Zessionsregreß bei nicht akzessorischen Sicherheiten.

Zessionsregreß bei nicht akzessorischen Sicherheiten. von Kim,  Hyoung Seok
Der Autor befaßt sich mit dem Regreß des nicht akzessorischen Drittsicherers. Er untersucht, ob die gesicherte Forderung auch bei nicht akzessorischen Sicherungen zum Regreß bestehenbleiben und auf den Sicherungsgeber übergeleitet werden soll, und, wenn ja, auf welche Weise diese Überleitung sich konstruieren und begründen läßt. Der Verfasser geht zunächst auf die Geschichte des Zessionsregresses ein. Dem folgen Beschreibungen der Struktur des Innenregresses und der Funktionen der cessio legis. Anschließend verdeutlicht Hyoung Seok Kim die Notwendigkeit des Zessionsregresses, welche sich nicht zuletzt aus dem Verhältnis der Sicherungsgeber als Risikogemeinschaft rechtfertigen läßt. Dabei verwirft er vor allem die Ansicht, daß der Zessionsregreß durch die rechtsgeschäftliche Zession konstruiert werden kann, weil sie die Zweckverbindung von Forderung und Sicherungsrecht vernachlässigt. Vielmehr zeigt sich, daß die analoge Anwendung der §§ 774, 1143, 1225 eine bessere Lösung darstellt, die der Interessenlage der Beteiligten gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der gesetzliche Forderungsübergang.

Der gesetzliche Forderungsübergang. von Schims,  Simone
Simone Schims beschäftigt sich in der vorliegenden Arbeit mit Wirkweise und Funktion des gesetzlichen Forderungsübergangs. Nach kurzer begrifflicher Klärung analysiert sie die Übergangsanordnungen des BGB und der wichtigsten versicherungs-, sozial- und beamtenrechtlichen Normierungen. Stets dient der gesetzliche Forderungsübergang dem Regress eines Leistenden, der letztlich nicht selbst verpflichtet, sondern lediglich Sicherungsgeber eines eigentlich verpflichteten Dritten ist und so einem (gesetzlichen) Bürgen gleichsteht. Dieses Grundprinzip empfiehlt sich als Regressweg auch für gesetzlich nicht geregelte Dreipersonenkonstellationen, die sich neben dem Schadensrecht insbesondere im Bereich der akzessorischen Haftung finden. Ihre Auflösung über eine Gesamtanalogie zu den Fällen des gesetzlichen Forderungsübergangs setzt allerdings eine Regelungslücke im Regresssystem des Zivilrechts voraus, welche die Autorin nach eingehender Auseinandersetzung insbesondere mit dem Institut der Gesamtschuld und der Figur der sog. "unechten Gesamtschulden" bejahen kann.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zessionsregreß bei nicht akzessorischen Sicherheiten.

Zessionsregreß bei nicht akzessorischen Sicherheiten. von Kim,  Hyoung Seok
Der Autor befaßt sich mit dem Regreß des nicht akzessorischen Drittsicherers. Er untersucht, ob die gesicherte Forderung auch bei nicht akzessorischen Sicherungen zum Regreß bestehenbleiben und auf den Sicherungsgeber übergeleitet werden soll, und, wenn ja, auf welche Weise diese Überleitung sich konstruieren und begründen läßt. Der Verfasser geht zunächst auf die Geschichte des Zessionsregresses ein. Dem folgen Beschreibungen der Struktur des Innenregresses und der Funktionen der cessio legis. Anschließend verdeutlicht Hyoung Seok Kim die Notwendigkeit des Zessionsregresses, welche sich nicht zuletzt aus dem Verhältnis der Sicherungsgeber als Risikogemeinschaft rechtfertigen läßt. Dabei verwirft er vor allem die Ansicht, daß der Zessionsregreß durch die rechtsgeschäftliche Zession konstruiert werden kann, weil sie die Zweckverbindung von Forderung und Sicherungsrecht vernachlässigt. Vielmehr zeigt sich, daß die analoge Anwendung der §§ 774, 1143, 1225 eine bessere Lösung darstellt, die der Interessenlage der Beteiligten gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der gesetzliche Forderungsübergang.

