Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Urheberrecht und Rechtsbegriff

Urheberrecht und Rechtsbegriff von Breimesser,  Florian Christof
Das Werk untersucht die Gründe für die Schaffung eines persönlichkeitsrechtlich geprägten Urheberrechts und die daraus entstehenden Regelungsprobleme. Der Untersuchungsgegenstand des Designrechts wurde bewusst gewählt, denn die erste gesetzliche Verankerung einer persönlichkeitsrechtlich geprägten Lösung, der § 25 des preußischen Urheberrechts von 1837, regelt die Benutzung von Kunstwerken als Muster (Designs) zu Erzeugnissen der Industrie. Das im § 25 verankerte Erfordernis der „eigenthümlichen Production“ war im Rahmen der Gesetzgebung des Urheberrechts des Kaiserreiches ab 1870 das zentrale Tatbestandsmerkmal und wurde in der darauf folgenden Grundsatzdiskussion zur zentralen Voraussetzung des Urheberrechts. Von besonderer Bedeutung für den Urheberrechtsdiskurs waren die Persönlichkeitskonzeptionen wie etwa die Lockesche Arbeitstheorie. Die Arbeit legt großes Gewicht auf die Frage, ob ein persönlichkeitsrechtlich geprägtes Urheberrecht überhaupt mit dem geltenden Rechtsbegriff vereinbar sein kann, der von einer strikten Trennung von Person und Recht ausgeht. Gerade beim Designrecht, das erst in jüngster Zeit gesetzlich vom persönlichkeitsrechtlich geprägten Urheberrecht entkoppelt worden ist, machten sich schon seit langem sowohl in den Reformversuchen als auch in der Urheberrechtstheorie Stimmen bemerkbar, die gerade dieses Regelungsproblem nicht nur auf der Tatbestandsebene sondern auch auf der Grundlagenebene aufzulösen versuchten, wie z.B. Kohlers Lehre von den Immaterialgüterrechten. Die Arbeit orientiert sich an bisher wichtigen und vorher kaum beachteten Quellen der Gesetzgebung zum frühen Urheberrecht – vor allem an Quellen des Preußischen Geheimen Staatsministeriums von den 1830er bis zu den 1870er Jahren. Darüber hinaus werden Kontext-Untersuchungen unternommen, die über die reine Jurisprudenz hinausgehen, um Antriebe, Tendenzen und Teleologien der Gesetzgebungen in neuer Weise deutlich zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Eine Kritik juridischer Vernunft

Eine Kritik juridischer Vernunft von Stekeler-Weithofer,  Pirmin
Hegels Rechtsphilosophie ist eine Art Logik der bürgerlichen Person im Sinne eines begrifflichen Kommentars zur Institution rechtsstaatlicher Gesetze. Sie analysiert methodische Stufen in der Ordnung explizit geregelter Praxisformen und kritisiert das klassische Naturrecht in seinem Intuitionismus und Kants Ethik in ihrem Formalismus. Das Institut des Eigentums rekonstruiert sie als erfahrungsgesättigte sittliche Form bürgerlicher Freiheit, auch wenn es im reinen Kapitalismus seinen Sinn verfehlen kann. Dabei sind übliche Fehldeutungen etwa von Idee und Begriff, Geist und Natur, Wille und Freiheit, dem Staat und einer der Form nach immer auch monarchischen Regierung zu vermeiden. Es geht damit um die Wiederentdeckung von Hegel als dem sozialliberalen Philosophen der Freiheit und um die Abwehr des Geredes von einem Staatsphilosophen. Die Neuerscheinung richtet sich an Lehrende und Studierende der Rechts-, Sozial- und Staatswissenschaften und der Philosophie. Der Autor ist philosophischer Logiker und Universitätsprofessor mit besonderem Forschungsschwerpunkt in der sprachanalytischen und in der klassischen deutschen Philosophie.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Der halbierte Rechtsstaat

