Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-16
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-15
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Akamatsu & Seven – Band 3 (Finale)

Akamatsu & Seven – Band 3 (Finale) von Bockel,  Antje, Okujima,  Hiromasa
Nachdem Seven abgehauen ist, bläst Akamatsu Trübsal. Sein Alltag ist langweiliger denn je. Aber Seven hatte gute Gründe, ihn sitzenzulassen: Seine und Eights düstere Vergangenheit lässt sich nicht einfach verdrängen. Die beiden Brüder müssen sich ihren kriminellen Weggefährten stellen, um einen Schlussstrich ziehen zu können. Doch von wegen „düstere Vergangenheit“! Akamatsu wäre nicht Akamatsu, wenn er sich nicht gehörig einmischen würde!
Aktualisiert: 2023-06-13
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Akamatsu & Seven – Band 1

Akamatsu & Seven – Band 1 von Bockel,  Antje, Okujima,  Hiromasa
kamatsu hat Hummeln im Hintern und er muss seine Energie unbedingt loswerden. Anstatt sich in einem Fitnessstudio anzumelden, verprügelt er einfach wildfremde Typen. Als er eines Tages an einem Spielplatz vorbeikommt, trifft er auf den Obdachlosen Seven, der eigentlich nur sein Brötchen essen will. Stattdessen wird er in einen Kampf mit Akamatsu verwickelt und prügelt ihn windelweich. Endlich fühlt Akamatsu sich ausgeglichen und befreit. Von nun an schaut er jeden Tag beim Spielplatz vorbei …
Aktualisiert: 2023-06-13
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-14
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Akamatsu & Seven – Band 2

Akamatsu & Seven – Band 2 von Bockel,  Antje, Okujima,  Hiromasa
Akamatsu ist vollkommen verwirrt von Sevens plötzlicher Zuneigung. Hat der heiße Player etwa einen Narren an ihm gefressen? Akamatsus Gefühle fahren Achterbahn und sein Kopf raucht! Für Seven hingegen scheint alles normal zu laufen: süßen Hitzkopf zu Hause, Arbeit und eine kleine, aber nette Wohnung. Doch seine Vergangenheit holt ihn ein, als Eight sich in sein Leben drängt. Merkwürdige Andeutungen entpuppen sich als düstere Wahrheiten …
Aktualisiert: 2023-06-13
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-13
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-12
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-11
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Herrenbegleitung

Herrenbegleitung von Block,  Lilly
Was macht eine Single-Frau um die vierzig, deren Alltag und Liebesleben alles andere als reizvoll und erfüllend sind? Sie mietet sich einen Mann. Im Fotografen Alex findet Liane alles, was sie seit Jahren vermisst und was sie sich in ihren fesselnsten Träumen nie vorstellen konnte. Als er sie in ein herrschaftliches Anwesen nach Hamburg führt, lernt sie sich und ihre Lust von einer völlig neuen Seite kennen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Herrenbegleitung

Herrenbegleitung von Block,  Lilly
Was macht eine Single-Frau um die vierzig, deren Alltag und Liebesleben alles andere als reizvoll und erfüllend sind? Sie mietet sich einen Mann. Im Fotografen Alex findet Liane alles, was sie seit Jahren vermisst und was sie sich in ihren fesselnsten Träumen nie vorstellen konnte. Als er sie in ein herrschaftliches Anwesen nach Hamburg führt, lernt sie sich und ihre Lust von einer völlig neuen Seite kennen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-10
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Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-09
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Stundenweise

Stundenweise von Kempfer,  Frank
Nach Jahren der Lebensgefahr im Ausland kehrt der Offizier und Personenschützer Frank Kempfer im Jahre 1995 nach Deutschland zurück und entdeckt eher zufällig sein erotisches Talent im Umgang mit Frauen. Er macht eine Profession daraus und der frischgebackene Callboy taucht ein in die Welt der Reichen und Schönen sowie der erotischen Ausschweifungen. Er nimmt teil an luxuriösen Partys, Orgien und Begegnungen mit ausgefallenen Wünschen. Dabei lernt er viel über seine Grenzen, die weiblichen Sehnsüchte und Bedürfnisse. Er stellt überrascht fest, dass Nähe und seine Gesellschaft häufiger angefragt werden als seine erigierte Männlichkeit. Die Liebe und sein Beruf scheinen nicht miteinander vereinbar zu sein und trotzdem tritt SIE in sein Leben. Er beginnt die Annehmlichkeiten des schnellen Reichtums zu genießen und bekommt es mit gewalttätigen Personen zu tun sowie einem Mann, der ihm sein hart verdientes Geld mit einem Schlag wieder abnimmt. Dabei haben seine Gegner jedoch eins vergessen: Frank gibt niemals auf und der sonst so galante und ruhige Gentleman ist noch immer höllisch gefährlich.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-08
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Bad Valentine

Bad Valentine von May,  Crystal
ELLIOT Weil meine Schwester von meinem Verlobten schwanger ist, muss ich von heute auf morgen mein Leben in den Griff bekommen. Entweder suche ich mir Job und Mann – oder Mom übernimmt das für mich. Ganz ehrlich: Ich habe keinen Nerv auf einen dieser mehrfach geschiedenen, versnobten Typen aus ihrem Reiche-Leute-Club. Und das alles zwei Tage vor dem Valentinstag! Die beste Alternative: Ich besorge mir einen Callboy, der meinen neuen schwer verliebten Freund spielt. So kurzfristig hat aber nur einer Zeit. Und der nimmt normalerweise nur ganz spezielle Aufträge an ... ASHER Du sagst, du brauchst einen Callboy für den Valentinstag. Stattdessen bekommst du mich. Du denkst, durch mich wirst du dir deine Freiheit erkaufen, doch stattdessen läufst du mir in die Falle. Du glaubst, du kannst mich für deine Zwecke missbrauchen, dabei bist du bloß eine verwöhnte kleine Prinzessin, die ihren Willen nicht bekommt. Diesen Willen werde ich brechen, Elliot. Dein Leben gehört mir...
Aktualisiert: 2023-06-06
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-07
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-06
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-05
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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz von Büttner,  Manfred
Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet.   Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen.    Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.  
Aktualisiert: 2023-06-04
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