Weltherrschaft des Rechts? Reichweite und Grenzen
Ein Vortrag im Rahmen des Studium Generale der Universität Tübingen im WS 2008/2009
Peter Wingert, Bernhard Zangl
Zunächst im 17. Jahrhundert nur als Koexistenzrecht konzipiert, hat sich das Völkerrecht im 19. und 20. Jahrhundert zu einem Kooperationsrecht entwickelt, dessen Konstitutionalisierung sich seit dem ausgehenden 20. und beginnenden 21. Jahrhundert andeutet. Im Kern bezieht sich diese Konstitutionalisierung auf die Bindung des öffentlichen Rechts an grundlegende Prinzipien wie Menschenrechte, demokratische Legitimation oder gerichtlichen Rechtsschutz. Inwieweit mit dieser formalen auch eine faktische Konstitutionalisierung in dem Sinne verbunden ist, dass sie in eine veränderte Rechtswirklichkeit mündet, bleibt aber oftmals unterbelichtet. Der Vortrag will deshalb analysieren, inwieweit der vermehrt anzutreffende Rechtsschutz durch gerichtsähnliche – anstatt nur diplomatische – Streitbeilegungsverfahren dazu beiträgt, dass Staaten ihre (Rechts-)Streitigkeiten in rechtlichen Bahnen beilegen.