Der halbierte Rechtsstaat von Begalke,  Sonja, Fröhlich,  Claudia, Glienke,  Stephan Alexander
Die Geschichte der westdeutschen Demokratie ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte. Sie ist auch die Geschichte eines halbierten Rechtsstaates. Die politische, ideologische und mentale Verwurzelung des nationalsozialistischen Regimes in der deutschen Gesellschaft war tiefgreifend und wirkte in der jungen Demokratie nach. Vor allem die Eingliederung des ehemaligen Personals des NS-Staates in die Institutionen der Bundesrepublik hatte Folgen. Die früheren Träger des Unrechtsstaates, nun eingegliedert in das neue System, erkannten nicht „automatisch“ auch die mit dem Grundgesetz festgeschriebenen Normen und Werte an. In der Justiz, den Medien, den Kirchen und der Politik beschädigte ihr Handeln so vielfach die junge Demokratie. In ihren Beiträgen analysieren die Autoren in kritischen Analysen die Nachgeschichte des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik. Mit Beiträgen von: Sonja Begalke, Kathrin Braun, Susanne Benzler, Oliver Freise, Kerstin Freudiger-Utke, Claudia Fröhlich, Stephan Alexander Glienke, Jens Gundlach, Svea L. Herrmann, Ulrike Homann, Axel von der Ohe, Christian Ritz, Dirk Schmaler, Christopher R. Tenfelde, Klaus Wallbaum und Irmtrud Wojak. Mit einer Laudatio von Hans-Peter Schneider und einem Grußwort von Bernd Busemann.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512

Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512 von Schmoeckel,  Mathias, Schubert,  Werner
Die letzte umfassende Darstellung der Geschichte des Notariats in Deutschland liegt über 170 Jahre zurück. Zum 500jährigen Jubiläum der Reichsnotariatsordnung im Jahre 2012 erscheint mit diesem Handbuch ein Band, der in 21 Beiträgen die Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512 neu erarbeitet. Erläutert wird dabei zunächst die Bedeutung der Reichsnotariatsordnung sowie die Entwicklung des Notariats auf gesamtdeutscher Ebene bis heute. Die Geschichte des Notariats auf Territorialebene behandeln zwölf weitere Beiträge zu ausgesuchten Territorien (u.a. Baden, Bayern, Hannover, Preußen, Sachsen und die Rheinprovinz). Den Abschluss bilden Beiträge zur Fortentwicklung der notariellen Berufspraxis. Insgesamt kommen in diesem Band 19 Notare und Universitätsprofessoren zu Wort, zu deren Interessengebieten die Notariatsgeschichte zählt. Bedeutend ist der Band zum einen für den historisch interessierten Notar, der die Geschichte seines Berufsstandes nachverfolgen möchte, zum anderen für den Historiker und Juristen, der die historischen Grundlagen der Notartätigkeit als Teil der vorsorgenden Rechtspflege ermitteln möchte.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Moot Courts

Moot Courts von Griebel,  Joern, Sabanogullari,  Levent
Die Autoren präsentieren die erste deutschsprachige Anleitung zur Teilnahme an nationalen und internationalen Moot Court Wettbewerben. Dabei können sie auf ihre langjährige Erfahrung als Teilnehmer, Betreuer, Unterstützer und Organisatoren von internationalen und fakultätsinternen Wettbewerben zurückgreifen. Das Buch versteht sich zunächst als detaillierte und erprobte Praxisanleitung für die Durchführung fakultätsinterner Wettbewerbe und richtet sich damit an juristische Fakultäten sowie Studierendenvertretungen oder -vereinigungen, die solche Wettbewerbe aufbauen wollen. Darüber hinaus wendet es sich mit zahlreichen nützlichen Tipps im Hinblick auf erfolgreiche Argumentationstechnik und souveränes Auftreten an Teilnehmer solcher Wettbewerbe. Speziell der Teil zu internationalen Wettbewerben enthält auch für Betreuer wie Teilnehmer nützliche Hinweise zur erfolgreichen Anleitung bei der Erstellung von Schriftsätzen. Ingesamt soll damit ein Beitrag geleistet werden, Moot Courts auch in der deutschen Juristenausbildung weiter bekannt zu machen und Studierende an die sehr bereichernde Herausforderung einer Moot Court Teilnahme heranzuführen.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Grundrechte als Prinzipien

