Städtebauförderungsrecht 68. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Mai 2020
Zur Ergänzungslieferung
Mit der 68. Ergänzungslieferung wird der Kommentar voraussichtlich auf den Stand April 2020 gebracht und berücksichtigt die aktuellen Änderungen betreffend das Städtebauförderungsrecht.
Zielgruppe
Für Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden, Sanierungs- und Entwicklungsträger, private Eigentümer, Pächter, Mieter, Gewerbetreibende, öffentliche und private Förderungsstellen.