Probleme der Strompreiskontrolle aus zivilrechtlicher Sicht von Bohnen,  Wolfgang

Probleme der Strompreiskontrolle aus zivilrechtlicher Sicht

Der Verfasser dieser Studie stellt zunächst dar, warum nach bisherigem Verständnis der Wirtschaftsbereich der Stromversorgung vom Wettbewerb durch die Zulassung von Regionalmonopolen freigestellt war. Doch wurde schließlich von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die zum Aufbrechen der Versorgungsmonopole führen und die EltVU zum Wettbewerb um die Kunden zwingen sollte. Die Besonderheiten der Stromwirtschaft führten zu einer Reihe von Spezialgesetzen, die den rechtlichen Ordnungsrahmen dieses Wirtschaftsbereiches bilden, der anschließend dargestellt wird. Dieser rechtliche Ordnungsrahmen bildet die Grundlage für den Stromlieferungsvertrag mit seinen Regelungen für Leistung und Gegenleistung der Vertragspartner, der im Mittelpunkt der Ausführungen steht. Der rechtliche Ordnungsrahmen bildet auch die Grundlage für die Lösung des Äquivalenzproblems. Ausgangspunkt ist die Erörterung des vertragsrechtlichen Zusammenhangs zwischen den beiden Polen des Vertragsrechts, Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit. Auf beide Pole wird immer wieder zurückgegriffen. Sie bilden die Grundlage für das Verständnis des Kontrahierungszwangs und den Regelungen des Preis- und Kartellrechts. Im zweiten Hauptteil werden dann die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Preiskontrolle erörtert. Hier spielen im wesentlichen zwei Vorschriften eine Rolle, nämlich § 138 und § 315 BGB. Der Verfasser zeigt, dass die Rechtsprechung zunehmend den Weg einer Kontrolle des Strompreises auf der Grundlage des §315 BGB beschreitet und sichtlich von dem Bestreben geprägt ist, den zivilrechtlichen Schutz des Stromkunden zu verbessern. Die Lösung des Äquivalenzproblems kann stringenter durch eine konsequente Anwendung der Grundsätze über den Kontrahierungszwang erfolgen. Die Entwicklung dieses Lösungsansatzes und seine Auswirkungen auf das Äquivalenzproblem bilden den Abschluss der Untersuchungen. Die Arbeit hat durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 (BGBl. I S. 730) nichts an Aktualität verloren. Denn auch in nächster Zukunft werden sich in der Versorgungswirtschaft trotz Aufhebung der geschlossenen Versorgungsgebiete durch Art. 2 dieses Gesetzes marktstarke Unternehmen und in der Regel schwache Nachfrager gegenüberstehen. Auf die neuen Vorschriften des EnWiG 1998 wird hingewiesen. Das eigentliche Untersuchungsgebiet der Arbeit, die zivilrechtliche Kontrolle von Strompreisen, wird durch diese Änderung nicht berührt. Die Arbeit zeigt für die Überprüfung monopolbedingter Strompreise eine tragfähige dogmatische Grundlage auf, die eine Lücke im bisherigen energierechtlichen Schrifttum schließt.

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