Der gesetzliche Forderungsübergang. von Schims,  Simone
Simone Schims beschäftigt sich in der vorliegenden Arbeit mit Wirkweise und Funktion des gesetzlichen Forderungsübergangs. Nach kurzer begrifflicher Klärung analysiert sie die Übergangsanordnungen des BGB und der wichtigsten versicherungs-, sozial- und beamtenrechtlichen Normierungen. Stets dient der gesetzliche Forderungsübergang dem Regress eines Leistenden, der letztlich nicht selbst verpflichtet, sondern lediglich Sicherungsgeber eines eigentlich verpflichteten Dritten ist und so einem (gesetzlichen) Bürgen gleichsteht. Dieses Grundprinzip empfiehlt sich als Regressweg auch für gesetzlich nicht geregelte Dreipersonenkonstellationen, die sich neben dem Schadensrecht insbesondere im Bereich der akzessorischen Haftung finden. Ihre Auflösung über eine Gesamtanalogie zu den Fällen des gesetzlichen Forderungsübergangs setzt allerdings eine Regelungslücke im Regresssystem des Zivilrechts voraus, welche die Autorin nach eingehender Auseinandersetzung insbesondere mit dem Institut der Gesamtschuld und der Figur der sog. "unechten Gesamtschulden" bejahen kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zessionsregreß bei nicht akzessorischen Sicherheiten.

Zessionsregreß bei nicht akzessorischen Sicherheiten. von Kim,  Hyoung Seok
Der Autor befaßt sich mit dem Regreß des nicht akzessorischen Drittsicherers. Er untersucht, ob die gesicherte Forderung auch bei nicht akzessorischen Sicherungen zum Regreß bestehenbleiben und auf den Sicherungsgeber übergeleitet werden soll, und, wenn ja, auf welche Weise diese Überleitung sich konstruieren und begründen läßt. Der Verfasser geht zunächst auf die Geschichte des Zessionsregresses ein. Dem folgen Beschreibungen der Struktur des Innenregresses und der Funktionen der cessio legis. Anschließend verdeutlicht Hyoung Seok Kim die Notwendigkeit des Zessionsregresses, welche sich nicht zuletzt aus dem Verhältnis der Sicherungsgeber als Risikogemeinschaft rechtfertigen läßt. Dabei verwirft er vor allem die Ansicht, daß der Zessionsregreß durch die rechtsgeschäftliche Zession konstruiert werden kann, weil sie die Zweckverbindung von Forderung und Sicherungsrecht vernachlässigt. Vielmehr zeigt sich, daß die analoge Anwendung der §§ 774, 1143, 1225 eine bessere Lösung darstellt, die der Interessenlage der Beteiligten gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht von Petersen, Petersen,  Jens
Das Repetitorium: Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den ""Nebengesetzen"" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2023 berücksichtigt. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case").
Aktualisiert: 2023-04-13
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Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht von Petersen,  Jens
"Das Repetitorium: Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den ""Nebengesetzen"" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung (""leading case""). "
Aktualisiert: 2023-02-27
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Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht von Petersen,  Jens
Das Repetitorium: Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den Nebengesetzen darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case").
Aktualisiert: 2023-02-27
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht von Petersen,  Jens
"Das Repetitorium: Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den ""Nebengesetzen"" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung (""leading case""). "
Aktualisiert: 2021-08-02
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Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht von Petersen,  Jens
Das Repetitorium: Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den "Nebengesetzen" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2019 berücksichtigt. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case").
Aktualisiert: 2021-02-18
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Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht

Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht von Petersen,  Jens
Das Repetitorium: Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den "Nebengesetzen" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2017 berücksichtigt. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case").
Aktualisiert: 2019-01-24
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