Grundrechte als Prinzipien von Borowski,  Martin
Die Abwehrrechte folgen dem Eingriffs-Schranken-Schema. Ob und mit welchen Modifikationen dies auch für grundrechtliche Schutzpflichten, soziale Grundrechte und die Gleichheitsgrundrechte gilt, ist seit Langem unklar und umstritten. In dieser Untersuchung wird ein universelles Modell der Grundrechte als einschränkbare Rechte entwickelt, in dessen Zentrum die Verhältnismäßigkeit in Form des Übermaßverbots, des Untermaßverbots oder in ihrer gleichheitsrechtlichen Ausprägung steht. In der wesentlich überarbeiteten 3. Auflage werden neuere Entwicklungen in der Prinzipientheorie und der Grundrechtsdogmatik berücksichtigt. Dies gilt nicht zuletzt für eine genauere Rekonstruktion der verschiedenen Arten von Spielräumen – welche Spielräume müssen unterschieden werden und mit Hilfe welcher Strukturen und Kriterien kann deren Größe bestimmt werden? Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Frage, welche Rolle moralische Überzeugungen in der Anwendung der Grundrechte spielen dürfen und müssen.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Grundrechte als Prinzipien

Grundrechte als Prinzipien von Borowski,  Martin
Die Abwehrrechte folgen dem Eingriffs-Schranken-Schema. Ob und mit welchen Modifikationen dies auch für grundrechtliche Schutzpflichten, soziale Grundrechte und die Gleichheitsgrundrechte gilt, ist seit Langem unklar und umstritten. In dieser Untersuchung wird ein universelles Modell der Grundrechte als einschränkbare Rechte entwickelt, in dessen Zentrum die Verhältnismäßigkeit in Form des Übermaßverbots, des Untermaßverbots oder in ihrer gleichheitsrechtlichen Ausprägung steht. In der wesentlich überarbeiteten 3. Auflage werden neuere Entwicklungen in der Prinzipientheorie und der Grundrechtsdogmatik berücksichtigt. Dies gilt nicht zuletzt für eine genauere Rekonstruktion der verschiedenen Arten von Spielräumen – welche Spielräume müssen unterschieden werden und mit Hilfe welcher Strukturen und Kriterien kann deren Größe bestimmt werden? Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Frage, welche Rolle moralische Überzeugungen in der Anwendung der Grundrechte spielen dürfen und müssen.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Hans Kelsens Rechtslehre

Hans Kelsens Rechtslehre von Walter,  Robert
Zu Anfang unseres Jahrhunderts begründete der Wiener Staatsrechtslehrer Hans Kelsen (1881 bis 1973) seine – später als »Reine Rechtslehre« oder »Wiener Schule der Rechtstheorie« bezeichnete – Theorie des positiven Rechts. Der Verfasser legt dar, wie der Begriff des »positiven Rechts« im Rahmen der Theorie Kelsens bestimmt wird und welche Gründe für die Wahl dieses Gegenstandes sprechen. Einleitend wird auch der wissenschaftsgeschichtliche, philosophische und historische Hintergrund von Kelsens Rechtslehre beleuchtet. Zum Inhalt der Theorie wird das Wesentliche über die Normenlehre (Begriff und Arten der Normen) ausgeführt und der stufenförmige Aufbau der Rechtsordnung skizziert (Lehre von Stufenbau der Rechtsordnung). Im Anschluß daran wird die Interpretationslehre der erörterten Theorie behandelt. Schließlich wird dargelegt, aus welchen Gründen die Reine Rechtslehre das Verhältnis von Recht und Staat als solches der Identität sieht. Betrachtungen über die Rolle der Logik in der Rechtswissenschaft beschließen die Überlegungen. Der Autor ist Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht in Wien und Geschäftsführer des Hans Kelsen-Instituts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtsphilosophie unter der Diktatur

Rechtsphilosophie unter der Diktatur von Landau,  Peter
Die Studie vergleicht drei rechtsphilosophisch orientierte Veröffentlichungen bedeutender deutscher Rechtswissenschaftler aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, Franz Wieacker, Carl Schmitt und Erik Wolf. Der Vergleich der Autoren wird unter dem Gesichtspunkt vorgenommen, ob seinerzeit Kritik an der Diktatur mit Maßstäben rechtsphilosophischen Denkens von deutschen Rechtslehrern geäußert wurde. Die Interpretation der Texte geht von der zeitgeschichtlichen Situation aus, in der die Autoren mit der Möglichkeit einer katastrophalen Niederlage Deutschlands rechnen mußten. Alle Texte zeigen ein Bewußtsein von der Krise des Rechts und Untertöne vorsichtiger Distanzierung vom Gewaltregime. Der in der Forschung zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus bisher meist herausgestellte Enthusiasmus aus den Jahren seit 1933 ist weitgehend einer Suche nach anderen Anknüpfungspunkten in Rechtsgeschichte und Literatur gewichen. Die Studie richtet sich an Juristen, Philosophen und Zeithistoriker. Sie zeigt, wie sich führende deutsche Juristen mit der Konstellation von Diktatur, Krieg und drohender Niederlage geistig auseinandersetzten. Der Autor Peter Landau ist Professor an der Universität München.
Aktualisiert: 2020-11-18
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„Frei und sozial“ als Rechtsprinzip

