Ius Publicum Europaeum von Auby,  Jean-Bernard, Biaggini,  Giovanni, Biernat,  Stanislaw, Bogdandy,  Armin von von, Borrajo Iniesta,  Ignacio, Cananea,  Giacinto della della, Cassese,  Sabino, Chrétien,  Patrice, Craig,  Paul, Dabek,  Dorota, Edelstam,  Gunilla, Efstratiou,  Pavlos-Michael, Fromont,  Michel, Garcia de Enterria,  Eduardo, Gonod,  Pascale, Grabenwarter,  Christoph, Heuschling,  Luc, Holoubek,  Michael, Huber,  Peter M., Huber,  Peter Michael, Jaag,  Tobias, Jakab,  András, Jouanjan,  Olivier, Kahl,  Wolfgang, Kayser,  Martin, Küpper,  Herbert, Leitl-Staudinger,  Barbara, Loughlin,  Martin, Marcou,  Gerard, Marcusson,  Lena, Mattarella,  Bernardo, Melis,  Guido, Meniconi,  Antonella, Mestre,  Jean-Louis, Mir Puigpelat,  Oriol, Modéer,  Kjell Å., Möllers,  LL.M.,  Christoph, Napolitano,  Giulio, Pauly,  Walter, Pereira da Silva,  Vasco, Poole,  Thomas, Pretis,  Daria de de, Ruffert,  Matthias, Salgado de Matos,  LL.M.,  André, Sandulli,  Aldo, Santamaria Pastor,  Juan Alfonso, Schiera,  Pierangelo, Schindler,  Benjamin, Schönberger,  Christoph, Schuppert,  Gunnar Folke, Sommermann,  Karl-Peter, Szente,  Zoltán, Tschannen,  Pierre-Olivier, Wasilewski,  Andrzej, Wiederin,  Ewald, Wrobel,  Andrzej, Zacharias,  Diana, Ziller,  Jacques

Ius Publicum Europaeum

Verwaltungsrecht in Europa

Die Edition „Ius Publicum Europaeum“ behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.

Band III behandelt Grundlagen und Entwicklung des Verwaltungsrechts in Europa. Ausgewählte Länderberichte zeigen, wie sich in diesem Rahmen eine Verwaltung herausgebildet hat und welche Rolle dabei dem Verwaltungsrecht zukommt. Es wird gezeigt, auf welche Herausforderungen die Verwaltungsrechtsordnungen reagierten, welche Lösungen gefunden wurden und welche Einflüsse aus dem Ausland maßgeblich waren. Nationale Besonderheiten werden ebenso herausgearbeitet wie Gemeinsamkeiten. In übergreifenden Beiträgen werden einzelne Aspekte des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum näher beleuchtet, insbesondere die Verwandtschaft der Verwaltungsrechtsordnungen, das Verhältnis zwischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht, der Begriff des Verwaltungsrechts sowie Geschichte und Methoden der Verwaltungsrechtsvergleichung.

Gegenstand von Band IV ist die Verwaltungsrechtswissenschaft, deren Kenntnis für ein vertieftes Verständnis der einzelnen europäischen Rechtsordnungen unerlässlich ist. Die nach einheitlichen Kriterien erstellten Länderberichte behandeln in einem ersten Teil nationale Besonderheiten wie auch Gemeinsamkeiten. Dabei finden Entwicklungen und Wissenschaftsstile ebenso Berücksichtigung wie aktuelle Grundkontroversen. In einem zweiten Teil beleuchten eine Reihe länderübergreifender Beiträge einzelne Aspekte der Verwaltungsrechtswissenschaft im europäischen Rechtsraum, so etwa Entstehung und geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsrechtswissenschaft in Europa, ihre Einordnung in den Kontext anderer Wissenschaftsdisziplinen, den Begriff des Verwaltungsrechts sowie Geschichte und Methoden der Verwaltungsrechtsvergleichung.

Band V ist den Grundzügen des Verwaltungsrechts in Europa gewidmet, deren Kenntnis für ein vertieftes Verständnis der einzelnen europäischen Rechtsordnungen unerlässlich ist. Nach einheitlichen Kriterien erstellte Länderberichte erläutern die nationalen Grundlagen des Verwaltungsrechts in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Eine Reihe länderübergreifender Beiträge stellen einzelne Aspekte im rechtsvergleichenden Zugriff vor, so etwa die Prinzipien des Verwaltungsrechts, die Verwaltungsorganisation, Autonomie und Selbstverwaltung als gemeineuropäisches Konzept, verschiedene Handlungsformen der Verwaltung, die Ermessenslehren sowie Rechtsschutz und Kontrolle. Weitere Beiträge gelten den Themen „Verwaltungsrecht und das demokratische Prinzip“, „Verwaltungsrecht und Politik“ sowie der Europäisierung des Verwaltungsrechts.

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