert diejenigen Prinzipien, die sich aus Vertrauensschutz- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben. Für die Rentenkürzung relevante Fragen des Gleichheitsgebots, Art. 3 GG, bilden den Abschluss des Beitrages.
Aktualisiert: 2023-06-15
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EIGENTUM.

EIGENTUM. von Isensee,  Josef, Leisner,  Walter
In Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, denen das Eigentum heute ausgesetzt ist, entwickelt Leisner eine Staats- und Verfassungstheorie des Eigentums, die, als menschenrechtliche Grundlegung, in der Staatslehre der Gegenwart nicht ihresgleichen hat. Das Eigentum wird gewürdigt als Voraussetzung der Demokratie wie der Marktwirtschaft, der liberalen wie der sozialen Gewährleistungen, der Familie wie der Gewerkschaftsfreiheit. Der Grundrechtsjurisprudenz Leisners erschließt sich das Eigentum aus Inhalt und Reichweite der Freiheit, die sich in ihm verkörpert. Ist das Freiheitsrecht sicher bestimmt, können auch die Pflichten, die sich aus widerstreitenden privaten und öffentlichen Belangen ergeben, sachgerecht zugemessen werden. Das Schrankenregime leistet indirekten Freiheitsschutz, wenn seine formellen und materiellen Bedingungen ernstgenommen werden. Leisner gelingt der erstaunliche Nachweis, daß die (bisher nicht ausgeübte) Sozialisierungsermächtigung Ersatz- und Umgehungsformen verbietet und so kraft rechtsstaatlicher Logik das Eigentum als subjektives Recht und als Institut der Wirtschaftsordnung sichert. Zur Bestimmung der Eigentumsschranken bedarf es nicht des Rückgriffs auf plakative Großformeln, politische Klischees und sozialpastorale Erbaulichkeit. Dem Wesen des Grundrechts entspricht es, daß Recht und Moral unterschieden werden, daß Freiheit nicht in Moral erstickt, wohl aber als Fähigkeit zum moralischen Eigentumsgebrauch verstanden wird. Öffentliche Aufgaben sollen zuvörderst autonom erfüllt werden, ehe der Rechtszwang einsetzt: Umweltschutz ist auch und zunächst Sache des Eigentümers. Auf festem staats- und verfassungstheoretischem Fundament ersteht Leisners Dogmatik des Eigentums und seines grundrechtlichen Pendants, kraft dessen es die vita brevis seines Inhabers überdauert, des Erbrechts. Deutlich, folgerichtig, kraftvoll entfaltet sich damit ein Freiheitsrecht unter Freiheitsrechten. Leisner geht den realen Erscheinungsformen des Eigentums nach, vom Grund- bis zum Berufseigentum, von der Baufreiheit bis zum Jagdrecht. Er untersucht Konfliktfelder wie die des Städtebaus, der Bergrechte, der Ökologie, der Altlasten, des eigentümerlosen Alteigentums, das die DDR dem wiedervereinigten Deutschland als Streitstoff hinterlassen hat. Die Fragen reichen von Finessen der Enteignungsentschädigung über Grundfragen der Besteuerung bis zum europäischen Eigentumsbegriff. Leisner beobachtet die Rechtspraxis, er analysiert ihre Ergebnisse und setzt sich mit ihnen kritisch auseinander. Unter Leisners Schriften aus einem Vierteljahrhundert finden sich hochoriginelle Pionierleistungen und wissenschaftliches Resümee, systematische Gesamtdarstellung und Ad-hoc-Äußerung zum Einzelproblem, verfassungstheoretisches Räsonnement und funkelnde Streitschrift. Ein literarisches Kabinettstück ist der Essay über den Antiquar: "Handel mit Geist". So vielfältig die Schriften in Thematik und Duktus auch sind: Durchgehend ist die Verbindung von System und Problem, von Begriff und Anschauung, von Sachlichkeit und Verve, von Distanz und Engagement, von Strenge und Virtuosität, von Kompetenz und Esprit. Die einzelnen Abhandlungen ergeben ein geistiges Ganzes: die Verfassung des Eigentums. Aus dem Boden menschenrechtlicher Theorie erhebt sich das Eigentum zu fester verfassungsrechtlicher Gestalt, verästelt und nuanciert, gleichwohl transparent, traditionsgespeist und gerade deshalb gegenwärtigen wie künftigen Herausforderungen gewachsen. Nun, da im Buch vereint ist, was zu unterschiedlichen Zeiten an disparaten Orten erschien, tritt die Hoffnung, die Leisners Schriften durchdringt, ihnen moralischen Impetus und intellektuellen Glanz gibt, klarer denn je hervor: daß Freiheit und Eigentum wieder zusammenfinden. Aus dem Vorwort "Weniger als zwei Jahre nach seinem Erscheinen ist Walter Leisners "Eigentum", die Sammlung seiner Schriften zu Eigentumsgrundrecht und Wirtschaftsverfassung, vergriffen. Der Erfolg auf dem Buchmarkt zeigt an, daß die Sensibilität zunimmt für die Sache des Eigentums, den nervus rerum des Grundrechtsstaates. Wenn die Zeichen nicht trügen, wird das Werk, das den Zusammenhang von Freiheit und Eigentum neu erschließt und die Eigentumsverfassung des Grundgesetzes aufdeckt, nun, da es in weiterer Auflage vor die Öffentlichkeit tritt, an Aufmerksamkeit und Wirkung noch gewinnen." Josef Isensee, zur 2. Aufl.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eigentum, Enteignung und das Wohl der Allgemeinheit.

