Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG von Armbrüster,  Christian, Bayreuther,  Frank, Busche,  Jan, Einsele,  Dorothee, Grothe,  Helmut, Heine,  Robert, Leuschner,  Lars, Micklitz,  Hans-W., Rixecker,  Roland, Säcker,  Franz-Jürgen, Schubert,  Claudia, Spickhoff,  Andreas, Stresemann,  Christina, Thüsing,  Gregor, Weitemeyer,  Birgit, Westermann,  Harm Peter

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG

Zum Gesamtwerk
Mit dem Band 1 beginnt die nunmehr 9. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13 bändige Werk voraussichtlich 2024, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, „wer es genau wissen will“, wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Unverzichtbar ist die 9. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der für diese Legislaturperiode noch geplanten Gesetzesänderungen. Als Beispiele seien genannt:die Umsetzung der Digitale-Inhalte-RLdie Warenkauf-RLdie RL zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Uniondie Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsdie Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht (Wechselmodell)die Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsAll diese Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein. Bereits verabschiedete Gesetze, wie z.B. zum Maklerrecht und im Mietrecht, die in der 8. Auflage nicht mehr berücksichtigt werden konnten, zeigen wie unverzichtbar der Erwerb der Neuauflage ist.

Vorteile auf einen Blickhoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle
Zu Band 1
Für die 9. Auflage wurde Band 1 insgesamt überarbeitet. Der Band enthält grundlegende Vorschriften zu Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit, zur Vertretung und zum Vertrag, aber auch zum Vereinsrecht und zum Personenrecht, auf die nach der Systematik des BGB bei jedem Sachverhalt zurückzugreifen ist.
Selbstverständlich sind die aktuelle Gesetzgebung, neueste Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur durchgängig berücksichtigt.
Das Vereinsrecht wurde an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst und der neue § 79a BGB erstmals kommentiert.
Aktualisiert wurde ferner das Verjährungsrecht unter Berücksichtigung der jüngsten COVID-19-Gesetzgebung.
§ 12 zum Namensrecht enthält unter anderem das Recht der Domainnamen, wobei aktuelle Rechtsprechung auch der Instanzgerichte eingearbeitet ist.
Der Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurde unter Berücksichtigung des neuen Datenschutzrechts gründlich aktualisiert.
Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen eingeordnet. Aufgegriffen werden auch Fragestellungen, die zum Vertragsschluss unter Zuhilfenahme von eigenständig handelnden Systemen entstehen.
Der Band trägt ferner der fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts Rechnung. Normen europäischen Ursprungs müssen „integrationsfreundlich“, also europarechtskonform ausgelegt werden, um vor dem EuGH Bestand zu haben.
Ein eigener knapper Abschnitt ist zudem der Kommentierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gewidmet.
Die gesonderte Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde gründlich durchgesehen und um neue Rechtsprechung ergänzt. Auf Beweislastfragen wird hingewiesen.
Fazit: Der neue Band 1 enthält das elementare Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung.

Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.

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