Aktualisiert: 2023-06-15
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Das gewerkschaftliche Engagement der Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit fristet in der juristischen Aufarbeitung neben den Fragen allgemeinpolitischer Betätigung lediglich ein Randdasein. Jedoch reicht ein kurzer Exkurs nicht aus, um die speziellen verfassungs- und dienstrechtlichen sowie prozessualen Probleme zu erfassen. Die Untersuchung zeigt zunächst die persönliche und sachliche Reichweite der Koalitionsfreiheit im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Grundrechtsberechtigung und -verpflichtung des Richters auf. Der sich anschließende Schwerpunkt der Arbeit befaßt sich mit der Begrenzung dieses vorbehaltlos gewährleisteten Freiheitsrechts aufgrund der funktionsrechtlichen Stellung des Richters im Staatsgefüge. Dabei nimmt die richterliche Neutralität nicht nur die Funktion eines Abwehrrechts gegenüber staatlichen Eingriffen ein. Die ausschließliche Bindung an Gesetz und Recht verpflichtet den Richter darüber hinaus, seine innere Freiheit auch gegenüber nichtstaatlichen Einflüssen zu bewahren, ohne daß er zu einem gesellschaftlichen Neutrum verdammt wird oder seine Persönlichkeit verleugnen muß. Die so verstandene umfassende Neutralität beinhaltet damit die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für gesetzliche Einschränkungen der Koalitionsfreiheit des Richters durch das Mäßigungsgebot des § 39 DRiG. Die Konkretisierung dieser Generalklausel anhand von Fallbeispielen zeigt in der Folge die dienstrechtlich zulässigen und nur in diesem Umfang von der Koalitionsfreiheit geschützten gewerkschaftlichen Betätigungen auf. Einen anderen Aspekt des Pflichtenmoments der richterlichen Neutralität zeigen die prozessualen Ausschließungs- und Ablehnungsbestimmungen. Auch wenn sie zunächst dem Interesse der Prozessparteien dienen, so kommt ihnen im Zusammenwirken mit § 39 DRiG dennoch eine grundrechtsbeschränkende Wirkung zu. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß die einfache Gewerkschaftsmitgliedschaft und das Engagement in eigenen Berufsangelegenheiten den Rahmen zulässiger Gewerkschaftsarbeit stecken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Thomas Dieterich hat die Rechtsentwicklung der Nachkriegszeit bis zum Jahr 2000 in allen Funktionen der Arbeitsgerichtsbarkeit miterlebt: als Student, Werkstudent, Referendar, Richter aller Instanzen und zuletzt als Präsident des Bundesarbeitsgerichts. Außerdem war er Richter des Bundesverfassungsgerichts, später auch Politikberater und Schiedsrichter des DGB. In seiner Autobiografie reflektiert er diese Zeit. Neben dem Wandel von Rechtsüberzeugungen und Rechtspraxis in der Zeit seiner beruflichen Mitwirkung interessiert den Autor die Rolle des Richters bei der Rechtsfindung: Welche Bedeutung haben dabei „Vorverständnis“, politische und religiöse Bindungen, der wissenschaftliche Diskurs, auch außerhalb der Juristerei? Was gefährdet die richterliche Unabhängigkeit? Diesen Fragen geht der Autor anhand von Streitfällen und Grundsatzentscheidungen, an denen er beteiligt war, nach. Über sein Privatleben berichtet der Autor nur, soweit es zum Verständnis der richterlichen Tätigkeit notwendig ist, allerdings mit einer Ausnahme: Eingehend werden die Erlebnisse des ca. zehnjährigen°°Jungen als Pimpf und Flüchtling in den Jahren 1944/45 geschildert.°°°°Die Autobiografie richtet sich nicht nur an Juristen, sondern an alle Menschen, die an der Entstehung von Rechtsüberzeugungen und ihrer richterlichen Umsetzung interessiert sind. Eine vergleichbare Darstellung gibt es in Deutschland nicht. Das Buch bietet einzigartige und eindrucksvolle Einblicke in das Arbeitsleben eines Richters. Es ist damit zugleich ein Beitrag zur Funktionsweise des Rechtsstaats und zur Nachkriegsgeschichte.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Thomas Dieterich hat die Rechtsentwicklung der Nachkriegszeit bis zum Jahr 2000 in allen Funktionen der Arbeitsgerichtsbarkeit miterlebt: als Student, Werkstudent, Referendar, Richter aller Instanzen und zuletzt als Präsident des Bundesarbeitsgerichts. Außerdem war er Richter des Bundesverfassungsgerichts, später auch Politikberater und Schiedsrichter des DGB. In seiner Autobiografie reflektiert er diese Zeit. Neben dem Wandel von Rechtsüberzeugungen und Rechtspraxis in der Zeit seiner beruflichen Mitwirkung interessiert den Autor die Rolle des Richters bei der Rechtsfindung: Welche Bedeutung haben dabei „Vorverständnis“, politische und religiöse Bindungen, der wissenschaftliche Diskurs, auch außerhalb der Juristerei? Was gefährdet die richterliche Unabhängigkeit? Diesen Fragen geht der Autor anhand von Streitfällen und Grundsatzentscheidungen, an denen er beteiligt war, nach. Über sein Privatleben berichtet der Autor nur, soweit es zum Verständnis der richterlichen Tätigkeit notwendig ist, allerdings mit einer Ausnahme: Eingehend werden die Erlebnisse des ca. zehnjährigen°°Jungen als Pimpf und Flüchtling in den Jahren 1944/45 geschildert.°°°°Die Autobiografie richtet sich nicht nur an Juristen, sondern an alle Menschen, die an der Entstehung von Rechtsüberzeugungen und ihrer richterlichen Umsetzung interessiert sind. Eine vergleichbare Darstellung gibt es in Deutschland nicht. Das Buch bietet einzigartige und eindrucksvolle Einblicke in das Arbeitsleben eines Richters. Es ist damit zugleich ein Beitrag zur Funktionsweise des Rechtsstaats und zur Nachkriegsgeschichte.