Eigentum, Enteignung und das Wohl der Allgemeinheit. von Riedel,  Daniel
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass die Eigentumsgewährleistung einer Entfaltung als leistungsrechtliche Ausgestaltungsgarantie bedarf, während hinsichtlich des Enteignungsbegriffs eine Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verständnis der Enteignung als Instrument für hoheitliche Güterbeschaffung angezeigt ist. Die Gemeinwohlbindung der Enteignung entpuppt sich schließlich weitgehend als eine für alle Grundrechtseingriffe geltende Selbstverständlichkeit. Ausgezeichnet mit den Förderpreisen des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e. V. sowie der Köhler-Osbahr-Stiftung zur Förderung von Kunst und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten.

Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten. von Mielke,  Manuel
Der Autor befasst sich mit der Frage, inwieweit das Recht der Witwen- und Witwerrenten der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungskonform ausgestaltet ist. Insbesondere wird dabei der Eigentumsschutz witwen- und witwerrentenrechtlicher Positionen, die Verfassungskonformität der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18a-e SGB IV sowie sich aus der Gegenüberstellung von Witwen und Witwern mit anderen Gruppen von Hinterbliebenen ergebende gleichheitsrechtliche Probleme untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundrechtlicher Eigentumsschutz in der Europäischen Union.

Grundrechtlicher Eigentumsschutz in der Europäischen Union. von Müller-Michaels,  Olaf
Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Privateigentum, Privatautonomie und Wettbewerb sind die Säulen, auf denen jedes freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ruht. Die Bedeutung der Eigentumsgewährleistung als Gegengewicht zu Interventionen in den vermögensrechtlichen Bereich wächst umso mehr, je breiter die Eingriffsmöglichkeiten der EU werden. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Konturierung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes in der EU leisten und Vergleichsmaterial zur Verfügung stellen, das als Diskussionsgrundlage für seine Bewertung und Weiterentwicklung dienen kann. Auf einen Überblick über die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Unionsrechtsordnung folgt eine Bestandsaufnahme des bisherigen von der Rechtsprechung des EuGH geprägten unionsrechtlichen Eigentumsschutzes. Anschließend werden die Eigentumsgewährleistung der EMRK und der Verfassungen Deutschlands, Italiens und Irlands untersucht; in seiner Grundsatzentscheidung zum gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgrundrecht hat der EuGH die Garantien dieser Länder ausdrücklich als Rechtserkenntnisquellen herangezogen. Methodisch folgt die Darstellung jeder Rechtsordnung einem einheitlichen Aufbau. Es werden der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Gewährleistung, die Arten von Eigentumsbeeinträchtigungen und die an sie gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert. In der dogmatischen Struktur der Eigentumsgarantie zeigen sich in den untersuchten Rechtsordnungen starke Vereinheitlichungstendenzen. Als materielle Schranke für Eigentumsbeeinträchtigungen gewinnt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung; dies führt zu einer Entlastung des Enteignungsbegriffs. Der EuGH beschränkt jedoch in der Praxis die ihm obliegende Kontrolle des europäischen Gesetzgebers bisher auf evidente Fehler. Seine Rechtsprechung weist ein Abwägungsdefizit auf und bleibt damit deutlich hinter dem Standard der anderen untersuchten Rechtsordnungen zurück.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht von Knauff,  Matthias
Das Öffentliche Wirtschaftsrecht ist als ein zentraler Teilbereich des Öffentlichen Rechts von erheblicher Relevanz in Ausbildung und Praxis. Das Lehrbuch behandelt die unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen, stellt die hoheitliche Marktaufsicht und -ordnung durch das Gewerbe-, Kartell- und Regulierungsrecht dar und nimmt schließlich den Staat als Marktakteur in den Blick. Die Bezüge zwischen deutschem und EU-Recht werden dabei durchgängig berücksichtigt. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis und illustrieren die praktische Dimension der angesprochenen Rechtsfragen. Vertiefende Hinweise ermöglichen dem Leser eine weitergehende Auseinandersetzung. Die 3. Auflage wurde durchgehend aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen

Öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen von Kreft,  Friedrich
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- Einleitung -- 1. Teil. Eigentum und Eigentumsgarantie -- 2. Teil. Die Enteignung und andere nach Art. 14 GG entschädigungspflichtige Eigentumsbeeinträchtigungen -- 3. Teil. Die sogenannte Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und die Regelungsbefugnis des – einfachen – Gesetzgebers (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) -- 4. Teil. Die verfassungsmäßigen Schutzgrenzen bei einzelnen als „Eigentum“ zu wertenden Rechtspositionen -- 5. Teil. Entschädigung und Rechtsweg -- Sachverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Beschränkungen des Handels mit Kulturgut und die Eigentumsgarantie

Beschränkungen des Handels mit Kulturgut und die Eigentumsgarantie von Sprecher,  Jörg
Kulturgüter wie Bilder, Skulpturen und archäologische Objekte sind Waren, Handelswaren. Sie werden in großem Umfang angeboten, versteigert, gekauft, weiterverkauft; vielfach gelangen sie im Laufe der Jahre weg von ihrem Herkunftsort in andere Staaten. Doch der Handel mit Kulturgütern ist nicht frei. Zahlreiche Bestimmungen von Einzelstaaten, aber auch supranationales Recht und internationale Konventionen regeln den Verkehr mit Kulturgütern. Private Sammler sehen sich wegen Ausfuhrverboten, Rückgabegeboten oder aufgrund von Bestimmungen über den Erwerb von beweglichen Kulturgütern durch die öffentliche Hand mit manchmal erheblichen Einschränkungen ihres Eigentums konfrontiert. Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, das Verhältnis von derartigen Handelsbeschränkungen und der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie zu klären. Der Autor untersucht die Rechtsordnungen und die Praxis in der Schweiz, in Deutschland und Österreich, in Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich, der EMRK sowie in der Europäischen Union; die Arbeit berücksichtigt ebenfalls die internationalen Konventionen von UNESCO (1970) und Unidroit (1995).
Aktualisiert: 2023-05-29
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Beschränkungen des Handels mit Kulturgut und die Eigentumsgarantie

Beschränkungen des Handels mit Kulturgut und die Eigentumsgarantie von Sprecher,  Jörg
Kulturgüter wie Bilder, Skulpturen und archäologische Objekte sind Waren, Handelswaren. Sie werden in großem Umfang angeboten, versteigert, gekauft, weiterverkauft; vielfach gelangen sie im Laufe der Jahre weg von ihrem Herkunftsort in andere Staaten. Doch der Handel mit Kulturgütern ist nicht frei. Zahlreiche Bestimmungen von Einzelstaaten, aber auch supranationales Recht und internationale Konventionen regeln den Verkehr mit Kulturgütern. Private Sammler sehen sich wegen Ausfuhrverboten, Rückgabegeboten oder aufgrund von Bestimmungen über den Erwerb von beweglichen Kulturgütern durch die öffentliche Hand mit manchmal erheblichen Einschränkungen ihres Eigentums konfrontiert. Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, das Verhältnis von derartigen Handelsbeschränkungen und der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie zu klären. Der Autor untersucht die Rechtsordnungen und die Praxis in der Schweiz, in Deutschland und Österreich, in Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich, der EMRK sowie in der Europäischen Union; die Arbeit berücksichtigt ebenfalls die internationalen Konventionen von UNESCO (1970) und Unidroit (1995).
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit. Eigentumsschutz, Sozialbindung und Enteignung bei der Nutzung von Boden und Umwelt

Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit. Eigentumsschutz, Sozialbindung und Enteignung bei der Nutzung von Boden und Umwelt von Berg,  Wilfried, Ehlers,  Dirk, Hänni,  Peter, Pieroth,  Bodo, Rill,  Heinz Peter, Starck,  Christian
Frontmatter -- Inhalt -- Jahrestagung 1991 -- Erster Beratungsgegenstand: Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit / Starck, Christian -- Zweiter Beratungsgegenstand: Eigentum, Sozialbindung und Enteignung bei der Nutzung von Boden und Umwelt / Rill, Heinz Peter -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer -- Satzung der Vereinigung
Aktualisiert: 2023-05-29
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