Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung

Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung von Deiseroth,  Dieter, Weinke,  Annette
Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern – ein Gemeinschaftswerk des „Forums Justizgeschichte“ mit u. a. der Justizakademie NRW – verfolgt zwei Leitfragen: °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Akteneinsicht im Eigenverwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union.

Die Akteneinsicht im Eigenverwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union. von Ritter,  Jens
Die Arbeit nimmt die zunehmend in den Vordergrund drängende Forderung einer Kodifikation des Europäischen Verwaltungsverfahrens zum Anlass, die Struktur der Akteneinsicht im EU-Eigenverwaltungsrecht detailliert zu konturieren. Dafür werden das Primärrecht und in einer vergleichenden Betrachtung auch das bereichsspezifische Sekundärrecht umfassend untersucht. Die Erkenntnisse fließen in einen Kodifikationsvorschlag ein, der sich als Ergänzung des ReNEUAL-Musterentwurfs versteht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung

Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung von Deiseroth,  Dieter, Weinke,  Annette
Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern – ein Gemeinschaftswerk des „Forums Justizgeschichte“ mit u. a. der Justizakademie NRW – verfolgt zwei Leitfragen: °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Akteneinsicht und Geheimhaltung im Verwaltungsrecht.

Akteneinsicht und Geheimhaltung im Verwaltungsrecht. von Trantas,  Georgios
Die Frage der Aktenöffentlichkeit und der Geheimhaltung ist für das Verwaltungsrecht von zentraler Bedeutung. Im Grunde geht es hier um die staatstheoretischen Grundlagen des Verwaltungsrechts sowie seiner Steuerungsfunktion als "Recht einer Informationsordnung". Die vorliegende Dissertation möchte einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten und hat dazu eine rechtsvergleichende Perspektive gewählt. Der dem französischen Recht gewidmete erste Teil beginnt mit der Darstellung der grundlegenden Positionen des französischen Rechts. Danach werden Geheimhaltung und Einsichtsrechte im standardmäßigen Verwaltungsverfahren behandelt (kontradiktorische Verfahren, sog. "öffentliche Untersuchungen", Datenschutzrecht). Kern des ersten Teiles stellt jedoch die Frage des allgemeinen Zugangsrechts dar. Dies ist durch Gesetz vom 17. 7. 1978 eingeführt worden. In Hinblick der Tatsache, daß dieses Gesetz einen erheblichen Einfluß auf die Konzeption der EG-Umweltinformationsrichtlinie hatte, setzt der Verfasser sich ausführlich mit den einzelnen Tatbeständen des Gesetzes auseinander. Der dem deutschen Recht gewidmete zweite Teil beginnt damit, die grundlegende Einstellung des traditionellen deutschen Verwaltungsrechts zum Thema darzustellen. Der Tradition nach ist im deutschen Recht ein Akteneinsichtsrecht nur dort anerkannt, wo eine spezielle gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Eine genauere Analyse zeigt allerdings, daß es keine umfassende Rechtsnorm gibt, die administratives Handeln grundsätzlich auf Geheimhaltung festlegt, und daß die Verfassung gegenüber der Informationstätigkeit der Verwaltung neutral erscheint. Kernstück des dem deutschen Recht gewidmeten Teils ist die Beschäftigung mit den zentralen Bestimmungen des § 29 VwVfG und des § 25 SGB X sowie die Behandlung der einzelnen Regelungen im Bereich von komplexen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie im Kartellrecht. Danach setzt sich der Verfasser mit der EG-Umweltinformationsrichtlinie und dem deutschen Umweltinformationsgesetz auseinander. In einem Schlußabschnitt werden die rechtsvergleichenden Befunde zusammengefaßt. Der Verfasser arbeitet schließlich heraus, daß sich in beiden Ländern die Kommunikationsstrukturen im öffentlichen Bereich durch die Einführung von Akteneinsichtsrechten geändert haben und weiter ändern werden. Eine Gefährdung der Verwaltungseffektivität sieht der Verfasser im Ausbau dieser Rechte nicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ex ante-Transparenz im Verwaltungsverfahren