„Frei und sozial“ als Rechtsprinzip von Rückert,  Joachim
Der Essay verbindet Philosophie, Geschichte und Jurisprudenz, um eine zentrale Aufgabe zu lösen: Wie lässt sich Gerechtigkeit in unserer neuzeitlich modernen Welt ermöglichen? Eine sehr praktische theoretische Frage. Ein Rechtsprinzip allein muss das Gebäude der Gerechtigkeit tragen. Denn ohne Prinzipien, also allgemeine Regeln, lässt sich keine transparente Gleichbehandlung herstellen. Und es muss ein Prinzip genügen, da sonst juristisches Ping-Pong entsteht, genannt Abwägung. Abwägungsgerechtigkeit aber kann man nur fühlen. Seit gut 200 Jahren – Rousseau war der erste Wortführer – ist man sich einig, dass Freiheit der entscheidende Motor der Moderne ist, auch normativ. Ebenso einig ist man sich, dass ein soziales Element hinzukommen muss, ganz abgesehen von der caritas für die nicht Freiheitsfähigen. »Frei und sozial« also – aber wie als ein Prinzip, da doch beides meist als unvereinbar gilt? Das Prinzip Freiheit kann sehr wohl ein soziales Element tragen. Um der individuellen Freiheitsvoraussetzungen willen können und müssen die gemeinsamen Freiheiten ›sozial‹ abgestimmt und begrenzt werden. Denn emanzipatorische Förderung gehört zum Freiheitsprinzip. Dieser Grundgedanke wird an den Vorgaben der Klassiker und den historischen Erfahrungen überprüft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Bedeutung der Rechtsphilosophie für das Strafrecht

Die Bedeutung der Rechtsphilosophie für das Strafrecht von Kühl,  Kristian
Die Bedeutung der Rechtsphilosophie ist durch die Anwendung der Radbruchschen Formel aktuell und praktisch geworden. Die Beziehungen zwischen der Strafrechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie sind seit langem sehr intensiv, was sich etwa an den von Strafrechtlern verfaßten Lehrbüchern der Rechtsphilosophie zeigt. Gegenstand der rechtsphilosophisch arbeitenden Strafrechtswissenschaftler ist zum einen die Rechtfertigung der Strafe, die sog. »Strafphilosophie«. Zum anderen geht es um die Legitimierung freiheitseingreifender Strafgesetze zum Schutze der Freiheit, sog. »Strafrechtsphilosophie«. Schließlich wird auch in der Strafrechtsdogmatik rechtsphilosophisch argumentiert, z.B. wenn es um Freiheit und Solidarität bei der Begründung von Hilfs- und Duldungspflichten geht (§§ 323c, 34 StGB).
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtfertigung und Recht

Rechtfertigung und Recht von Huber,  Wolfgang
Die Frage nach der Begründbarkeit des Rechts zeigt gegenwärtig ihre bleibende Aktualität. Obwohl offensichtliche Parallelen bestehen, sind theologische Beiträge zur Ethik des Rechts bis heute alles andere als selbstverständlich. Im ersten Teil der Untersuchung wird der Einfluß des christlichen Glaubens auf die europäische Rechtsentwicklung von der Christianisierung des römischen Reiches bis zur Diskussion universeller Menschenrechte in der Gegenwart gezeigt. Im zweiten Teil widmet sich das Werk der Rechtfertigungslehre bezüglich der für die neuzeitliche Entwicklung verantwortlichen drei Hauptschübe »Theodizee«, »Anthropodizee« und »Soziodizee«. Der dritte Teil behandelt die neuere Diskussion zur Rechtfertigungslehre, wobei die spezifische Verbindung von Rechtfertigung und Recht am Werk des aus der Schweiz stammenden evangelischen Theologen Karl Barth expliziert wird. Abschließend wird die Unterscheidung von Person und ihrem Handeln hervorgehoben. Dies läßt zu, die Sinnhaftigkeit des Lebens auch bei denjenigen Menschen noch zu bejahen, die im Handeln gescheitert sind. Der Vorrang der Person vor ihren Werken bietet die Grundlage für eine Personenwürde, unabhängig von Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Wohlstand.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtsphilosophische Probleme des Sozialstaats

