Stellvertretung im Verwaltungsrat liechtensteinischer Aktiengesellschaften von Mag. Tschütscher-Alanyurt,  Arzu

Stellvertretung im Verwaltungsrat liechtensteinischer Aktiengesellschaften

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Situation liechtensteinischer Banken

Eine internationale Besetzung von Verwaltungsräten ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Professionelle und erfahrene Verwaltungsratsmitglieder sind sehr gefragt. Oft übernehmen diese mehrere Mandate, sofern sie miteinander vereinbar sind, keine Mandatshöchstgrenzen verletzt werden und grundsätzlich allen Pflichten vollumfänglich nachgekommen werden kann. Es kann allerdings zu Situationen und Fällen vorübergehender Abwesenheiten und Verhinderungen einzelner Verwaltungsratsmitglieder kommen. Der Gesamtverwaltungsrat soll dennoch stets handlungsfähig bleiben, die gemeinsame körperschaftliche Willensbildung bestmöglich gewährleistet sein und die volle Bandbreite an Wissen und Expertise im Gremium genutzt werden können.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Zulässigkeit und Problemstellungen der organinternen Vertretung von Verwaltungsräten in liechtensteinischen Aktiengesellschaften, dies unter besonderer Berücksichtigung der Situation bei Banken als regulierte Aktiengesellschaften. Dabei wird untersucht, welche Vertretungsmöglichkeiten das Aktienrecht wie auch das (massgeblich von der europäischen Regulierung geprägte) Bankenaufsichtsrecht zulassen und welche Einschränkungen es gibt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Regelungen des PGR, des Bankengesetzes und der Bankenverordnung sowie die einschlägige aufsichtsrechtliche Praxis (Wegleitungen und Mitteilungen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde) gelegt.
Die Untersuchung zeigt, dass das liechtensteinische Recht eine breite Palette an Möglichkeiten der organinternen Vertretung in Verwaltungsräten von regulären Aktiengesellschaften im Generellen wie auch von Bankinstituten im Speziellen zulässt und ermöglicht. Für effektive und praxisnahe Lösungen kommt es dabei entscheidend darauf an, dass das einzelne Unternehmen die konkrete Ausgestaltung der Vertretungsmöglichkeiten wohl überlegt und die Umsetzung in den Statuten und allenfalls weiterführenden Reglementen präzise vornimmt. Standardlösungen sind nicht zu empfehlen. In der Arbeit werden deshalb konkrete, für die Praxis interessante Anwendungsmöglichkeiten der organinternen Vertretung dargelegt und entsprechende Gestaltungsklauseln als Orientierungshilfe aufgezeigt.

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