Krankenhausrecht kompakt 2020
KHG, BPflV, KHEntgG, FPV, PEPPV, PpUGV, VBE, SGB V
Andrea Hauser
Die Ausgabe „Krankenhausrecht kompakt 2020“ enthält die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Krankenhauswesens mit dem speziellen Fokus der Krankenhausfinanzierung mit Stand 01.01.2020: KHG, BPflV, KHEntgG, FPV, PEPPV, PpUGV, VBE und SGB V. Für das Jahr 2020 haben sich dabei umfangreiche Änderungen, insbesondere des SGB V, aber auch zahlreicher weiterer Gesetze, ergeben.
Die 29. Auflage des „Krankenhausrecht kompakt“ berücksichtigt sämtliche Änderungen, die bis zum 31. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind. Regelungen, die bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind, aber erst nach dem 01.01.2020 in Kraft treten, sind in den Gesetzestexten besonders hervorgehoben.
Aktueller Hinweis der Bearbeiterin:
Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie ist die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 ausgesetzt worden. Die entsprechende Regelung ist in der Ersten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.