Ex ante-Transparenz im Verwaltungsverfahren von Bernhardt,  Dirk
Ein Verwaltungsverfahren ist transparent, wenn sich die öffentliche Verwaltung so verhält, dass Verfahrensbeteiligte ihre Entscheidungschancen im Voraus abschätzen und nutzlose Verfahrensaufwendungen vermeiden können. °°Der Autor untersucht die rechtlichen Probleme einer mangelnden Vorhersehbarkeit behördlicher Entscheidungen und der sich daraus ergebenden Nachteile und Belastungen für die betroffenen Bürger und Unternehmen. Er zeigt die Defizite traditioneller verfahrensrechtlicher Lösungen und beschreibt, wie die öffentliche Verwaltung verpflichtet werden kann, die konkrete zeitliche und inhaltliche Vorhersehbarkeit des Entscheidungsverfahrens zu gewährleisten. Ziel ist die Vermeidung von vornherein chancenloser Verfahrensbeteiligung und nutzloser Verfahrensaufwendungen, die allein durch mangelnde Vorhersehbarkeit provoziert sind. Damit wird ein Beitrag zur Konkretisierung des allgemeinen Gebots der Transparenz staatlichen Handelns geleistet und dessen rechtliche Qualität als modernes Prinzip des Verwaltungsverfahrensrechts herausgearbeitet. Der Blick auf das Verwaltungsverfahren, der bisher weitgehend an der gerichtlichen ex post-Kontrolle der es abschließenden Entscheidung ausgerichtet ist, soll auf die Möglichkeiten einer ex ante-Steuerung aus Bürger- und Unternehmenssicht gelenkt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das europäische Umweltinformationszugangsrecht als Vorbild eines nationalen Rechts der Aktenöffentlichkeit.

Das europäische Umweltinformationszugangsrecht als Vorbild eines nationalen Rechts der Aktenöffentlichkeit. von Strohmeyer,  Jochen
Anders als viele rechtsstaatlich und demokratisch verfaßte Staaten verharrt Deutschland noch immer auf einer nur beschränkten Aktenöffentlichkeit (§ 29 VwVfG), obwohl das Grundgesetz dem einfachen Gesetzgeber durchaus den Spielraum eröffnet, auch ein grundsätzlich allgemeines Akteneinsichtsrecht einzuführen. Aufgrund der Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union und der damit verbundenen Pflicht zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie (90/313/EWG) erlangt die Debatte eine neue Dynamik, die auch durch den Ruf der friedlichen Revolution des Jahres 1989 nach mehr Transparenz als Reaktion auf die undurchschaubare Entscheidungsfindung des politischen Systems der DDR gefördert wird. Unter Auswertung der in der (auch internationalen) Praxis gesammelten Erfahrungen mit weitgehenden Informationszugangsrechten behandelt Jochen Strohmeyer deshalb als Vervollständigung bestehender Ansätze alle denkbaren Aspekte der Thematik und gelangt zu folgendem Ergebnis: Das beste gegenwärtig denkbare Regelungsmodell besteht in der Einführung eines allgemeinen Akteneinsichtsrechts. Da die rot-grüne Bundesregierung entgegen ihrer Koalitionsvereinbarung seine Einführung versäumt hat, bleibt zu hoffen, daß sich die Politik demnächst eines anderen besinnt - die vielfältigen parteiübergreifenden Skandale während der Entstehungszeit der vorliegenden Arbeit machen die Notwendigkeit einer transparenteren politischen Praxis auch im geeinten Deutschland offenkundig. Der Erlaß der Informationsfreiheitsgesetze in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ex ante-Transparenz im Verwaltungsverfahren

Ex ante-Transparenz im Verwaltungsverfahren von Bernhardt,  Dirk
Ein Verwaltungsverfahren ist transparent, wenn sich die öffentliche Verwaltung so verhält, dass Verfahrensbeteiligte ihre Entscheidungschancen im Voraus abschätzen und nutzlose Verfahrensaufwendungen vermeiden können. °°Der Autor untersucht die rechtlichen Probleme einer mangelnden Vorhersehbarkeit behördlicher Entscheidungen und der sich daraus ergebenden Nachteile und Belastungen für die betroffenen Bürger und Unternehmen. Er zeigt die Defizite traditioneller verfahrensrechtlicher Lösungen und beschreibt, wie die öffentliche Verwaltung verpflichtet werden kann, die konkrete zeitliche und inhaltliche Vorhersehbarkeit des Entscheidungsverfahrens zu gewährleisten. Ziel ist die Vermeidung von vornherein chancenloser Verfahrensbeteiligung und nutzloser Verfahrensaufwendungen, die allein durch mangelnde Vorhersehbarkeit provoziert sind. Damit wird ein Beitrag zur Konkretisierung des allgemeinen Gebots der Transparenz staatlichen Handelns geleistet und dessen rechtliche Qualität als modernes Prinzip des Verwaltungsverfahrensrechts herausgearbeitet. Der Blick auf das Verwaltungsverfahren, der bisher weitgehend an der gerichtlichen ex post-Kontrolle der es abschließenden Entscheidung ausgerichtet ist, soll auf die Möglichkeiten einer ex ante-Steuerung aus Bürger- und Unternehmenssicht gelenkt werden.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung

Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung von Deiseroth,  Dieter, Weinke,  Annette
Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern – ein Gemeinschaftswerk des „Forums Justizgeschichte“ mit u. a. der Justizakademie NRW – verfolgt zwei Leitfragen: °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung

Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung von Deiseroth,  Dieter, Weinke,  Annette
Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern – ein Gemeinschaftswerk des „Forums Justizgeschichte“ mit u. a. der Justizakademie NRW – verfolgt zwei Leitfragen: °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?
Aktualisiert: 2023-06-07
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