Robert von Mayr: Römische Rechtsgeschichte / Staatsrecht und Rechtsquellen von Mayr,  Robert von

Robert von Mayr: Römische Rechtsgeschichte / Staatsrecht und Rechtsquellen

Frontmatter — Vorwort — Inhalt — Einleitung — Staatsrecht und Rechtsquellen — Erste Abteilung. Königtum und Republik — 1. Das Königtum — 2. Das Volk und seine Gliederungen (tribus, curiae, gentes) — 3. Die Klienten — 4. Der Senat — 5. Die Volksversammlungen — 6. Die Diener des Königs — 7. Die Priester und priesterlichen Kollegien — 8. Das Staatsgebiet. Urbs und ager — 9. Die Plebejer — 10. Die Reformen der älteren tarquinischen Zeit — 11. Die servianische Verfassung. Die Klassen- und Centurieneinteilung — 12. Die servianischei Verfassung. Der Census. Die lokalen Tribus — 13. Die servianische Verfassung.Die Centuriatkomitien. Die Lex curiata. de imperio. Örtliche Abgrenzung des imperiurr — 14. Abschaffung des Königtums. Einrichtung der neuen Regierungsform und ihre nächsten Folgen — 15. Die ökonomische Lage der Neubürger. Verhältnisse des Grund und Bodens — 16. Die erste Secession der plebs, Einsetzung der tribuni plebis und nächste Folgen derselben — 17. Die terentilische Rogation und der Decemvirat — 18. Die ältesten Rechtsaufzeichnungen. Leges regiae. Jus Papirianum — 19. Die ältesten Rechtsaufzeichnungen. Commentarii regii, commentarii magistratuum — 20. Die ältesten Rechtsaufzeichnungen. Duodecim tabulae — 21. Die leges Valeriae Horatiae — 22. Kämpfe bis zur Ausgleichung des Rechts der Stände — 23. Die Magistratur. Begriff. Potestas und imperium. Einteilung der Magistrate — 24. Fortsetzung. Über- und Unterordnung der Magistrate. Gleichartige und ungleichartige Beamtengewalt. Kollegialität. Intercession. Begriff der provincia — 25. Die Promagistratur. Cum imperio. Cum potestate — 26. Magistratische Rechte allgemeinerer Natur. Auspicium — 27. Einzelne magistratische Rechte. Das militärische Imperium — 28. Allgemeine magistratische Rechte. Die magistratische Disziplinargewalt — 29. Allgemeine magistratische Rechte. Entscheidung von Differenzen zwischen dem populus und dem einzelnen Bürger. Maxime der Vereinfachung der Verwaltung durch Delegationen an Private — 30. Fähigkeit zur Magistratur — 31. Verpflichtung zur Übernahme. Designation. Antritt — 32. Die äußere Ausstattung der Magistrate — 33. Insbesondere Consilium, Gehilfen, Diener der Magistrate — 34. Beendigung der Magistratur. Vakanz der obersten Magistratur. Vertretung der Beamten während Abwesenheit derselben von der Stadt — 35. Verantwortlichkeit der Beamten — 36. Die einzelnen Magistrate. Konsuln, Diktatoren (magistri equitumj, Prätoren — 37. Die tribuni plebis — 38. Die Censoren — 39. Die Ädilen — 40. Die Quästoren — 41. Die vigintisexviri — 42. Außerordentliche Magistrate — 43. Der pontifex maximus und das collegium pontificwm — 44. Internationale Verhältnisse. Allgemeines über das Verhältnis Roms zu anderen Staaten. Kriegsrecht — 45. Internationale Verhältnisse. Völkerrechtliche Verträge — 46. Die inkorporierten Gemeinden und niederen politischen Bezirke. (Municipia, praefectv/rae, consiliabula u. s. w.) — 47. Die Kolonieen und Landanweisungen — 48. Die Provinzen und deren Verwaltung — 49. Bildung neuer Stände in der späteren Zeit der Republik — 50. Der Senat. Zusammensetzung desselben — 51. Fortsetzung. Senatsversammlungen und Verhandlungen mit denselben — 52. Fortsetzung. Kompetenz des Senats — 53. Volksversammlungen. Deren Arten. Reform der Kurien- und Centurienverfassung — 54. Volksversammlungen. Berufung und Abhaltung der Komitien und der concilia plebis tributa — 55. Die Kompetenz der beschließenden Volksversammlungen — 56. Der Niedergang der Republik — 57. Rechtsbildung. Überreste geschriebener Rechtsquellen (leges, senatusconsulta, seittentiae, Aecreta) — 58. Rechtsbildung. Gewohnheitsrecht — 59. Rechtsbildung. Jus civile und ius gentium — 60. Rechtsbildung. Die magistratischen Edikte — 61. Rechtsbildung. Die Jurisprudenz — Zweite Abteilung. Der Prinzipat — 62. Allgemeiner Charakter der neuen Verfassung — 63. Rechte, aus denen sich die kaiserliche Ge

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