Das Organisationsverschulden wurde durch das Reichsgericht im Bereich des Deliktsrecht entwickelt und seitdem auf immer mehr Bereiche ausgedehnt. Der Begriff Organisationsverschulden erfreut sich in der Rspr. großer Beliebtheit. Im Nachhinein steht leichthin fest, welche Maßnahmen den Schaden verhindert hätten. Ungeklärt ist allerdings sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur, was Organisationspflichten und die Voraussetzungen für ein Organisationsverschulden sind, sowie ob ein einheitliches Organisationsverschulden existiert. Der Verfasser legitimiert, systematisiert und konkretisiert das Organisationsverschulden und untersucht, ob von einem einheitlichen Organisationsverschulden innerhalb und außerhalb des Deliktsrechts die Rede sein kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Buch untersucht die Frage, inwieweit es das geltende Schadensersatzrecht den Gerichten erlaubt, Schmerzensgelder nach § 253 BGB nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die konkret ausgeurteilten Summen nachvollziehbar zu steuern. Eine Analyse der einschlägigen Rechtsprechung verweist auf erhebliche Varianzen und wirft die weiter gehende Frage auf, ob eine "saubere" Bemessung von Schmerzensgeldern überhaupt möglich und im Rahmen der Billigkeit auch erstrebenswert ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Kaum eine andere Thematik beschäftigt Rechtswissenschaft und -praxis in einer Häufigkeit wie die Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass nicht alle damit einhergehenden Fragen abschließend geklärt sind. Eine solche Frage taucht im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kraftfahrzeugen auf, betrifft also einen großen Teil der auf deutschen Straßen zu findenden Kraftfahrzeuge: Welchen Einfluss hat es auf die Schadensabwicklung, wenn Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs verschiedene Personen sind – insbesondere beim Eigentumsvorbehalt, bei der Sicherungsübereignung und beim Leasing? Der bereits 2002 eingefügte § 17 III 3 StVG zeigt zwar, dass der Gesetzgeber die Thematik gesehen hat. Er hat sie jedoch noch keiner abschließenden Lösung zugeführt. Die Problematik wird aber nicht nur im StVG selbst relevant. Sie zieht sich durch die gesamte Schadensabwicklung – von der Schadensentstehung über die außergerichtliche Schadensabwicklung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung der Ersatzansprüche.
Bereits bei der Geltendmachung des Ersatzanspruchs können Konflikte im Innenverhältnis der Gläubiger oder im Außenverhältnis zum Schuldner entstehen. Die Arbeit beleuchtet dabei die Auswahl der von der Rechtsprechung anerkannten Abrechnungsmethoden auf Reparaturkosten- oder Wiederbeschaffungsbasis genauso wie die noch immer umstrittene Frage, ob die §§ 741 ff. BGB als Regelung für das Innenverhältnis einer Gläubigermehrheit geeignet sind.
Große Schwierigkeiten bereitet zudem die Zurechnung von Betriebsgefahr und Mitverschulden, die bei fast jedem Verkehrsunfall eine Rolle spielt. Auch die gerichtliche Geltendmachung der Schadensansprüche will gut überlegt sein, zumal diese nicht immer durch beide Gläubiger zusammen erfolgen muss, sondern mitunter auch im Wege der Prozessstandschaft von einem allein vorangetrieben werden kann. Dieses Werk arbeitet die Probleme bei der Schadensabwicklung in chronologischer Reihenfolge auf und führt sie praxisgerechten Lösungen zu.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Klausurrelevante Themen Fälle zum Schuldrecht BT Schritt für Schritt zur Musterlösung Exakter Gutachtenstil Erfolgreiche Hausarbeits- und Klausurtechnik Für Anfänger und Fortgeschrittene Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-15
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Reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen nicht bzw. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen - so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Dieses Postulat ist in seiner Einfachheit unzutreffend und zu ergänzen: Allein fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen grundsätzlich nicht zu ersetzen, so denn auch keiner der zahlreichen Ausnahmetatbestände Anwendung findet. Paul Schulteß versucht, eben diese Ausnahmen, die den Nichtersatzfähigkeitsgrundsatz durchbrechen, zum existenten, aber bislang kaum greifbaren Gegengrundsatz zu bündeln. Er arbeitet heraus, unter welchen normativen Vorzeichen fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden außerhalb originärer Vertragsbeziehungen doch zu ersetzen sind.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen nicht bzw. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen - so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Dieses Postulat ist in seiner Einfachheit unzutreffend und zu ergänzen: Allein fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen grundsätzlich nicht zu ersetzen, so denn auch keiner der zahlreichen Ausnahmetatbestände Anwendung findet. Paul Schulteß versucht, eben diese Ausnahmen, die den Nichtersatzfähigkeitsgrundsatz durchbrechen, zum existenten, aber bislang kaum greifbaren Gegengrundsatz zu bündeln. Er arbeitet heraus, unter welchen normativen Vorzeichen fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden außerhalb originärer Vertragsbeziehungen doch zu ersetzen sind.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Nach traditionellem Verständnis knüpft die deliktische Unternehmenshaftung an individuelles menschliches Verhalten an. Welche Schwierigkeiten sich daraus ergeben, haben jüngst die "Dieselfälle" in Erinnerung gerufen. Carsten König plädiert dafür, die Unternehmenshaftung stärker organisationsbezogen zu konstruieren. Hierfür führt er neben rechtsdogmatischen vor allem rechtsökonomische Argumente an. Inspiriert durch rechtsvergleichende Betrachtungen schlägt er vor, zwischen direkter und indirekter Unternehmenshaftung zu unterscheiden und erstere gegenüber letzterer zu stärken. Er entwickelt eine differenzierte Dogmatik der direkten Unternehmenshaftung, die er sodann für die Unternehmens-Gefährdungshaftung, die Unternehmens-Fahrlässigkeitshaftung und die Unternehmens-Vorsatzhaftung konkretisiert.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Klausurrelevante Themen Fälle zum Schuldrecht BT Schritt für Schritt zur Musterlösung Exakter Gutachtenstil Erfolgreiche Hausarbeits- und Klausurtechnik Für Anfänger und Fortgeschrittene Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-14
