Vertrag über die Einrichtung einer Notdienstpraxis („Portalpraxis“) am Krankenhaus
Das Vertragsmuster stellt in Einklang mit den bereits gemeinsam entwickelten Beratungs- und Formulierungshilfen zum Belegarztvertrag, Konsiliararztvertrag etc. eine Konkretisierung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung dar.
Die Ausgestaltung derartiger Kooperationen bei der Organisation der Notfallversorgung zu sprechstundenfreien Zeiten lässt sich durch verschiedene Modelle realisieren. Vor dem Hintergrund der Neuorganisation der ambulanten Notfallversorgung durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sind nunmehr gemeinsame Konzepte einer sektorübergreifenden Notfallversorgung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern gesetzlich verankert worden. § 75 Abs. 1b Satz 2 nennt als Beispiel für die Sicherstellung des Notdienstes durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich die Einrichtung von Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern.
Von der im Vertragsmuster vorgesehenen gemeinsamen Organisation des Notdienstes können die Leistungserbringer der unterschiedlichen Sektoren im Sinne verzahnter Angebotsstrukturen profitieren. Die Etablierung einer funktionsfähigen und reibungslos arbeitenden Notdienstpraxis am Krankenhaus setzt dabei eine umfassende vertragliche Regelung der Rechtsbeziehung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, den im Notdienst tätigen Vertragsärzten sowie dem Krankenhaus voraus. Das Vertragsmuster soll dazu beitragen, vorhandene Kooperationspotenziale auszuschöpfen und der individuellen Versorgungssituation entsprechende Kooperationsverträge zu entwickeln, die beiderseitigen Interessen der verschiedenen Leistungssektoren Rechnung tragen und in formeller Hinsicht den von der Praxis und der Rechtsprechung entwickelten Notwendigkeiten entsprechen.