Rechtsphilosophische Probleme des Sozialstaats von Kersting,  Wolfgang
Eine normative Sozialstaatsbegründung kann nur gelingen, wenn der Sozialstaat sich auf der Grundlage unserer menschenrechtlichen Überzeugungen als rechtlich unabdingbar erweist und der vage Orientierungsbegriff der sozialen Gerechtigkeit Kontur gewinnt. Vor diesem Hintergrund vergleicht der Verfasser vier Begründungsmodelle, in denen soziale Gerechtigkeit und das ihr zuarbeitende Sozialstaatsprinzip ausgelegt wird als Daseinsfürsorge, als Freiheitsfürsorge, als Gleichheitsfürsorge und schließlich als Demokratiefürsorge, das heißt: Versorgung Selbstversorgungsunfähiger auf der Grundlage zivilgesellschaftlicher Solidarität, zur Sicherstellung gleicher politischer Autonomie und gleichberechtigter Selbstbehauptung aller im öffentlichen Raum. Die sich solcherart der Demokratiefürsorge verschreibende solidarische Versorgungsformation kann freilich nicht mehr als Sozialstaatsmodell bezeichnet werden: sie ist dezidiert antietatistisch und antibürokratisch und möchte das duale Schema von Markt und Staat durch das Dazwischentreten einer selbstmächtigen, sich selbst organisierenden Zivilgesellschaft aufbrechen. Im Ergebnis zeigt sich, daß es gute Gründe gibt, sich für eine freiheitsrechtliche Sozialstaatskonzeption zu entscheiden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Georg Jellinek und Max Weber

Georg Jellinek und Max Weber von Breuer,  Stefan
Mit der Idee, den Staat nicht nur mit den Mitteln der juristischen Methode zu erfassen, sondern auch mit denen einer sozialen Staatslehre, hat Georg Jellinek der politischen Soziologie Max Webers entscheidende Anstöße gegeben. Ähnliches gilt für seinen Vorschlag, den Staat zu den gesellschaftlichen Gruppen in Beziehung zu setzen. Im Unterschied zur sozialen Staatslehre Jellineks behandelt die soziologische Staatslehre Webers jedoch auch Themen, die bei Jellinek nur in normwissenschaftlicher Perspektive erörtert werden: die Trias von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt sowie die Verfassungen, Formen und Funktionen des Staates. Vor diesem Hintergrund werden die unterschiedlichen verfassungspolitischen Optionen beider Autoren beleuchtet, insbesondere das Verhältnis von parlamentarischer und plebiszitärer Herrschaft. Eine Neubewertung von Webers Vorschlägen zur Ausgestaltung des Präsidentenamts beschließt die Studie, die sich vor allem an Staatsrechtler, Politikwissenschaftler und Soziologen richtet. Der Verfasser hat zahlreiche Arbeiten zu Max Weber und zur historischen Soziologie des Staates veröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Platon, Aristoteles und die neoklassische politische Philosophie der Gegenwart

Platon, Aristoteles und die neoklassische politische Philosophie der Gegenwart von Ottmann,  Henning
Die Untersuchung leistet eine Kritik der Irrtümer, die über sog. »normative« Politikwissenschaft in Umlauf sind. Die mit den Namen Arendt, Sternberger, Strauss, Voegelin sowie der Münchner-, der Freiburger- und der Ritter-Schule verbundene politische Philosophie wird oft irrtümlich als eine »normativ« ausgerichtete, antikizistische, antimoderne Lehre verstanden. Im Rückgriff auf die klassische Grundlage dieser Schulen in den politischen Philosophien des Platon und des Aristoteles wird demgegenüber gezeigt, daß die politischen Philosophien des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Ziele verfolgen und auf unterschiedliche Weise auf die Moderne bezogen sind.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
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