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Nach traditionellem Verständnis knüpft die deliktische Unternehmenshaftung an individuelles menschliches Verhalten an. Welche Schwierigkeiten sich daraus ergeben, haben jüngst die "Dieselfälle" in Erinnerung gerufen. Carsten König plädiert dafür, die Unternehmenshaftung stärker organisationsbezogen zu konstruieren. Hierfür führt er neben rechtsdogmatischen vor allem rechtsökonomische Argumente an. Inspiriert durch rechtsvergleichende Betrachtungen schlägt er vor, zwischen direkter und indirekter Unternehmenshaftung zu unterscheiden und erstere gegenüber letzterer zu stärken. Er entwickelt eine differenzierte Dogmatik der direkten Unternehmenshaftung, die er sodann für die Unternehmens-Gefährdungshaftung, die Unternehmens-Fahrlässigkeitshaftung und die Unternehmens-Vorsatzhaftung konkretisiert.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen nicht bzw. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen - so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Dieses Postulat ist in seiner Einfachheit unzutreffend und zu ergänzen: Allein fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen grundsätzlich nicht zu ersetzen, so denn auch keiner der zahlreichen Ausnahmetatbestände Anwendung findet. Paul Schulteß versucht, eben diese Ausnahmen, die den Nichtersatzfähigkeitsgrundsatz durchbrechen, zum existenten, aber bislang kaum greifbaren Gegengrundsatz zu bündeln. Er arbeitet heraus, unter welchen normativen Vorzeichen fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden außerhalb originärer Vertragsbeziehungen doch zu ersetzen sind.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen nicht bzw. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen - so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Dieses Postulat ist in seiner Einfachheit unzutreffend und zu ergänzen: Allein fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen grundsätzlich nicht zu ersetzen, so denn auch keiner der zahlreichen Ausnahmetatbestände Anwendung findet. Paul Schulteß versucht, eben diese Ausnahmen, die den Nichtersatzfähigkeitsgrundsatz durchbrechen, zum existenten, aber bislang kaum greifbaren Gegengrundsatz zu bündeln. Er arbeitet heraus, unter welchen normativen Vorzeichen fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden außerhalb originärer Vertragsbeziehungen doch zu ersetzen sind.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Klausurrelevante Themen Fälle zum Schuldrecht BT Schritt für Schritt zur Musterlösung Exakter Gutachtenstil Erfolgreiche Hausarbeits- und Klausurtechnik Für Anfänger und Fortgeschrittene Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-13
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Klausurrelevante Themen Fälle zum Schuldrecht BT Schritt für Schritt zur Musterlösung Exakter Gutachtenstil Erfolgreiche Hausarbeits- und Klausurtechnik Für Anfänger und Fortgeschrittene Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-12
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Aktualisiert: 2023-06-11
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Aktualisiert: 2023-06-10
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Kaum eine andere Thematik beschäftigt Rechtswissenschaft und -praxis in einer Häufigkeit wie die Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass nicht alle damit einhergehenden Fragen abschließend geklärt sind. Eine solche Frage taucht im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kraftfahrzeugen auf, betrifft also einen großen Teil der auf deutschen Straßen zu findenden Kraftfahrzeuge: Welchen Einfluss hat es auf die Schadensabwicklung, wenn Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs verschiedene Personen sind – insbesondere beim Eigentumsvorbehalt, bei der Sicherungsübereignung und beim Leasing? Der bereits 2002 eingefügte § 17 III 3 StVG zeigt zwar, dass der Gesetzgeber die Thematik gesehen hat. Er hat sie jedoch noch keiner abschließenden Lösung zugeführt. Die Problematik wird aber nicht nur im StVG selbst relevant. Sie zieht sich durch die gesamte Schadensabwicklung – von der Schadensentstehung über die außergerichtliche Schadensabwicklung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung der Ersatzansprüche.
Bereits bei der Geltendmachung des Ersatzanspruchs können Konflikte im Innenverhältnis der Gläubiger oder im Außenverhältnis zum Schuldner entstehen. Die Arbeit beleuchtet dabei die Auswahl der von der Rechtsprechung anerkannten Abrechnungsmethoden auf Reparaturkosten- oder Wiederbeschaffungsbasis genauso wie die noch immer umstrittene Frage, ob die §§ 741 ff. BGB als Regelung für das Innenverhältnis einer Gläubigermehrheit geeignet sind.
Große Schwierigkeiten bereitet zudem die Zurechnung von Betriebsgefahr und Mitverschulden, die bei fast jedem Verkehrsunfall eine Rolle spielt. Auch die gerichtliche Geltendmachung der Schadensansprüche will gut überlegt sein, zumal diese nicht immer durch beide Gläubiger zusammen erfolgen muss, sondern mitunter auch im Wege der Prozessstandschaft von einem allein vorangetrieben werden kann. Dieses Werk arbeitet die Probleme bei der Schadensabwicklung in chronologischer Reihenfolge auf und führt sie praxisgerechten Lösungen zu.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Klausurrelevante Themen Fälle zum Schuldrecht BT Schritt für Schritt zur Musterlösung Exakter Gutachtenstil Erfolgreiche Hausarbeits- und Klausurtechnik Für Anfänger und Fortgeschrittene Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-09
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