Pflegehilfe und Pflegeassistenz
ein Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf
Anke Jürgensen
Ausgangspunkt des Beitrags sind die Mindestanforderungen an die landesrechtlich geregelten Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen, die von der Gesundheitsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in einem Eckpunktepapier festgelegt wurden. Es konnte ermittelt werden, dass trotz der 2016 abgegebenen Selbstverpflichtung noch nicht alle Bundesländer ihre Berufsgesetze und Ausbildungs- bzw. Schulverordnungen entsprechend angepasst haben. Inhaltlich und formal bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede, sodass die intendierte Vereinheitlichung und Anschlussfähigkeit an die dreijährige Pflegeausbildung noch nicht flächendeckend erfolgt ist. Ausgehend von einer vergleichenden Übersicht über die Berufsgesetze und Verordnungen der Länder sowie über einzelne Modellprojekte werden Handlungsempfehlungen gegeben.