«Nemo testis in re sua»
Das Problem der Zeugnisfähigkeit bei der Anwendung der deutschen Zivilprozeßordnung von 1877
Mario Bogisch
Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zur zivilprozessualen Zeugnisfähigkeit und zur Nutzung des Wissens der Prozeßpartei für die richterliche Entscheidungsfindung zwingen zu einer Korrektur der heute herrschenden Auffassung von der Entwicklung des Zivilprozesses anhand er ZPO. Als unhaltbar erweist sich der oberflächliche Schematismus bisheriger historischer Betrachtungsweisen, der die Herausbildung eines selbstbewußt entscheidenden Zivilrichtertyps undifferenziert an die immer weitere Zurückdrängung der Beweisregeln der gemeinen Prozeßlehre knüpft. Die Art und Weise der kontinuierlichen reichsgerichtlichen Akzeptanz der im gemeinen Recht noch selbstverständlichen Beweisregel schärft für den Juristen der Gegenwart den Blick für die tatsächliche Tragweite des seit 1879 geltenden Prinzips freier richterlicher Beweiswürdigung.