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Reihe der seit 1964 erscheinenden Jahrbücher ist ein Abbild der vielfältigen Entwicklungen im weiten Bereich des Arbeitsrechts und eine unvergleichliche Informationsquelle, die mit jedem neuen Band wieder einen aktuellen Überblick zu diesem Rechtsgebiet bietet. Mit den Abhandlungen aus der Feder namhafter Fachvertreter und der zuverlässigen und umfassenden Dokumentation erschließt das Jahrbuch das gesamte Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit für den Berichtszeitraum. Jedes Jahrbuch vermittelt einen informativen Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse im abgelaufenen Jahr, wobei insbesondere die Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Judikatur und Gesetzgebung, das tarifvertragliche Geschehen und die arbeitsmarktpolitische Entwicklung herausgestellt werden.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Mit den Abhandlungen aus der Feder namhafter Fachvertreter und der zuverlässigen und umfassenden Dokumentation erschließt das Jahrbuch das gesamte Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit für den Berichtszeitraum. Jedes Jahrbuch vermittelt einen informativen Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse im abgelaufenen Jahr, wobei insbesondere die Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Judikatur und Gesetzgebung, das tarifvertragliche Geschehen und die arbeitsmarktpolitische Entwicklung herausgestellt werden. Mit dem Band 39 für das Jahr 2001 wird dieses lückenlose Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis in seiner bewährten Systematik fortgeführt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Diese unvergleichliche Informationsquelle bietet mit jedem neuen Band einen aktuellen Überblick zum Rechtsgebiet im abgeschlossenen Jahr. Mit den Abhandlungen aus der Feder namhafter Fachvertreter und der zuverlässigen und umfassenden Dokumentation erschließt das Jahrbuch das gesamte Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit für den Berichtszeitraum. Mit dem Band 40 für das Jahr 2002 wird dieses lückenlose Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis in seiner bewährten Systematik fortgeführt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Mit den Abhandlungen aus der Feder namhafter Fachvertreter und der zuverlässigen und umfassenden Dokumentation erschließt das Jahrbuch das gesamte Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit für den Berichtszeitraum. Es vermittelt einen informativen Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse im abgelaufenen Jahr, wobei insbesondere die Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Judikatur und Gesetzgebung, das tarifvertragliche Geschehen und die arbeitsmarktpolitische Entwicklung herausgestellt werden.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Das gewerkschaftliche Engagement der Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit fristet in der juristischen Aufarbeitung neben den Fragen allgemeinpolitischer Betätigung lediglich ein Randdasein. Jedoch reicht ein kurzer Exkurs nicht aus, um die speziellen verfassungs- und dienstrechtlichen sowie prozessualen Probleme zu erfassen. Die Untersuchung zeigt zunächst die persönliche und sachliche Reichweite der Koalitionsfreiheit im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Grundrechtsberechtigung und -verpflichtung des Richters auf. Der sich anschließende Schwerpunkt der Arbeit befaßt sich mit der Begrenzung dieses vorbehaltlos gewährleisteten Freiheitsrechts aufgrund der funktionsrechtlichen Stellung des Richters im Staatsgefüge. Dabei nimmt die richterliche Neutralität nicht nur die Funktion eines Abwehrrechts gegenüber staatlichen Eingriffen ein. Die ausschließliche Bindung an Gesetz und Recht verpflichtet den Richter darüber hinaus, seine innere Freiheit auch gegenüber nichtstaatlichen Einflüssen zu bewahren, ohne daß er zu einem gesellschaftlichen Neutrum verdammt wird oder seine Persönlichkeit verleugnen muß. Die so verstandene umfassende Neutralität beinhaltet damit die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für gesetzliche Einschränkungen der Koalitionsfreiheit des Richters durch das Mäßigungsgebot des § 39 DRiG. Die Konkretisierung dieser Generalklausel anhand von Fallbeispielen zeigt in der Folge die dienstrechtlich zulässigen und nur in diesem Umfang von der Koalitionsfreiheit geschützten gewerkschaftlichen Betätigungen auf. Einen anderen Aspekt des Pflichtenmoments der richterlichen Neutralität zeigen die prozessualen Ausschließungs- und Ablehnungsbestimmungen. Auch wenn sie zunächst dem Interesse der Prozessparteien dienen, so kommt ihnen im Zusammenwirken mit § 39 DRiG dennoch eine grundrechtsbeschränkende Wirkung zu. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß die einfache Gewerkschaftsmitgliedschaft und das Engagement in eigenen Berufsangelegenheiten den Rahmen zulässiger Gewerkschaftsarbeit stecken.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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