Urteilsabsprachen im österreichischen Strafprozess.
Zur Macht des Faktischen.
Laura Meller
Urteilsabsprachen, das heißt Verständigungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Verfahrensergebnis, sind dem österreichischen Strafprozessrecht fremd. Vom Obersten Gerichtshof wurden sie im Jahre 2004 verboten. Dennoch scheinen sich Urteilsabsprachen unter strengster Vertraulichkeit als verbreitetes Phänomen im österreichischen Strafverfahren etabliert zu haben. Leitende Frage der Arbeit ist deshalb, wie mit diesem Befund – namentlich im Lichte des deutschen Absprachewesens – zu verfahren ist. Dazu werden zunächst die möglichen Ursachen und Zulässigkeitsprobleme von Urteilsabsprachen untersucht. Sodann wird aufgezeigt, dass Legitimationsmodelle zur Lösung der Absprachenproblematik nicht überzeugen können. Da sich eine ökonomisierte Praxis den »Deal« aber nicht ohne Weiteres verbieten lässt, werden schließlich Gegenmaßnahmen zur Absprachenpraxis beleuchtet.